Fälle von Polizeiwillkür/Amtsmissbrauch?

Hallo zusammen,

Polizist hält Fahrzeug an.

Fahrzeugführer fragt, warum er angehalten wird.

Polizist antwortet, dass es sich um allgemein eine allgemeine Fahrzeugkontrolle handelt.

Fahrzeugführer fragt weiter, worum es sich genau handelt.

Polizist antwortet, dass der Fahrzeugführer ohne Blinklicht abgebogen wäre, dass der Fahrzeugführer Kurven geschnitten hätte, dass der Fahrzeugführer zu schnell gefahren wäre.

Der Fahrzeugführer entgegnet, dass das alles gar nicht stimmen könnte.

Der Polizist lässt sich Perso und Fahrzeugschein aushändigen und setzt sich in den Polizeiwagen.

Der Polizist steigt aus und erzählt jetzt was von irgendwelchen Kindern, die der Fahrzeugführer angeblich übersehen hätte. Der Polizist dreht dem Fahrzeugführer die Wörter im Munde rum und fragt als, ob der Fahrzeugführer den Polizisten unterstellen wolle, dass dieser lügt.

Der Fahrzeugführer würgt das Gespräch ab und sagt, dass er sich die Wörter nicht im Munde umdrehen lässt. Der Polizist fragt weiter und weiter, ob der Fahrzeugführer ihm was unterstellen wolle. Auf einmal zieht der Polizist sein Smartphone aus der Tasche und sagt "Vielen Dank. Ich hab jetzt alles aufgenommen".

Seitens des Polizisten, der alleine gefahren ist und das angebliche zu schnelle Fahren, das angebliche Schneiden von Kurven und das angebliche Nichtblinken beim Abbiegen des Fahrzeugführers nicht belegen konnte, steigt in seinen Polizeiwagen und fährt weg.

Der Fahrzeugführer ist jetzt total verdutzt und fragt sich, was das alles sollte. Der Fahrzeugführer fühlt sich total verarscht und kommt sich vor, als wenn dieser mit einem Polizisten zu tun hatte, der sich nur wichtig machen wollte.

Der Polizist hat vor Ort allerdings keine Anzeige oder dergleichen geschrieben.

Habt ihr schon mal Ähnliches erlebt?

Was würdet ihr in einem solchen Fall tun?

Der Fahrzeugführer hat sich sicherheitshalber den Namen vom Polizisten geben lassen. Auch hat er ein Bild vom Kennzeichen des Polizeiwagens gemacht.

Mal angenommen, der Polizist schreibt jetzt eine Anzeige wegen irgendwelchen Verstößen gegen die StVO, was ist seitens des Fahrzeugführers zu tun? Was ist mit einer evtl. vorhandenen Aufnahme des Gesprächs zwischen Polizist und Fahrzeugführer? Ist dies überhaupt zulässig? Hätte der Fahrzeugführer nicht gefragt werden müssen, dass er aufgenommen wird? Hat eine evtl. bestehende Aufnahme Beweiskraft? Eine solche i. d. R. mp3-Aufnahme lässt sich ja auch leicht manipulieren!

Gibt es bekannte oder vielleicht auch unbekannte Fälle von solchen Sachen? Habt ihr Aktenzeichen von solchen Sachen von irgendwelchen Anzeigen oder Gerichtsverfahren?

Der Fahrzeugführer hat jetzt Bedenken, dass weniger ihm, sondern mehr dem Polizisten geglaubt wird, weil der Polizist ja eben Polizist ist.

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher


1) niemals mit der Polizei sprechen, nur Angabe zur Person

Musst du ein schlechtes Gewissen haben. Wann immer ich bisher von der Polizei angehalten worden bin waren die Gespräche immer sehr nett. Mag auch daran liegen, dass ich die Polizei nicht als Feinde ansehe.

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Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Musst du ein schlechtes Gewissen haben. Wann immer ich bisher von der Polizei angehalten worden bin waren die Gespräche immer sehr nett.

Kann auch kaum schlechtes berichten, meine letzte Kontrolle habe ich

hier

beschrieben. Verlief ziemlich lässig... 😎

Ich werde allerdings auch seltenst angehalten, das war in meinen Anfangsjahren noch anders. Damals hatte ich einen eher gammligen 2er Golf und war auch öfter nachts unterwegs als heute... Zielgruppe. Die regelmäßigen Kontrollen haben dann schon genervt. Hat aber irgendwann aufgehört, haben wohl gemerkt, dass bei mir nichts zu holen ist. 🙂

http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher


1) niemals mit der Polizei sprechen, nur Angabe zur Person
Musst du ein schlechtes Gewissen haben. Wann immer ich bisher von der Polizei angehalten worden bin waren die Gespräche immer sehr nett. Mag auch daran liegen, dass ich die Polizei nicht als Feinde ansehe.

