explodierte Werkstattkosten
Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Habe mit meinem damals "Freundlichen" geredet und er hat mir ein Angebot gemacht.
Lackierung und Montage der M-Front und M-Heck, da ich die beiden Teile bei ebay ersteigert hatte.
Da hat er mir nen Preis gemacht: 1600 Euro incl. der nötigen Anbauteile und wie abgesprochen incl. Lackierung und Montage.
Als ich das Auto abgeholt habe war alles bestens, echt ne super Arbeit. Er meinte das er die Rechung noch nicht fertig sei, die schickte er mir nach.
Als die Rechung kam war ich platt, satte 2800 Euro, hab den nun nicht mehr so "Freundlichen" angerufen und gefragt warum? Er meinte es wäre halt so, lackieren ist so teuer.
Hab Ihn jetzt erst mal die abgesprochenen 1600 euro bezahlt. Nun will er auch nch den Rest haben.
Könnt Ihr mir weiterhelfen? Wie soll ich mich jetzt verhalten? Er sagte das er es zur Not einklagen will.
Was mich selbst ärgert, dass ich Ihn nicht direkt festgenagelt habe und wir das einfach schriftlich festgehalten haben.
Hab mich bei BMW erkundigt und da gibbet das ganze M-Packet für rund 2000 Euro incl. aller Teile, lackiert und die Seitenschweller hab ich ja auch nicht.
Bin echt mit meinem Latein am ende;-(
Vielen ank im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von NIUBEE
Und dann?Zitat:
Original geschrieben von tommson1
Ja ich geb euch ja allen Recht;-)Nur das hilft mir jetzt nicht weiter.
Probier halt gerade mir sämtliche, diesmal auch schriftliche, Angebote und Kostenvoranschläge genau für die Arbeiten zubekommen und dann muss ich wohl oder übel nen Anwalt damit beauftragen;-(
Der "Ex-Freundliche" Mahnt den noch offenen Betrag jetzt schon an;-/
Ich kann dir jetzt schon sagen, dass ist der normale Satz bei BMW...
Ich würde nicht noch weiter Geld in Anwalt und Co investieren, wenn der Ausgang der Rechtssache schon jetzt feststeht.Du müsstest ihm Wucher nachweisen, was ich nicht erkennen kann.
Somit:
Du mußt den Betrag bezahlen...
STOP !!!
Das ist nicht richtig, dass er zahlen MUSS!! Generell sollte man bei Unwissenheit hier nichts posten, auch wenn man der Meinung ist, man liege richtig.
Der Auftrag resultiert aus einer mündlichen Absprache. Es ist ja nicht so, dass man das Auto ohne jeglichen Kommentar abgibt und der Freundliche mal einfach macht, was er für richtig hält. Also, ist der TE hier schon mal im Vorteil, denn, es wurde besprochen, was genau gemacht werden muss.
Wie wir alle, sind Richter auch nur Menschen und zum gesunden Menschenverstand gehört auch das Verständnis, dass man beim o.g. Gespräch auch über etwaige Preise spricht. Diese DÜRFEN in einem gewissen Toleranzbereich abweichen, quasi, wenn es im Nachhinein EUR 50,- teurer ist, als im Kostenvoranschlag angegeben, ist es vertretbar. Im Gegenzug freut man sich ja auch über eine eventuelle Ersparnis in gleicher Höhe?
Somit steht Aussage gegen Aussage und es kommt zu einer gegenseitigen Beweispflicht, bei welcher der Kläger/Geschädigte wegen dem o.g. im Vorteil ist. Nun MUSS der Händler beweisen, dass es kein Gespräch bzw. Preisangaben gab, was wiederum sehr unglaubwürdig wäre. Da man dies jedoch nur zu 99% ausschliessen kann und (fast) immer eine 1%-Möglichkeit bestehen bleibt, dass die Wahrheit doch eine andere war, wird es zu einem Vergleich kommen, IM SCHLIMMSTEN FALL entscheidet der Richter 50-50, sprich die Hälfte des Streitwertes/der Restsumme muss, seitens des Klägers, gezahlt werden. Wie gesagt, im schlimmsten Fall, besser geht es natürlich immer!!
