Euro 6C und 6D TEMP - 1.6TDI 70kW - WLTP Zusatzvereinbarung
Als ich den Polo bestellen wollte, wurde ich fälschlicherweise von Händler und VW informiert, dass der Polo die Norm 6D TEMP erfüllen würde.
Mittlerweile (seit letzter Woche) ist der Händler besser informiert und meinte, dass der Polo die Norm 6C erfüllen wird.
Gestern habe ich noch bei VW angerufen und mit zwei verschiedenen Personen geredet.
Die erste Person behauptete zu mir:
Zitat:
Ich sehe hier im System und Ihr Händler kann genauso sehen. Es ist das gleiche System.
Ich sehe hier eine neue Information seit dieser Woche, dass jeder neue Polo 1.6 TDI 70kw die Norm 6D TEMP erfüllen wird.
Nach einer Stunde habe ich wieder VW angerufen. Dieses Mal meinte die Frau zu mir, dass das Fahrzeug die Norm 6C haben wird.
Vielleicht 6C und vielleicht 6D TEMP, wer weiss. Aus meiner Sicht wissen die Leute aus der Kundenhotline gar nichts.
Neben den Kaufunterlagen habe ich zusätzlich eine WLTP Zusatzvereinbarung bekommen. Diese wurde hier schon in einem anderen Thread adressiert, aber in der Vereinbarung steht folgendes:
Zitat:
• Ihr Fahrzeug erfu?llt weiterhin die gesetzlichen Schadstoff-Grenzwerte fu?r den normierten Pru?fzyklus (z.B. 80mg/km NOx fu?r Diesel-Fahrzeuge).
• Zusa?tzlich ha?lt Ihr Fahrzeug den Konformita?tsfaktor von 2,1 fu?r die RDE-Messungen ein (z.B. 2,1*80=168mg/km NOx fu?r Diesel-Fahrzeuge).
Aber wenn das Fahrzeug in der Lage wäre, den Komformitätsfaktor von 2,1 bei einer echten RDE-Messung einzuhalten, dann würde das Fahrzeug die Norm 6D TEMP erfüllen, oder nicht?
Genau diese Grenzwerte sind bei der Norm vorgeschrieben. Wiki - Abgasnorm
Der Händler ist derzeit der Meinung, dass das Fahrzeug noch geprüft wird. Nach seinen Wörten: Das Fahrzeug bekommt mindestens die Euro 6C Norm, aber vielleicht die 6D TEMP.
Weiss jemand näheres dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@StefArona schrieb am 11. August 2018 um 16:41:41 Uhr:
Die Liste des ADAC ist lang:
https://www.adac.de/.../default.aspx
Na ja, die Liste ist bzgl. VW Modelle sehr kurz. 😁
90 Antworten
Sind doch schon drin.
Kraftstoffverbrauch langsam
5,5 l/100km
Kraftstoffverbrauch mittel
4,7 l/100km
Kraftstoffverbrauch schnell
4,3 l/100km
Kraftstoffverbrauch sehr schnell
5,3 l/100km
Kraftstoffverbrauch kombiniert
4,9 l/100km
CO?-Emission kombiniert
128,0 g/km
Konfig fertig machen und im letzten Schritt auf Technische Daten klicken.
Zitat:
@Tasien0 schrieb am 5. September 2018 um 19:03:31 Uhr:
Doofe Frage an dieser Stelle:
Habe ich auf Grund der erhöhten Steuerbelastung Ansprüche gegen den Hersteller/ Händler?
Weil bei Vertragsunterzeichnung wusste ja noch niemand, wie stark die Erhöhung der theoretischen Abgaswerte sich verändert?
Oder ist es wie so oft in Deutschland und ich hab als Verbraucher einfach mal wieder Pech? 😁
Jeder - der die Zusatzvereinbarung unterschrieben hat - hat wissentlich (egal wie hoch die Abgaswerte sind, ich kaufe das Auto) und willentlich (Unterschrift) dem Kauf rechtsgültig zugestimmt. VW bzw. deren Juristen, sind ja in solchen Fällen wesentlich gerissener wie ihre Kunden und haben sich damit einen riesigen Vorteil bzgl. kommender Klagen verschafft.
