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Fahrdaten auslesen - Schuldfrage Unfall

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 26. März 2016 um 18:29

Guten Abend zusammen,

da wir letzte Woche in einen Unfall verwickelt wurden (nur Blechschaden) und der Unfallgegner (Verursacher) seine Schuld nicht zugegeben hat, stehen wir ggf. vor einer unlösbaren Schuldfrage. Polizei hat die Sache aufgenommen, aber konnte sich keine Meinung bilden.

Um es kurz zu schildern:

Meine Frau fuhr mit unserem F20 an eine rote Ampel heran, vor ihr stand ein Wagen. Dieser setze unvermittelt zurück. Blechschaden bei uns und leichter Lackabplatzer bei ihm.

Meine Versicherung sagt, erfahrungsgemäß gehen solche Sachen 50:50 aus. Naja...

Meine eigentliche Frage für dieses Forum ist aber, ob es möglich ist Fahrdaten hierzu auszulesen. Also z.B. Startvorgänge mit Uhrzeit (Start/Stopp), Dauer des laufenden Motors, ggf. Geschwindigkeiten oder Drehzahlen.

Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben?

VG

mr.xyxy

Beste Antwort im Thema

Und genau aus diesem Grund sollten Dashcams ab sofort erlaubt sein.

Einzige Einschränkung: Videos die nicht im Zusammenhang mit einem Unfall stehen dürfen nicht ohne Erlaubnis der darauf abgebildeten veröffentlicht werden....

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Ahoi,

ist die Rückfahrleuchte vom Gegenfahrzeug kaputt?

Ein guter Gutachter kann feststellen, ob die Rückfahrleuchte an oder aus war, wenn sie kaputt geht. Frag mich nicht wie, aber es soll wohl gehen.

Ggf. war es nicht der erste Unfall dieser Art (Versicherungsbetrüger?!). Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, würde ich das sofort dem Anwalt übergeben.

Viel Glück und Erfolg.

Viele Grüße - Stefan

Themenstarteram 27. März 2016 um 8:39

Nein, an seinem Wagen ist nicht viel dran.

Rsv besteht.

Morgen ruf ich mal beim Anwalt und bei bmw an.

Und genau aus diesem Grund sollten Dashcams ab sofort erlaubt sein.

Einzige Einschränkung: Videos die nicht im Zusammenhang mit einem Unfall stehen dürfen nicht ohne Erlaubnis der darauf abgebildeten veröffentlicht werden....

Themenstarteram 27. März 2016 um 10:45

Dashcams sind ja m.w.n. Nicht verboten, sondern nur nicht als Beweismittel vor gericht zugelassen.

Als Druckmittel und indiz für eine Versicherung aber bestimmt ausreichend.

Hat jemand erfahrung mit dem einbau einer dashcam? Meine Frau will jetzt eine haben und bei amazon gibts die ja schon für ca 100€.

Ist der einbau schwer und wer macht das? Freie werkstatt?

Zitat:

@mr.xyxy schrieb am 27. März 2016 um 12:45:20 Uhr:

Dashcams sind ja m.w.n. Nicht verboten, sondern nur nicht als Beweismittel vor gericht zugelassen.

Als Druckmittel und indiz für eine Versicherung aber bestimmt ausreichend.

Hat jemand erfahrung mit dem einbau einer dashcam? Meine Frau will jetzt eine haben und bei amazon gibts die ja schon für ca 100€.

Ist der einbau schwer und wer macht das? Freie werkstatt?

Die Dashcam selber ist nicht verboten, aber die Veröffentlichung oder Nutzung der Aufnahmen. Sie sind nicht vor Gericht verwendbar und entsprechend auch anderweitig nicht. Im Gegenteil: Schickst du sowas an deine Versicherung wird sie ggf. nicht zahlen, da du nicht Schuld warst und gleichzeitig sagt die gegnerische Versicherung, dass das kein "richtiger" Beweis ist und zahlt ebenfalls nicht.