Wenn man jedoch rechtschutzversichert ist, lohnt sich die ganze Sache auf jeden Fall !!
Ansonsten kommen noch die üblichen RA-Kosten dazu, was letztendlich aber immer noch weniger sein wird, als die Forderung nun BLAUÄUGIG zu zahlen. TU DIES NICHT !!
Letzte Möglichkeit wäre, die Mahnungen des Freundlichen zu ignorieren und ihm klarzumachen, dass man es gerne auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Bezüglich der Zeit, UND den Kosten, die dieser in Anspruch nehmen wird, überlegt er es sich vielleicht nochmal und lässt es sein. Ich denke, so oder so, wird der TE dort nicht mehr vorfahren, also kann man ihn auch zappeln lassen. Im Besten Fall kommt sogar der Händler selbst mit einer Vergleichssumme, damit er den Fall in die Ablage heften kann.
In diesem Sinne ... VIEL GLÜCK !!!
GRUSS JOHN
33 Antworten
Zitat:
Von der NL München kenn ichs so, vor dem Reparieren Kostenvoranschlag mit Garantie das die Kosten nicht den Betrag von xxx€ übertreffen ohne Rückfrage....
Jepp, so kenn ich das in der NL Hamburg auch. Und Rechnung nachschicken ist mir bis dato auch noch nicht untergekommen.
Denke auch das du schlechte Karten haben wirst. Wobei die Preise eindeutig an Wuchter grenzen. Ich hab mich mit dem Thema M-Paket nachrüsten jetzt auch länger beschäfftigt (nächstes Jahr ist es endlich soweit 🙂 ) und zwischen 1600 und 1700€ bekommt man das komplette Paket inkl. Montage und Lackierarbeiten eigentlich realisiert.
Ich würde defintiv einen Brief an BMW schreiben und die NL wechseln. Obs was bringt sei dahingestellt - aber mehr kann man wohl oder übel nicht machen.
Gruß,
Tim
Also vorab schon mal, die Teile sind ja noch nachvollziehbar:
Halter L und R Stoßstange V
Halter L und R Stoßstange H
Nebelscheinwerfer R und L
Frontziergitter L und R und Mitte
Luftführung
Verschluss
Blende
und und und
das läppert sich.
Die einzelnen Anbauteile sind ja auch alle, denk ich mal, richtig ausgewiesen. Nur was mich ärgert sind die wahsinnigen Lackierkosten:
ARBEITSLOHN
Gesamt KL 2
Gesamt KL 3 281,34 Euro
LACKIERUNG
Arbeitslohn 1289,96 Euro
Lackiermaterial 275,51 Euro
ERSATZTEILE
Kleinersatzteile (2%) 60,27 Euro
Summe 1907,08 Euro
MwSt 362,35 Euro
Gesamt 2269,43 Euro
und dann kommen halt noch die "Anbauteile" dazu.
Wahnsinn.
Für das Geld bekommt man woanderes das ganze Auto lackiert. Inkl. Auseinander und Zusammenbau 😰
Ja ich geb euch ja allen Recht;-)
Nur das hilft mir jetzt nicht weiter.
Probier halt gerade mir sämtliche, diesmal auch schriftliche, Angebote und Kostenvoranschläge genau für die Arbeiten zubekommen und dann muss ich wohl oder übel nen Anwalt damit beauftragen;-(
Der "Ex-Freundliche" Mahnt den noch offenen Betrag jetzt schon an;-/
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von tommson1
Ja ich geb euch ja allen Recht;-)Nur das hilft mir jetzt nicht weiter.
