F11 - Heckschaden durch Auffahrunfall
Hallo Zusammen,
Mir ist letzte Woche auf dem Heimweg vom Urlaub in Italien jemand auf der Autobahn hinten aufgefahren. Jetzt habe ich das Problem, das ich hinter der Kohle hinterherlaufen muss.
Die italienische Versicherung ersetzt keine Kosten für Gutachten und Rechtsanwalt (WTF?!?!). Mein Auto, ein 530d, ist Bj. 2013 und hat 140.000 km gelaufen. Er ist sehr gut ausgestattet und auch gepflegt.
Vor ziemlich genau drei Jahren habe ich auf Kulanz einen neuen Motor (incl. Turbo), kpl. AGR Einheit und Ansaugtrakt (Luftfilerkasten, LMM, etc.) neu bekommen.
Vor zwei Jahren eine komplett neue Bremse (Sportbremsanlage), also Scheiben und Klötze, vorne und hinten!
Ich habe online das Auto auswerten lassen. Dieser liegt bei ~16.000€.
Heute hat mein 🙂 ein Kostenvoranschlag gemacht und dieser liegt bei meinen geschätzten 15.000€!
Schaden: Heckklappe, Stoßstange, Auspuffanlage, Unterbodenverkleidungen, Hitzeschutze, Abschlussblech ganz leicht einen mitbekommen
Ich persönlich möchte das Auto ungern aufgeben, da ich eigentlich nur noch die Luftbälge erneuern möchte und dann nochmal locker 100.000 km fahren wollte.
Die Rechtsanwaltskosten lägen bei ca. 1100€, wenn ich bei der italienischen Versicherung meinen Schaden geltend machen würde. Oder aber ich mache es über die Kaskoversicherung, und bleibe auf der SB sitzen (könnte ich wiederum bei den Italieniern einfordern - null Bock) plus meine SF Rabatte gehen verloren sprich die Versicherungskosten steigen.
Meine Frage an Euch:
Wie würdet Ihr das ganze angehen?
Für Tipps und Tricks wäre ich Euch sehr dankbar! Bin echt angenervt und naja... Ich denke, Ihr könnt es nachempfinden.
VG
Marsellus
18 Antworten
Zitat:
@mikush schrieb am 2. August 2021 um 20:10:02 Uhr:
Zitat:
@DonD76 schrieb am 2. August 2021 um 19:07:35 Uhr:
Wenn der Fahrzeugwert vor Unfall 16K€ ist und die Instandsetzungskosten 15K€ sind hast du einen wirtschaftlichen Totalschaden…Was ist denn das für ein Blödsinn? Totalschaden wäre es, wenn Reparaturwert gleich oder größer Fahrzeugwert wäre. Bei Gleichheit gibts immernoch die 130% Regel.
Irgenwie haben beide Recht.
1. Beispiel.
Rep Kosten 15.000 Euro, Fz. Wert 16.000, Restwert 500€. Versicherung müsste 15.500€ zahlen.
Da liegt kein Wirtschaftlicher Totalschaden vor. Weil die Rep günstiger ist (15.000€)
2. Beispiel.
Rep Kosten 15.000 Euro, Fz. Wert 16.000, Restwert 5000€. Da wäre ein Wirtschaftlicher Totalschaden.
Die berechnung wäre 16.000 - 5000. So wäre eine Zahlung 11.000€
Und dann kommt noch die 130% Regelung.
Sind die Reparaturkosten maximal 30 Prozent höher als der Wiederbeschaffungswert, kann der Geschädigte fordern, dass die Versicherung die Reparatur trotz des wirtschaftlichen Totalschadens bezahlt.
Also so einfach ist das eben nicht mit Totalschaden oder nicht.
@ TE
Nen Anwalt empfielt sich immer. Aber es empfielt sich sich auch eine Rechtsschutz die eben solche Dinge absichert.
Andere Länder, andere Sitten. So ist das eben.
Spannend. Hier wird über irgendwelche MÖGLICHE ungedeckte Kosten und Anwälte usw. diskutiert, obwohl Marsellusx ja offenbar die Schadenhöhe gemäss Schilderung noch nicht mal der italienischen Versicherung mitgeteilt hat...
In der Schweiz werden internationale Fälle übrigens via eine Schweizer Vermittlungsversicherung abgewickelt, damit die Sprachbarrieren keine Rolle spielen. Ist das denn bei euch nicht so?
Ja sowas gibt es auch, aber nicht pauschal.
Es gibt Versicherungen die solchen Sachen einspringen und sich das Geld von der Gegnerischen Versicherung holen.
Aber erst wenn es zu erheblichen Problemen kommt. Aber wann und wie die tätig wird.... das weiß ich nicht.
Es kann auch sein, das die nur für Schäden im Inland aufkommt die durch Unterversicherte Fahrzeuge entstanden sind.
Die Versicherer hier empfehlen für Fahrten ins Ausland immer eine Vollkasko sowie Rechtschutz.
Zumindest hatte mir das damals meine Versicherung empfohlen, und dann für den Urlaubszeitraum mit Rabattretter.
Dann haste beim Fall der Fälle kein Bauchweh. Bringst das auto in die Werkstatt, Vollkasko zahlt, Nummer durch.
Keine Erhöhung der Prämie, Abrechnung mit der Deutschen Versicherung und alles ist entspannt
Zitat:
@scriba62 schrieb am 03. Aug. 2021 um 21:8:51 Uhr:
In der Schweiz werden internationale Fälle übrigens via eine Schweizer Vermittlungsversicherung abgewickelt, damit die Sprachbarrieren keine Rolle spielen. Ist das denn bei euch nicht so?
Das gibt es in jedem Land, das an das Abkommen angeschlossen ist. In Deutschland ist das das 'Büro grüne Karte'.
http://www.gruene-karte.de/de/In Italien gibt es sowas sicherlich ebenfalls.