Eine Dashcam ist folglich voll für den Eimer ;) Zudem ist sie zumindest im Ausland verboten und in Teilen Deutschlands, wie z.B. Bayern, kann es zu erheblichen Problemen führen...

Na ja, ich bin familiär juristisch "vorbelastet", dh es gibt ein paar Juristen in meinem Verwandtschaftskreis, und ich weiß gesichert von Fällen, wo die Videos zugelassen wurden. Es entscheidet immer noch jeder Richter für sich, da aktuell Grauzone (es geht genauer um die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und der Aufklärung).

Hat jetzt aber nichts mit dem Fall vom TE zu tun. Fahrdaten, die der Computer ggf speichert (was ich nicht glaube) sind auf keinen Fall beweissicher.

Zitat:

@SpiDe1500 schrieb am 27. März 2016 um 18:10:18 Uhr:

Na ja, ich bin familiär juristisch "vorbelastet", dh es gibt ein paar Juristen in meinem Verwandtschaftskreis, und ich weiß gesichert von Fällen, wo die Videos zugelassen wurden. Es entscheidet immer noch jeder Richter für sich, da aktuell Grauzone (es geht genauer um die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und der Aufklärung).

Hat jetzt aber nichts mit dem Fall vom TE zu tun. Fahrdaten, die der Computer ggf speichert (was ich nicht glaube) sind auf keinen Fall beweissicher.

Danke für die Info.

Hoffentlich gibt es bald eine Entscheidung von ganz oben dass Videos, die zur Aufklärung dienen, nicht mehr unter die Persönlichkeitsrechte fallen. Denn nur diejenigen die durch solche Videos belastet werden würden alles tun um zu verhindern dass das Video veröffentlicht wird, also hat immer der Unschuldige das Nachsehen.

 

Zitat:

@jogi77 schrieb am 28. März 2016 um 10:00:29 Uhr:

Zitat:

@SpiDe1500 schrieb am 27. März 2016 um 18:10:18 Uhr:

Na ja, ich bin familiär juristisch "vorbelastet", dh es gibt ein paar Juristen in meinem Verwandtschaftskreis, und ich weiß gesichert von Fällen, wo die Videos zugelassen wurden. Es entscheidet immer noch jeder Richter für sich, da aktuell Grauzone (es geht genauer um die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und der Aufklärung).

Hat jetzt aber nichts mit dem Fall vom TE zu tun. Fahrdaten, die der Computer ggf speichert (was ich nicht glaube) sind auf keinen Fall beweissicher.

Danke für die Info.

Hoffentlich gibt es bald eine Entscheidung von ganz oben dass Videos, die zur Aufklärung dienen, nicht mehr unter die Persönlichkeitsrechte fallen. Denn nur diejenigen die durch solche Videos belastet werden würden alles tun um zu verhindern dass das Video veröffentlicht wird, also hat immer der Unschuldige das Nachsehen.

Sorry, wenn ich da gleich doppelt widerspreche, und zwar dir sowie SpiDe1500.

1) Das Auslesen von gespeicherten Daten erfolgt üblicherweise von einem Gutachter und wird i.d.R. zugelassen. Wie SpiDe1500 hier auf gegensätzliches kommt, ist mir nicht so ganz klar. Denn z.B. das Auslesen solcher Daten kann helfen, nachzuvollziehen, ob jemand gebremst hat oder nicht.

2) Ja, die Dashcam hängt vom Richter ab, aber das Problem ist, dass, wenn man an den falschen gelangt, man nicht nur abgewiesen werden kann, sondern auch noch Probleme folgen können. Aber hier gibt's eine dicke Grauzone.