Probier halt gerade mir sämtliche, diesmal auch schriftliche, Angebote und Kostenvoranschläge genau für die Arbeiten zubekommen und dann muss ich wohl oder übel nen Anwalt damit beauftragen;-(
Der "Ex-Freundliche" Mahnt den noch offenen Betrag jetzt schon an;-/
Und dann?
Ich kann dir jetzt schon sagen, dass ist der normale Satz bei BMW...
Ich würde nicht noch weiter Geld in Anwalt und Co investieren, wenn der Ausgang der Rechtssache schon jetzt feststeht.
Du müsstest ihm Wucher nachweisen, was ich nicht erkennen kann.
Somit:
Du mußt den Betrag bezahlen...
Zitat:
Original geschrieben von NIUBEE
Und dann?Zitat:
Original geschrieben von tommson1
Ja ich geb euch ja allen Recht;-)Nur das hilft mir jetzt nicht weiter.
Probier halt gerade mir sämtliche, diesmal auch schriftliche, Angebote und Kostenvoranschläge genau für die Arbeiten zubekommen und dann muss ich wohl oder übel nen Anwalt damit beauftragen;-(
Der "Ex-Freundliche" Mahnt den noch offenen Betrag jetzt schon an;-/
Ich kann dir jetzt schon sagen, dass ist der normale Satz bei BMW...
Ich würde nicht noch weiter Geld in Anwalt und Co investieren, wenn der Ausgang der Rechtssache schon jetzt feststeht.Du müsstest ihm Wucher nachweisen, was ich nicht erkennen kann.
Somit:
Du mußt den Betrag bezahlen...
STOP !!!
Das ist nicht richtig, dass er zahlen MUSS!! Generell sollte man bei Unwissenheit hier nichts posten, auch wenn man der Meinung ist, man liege richtig.
Der Auftrag resultiert aus einer mündlichen Absprache. Es ist ja nicht so, dass man das Auto ohne jeglichen Kommentar abgibt und der Freundliche mal einfach macht, was er für richtig hält. Also, ist der TE hier schon mal im Vorteil, denn, es wurde besprochen, was genau gemacht werden muss.
Wie wir alle, sind Richter auch nur Menschen und zum gesunden Menschenverstand gehört auch das Verständnis, dass man beim o.g. Gespräch auch über etwaige Preise spricht. Diese DÜRFEN in einem gewissen Toleranzbereich abweichen, quasi, wenn es im Nachhinein EUR 50,- teurer ist, als im Kostenvoranschlag angegeben, ist es vertretbar. Im Gegenzug freut man sich ja auch über eine eventuelle Ersparnis in gleicher Höhe?
Somit steht Aussage gegen Aussage und es kommt zu einer gegenseitigen Beweispflicht, bei welcher der Kläger/Geschädigte wegen dem o.g. im Vorteil ist. Nun MUSS der Händler beweisen, dass es kein Gespräch bzw. Preisangaben gab, was wiederum sehr unglaubwürdig wäre. Da man dies jedoch nur zu 99% ausschliessen kann und (fast) immer eine 1%-Möglichkeit bestehen bleibt, dass die Wahrheit doch eine andere war, wird es zu einem Vergleich kommen, IM SCHLIMMSTEN FALL entscheidet der Richter 50-50, sprich die Hälfte des Streitwertes/der Restsumme muss, seitens des Klägers, gezahlt werden. Wie gesagt, im schlimmsten Fall, besser geht es natürlich immer!!
Wenn man jedoch rechtschutzversichert ist, lohnt sich die ganze Sache auf jeden Fall !!
Ansonsten kommen noch die üblichen RA-Kosten dazu, was letztendlich aber immer noch weniger sein wird, als die Forderung nun BLAUÄUGIG zu zahlen. TU DIES NICHT !!
Letzte Möglichkeit wäre, die Mahnungen des Freundlichen zu ignorieren und ihm klarzumachen, dass man es gerne auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Bezüglich der Zeit, UND den Kosten, die dieser in Anspruch nehmen wird, überlegt er es sich vielleicht nochmal und lässt es sein. Ich denke, so oder so, wird der TE dort nicht mehr vorfahren, also kann man ihn auch zappeln lassen. Im Besten Fall kommt sogar der Händler selbst mit einer Vergleichssumme, damit er den Fall in die Ablage heften kann.
