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Fahren ohne Fahrerlaubnis auf Privatgrundstück zahlt die Versicherung?

Themenstarteram 31. Juli 2017 um 15:07

Hi Leute,

mir ist vor zwei Tagen bei einem Freund auf seinem Grundstück (alles schön abgesperrt) das Motorrad meiner Mutter beim rumschieben umgekippt und auf das Auto eines Mitbewohners gefallen. Ich selber habe den A2 Führerschein und rein theoretisch wäre ich auch mit dem Motorrad versichert jedoch hat sich herausgestellt, dass das die Maschine 2PS Zuviel hat und ich deswegen keine gültige Fahrerlaubnis für sie habe. Zahlt die Haftpflicht trotzdem den Schaden am anderen Auto oder läuft es darauf hinaus das ich den Schaden selbst zahlen muss?

freue mich auf Antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. August 2017 um 22:42:07 Uhr:

Diese laienhafte Vermutung sei Dir gegönnt.

Merkst du eigentlich wie überheblich du hier teilweise auftrittst. Aber egal. Wer hier in diesem Thema anscheinend der Laie ist und sich verrennt, stellst du ja grad eindrucksvoll unter Beweis.

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Da könnte es darauf ankommen, in welchem Verwandschaftsverhältnis der Mitbewohner zu Dir und deiner Mutter steht.

Themenstarteram 31. Juli 2017 um 15:31

In keinem, is "nur" ein Freund von mir das wars.

Dann hängt die Eintrittpflicht der Motorrad-HP davon ab, ob das Hof-/Zauntor bei dem Schadensereignis offengestanden hat. Wenn zu ... ist die Motorrad-HP aus der Nummer raus. Deine evtl. private HP muss das auch nicht zahlen, wenn keine Kulanzdeckung vereinbart ist (Benzinklausel). Dann hängt der Schaden ggf. an Dir allein.

Bist du sicher dass du das Motorrad geschoben hast oder war es nicht vielleicht doch deine Mutter?

Und die Grundstückszufahrt war evtl. doch offen.

Wurde schon etwas der Versicherung gemeldet?

Ich nehme Mal an, dass keine Polizei gerufen wurde um den Unfall aufzunehmen, oder?!

Ein defektes Motorrad kann doch jeder auch ohne Führerschein zur Seite schieben. Ohne Brumm könnte es ja auch Fahrradcharakter haben. Wenn die Möglichkeit eines Antriebs nicht gegeben ist entfällt dann die Benzinklausel?

Nein.

Ihr Fachleute :D.

Versichert ist das FAHRZEUG unabhängig davon, ob ein Tor offen oder geschlossen war und auch völlig wurst, ob der Schiebende eine FE hat oder nicht. Natürlich zahlt die Haftpflicht. In dem Moment, da der Motor nicht läuft, ist eine FE nicht vonnöten.

Meldet den Schaden ganz normal der Versicherung und diese wird zahlen.

Haftpflichtversichert ist es für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum (§ 1 PflVG iVm § 1 StVG). Geschehen ist es laut Eingangsbeitrag auf einem umfriedeten Besitztum. Bei offenem Tor geht das u.U. noch als öffentlicher Verkehrsraum durch. Und es gibt auch schon mal Haftungsausschlüsse im familiären Bereich und unter Freunden. ... Ja, ich bin ein Held. :)

Wird sie schon.

Bleibt nur dir Regressfrage wenn der Fahrer oder

hier der Schieber nicht die gültige Fahrerlaubnis hatte.

So klar scheint mir die Sache nicht.

Das Tor scheint mir auch eher nebensächlich.

Natürlich muss die Haftpflicht auch auf einem

Privatgrundstück leisten.

§ 1 PflVG und § 1 StVG einfach mal lesen. Nicht jedes Privatgrundstück ist öffentlicher Verkehrsraum.

Regress beim Schieben kommt hier nicht in Betracht.

Das ist so pauschal nicht richtig.

Wenn nicht der Halter das Fahrzeug bewegt kommt es darauf an ob der Fahrer mit oder ohne Erlaubnis des Halters fährt.

Fährt er ohne Erlaubnis des Halters dann haftet er.

Dann wäre also rechtlich zu klären ob schieben wie fahren einzuordnen ist und ob die Mutter erlaubt hat dass er das Motorrad umherschiebt.

Ich wäre da vorsichtig.

Es ist so richtig, wie es dasteht.

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