Fahrerflucht / Fahrverbot / Führerscheinentzug
Hallo,
Ich habe am Freitag beim Ausparken das Auto hinter mir „gerammt“ da ich ziemlich in Stress war und es eilig hatte. Bin ausgestiegen und konnte keine Schäden feststellen außer dass das Kennzeichen des Autos abgefallen war. Habe dann einen Zettel mit meiner Telefonnummer hinterlassen.
Heute hatte ich dann eine Nachricht der Polizei auf dem AB, ich sollte mich dringend zurück melden. Habe ich dann direkt getan, mir wurde gesagt das Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet wurde, mir ein Bogen zugeschickt wird auf dem ich Stellungnahme beziehen kann und ich diesen innerhalb einer Woche zurück schicken muss. Dann würde sich die Staatsanwaltschaft um alles weitere kümmern.
Jetzt habe ich die ganzen Horrorgeschichten im Internet zwecks Führerscheinentzug etc. gelesen und habe Angst da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin. Der Polizist am Telefon war ganz nett und meinte die Strafe würde sich nach dem Schaden richten und ich sollte jetzt erst mal abwarten.
Mir ist auch klar das ich Mist gebaut habe, bitte keine Belehrungen. Vielleicht hat jemand ja schon Ähnliches erlebt und kann mir etwas die Angst nehmen das ich bald ohne Führerschein und Job bin? 🙁
habe mir sonst noch nie was zu schulden kommen lassen
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140 Antworten
Gelöscht, da der Kontext editiert wurde.
Zitat:
@Dofel schrieb am 25. Juli 2023 um 15:40:35 Uhr:
Falsch.Zitat:
@Kai R. schrieb am 25. Juli 2023 um 15:21:11 Uhr:
Du solltest auch den Schaden beim Gegner direkt bezahlen, Deine Versicherung nimmt Dich bis 2.500€ eh in Regress, stuft aber trotzdem Deinen Rabatt zurück.Wenn Du der Versicherung irgendwann im Laufe des Jahres die von ihr ersetzte Schadensumme zurück zahlst, dann wirst Du NICHT zurückgestuft. (das kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein).
Normalerweise schon, anders sieht es aber aus, wenn man sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.
Zitat:
Regress in Höhe von 2.500 € ist Quatsch, die Selbstbeteiligung bei Haftpflicht ist immer NULL Euro.
Normalerweise schon, anders sieht es aber aus, wenn man sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.
Gruß
Uwe
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Danke für die Hinweise, ich werde das nachlesen.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 25. Juli 2023 um 15:33:42 Uhr:
Wie sieht das aus, wenn man den Schaden der Versicherung meldet, aber dann trotzdem den Schaden direkt bezahlt, stuft die Versicherung den Rabatt trotzdem zurück?
Ich meine mich zu erinnern, dass es in irgendeinem Thread im Versicherungsforum jemanden gab, der nach einer Fahrerflucht den von der Versicherung regulierten Schaden zurückgekauft hat und trotzdem zurückgestuft wurde.
Ja, das ist klar, wenn die Versicherung erst bezahlt und später der Schaden zurückgekauft wird, wird bei Unfallflucht der Rabat trotzdem zurückgestuft.
Meine Frage war daher auch anders gelagert. Wie sieht es aus, wenn man den Schaden gleich bezahlt und die Versicherung nur Kenntnis davon bekommt, eben weil man z.B. seiner Meldepflicht bei der Versicherung nachgekommen ist?
Gruß
Uwe
Keine Ahnung, habe ich noch nicht ausprobiert und mir ist auch kein Fall bekannt.
Mal im Versicherungsforum die Schadenspezis fragen.
In solch einer heiklen Angelegenheit würde ich hier keinen laienhaften Rat annahmen, außer dem mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der Anwalt wird wissen, wie man mit der Sache umgeht, wenn der Führerschein Dir wichtig ist, dann würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall eine Erstberatung machen und mich zuvor gar nicht äußern. Was nützt Dir eine Aussage hier? Nichts!
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 25. Juli 2023 um 15:17:54 Uhr:
@gordonairdail Bitte vorsichtig mit solchen Ausssagen, denn genau das von dir beschriebene ist der Fall. Zettel hinterlassen ohne warten zählt als Fahrerflucht:
https://www.bussgeldkatalog.de/auto-angefahren-zettel-hinterlassen/
Bei der Wartezeit wird von mindestens 30 Minuten ausgegangen, bei schweren Schäden eher mehr. Außerdem ist immer eine Meldung bei der Polizei nötig, wenn man den Besitzer des Fahrzeugs nicht antrifft.Bitte keine falschen Tipps, die irgendjemanden in die Bredouille bringen können!