Ein “Mangel“ bzgl. der Abgaswerte könnte nur geltend gemacht werden, hätte es einen bestimmten Grenzwert der auszustossenden Abgaswerte in der Zusatzvereinbarung gegeben. Da es diese Grenze nicht gibt, hat der Käufer dsbzgl. keine Anspruchsgrundlage für eine Mängelbeseitigung.
Zitat:
@Tasien0 schrieb am 5. September 2018 um 19:03:31 Uhr:
Doofe Frage an dieser Stelle:
Habe ich auf Grund der erhöhten Steuerbelastung Ansprüche gegen den Hersteller/ Händler?
Weil bei Vertragsunterzeichnung wusste ja noch niemand, wie stark die Erhöhung der theoretischen Abgaswerte sich verändert?
Oder ist es wie so oft in Deutschland und ich hab als Verbraucher einfach mal wieder Pech? 😁
Doofe Frage zurück:
Hätte der Hersteller/Händler Ansprüche gegen dich, wenn sich die Steuer aus irgendeinem Grund reduzieren würde?
Ich verstehe, was du meinst und ob du's glaubst oder nicht: Ich kann's sogar nachvollziehen.
Möglich, dass du noch was raushandeln kannst. Du musst das Fahrzeug ja nicht abnehmen, falls du die vielgenannte Zusatzvereinbarung nicht unterschrieben hast. Aber ganz ehrlich? Mir wäre das peinlich. Einen Neuwagen kaufen für 'ne Menge Geld und dann noch 2 Taler 80 raushandeln. Mir ist da ein mir wohlgesonnener Ansprechpartner vor Ort wichtiger, der mir auch mal 'ne Kulanz durchboxt, obwohl das Fahrzeug schon älter ist oder der Fall nur zu 95 Prozent eindeutig ist.
Muss aber jeder selber wissen. In meinen Augen macht diese Art der "Ellenbogengesellschaft" mehr kaputt, als sie nützt
Zitat:
@DavidK76 schrieb am 5. September 2018 um 19:29:24 Uhr:
Sind doch schon drin.Kraftstoffverbrauch langsam
5,5 l/100km
Kraftstoffverbrauch mittel
4,7 l/100km
Kraftstoffverbrauch schnell
4,3 l/100km
Kraftstoffverbrauch sehr schnell
5,3 l/100km
Kraftstoffverbrauch kombiniert
4,9 l/100km
CO?-Emission kombiniert
128,0 g/kmKonfig fertig machen und im letzten Schritt auf Technische Daten klicken.
Vielen Dank, habe den Konfigurator nicht abgeschlossen.
Das dürften so ca. 210 € Steuern sein
Ähnliche Themen
Naja, wenn man es mal auf Jahre sieht macht es ja schon einen deutlichen Unterschied...
Viel schlimmer finde ich jedoch, dass gemäß dem Fall, dass keine Fahrverbote für Euro 6b Diesel kommen in den nächsten 5 Jahren, mein Wiederverkaufswert niedriger ausfallen könnte.
Gut, sind viele wenn und aber, gerecht finde ich den ganzen Prozess jedoch nicht, vor allem mit dieser Zusatzerklärung/Vereinbarung.
Naja, ist jetzt eben so, freue mich dennoch auf die beiden Autos :-)
Ich sehe es wie Master of Desaster; man kann vielleicht noch etwas raushandeln aber ob sich das nicht rächt, sollte man mal auf das Wohlwollen des Händlers angewiesen sein?
