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Polizeiwillkür

Themenstarteram 8. Januar 2017 um 18:31

Hallo!

Ich wurde kürzlich an einer Straße von zwei Polizisten mit einer Laserpistole gemessen.

Ich bin genausoschnell wie alle Fahrzeuge vor oder hinter mir gefahren. Nachdem ich nicht aufgehalten worden bin, dachte ich, es wäre alles OK.

Einige Zeit danach erhielt ich eine Strafe, daß ich im Bereich einer 50km/h Beschränkung bei Nässe 71 km/h gefahren bin. Die Straße war aber am Auftrocknen. Die Strafe selbst betrug 70€ - war also schon sehr saftig.

Ich möchte hier garnicht diskutieren, ob die Straße schon trocken oder noch nass war.

Mich stört, dass es scheinbar möglich ist, dass man von einem Beamten mit einer Laserpistole gemessen wird und ein anderer das Kennzeichen aufschreibt und man vielleicht erst Monate später die Strafe erhält. Dies ist keine Anonymstrafverfügung, sondern eine wesentlich teurere Strafverfügung. Es stört mich auch, dass keine Anhaltung stattfindet. In der Stellungnahme der Polizei stand, daß „viel zu viele Fahrzeuge die Geschwindigkeitsbeschränkung übertraten und daher eine Anhaltung nicht möglich war“.

Die beiden Beamten platzierten sich auch ausgerechnet an den äußeren Rand der Kurve, auf der sämtliche Fahrzeuge viel zu schnell und gefährlich unterwegs waren. Die Beamten standen quasi in der Schusslinie eines evtl. schleudernden Fahrzeuges.

Wenn man von einer Radarbox gemessen wird, wird man im Falle der Geschwindigkeitsüberschreitung fotografiert, und das sogar zweimal. Einerseits, um sicher das Kennzeichen zuordnen zu können, zweitens um anhand der unterschiedlichen Lage der Fahrzeuge auf den Fotos das verursachende Fahrzeug eruieren zu können, als auch die gemessene Geschwindigkeit zu verifizieren.

Wenn man versteckt oder ohne Anhaltung gemessen und aufgeschrieben wird, werden genau solche Fotos (wo man auch den Straßenzustand klar erkennen könnte) nicht gemacht.

Mir ist klar, dass ein Polizist, der eine Kreuzung regelt, Autofahrer aufschreibt, die seine Handzeichen missachten – das ist wie das Überfahren einer roten Ampel oder Stopptafel. Aber im Endeffekt könnten sich Beamte mit Laserpistole und Notizblock in einem Gebüsch verstecken und Fahrzeuge aufschreiben. Oder überhaupt einfach willkürlich aufschreiben. Mit freien Auge Geschwindigkeit schätzen. Wer kann überprüfen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht?

Ich hatte einen Schriftwechsel mit der Polizeistelle - aber in keinem der Briefe wurde mir mitgeteilt, auf welcher Rechtsgrundlage so eine versteckte Messung ohne Fotobeweis stattfinden kann. Hier geht es ja nicht um das Überfahren einer roten Ampel - das ist eindeutig feststellbar. Hier muss gemessen werden. Wer kann beweisen, ob richtig gemessen wurde? Und ob die richtigen Zeichen aufgeschrieben wurden?

Und es wird immer öfter genauso durchgeführt. Ist ja auch logisch. Keine Diskussionen mit erzürnten Autofahrern, keine Schreibarbeiten, eine große Liste mit unzähligen Kennzeichen, ein Haufen Strafgelder für die Finanz.

Was sagt Ihr dazu?

LG,

Schlaumy

Beste Antwort im Thema

Momenten - der TE kommt doch nicht etwa aus Ösiland??? Der Begriff Anonymverfügung lässt den Schluss zu. Damit ist der Käs gebissen - jaaaaa, die Polizei im Alpenstaat darf sogar schätzen und es gilt Halterhaftung. Da muss kein Foto und garnix. Mir haben die Alpen-Sheriffs eine Anonymverfügung wegen Überholens vor einer Kurve nach 8 Wo. auf´s Auge gedrückt - aus der Nummer gab es kein Rauskommen.