Am besten daher immer die Polizei direkt rufen, darauf bestehen, dass die kommen und die Personalien aufnehmen und dann kann man wegfahren.
Ich habe hier keinen Rat gegeben, wie man sich verhalten sollte, sondern habe das bereits Geschehene
zum Anlass genommen, um darauf zu antworten.
Gleichwohl habe ich darauf hingewiesen, wie ich mich bei derartigen Vorkommnissen verhalten habe und
mein Verhalten hat nie dazu geführt, daß mir eine Straftat zur Last gelegt werden konnte.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 25. Juli 2023 um 15:33:42 Uhr:
Wie sieht das aus, wenn man den Schaden der Versicherung meldet, aber dann trotzdem den Schaden direkt bezahlt, stuft die Versicherung den Rabatt trotzdem zurück?
Wenn die Versicherung nichts reguliert, wird auch nichts zurückgestuft
@AS60 dass das nicht so sein soll oder darf ist mir schon klar, ist aber halt leider die Realität an manchen Orten oder zu bestimmten Zeitpunkten.
Wobei man ja meistens auch raus ist aus der Nummer, wenn man überhaupt mal die Polizei anruft und seine Personalien hinterlässt, nachdem man angemessen auf den Halter gewartet hat.
Bzgl. der Strafe: ein Schaden ist immer schwer einzuschätzen. An der falschen Stelle das falsche Teil verkratzt und schon bist du über den 1.500€. Da sprech ich aus Erfahrung: mit der Plastiktonne das Auto gestreit hat damals auch schon knapp 1.500€ ausgemacht, weil lackiert werden musste und der Sonderlack eben sehr teuer war. Und damit ist man dann direkt beim erheblichen Schaden mit entsprechenden Folgen.
Ich bin persönlich auch der Typ, der es eher mit Ehrlichkeit und Reden probiert, aber das würde ich niemandem raten. Man kann es probieren, muss aber dann halt auch mit den Konsequenzen leben. Ich habe damit eigentlich immer Erfolg, aber safe ist am Ende eben doch nur der Anwalt. Entscheidend wird hier wirklich die Frage sein, wer die Anzeige gemacht hat - ich tippe auf den angepissten Halter. Ist sicher für ihn etwas persönliches, deshalb wäre ich vorsichtig.
Warum sollte entscheidend sein, wer eine Straftat angezeigt hat für deren Verfolgung?
Entscheidend ist vor allem die Höhe des Schadens. Und dann kommt es auf die Laune des Staatsanwalts an.
Zitat:
@OpasOldtimer schrieb am 25. Juli 2023 um 16:23:16 Uhr:
In solch einer heiklen Angelegenheit würde ich hier keinen laienhaften Rat annahmen, außer dem mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der Anwalt wird wissen, wie man mit der Sache umgeht, wenn der Führerschein Dir wichtig ist, dann würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall eine Erstberatung machen und mich zuvor gar nicht äußern. Was nützt Dir eine Aussage hier? Nichts!
Er hat hier gar nicht um Rat gefragt. Zwar geben den hier alle, aber er hat nur gefragt, ob jemand Erfahrung mit sowas hat und ihm die Angst wegen des Führerscheins nehmen kann.
Eine Straftat und das ist Fahrerflucht nun mal, im Gegensatz von einer Ordnungswidrigkeit, wird von Amtswegen verfolgt.
Damit liegt die Sache schon beim Staatsanwalt und der Richter entscheidet. Der Staatsanwalt bringt die Sache, auch gezwungenermaßen, zur Anzeige.
Der Gesamtschaden ist für einen Laien in den meisten Fällen gar nicht ersichtlich und kann ggf. erst durch einen Gutachter festgestelltwerden. Äussere Karroserieteile auf den ersten Blick unbeschädigt, aber die Karrosseriestruktur ist verwschoben.
Zudem kann die Versicherung bei einer Fahrerflucht, je nach Vertrag, ihre Leistungen einschränken oder sogar verweigern und holt sich dann die Schadenshöhe beim Versicherten zurück.
Wenn der Halter/Fahrer des anderen Wagens nicht auffindbar ist, sollte immer die Polizei informiert werden. Auch nach einer Wartfrist, sollte dann der erste Weg zur nächsten Polizeidienststelle führen, um eben dem Tatbestand einer Fahrerflucht zu entgehen. Wenn man Glück hat gibt es dann noch nicht mal eine Verwarnung. Aber man ist auf der sicheren Seite.