explodierte Werkstattkosten

BMW 5er E60

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Habe mit meinem damals "Freundlichen" geredet und er hat mir ein Angebot gemacht.

Lackierung und Montage der M-Front und M-Heck, da ich die beiden Teile bei ebay ersteigert hatte.
Da hat er mir nen Preis gemacht: 1600 Euro incl. der nötigen Anbauteile und wie abgesprochen incl. Lackierung und Montage.

Als ich das Auto abgeholt habe war alles bestens, echt ne super Arbeit. Er meinte das er die Rechung noch nicht fertig sei, die schickte er mir nach.

Als die Rechung kam war ich platt, satte 2800 Euro, hab den nun nicht mehr so "Freundlichen" angerufen und gefragt warum? Er meinte es wäre halt so, lackieren ist so teuer.

Hab Ihn jetzt erst mal die abgesprochenen 1600 euro bezahlt. Nun will er auch nch den Rest haben.

Könnt Ihr mir weiterhelfen? Wie soll ich mich jetzt verhalten? Er sagte das er es zur Not einklagen will.
Was mich selbst ärgert, dass ich Ihn nicht direkt festgenagelt habe und wir das einfach schriftlich festgehalten haben.

Hab mich bei BMW erkundigt und da gibbet das ganze M-Packet für rund 2000 Euro incl. aller Teile, lackiert und die Seitenschweller hab ich ja auch nicht.

Bin echt mit meinem Latein am ende;-(

Vielen ank im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von NIUBEE



Zitat:

Original geschrieben von tommson1


Ja ich geb euch ja allen Recht;-)

Nur das hilft mir jetzt nicht weiter.

Probier halt gerade mir sämtliche, diesmal auch schriftliche, Angebote und Kostenvoranschläge genau für die Arbeiten zubekommen und dann muss ich wohl oder übel nen Anwalt damit beauftragen;-(

Der "Ex-Freundliche" Mahnt den noch offenen Betrag jetzt schon an;-/

Und dann?

Ich kann dir jetzt schon sagen, dass ist der normale Satz bei BMW...
Ich würde nicht noch weiter Geld in Anwalt und Co investieren, wenn der Ausgang der Rechtssache schon jetzt feststeht.

Du müsstest ihm Wucher nachweisen, was ich nicht erkennen kann.

Somit:

Du mußt den Betrag bezahlen...

STOP !!!

Das ist nicht richtig, dass er zahlen MUSS!! Generell sollte man bei Unwissenheit hier nichts posten, auch wenn man der Meinung ist, man liege richtig.

Der Auftrag resultiert aus einer mündlichen Absprache. Es ist ja nicht so, dass man das Auto ohne jeglichen Kommentar abgibt und der Freundliche mal einfach macht, was er für richtig hält. Also, ist der TE hier schon mal im Vorteil, denn, es wurde besprochen, was genau gemacht werden muss.

Wie wir alle, sind Richter auch nur Menschen und zum gesunden Menschenverstand gehört auch das Verständnis, dass man beim o.g. Gespräch auch über etwaige Preise spricht. Diese DÜRFEN in einem gewissen Toleranzbereich abweichen, quasi, wenn es im Nachhinein EUR 50,- teurer ist, als im Kostenvoranschlag angegeben, ist es vertretbar. Im Gegenzug freut man sich ja auch über eine eventuelle Ersparnis in gleicher Höhe?

Somit steht Aussage gegen Aussage und es kommt zu einer gegenseitigen Beweispflicht, bei welcher der Kläger/Geschädigte wegen dem o.g. im Vorteil ist. Nun MUSS der Händler beweisen, dass es kein Gespräch bzw. Preisangaben gab, was wiederum sehr unglaubwürdig wäre. Da man dies jedoch nur zu 99% ausschliessen kann und (fast) immer eine 1%-Möglichkeit bestehen bleibt, dass die Wahrheit doch eine andere war, wird es zu einem Vergleich kommen, IM SCHLIMMSTEN FALL entscheidet der Richter 50-50, sprich die Hälfte des Streitwertes/der Restsumme muss, seitens des Klägers, gezahlt werden. Wie gesagt, im schlimmsten Fall, besser geht es natürlich immer!!

Wenn man jedoch rechtschutzversichert ist, lohnt sich die ganze Sache auf jeden Fall !!
Ansonsten kommen noch die üblichen RA-Kosten dazu, was letztendlich aber immer noch weniger sein wird, als die Forderung nun BLAUÄUGIG zu zahlen. TU DIES NICHT !!

Letzte Möglichkeit wäre, die Mahnungen des Freundlichen zu ignorieren und ihm klarzumachen, dass man es gerne auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Bezüglich der Zeit, UND den Kosten, die dieser in Anspruch nehmen wird, überlegt er es sich vielleicht nochmal und lässt es sein. Ich denke, so oder so, wird der TE dort nicht mehr vorfahren, also kann man ihn auch zappeln lassen. Im Besten Fall kommt sogar der Händler selbst mit einer Vergleichssumme, damit er den Fall in die Ablage heften kann.

In diesem Sinne ... VIEL GLÜCK !!!
GRUSS JOHN

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Zitat:

Eine kostengünstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung zwischen Kunden und der Kfz-Innung angehörenden Werkstätten bieten die Kfz-Schiedsstellen - das wäre doch mal eine Möglichkeit ohne Gericht und Anwalt, oder?

Richtig auf das naheliegende kommt man nicht ;-)

Zitat:

Original geschrieben von domingo1001


Hallo,

Ich finde es arg bedenklich, dass hier jeder nur Gericht und Anwalt im Kopf hat. Meine persönlich Meinung ist das , man dann moatelang mit etwas beschäftigt, dass man gerne erledigt hat...

Eine kostengünstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung zwischen Kunden und der Kfz-Innung angehörenden Werkstätten bieten die Kfz-Schiedsstellen - das wäre doch mal eine Möglichkeit ohne Gericht und Anwalt, oder?

Gruß,
Frank

Hallo Frank,

genau das ist die beste Lösung.

Hallo,

da bin ich wieder. Irgendwie soll es zur Zeit nicht sein, gestern auch noch nen Unfall gehabt und nun steht er bei nem anderem "Freundlichen".

Das mit der Rechnung "einscannen" hat leider nicht geklappt, da man irgendwie nix sieht, da der "Text" auf der Rechnung sehr schwach zu lesen ist;-( Naja die Hauptunstimmigkeit ist ja immer noch die hohen Lackierkosten.

Vielen Dank für eure Tipp´s, werd das echt mal probieren. Hab nen Termin bei meinem Anwalt des Vertrauens der mich dann hoffentlich genauso gut beraten tut.

Hab auch das "Angebot" von der Lackiererei bekommen, wo mein "Ex-Freundlicher" lackieren lässt und man sehe und staune, Lackierung für beide Stoßstangen incl. Material 450 bis 500 Euro. Ist ja mal nen "Schlapper" Unterschied!!!

Ich bin echt mal gespannt was dann rauskommt.

DANKE ERST MAL AN ALLE,

echt gut das man sich hier in solch einem Forum dann schon mal vorab Infos und Hilfe holen kann.

Der Anwalt wird von der Schiedsstelle nix halten, da er daran nix verdient.
Es ist aber auch richtig, dass die Schiedsstelle Zeit kostet, wenn einem das Ergebnis hinterher nicht gefällt. Natürlich ist die tendenziell etwas mehr pro Werkstatt, da von der Innung bezahlt.
Die Verjährung ist aber unterbrochen, solange die Schiedsgeschichte läuft... also kein Risiko, nur Zeitaufwand.

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