In diesem Sinne ... VIEL GLÜCK !!!
GRUSS JOHN
Zitat:
....
Somit steht Aussage gegen Aussage und es kommt zu einer gegenseitigen Beweispflicht, bei welcher der Kläger/Geschädigte wegen dem o.g. im Vorteil ist. Nun MUSS der Händler beweisen, dass es kein Gespräch bzw. Preisangaben gab, was wiederum sehr unglaubwürdig wäre. Da man dies jedoch nur zu 99% ausschliessen kann und (fast) immer eine 1%-Möglichkeit bestehen bleibt, dass die Wahrheit doch eine andere war, wird es zu einem Vergleich kommen, IM SCHLIMMSTEN FALL entscheidet der Richter 50-50, sprich die Hälfte des Streitwertes/der Restsumme muss, seitens des Klägers, gezahlt werden. Wie gesagt, im schlimmsten Fall, besser geht es natürlich immer!!Wenn man jedoch rechtschutzversichert ist, lohnt sich die ganze Sache auf jeden Fall !!
Ansonsten kommen noch die üblichen RA-Kosten dazu, was letztendlich aber immer noch weniger sein wird, als die Forderung nun BLAUÄUGIG zu zahlen. TU DIES NICHT !!
....
Viel Spaß beim Gerichtsverfahren 🙂
Schöne Polemik...aber wenig hilfreich ohne Beweise.
Ich würde mich erstmal erkundigen...
Ganz klar ich sage das nächste mal auch, wir hatten doch eine mündliche Absprache und ich zahle jetzt nur 100 Euro?!
Und dann bekomme ich recht zu 50:50?!
Komische Auslegung des Rechts...
Im Zweifelsfalle FÜR den Angeklagten.
Wer verklagt dann wen?
Ohne Beweise, die er nicht hat, sehe ich keinen Erfolg nur weitere Kosten (auch eine RSV hat meist eine Selbsbeteiligung).
Die Kosten ohne eine RSV richten sich nach dem Streitwert, d.h ich denke so zwischen 1600 - 2000 Euro (ohne Gerichtsverhandlung sondern mit ausergerichtlichen Einigung).
Ein Chance sehe ich nur dann wenn es Wucher wäre, was es nicht ist.
Somit: Lohnt sich das? Ich denke nein.
Im schlimmsten Fall sieht die Rechnung in etwa wie folgt aus:
2900 Euro (Rechnung)
ca. 2000 Euro (Anwalt des Händlers + eigener Anwalt)
ca. 500 Gerichtskosten
================
ca. 5300 Euro
Evtl. kommen noch Mahngebühren hinzu, wenn er weiterhin nicht zaht, somit letztendlich erst beim Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegt.
Dann kommt der Vorgang sowieso vor den Richter der erst eine ausergerichtliche Einigung sucht.
Somit: Zahlen und das nächste mal einen schriftliches bindendes Angebot sich geben lassen.
Zitat:
Original geschrieben von NIUBEE
Viel Spaß beim Gerichtsverfahren 🙂Zitat:
....
Somit steht Aussage gegen Aussage und es kommt zu einer gegenseitigen Beweispflicht, bei welcher der Kläger/Geschädigte wegen dem o.g. im Vorteil ist. Nun MUSS der Händler beweisen, dass es kein Gespräch bzw. Preisangaben gab, was wiederum sehr unglaubwürdig wäre. Da man dies jedoch nur zu 99% ausschliessen kann und (fast) immer eine 1%-Möglichkeit bestehen bleibt, dass die Wahrheit doch eine andere war, wird es zu einem Vergleich kommen, IM SCHLIMMSTEN FALL entscheidet der Richter 50-50, sprich die Hälfte des Streitwertes/der Restsumme muss, seitens des Klägers, gezahlt werden. Wie gesagt, im schlimmsten Fall, besser geht es natürlich immer!!Wenn man jedoch rechtschutzversichert ist, lohnt sich die ganze Sache auf jeden Fall !!