Es geht ums Prinzip, Rechte sind zum Nutzen da. Das Leben besteht nicht nur aus Pflichten auch wenn das hier einige gerne hätten.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
.

Was machen wir denn nun mit den Amis ? 😕

Ach ja, zu Deiner Ausführung gibt es immer noch Ausnahmen, wenn es z.B. der Staatssicherheit dient oder einer Strafvereitelung oder Verstoß gegen gesetzliche Richtlinien ( z.B. Abstandsmessungen) aus anderen Gründen richterlich angeordnet ist und bestimmt noch einiges mehr.

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Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher



Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Musst du ein schlechtes Gewissen haben. Wann immer ich bisher von der Polizei angehalten worden bin waren die Gespräche immer sehr nett. Mag auch daran liegen, dass ich die Polizei nicht als Feinde ansehe.
Es geht ums Prinzip, Rechte sind zum Nutzen da. Das Leben besteht nicht nur aus Pflichten auch wenn das hier einige gerne hätten.

Da geb ich dir vollkommen Recht.

Warum spricht du dem Polizisten das Recht ab "menschlich" in Vernünftigem Ton und mit vernümftigen Antworten behandelt zu werden?

Ich halte es immer so, dass ich mein Gegenüber so "behandle" wie ich auch gerne behandelt werde.

Wenn ich mit ihm nicht sprechen will, dann ist das so und dazu mein gutes Recht.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Mag auch daran liegen, dass ich die Polizei nicht als Feinde ansehe.

wie man in den wald hineinruft....

wenn man den polizisten allerdings direkt anguckt, als wölle man ihm ein messer in den bauch rammen, brauch man sich nicht zu wundern, wenn der auch entsprechend kontert!

Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher


Wenn ich mit ihm nicht sprechen will, dann ist das so und dazu mein gutes Recht.

Stimmt auffallend 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher


Es geht ums Prinzip, Rechte sind zum Nutzen da. Das Leben besteht nicht nur aus Pflichten auch wenn das hier einige gerne hätten.

Äm...wo war denn in meinem Beitrag von irgendeiner Pflicht die Rede?

Davon abgesehen halte ich es für mein Recht, mich im Rahmen einer Kontrolle nett mit den mich kontrollierenden Polizisten zu unterhalten.

Aber wer bestimmte Dinge "aus Prinzip" macht, der handelt meistens nicht besonders schlau.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Ich glaube kaum, dass dies nur auf eine reine Willkür gemacht wird, denn dafür haben die Jungs zu viel zu tun.

Doch klar, das nennt sich allgemeine Verkehrskontrolle (Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Verbandskasten, Alkohol-, Drogenkontrolle).

Ist mir in meinen 17 jährigen Autofahrerleben tatsächlich schon 3x passiert.

@TE: Vergiss es einfach, da wird nix kommen.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher


bla bla bla
Davon abgesehen halte ich es für mein Recht, mich im Rahmen einer Kontrolle nett mit den mich kontrollierenden Polizisten zu unterhalten.

Aber wer bestimmte Dinge "aus Prinzip" macht, der handelt meistens nicht besonders schlau.

gib dir keine mühe, der ist genauso beratungsresistent wie infuso und juanemo 😁😁

mal sehen, wie lange er sich diesmal hält... 😉

Zitat:

Original geschrieben von eugain



Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Davon abgesehen halte ich es für mein Recht, mich im Rahmen einer Kontrolle nett mit den mich kontrollierenden Polizisten zu unterhalten.

Aber wer bestimmte Dinge "aus Prinzip" macht, der handelt meistens nicht besonders schlau.

gib dir keine mühe, der ist genauso beratungsresistent wie infuso und juanemo 😁😁
mal sehen, wie lange er sich diesmal hält... 😉

Der kapiert einfach nix. Aber eines beherrscht er wie so einige Kanditaten vor seiner Zeit: Hier im V+S für schlechte Luft zu sorgen - er ist wie eine schlecht funktionierende Heizung. Mit den Absonderungen stimmt es nicht mehr und die Elektronik ist von einfachster Machart😁 Da ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Bezirkskaminkehrermeister kommt und die Stilllegung anordnet😉

Dazu passt sehr gut dieser Heise-Artikel: klick

Dahinter stecken bestimmt die Illuminaten.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Dazu passt sehr gut dieser Heise-Artikel: klick

Haha, der Artikel ist gut.

Kann man sich gut vorstellen daß er sogar bei gewissen Personen passend ist. 🙂

Und um auf die Kontrolle zu kommen.
Ich fahre jetzt schon ein paar Jahre Auto und habe noch nie schlechte Erfahrungen bei einer Kontrolle gemacht. Die Polizei war immer freundlich, sogar als sie mich angehalten haben weil ich etwas knapp vor ihnen in die Straße eingefahren bin weil ich es eilig hatte und sie deswegen bremsen mussten.

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