Die Ungerechtigkeit bei den Steuern haben wir ja schon diskutiert. Nicht VW ist da der Hauptschuldige, sondern die Politik, die uns die realistischeren Verbrauchswerte als Verbraucherschutz unterjubelte und die 30-80% höheren Steuern gerne mitnimmt. Umweltpolitisch ist das natürlich grober Unfug, denn nun sind tendenziell dreckigere Autos für einige Zeit steuerlich begünstigt gegenüber zum Teil deutlich saubereren Fahrzeugen.
Zitat:
@Prowlermike schrieb am 5. September 2018 um 19:30:22 Uhr:
Zitat:
@Tasien0 schrieb am 5. September 2018 um 19:03:31 Uhr:
Doofe Frage an dieser Stelle:
Habe ich auf Grund der erhöhten Steuerbelastung Ansprüche gegen den Hersteller/ Händler?
Weil bei Vertragsunterzeichnung wusste ja noch niemand, wie stark die Erhöhung der theoretischen Abgaswerte sich verändert?
Oder ist es wie so oft in Deutschland und ich hab als Verbraucher einfach mal wieder Pech? 😁Jeder - der die Zusatzvereinbarung unterschrieben hat - hat wissentlich (egal wie hoch die Abgaswerte sind, ich kaufe das Auto) und willentlich (Unterschrift) dem Kauf rechtsgültig zugestimmt. VW bzw. deren Juristen, sind ja in solchen Fällen wesentlich gerissener wie ihre Kunden und haben sich damit einen riesigen Vorteil bzgl. kommender Klagen verschafft.
Ein “Mangel“ bzgl. der Abgaswerte könnte nur geltend gemacht werden, hätte es einen bestimmten Grenzwert der auszustossenden Abgaswerte in der Zusatzvereinbarung gegeben. Da es diese Grenze nicht gibt, hat der Käufer dsbzgl. keine Anspruchsgrundlage für eine Mängelbeseitigung.
Bist du Anwalt oder was macht dich so sicher?
Es durften schon Käufer ihren Neuwagen zurückgeben, weil das Fahrzeug einen höheren Verbrauch hatte als ursprünglich angegeben. Dazu gibt es Urteile.
Der Verbrauch wird ja nicht zum Spaß angegeben und niemand ist gezwungen, die Katze im Sack zu kaufen. Daran ändert auch eine schwammige Zusatzvereinbarung nichts, auch wenn es sicherlich ein kläglicher Versuch seitens VW war, sich dahingehend abzusichern.
Das Thema hatten wir hier auch schon mal mit dem Hinweise, dass Vertragszusätze durchaus unzulässige Klauseln enthalten können und kein Kunde einseitig benachteiligt werden darf. Nur weil dort keine Grenzwerte genannt werden, handelt es sich nicht um einen Freibrief für den Hersteller zu liefern, was er möchte.
Ich würde daher weniger vermuten, dass hier die Steuer der ausschlaggebende Punkt ist, sondern eher die Verbrauchswerte. Wie groß da der Ermessensspielraum ist, wird man sehen.
Warum hat denn VW im Rahmen der Plusminus-Reportage auf Nachfrage selbst zugegeben, dass der Käufer das Fahrzeug nicht annehmen muss?
Ich hatte ja selbst über meine Rechtsschutzversicherung nachgefragt und die unverbindliche Auskunft bekommen, dass man mich kaum zwingen kann, ein Fahrzeug anzunehmen, dessen technische Details zum Zeitpunkt der Bestellung überhaupt noch nicht klar waren.
Zitat:
@Tasien0 schrieb am 5. September 2018 um 19:03:31 Uhr:
Doofe Frage an dieser Stelle:
Habe ich auf Grund der erhöhten Steuerbelastung Ansprüche gegen den Hersteller/ Händler?
Weil bei Vertragsunterzeichnung wusste ja noch niemand, wie stark die Erhöhung der theoretischen Abgaswerte sich verändert?
Oder ist es wie so oft in Deutschland und ich hab als Verbraucher einfach mal wieder Pech? 😁
Ich denke, du solltest dir klar werden, was du möchtest.
Die Chancen, dass du den Wagen nicht annehmen musst, stehen sehr gut.