Ansonsten kommen noch die üblichen RA-Kosten dazu, was letztendlich aber immer noch weniger sein wird, als die Forderung nun BLAUÄUGIG zu zahlen. TU DIES NICHT !!
....Ganz klar ich sage das nächste mal auch, wir hatten doch eine mündliche Absprache und ich zahle jetzt nur 100 Euro?!
Und dann bekomme ich recht zu 50:50?!
Komische Auslegung des Rechts...Im Zweifelsfalle FÜR den Angeklagten.
Wer verklagt dann wen?Ohne Beweise, die er nicht hat, sehe ich keinen Erfolg nur weitere Kosten (auch eine RSV hat meist eine Selbsbeteiligung).
Die Kosten ohne eine RSV richten sich nach dem Streitwert, d.h ich denke so zwischen 1600 - 2000 Euro (ohne Gerichtsverhandlung sondern mit ausergerichtlichen Einigung).
Ein Chance sehe ich nur dann wenn es Wucher wäre, was es nicht ist.
Somit: Lohnt sich das? Ich denke nein.
Somit: Zahlen und das nächste mal einen schriftliches bindendes Angebot sich geben lassen.
- bei EUR 100,- steht es doch nicht im Verhältnis 😕
- ob DU einen Erfolg siehst, ist uninteressant, die Rechtssprechung ist hier entscheidend
- natürlich lohnt es sich, liest du eigentlich o. willst du uns nur dein "Denkensart" auf's Auge drücken?
... Leute gibt's 🙄
....Im schlimmsten Fall sieht die Rechnung in etwa wie folgt aus:
2900 Euro (Rechnung)
ca. 2000 Euro (Anwalt des Händlers + eigener Anwalt)
ca. 500 Gerichtskosten
================
ca. 5300 Euro
Evtl. kommen noch Mahngebühren hinzu, wenn er weiterhin nicht zaht, somit letztendlich erst beim Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegt.
Dann kommt der Vorgang sowieso vor den Richter der erst eine ausergerichtliche Einigung sucht.
Somit: Zahlen und das nächste mal einen schriftliches bindendes Angebot sich geben lassen.Nachtrag:
Die Rg. wird nicht doppelt so hoch sein, wir der benannte Streitwert !!
Eine mündliche Absprache zählt GENAUSO, wie ein schriftliches Angebot, IST quasi eine Vereinbarung!
Ich distanziere mich mal vom THREAD, geht hier leider in die falsche Richtung 😮
Doppelpost...bitte löschen
Zitat:
Nachtrag:
Die Rg. wird nicht doppelt so hoch sein, wir der benannte Streitwert !!
Eine mündliche Absprache zählt GENAUSO, wie ein schriftliches Angebot, IST quasi eine Vereinbarung!Ich distanziere mich mal vom THREAD, geht hier leider in die falsche Richtung 😮
??????
Die Gerichtskosten inkl. Anwälte sind doch niedriger als der Streitwert von angenommenen 2900 Euro?
Darauf habe ich mal so ca. 2500 Euro kalkuliert.
Die 2900 Euro ist der Streitwert, den er wenn er verliert natürlich auch noch zahlen muß.
Aber nochmal verständlicher:
Best Case: 1600 Euro (der angebliche Kostenvoranschlag)
Worst Case: ca. 5300 Euro (inkl. der Anwalts und Gerichtskosten)
Es kann auch irgendwo dazwischen liegen so wie die Rechnung über 2900 Euro.