3) An all die Dashcambefürworter: Einer der wesentlichen Hintergründe - neben dem Eingriff in Persönlichkeitsrechte - ist, dass die Gefahr besteht, dass Aufnahmen manipuliert werden, oder gezielt so gefahren wird, dass es wirkt als seien andere "schuld". Und davor würde es mir grauen, wenn die Dashcam demnächst zugelassen würden...also das Plus auf der einen Seite führt auf der anderen zum dicken Minus, der Effekt ist also null...wenn Aufnahmen, dann müssten diese "objektiv" sein und das müsste sichergestellt sein, und das ist eben in 99% der Dashcam Fälle nicht der Fall. Und wer sich damit schonmal im Ausland beschäftigt hat, der weiß, dass viele Dashcams echt Schrott sind...übrigens fahre ich auch in Osteuropa immer ohne Dashcam.

4) Last, but not least: Mir würde es davor grauen, wenn Dashcams wie in UK genutzt würden, wo teilweise gegen Leute gehetzt wird und dann noch zum Nummernschild teilweise ein Name genannt wird. Das ist zwar verboten, aber ist sowas erstmal im Netz, bekommt man es nicht mehr weg...

PS: @SpiDe1500, Ich "leide" auch gleich unter mehrfacher juristische Belastung...aber so klar sind viele Dinge dann doch nicht, sonst gäb's die Branche nicht in dem Maße ;)

am 29. März 2016 um 8:39

Zitat:

@afis schrieb am 27. März 2016 um 14:10:15 Uhr:

Schickst du sowas an deine Versicherung wird sie ggf. nicht zahlen, da du nicht Schuld warst und gleichzeitig sagt die gegnerische Versicherung, dass das kein "richtiger" Beweis ist und zahlt ebenfalls nicht.

Du meinst wirklich ernsthaft, dass ein Versicherungsnehmer auf dem Schaden sitzen bliebe, weil beide Versicherungen nicht zahlen?

Sorry, aber so etwas gibt es nicht. Schlimmstenfalls teilen sich die Versicherungen den Schaden (wie vorher schon erwähnt).

Immerhin sprechen wir von einer Haftpflichtversicherung.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 31. März 2016 um 13:34

Kleiner Zwischenstand:

Unser Schaden beläuft sich auf ca. 1300€ (KVA einer Mehrmarkenwerkstatt ohne BMW)

Stellungnahmen an beide Versicherungen sind raus

Polizei-Fragebogen ist auch raus

Bei der Erstellung des Kostenvoranschlags meinte der dortige Meister gleich, dass man sehen würde, dass unser Wagen stand... bekräftigt uns ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Dies ist jedoch erst möglich und notwendig, wenn die gegnerische Versicherung die Regulierung ablehnt. Also warten ...

Zitat:

@mr.xyxy schrieb am 31. März 2016 um 15:34:14 Uhr:

...

Bei der Erstellung des Kostenvoranschlags meinte der dortige Meister gleich, dass man sehen würde, dass unser Wagen stand...

Woran hat er es festgestellt?

Themenstarteram 31. März 2016 um 14:37

Zitat:

@mgroverman schrieb am 31. März 2016 um 16:11:45 Uhr:

Zitat:

@mr.xyxy schrieb am 31. März 2016 um 15:34:14 Uhr:

...

Bei der Erstellung des Kostenvoranschlags meinte der dortige Meister gleich, dass man sehen würde, dass unser Wagen stand...

Woran hat er es festgestellt?

Er meinte, dass man das am Schadenbild sehen könnte.

Einfach nur dummes Geschwätz vom Meister. Nie im Leben kann er das am Schadenbild feststellen :confused:.

Es sei denn, er besitzt eine Glaskugel :D.

am 31. März 2016 um 18:44

Naja kann man schon. Es ist ein weitaus höherer Schaden zu erwarten wenn ich von hinten drauf fahre, als wenn ich stehe und das Fahrzeug aus dem Stand rückwärts mir drauf knallt. Ich vermute das in erstem Fall es dann richtig kracht und im zweiten gibt es halt nur Lackabplatzer ;).

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