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Fahren ohne Fahrerlaubnis auf Privatgrundstück zahlt die Versicherung?

Themenstarteram 31. Juli 2017 um 15:07

Hi Leute,

mir ist vor zwei Tagen bei einem Freund auf seinem Grundstück (alles schön abgesperrt) das Motorrad meiner Mutter beim rumschieben umgekippt und auf das Auto eines Mitbewohners gefallen. Ich selber habe den A2 Führerschein und rein theoretisch wäre ich auch mit dem Motorrad versichert jedoch hat sich herausgestellt, dass das die Maschine 2PS Zuviel hat und ich deswegen keine gültige Fahrerlaubnis für sie habe. Zahlt die Haftpflicht trotzdem den Schaden am anderen Auto oder läuft es darauf hinaus das ich den Schaden selbst zahlen muss?

freue mich auf Antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. August 2017 um 22:42:07 Uhr:

Diese laienhafte Vermutung sei Dir gegönnt.

Merkst du eigentlich wie überheblich du hier teilweise auftrittst. Aber egal. Wer hier in diesem Thema anscheinend der Laie ist und sich verrennt, stellst du ja grad eindrucksvoll unter Beweis.

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Aha. Die Mehrleistung über die Anforderungen des Pflichtversicherungsgesetzes hinaus sind also gesetzliche Pflicht und keine vertragliche Regelung und es fahren hier auch keine Fahrzeuge mit nichtdeutschen HP-Versicherungen herum.

Eigentlich ist es möglich, das korrekt aufzufassen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. August 2017 um 21:54:59 Uhr:

Aha. Die Mehrleistung über die Anforderungen des Pflichtversicherungsgesetzes hinaus sind also gesetzliche Pflicht und keine vertragliche Regelung und es fahren hier auch keine Fahrzeuge mit nichtdeutschen HP-Versicherungen herum.

Eigentlich ist es möglich, das korrekt aufzufassen.

Die Anforderungen des PflVG sind, dass jedes Auto, welches im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird, haftpflichtversichert ist. Mehr nicht. Und das bietet nun mal jede Haftpflicht. Da bedarf es keiner Mehrleistung.

Und was soll jetzt diese Flucht in nichtdeutsche Haftpflichtversicherungen.

Du hast Probleme damit, zuzugeben, wenn du dich geirrt hast, oder? Anders kann ich deinen Beitrag nicht deuten.

Mein Angebot steht immer noch.

Zeig mir Bedingungen einer Versicherung die die Regulierung auf nicht öffentlichen Plätzen ausschließt.

Wozu denn das? Nur der TE wird sagen können, wo das Motorrad versichert ist und welcher Jahresstand der AKB bei welchem Tarif hier zutrifft.

Du verstehst die rechtlichen Aspekte des Umfangs der Pflichtversicherung nicht so ganz. Das ist jedoch nicht mein Thema und auch nicht mein Problem. Sorry, aber die von Dir gewünschte persönliche Stichelei machst Du bitte mit Dir selbst aus.

Exakt, nichts anderes regelt das Pflichtversicherungsgesetz.

Auf nicht öffentlichem Gelände darf man ohne Versicherung fahren. Wenn was passiert muss man natürlich selbst für den Schaden aufkommen.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 3. August 2017 um 22:27:46 Uhr:

Exakt, nichts anderes regelt das Pflichtversicherungsgesetz.

Auf nicht öffentlichem Gelände darf man ohne Versicherung fahren. Wenn was passiert muss man natürlich selbst für den Schaden aufkommen.

Den Beitrag verstehe ich jetzt gar nicht. Es geht nicht darum ob man ohne Versicherung fahren darf sondern darum ob du Haftpflicht auf nicht öffentlichem Gelände reguliert.

Ja kann man auch nicht verstehen.

Er bezog sich auf den Beitrag von Dellenzähler.

Da waren schon wieder einige Beiträge dazwischen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. August 2017 um 22:21:17 Uhr:

Wozu denn das? Nur der TE wird sagen können, wo das Motorrad versichert ist und welcher Jahresstand der AKB bei welchem Tarif hier zutrifft.

Du verstehst die rechtlichen Aspekte des Umfangs der Pflichtversicherung nicht so ganz. Das ist jedoch nicht mein Thema und auch nicht mein Problem. Sorry, aber die von Dir gewünschte persönliche Stichelei machst Du bitte mit Dir selbst aus.

Ich glaube schon dass ich das verstehe. Und welche Stichelei meinst du. Dir Tatsache dass du verzweifelt versucht dich hier rauszuwinden?

Das ist nun mal so. Die von dir beschriebene Versicherung die nicht reguliert gibt es einfach nicht. Und dass du den §1 falsch interpretierst bzw. Dinge reininterpretierst hab nicht nur ich gemerkt.

Diese laienhafte Vermutung sei Dir gegönnt.

Hätte ihn zitieren sollen, sorry.

Wollte nur zum Ausdruck bringen dass das Pflichtversicherungsgesetz lediglich regelt wann ich zum Führen eines Kfz eine Haftpflicht brauche.

Im öffentlichen Verkehrsraum! Auf meinem Privatgrundstück darf ich ohne fahren.

Über den Versicherungsumfang trifft es keine Aussage.

berlin paul liegt hier eindeutig falsch weil er den Sinn des Pflichtversicherungsgesetzes verkennt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. August 2017 um 22:42:07 Uhr:

Diese laienhafte Vermutung sei Dir gegönnt.

Merkst du eigentlich wie überheblich du hier teilweise auftrittst. Aber egal. Wer hier in diesem Thema anscheinend der Laie ist und sich verrennt, stellst du ja grad eindrucksvoll unter Beweis.

Das ist mir durchaus bewusst. Es ist wie gesagt nicht mein Problem. Glaub was Du willst. Ich weiß was ich weiß. :)

Versichert ist in der gesetzlichen Haftpflicht immer noch die Gefahr. Und das ist hier numal das Moped.

Und wenn dieses Moped einen Schaden verursacht, dann tritt ein Haftpflichtschaden ein und der muss

dann reguliert werden, unabhängig davon wo der Schaden passiert. Es ist auch völlig egal, ob der Motor läuft oder nicht.

Auch ist es ohne Bedeutung ob der Fahrzeugführer einen Führerschein hat oder nicht. Die Haftpflicht hat hier zu leisten, das hat sich der Gesetzgeber nicht umsonst so ausgedacht.

Sicherlich kann die Versicherung hinterher Regress nehmen, aber dass hat den Geschädigten nicht zu Interessieren.

Bei einem PKW der mit nicht angezogener Handbremse gegen einen anderen PKW rollt und einen Schaden verursacht mus auch die Hafptlichtversicherung leisten unabhängig davon, ob da einer am Steuer sitzt oder nicht.

Eigentlich ganz einfach, abr man kann es auch kompliziert machen und mit an den Haaren herbeigezogener Rechtsverdehung versuchen zu komplizieren........:rolleyes:

 

 

Völlig korrekt deine Ausführungen.

Versichert ist immer die Gefahr.

Aber es ist sinnlos, er will es nicht verstehen.

Schön wäre es allerdings, auch mal zu erfahren wie beim TE weiter- oder ausgegangen ist.

Und wenn nur der Höflichkeit wegen............;)

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