Nehmen wir aber auch mal deine Rechnung an:
50:50 Split der Differenz:
1300 Euro Differenz zwischen Kostenvoranschlag und der Rechnung:
=> 750 Euro + 1600 Euro = 2350 Euro
Rechtsanwälte:
Je nach Streitwert nehmen wir mal an er zahlt die Rechnung erklagt den Händler aber über die Differenz (billigere Variante als die von mir geannte nicht zahlen Methode).
1300 Euro => 1000 Euro Anwalts und Gerichtskosten
=> 500 Euro (bei 50:50 Split)
Gesamtsumme:
2850 Euro
Somit was will er gewinnen?
(Das Rechenbeispiel kann man so auch auf den anderen Fall, d.h. den Nachweis, dass die Rechnung zu hoch ist durchführen. Selbst in einem Vergleich der auch sehr schwer zu erbringen ist - die genannten Sätze sind normal bei BMW- würde es sich kaum lohnen).
Natürlich hast du 100% recht, dass auch ein mündlich geschlossener Vertrag 100% rechtsgültig ist.
Auch wenn der Händler einen verbindlichen Kostenvoranschlag mündlich abgegeben hat wäre das rechtlich bindend.
Ich verstehe ja deinen Punkt und dein Entrüstung aber...
Die Frage ist nur wie beweise ich das hier in diesem Fall?
Recht haben und recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge (leider).
Ohne schriftliche Dokumente ist das zweite sehr schwer.
Dem Themenersteller hier zu raten ein schwieriges Verfahren anzugehen ohne Beweise halte ich für falsch.
Ganz klar, keiner hier ist Anwalt (und wenn ers wäre dürfter er hier keine Rechtsberatung geben), also ist das ganze Spekulieren und das mit Zahlen jonglieren einiger hier für den TE reichlich Sinnfrei!
Wenn beim ADAC (Plus) Mitglied auf jeden mal klären ob die kostenfreie Erstberatung beim Fachanwalt Dich weiterbingt, DER kann zumindest mal die zu erwartenden Erfolgsaussichten und Kosten abschätzen...
Viel Erfolg!
Zitat:
Original geschrieben von johnny111
STOP !!!Zitat:
Original geschrieben von NIUBEE
Und dann?
Ich kann dir jetzt schon sagen, dass ist der normale Satz bei BMW...
Ich würde nicht noch weiter Geld in Anwalt und Co investieren, wenn der Ausgang der Rechtssache schon jetzt feststeht.Du müsstest ihm Wucher nachweisen, was ich nicht erkennen kann.
Somit:
Du mußt den Betrag bezahlen...
Das ist nicht richtig, dass er zahlen MUSS!! Generell sollte man bei Unwissenheit hier nichts posten, auch wenn man der Meinung ist, man liege richtig.
Der Auftrag resultiert aus einer mündlichen Absprache. Es ist ja nicht so, dass man das Auto ohne jeglichen Kommentar abgibt und der Freundliche mal einfach macht, was er für richtig hält. Also, ist der TE hier schon mal im Vorteil, denn, es wurde besprochen, was genau gemacht werden muss.
Wie wir alle, sind Richter auch nur Menschen und zum gesunden Menschenverstand gehört auch das Verständnis, dass man beim o.g. Gespräch auch über etwaige Preise spricht. Diese DÜRFEN in einem gewissen Toleranzbereich abweichen, quasi, wenn es im Nachhinein EUR 50,- teurer ist, als im Kostenvoranschlag angegeben, ist es vertretbar. Im Gegenzug freut man sich ja auch über eine eventuelle Ersparnis in gleicher Höhe?
Somit steht Aussage gegen Aussage und es kommt zu einer gegenseitigen Beweispflicht, bei welcher der Kläger/Geschädigte wegen dem o.g. im Vorteil ist. Nun MUSS der Händler beweisen, dass es kein Gespräch bzw. Preisangaben gab, was wiederum sehr unglaubwürdig wäre. Da man dies jedoch nur zu 99% ausschliessen kann und (fast) immer eine 1%-Möglichkeit bestehen bleibt, dass die Wahrheit doch eine andere war, wird es zu einem Vergleich kommen, IM SCHLIMMSTEN FALL entscheidet der Richter 50-50, sprich die Hälfte des Streitwertes/der Restsumme muss, seitens des Klägers, gezahlt werden. Wie gesagt, im schlimmsten Fall, besser geht es natürlich immer!!