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Woher wissen die Beamten, dass du gefahren bist und nicht jemand anders?

am 8. Januar 2017 um 18:36

wirst du nur mit spezialiertem Fachanwalt weiterkommen

Einspruch einlegen und gut ist.

Die Tat muss dir bewiesen werden, ohne Fahrerfeststellung wird dies nicht möglich sein, außer Du gibst den Verstoß zu.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 8. Januar 2017 um 19:37:24 Uhr:

Einspruch einlegen und gut ist.

Die Tat muss dir bewiesen werden, ohne Fahrerfeststellung wird dies nicht möglich sein, außer Du gibst den Verstoß zu.

Wollte ich auch gerade schreiben.

"Ich weiß was du getan hast, zahle 500€ und gut."

Zitat:

@Kai70 schrieb am 8. Januar 2017 um 19:37:24 Uhr:

Einspruch einlegen und gut ist.

Die Tat muss dir bewiesen werden, ohne Fahrerfeststellung wird dies nicht möglich sein, außer Du gibst den Verstoß zu.

Richtig, aber bei seinem Schriftverkehr hat er dies wohl bereits zugegeben.

Momenten - der TE kommt doch nicht etwa aus Ösiland??? Der Begriff Anonymverfügung lässt den Schluss zu. Damit ist der Käs gebissen - jaaaaa, die Polizei im Alpenstaat darf sogar schätzen und es gilt Halterhaftung. Da muss kein Foto und garnix. Mir haben die Alpen-Sheriffs eine Anonymverfügung wegen Überholens vor einer Kurve nach 8 Wo. auf´s Auge gedrückt - aus der Nummer gab es kein Rauskommen.

Anonym- / Strafverfügung spricht für Strafrecht in AT!

Tja, daß fiel mir auch auf. In diesem Falle wird wohl nur ein Österreicher weiter helfen können.

Da bei den Ösis Halterhaftung besteht ist die Sache praktisch durch. Entweder war der Halter der Fahrer oder er muss den tatsächlichen Fahrer angeben, kann Er das nicht mehr ist als Gedankenstütze eben wieder der Halter dran beim Zahlen.

Deswegen müssen Sie den Fahrer auch nicht vor Ort identifizieren, Tempo und Kennzeichen notieren reicht und dann kann man auch locker eine Kolonne abkassieren.

Ich fuhr zwischen Graz und Pernegg in der Steiermark und hielt mich exakt ans Tempolimit. In einer Baustelle, hier war eine Art Lagerfläche in der Mitte der Straße durch Leitplanken hergestellt worden, lümmelten eine junge Polizistin und ihr junger Kollege mit dem Hintern auf der Leitplanke, von weitem schon gut sichtbar. Also nochmals Geschwindigkeit kontrolliert und in einem Pulk von Einheimischen dran vorbeigefahren, wobei wir den beiden Youngsters wohl wegen des Autos auffielen. Eine Laserpistole hatte von beiden definitiv keiner in der Hand. Sechs Wochen später hatte ich eine "Verfügung" über 50 Euro im Briefkasten: ich sei zu schnell gefahren, Beweis eine Radarpistole.

In der Tat ist Österreich das einzige Land in der EU, in dem die Geschwindigkeit geschätzt werden darf und offenbar auch Almhirten ein Radargerät bedienen dürfen. Und wenn dem schlecht gelaunten Herrn Inspektor mal wieder ein deutsches Cabrio mit zwei braungebrannten Urlaubern unterkommt, schreibt er halt ein Mandat: dem bledn Biefke hob is jez owa zoagt.

Übrigens: ich bin ein in Deutschland lebender Österreicher.

Aha, sozusagen ein Flüchtling. Kann man in dem Zusammenhang verstehen. :D *duck und weg*

Ja, und ich möchte nicht mit diesen hinterlistigen Wegelagerern in Verbindung gebracht werden:p

Bei rund 30x Urlaub einmal mit der Laserpistole abgeschossen worden. Und da war ich wirklich zu schnell. So schlimm find ich Österreich (noch?) nicht.

Die Möhlspejsn sind in AT dennoch besser.

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