Wenn man jedoch rechtschutzversichert ist, lohnt sich die ganze Sache auf jeden Fall !!
Ansonsten kommen noch die üblichen RA-Kosten dazu, was letztendlich aber immer noch weniger sein wird, als die Forderung nun BLAUÄUGIG zu zahlen. TU DIES NICHT !!Letzte Möglichkeit wäre, die Mahnungen des Freundlichen zu ignorieren und ihm klarzumachen, dass man es gerne auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Bezüglich der Zeit, UND den Kosten, die dieser in Anspruch nehmen wird, überlegt er es sich vielleicht nochmal und lässt es sein. Ich denke, so oder so, wird der TE dort nicht mehr vorfahren, also kann man ihn auch zappeln lassen. Im Besten Fall kommt sogar der Händler selbst mit einer Vergleichssumme, damit er den Fall in die Ablage heften kann.
In diesem Sinne ... VIEL GLÜCK !!!
GRUSS JOHN
Hallo,
und wenn er Pech hat , hat er einen Schufa eintrag. Bei der ganzen Geschichte wird ihm kein Anwalt groß helfen können. Er hat ja nichts schriftliches. Und viel Angebote sind unverbindlich und was dann! Bei mir gehen Forderungen nach der 3 Mahnung sofort zu einem Inkassobüro. Wen der Händler gegen Ausfall versichert ist kommt die Versicherung und die sind zäh!
Alles in allem würde ich sagen der TA hat schlechte Karten auch wenn es weh tut.
Zitat:
Original geschrieben von L-Spatz
Hallo,und wenn er Pech hat , hat er einen Schufa eintrag. Bei der ganzen Geschichte wird ihm kein Anwalt groß helfen können. Er hat ja nichts schriftliches. Und viel Angebote sind unverbindlich und was dann! Bei mir gehen Forderungen nach der 3 Mahnung sofort zu einem Inkassobüro. Wen der Händler gegen Ausfall versichert ist kommt die Versicherung und die sind zäh!
Alles in allem würde ich sagen der TA hat schlechte Karten auch wenn es weh tut.
SCHuFa ja richtig aber... ich würde sagen er ist hoffentlich nicht so naiv dem Händler den Titel so zu überlassen (also nicht zu zahlen) sondern er legt beim Vollstreckungsbescheid Widerspruch ein. Dann aber ist der Streitwert nicht die Differenz (1300 Euro) sondern 2900 Euro (Rechnungsbetrag).
Das ist sicherlich die schlechteste Lösung, denn in dem Verfahren geht es dann um die Forderung des Rechnungsbetrags.
D.h. er müsste nachweisen, dass es vorher einen verbindlichen Kostenvoranschlag gab. Hier Erfolg zu haben ohne schriftliche Beweise halte ich für unwahrscheinlich...
Somit habe ich gesagt er MUß erstmal zahlen auch wenn weh tut.
Ich denke wenn der TE eine Rechtsschutz oder eine kostenlose Anwaltsberatung hätte (die optimale Lösung für sein Problem), wäre die Frage beim Anwalt und nicht hier gelandet 😉
Hallo,
Ich finde es arg bedenklich, dass hier jeder nur Gericht und Anwalt im Kopf hat. Meine persönlich Meinung ist das , man dann moatelang mit etwas beschäftigt, dass man gerne erledigt hat...
Eine kostengünstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung zwischen Kunden und der Kfz-Innung angehörenden Werkstätten bieten die Kfz-Schiedsstellen - das wäre doch mal eine Möglichkeit ohne Gericht und Anwalt, oder?
Gruß,
Frank