Siehe auch hier:
http://mediathek.daserste.de/.../Video?...
Wenn du allerdings pokerst und hoffst, dass du entschädigt wirst, denke ich, dass du schlechte Karten hast. Man wird vermutlich argumentieren, dass du ja dafür auch das modernere Auto bekommst und obendrein noch nicht mal mehr dafür zahlen musst.
Es gibt wahrscheinlich genug andere potentielle Käufer, die froh über einen lieferbaren Polo sind, so dass der Händler wenig Druck hat, ihn dir aufzudrängen.
Sorry aber ich gebe doch das Fahrzeug nicht zurück bzw. nehme es nicht ab, weil nun Verbrauchswerte angegeben werden, die jeder ohne großen Sachverstand auch schon vorher recht genau kannte. Ich kenne weit und breit niemanden, der die NEFZ-Werte ernst genommen hat. Jeder hat 1-2 Liter drauf geschlagen.
Wie wir hier auch schon gelesen haben, gibt es zwar mit sehr schonender Fahrweise auch Fahrer, die die NEFZ-Werte sogar unterbieten aber meist liegt man doch ein gutes Stück darüber. Dass das nun auch ausgewiesen wird, ändert für mich überhaupt nichts. Überraschend kommt es schon gar nicht...
Zitat:
@Prowlermike schrieb am 5. September 2018 um 19:30:22 Uhr:
Zitat:
@Tasien0 schrieb am 5. September 2018 um 19:03:31 Uhr:
Doofe Frage an dieser Stelle:
Habe ich auf Grund der erhöhten Steuerbelastung Ansprüche gegen den Hersteller/ Händler?
Weil bei Vertragsunterzeichnung wusste ja noch niemand, wie stark die Erhöhung der theoretischen Abgaswerte sich verändert?
Oder ist es wie so oft in Deutschland und ich hab als Verbraucher einfach mal wieder Pech? 😁Jeder - der die Zusatzvereinbarung unterschrieben hat - hat wissentlich (egal wie hoch die Abgaswerte sind, ich kaufe das Auto) und willentlich (Unterschrift) dem Kauf rechtsgültig zugestimmt. VW bzw. deren Juristen, sind ja in solchen Fällen wesentlich gerissener wie ihre Kunden und haben sich damit einen riesigen Vorteil bzgl. kommender Klagen verschafft.
Ein “Mangel“ bzgl. der Abgaswerte könnte nur geltend gemacht werden, hätte es einen bestimmten Grenzwert der auszustossenden Abgaswerte in der Zusatzvereinbarung gegeben. Da es diese Grenze nicht gibt, hat der Käufer dsbzgl. keine Anspruchsgrundlage für eine Mängelbeseitigung.
VW konnte den Kunden nicht über wesentliche technischen Eigenschaften des Fahrzeugs vor Vertragsschluss aufklären.
Der Kunde erklärt sich mit der WLTP Zusatzvereinbarung dazu bereit, dennoch ein Fahrzeug abzunehmen, sofern dieses vergleichbar mit dem bestellten Fahrzeug ist. Als Vergleichsgrundlage dient die bestellte Variante des PKW vor dem Modelljahreswechsel.
Die technischen Eigenschaften des PKW nach dem Modelljahreswechsel sind schlechter.
Da die Änderungen der technischen Eigenschaften einseitig zu Lasten des Kunden erfolgen, sind die Chancen auf eine Anspruchsgrundlage gut.
Beim 85 kW verschlechtert sich der CO2 Ausstoß nach NEFZ um ein Gramm von 105 auf 106 g. Wer wegen so einer siginifikanten Verschlechterung vom Vertrag zurück tritt, wollte das Auto wohl nicht und sucht nach einem Vorwand.
Ansonsten habe ich keine Nachteilungen Veränderungen in den Daten festgestellt.
Echt geil hier.... Da haben x Leute ein neues Fahrzeug bestellt und unterhalten sich dann seitenweise darüber, warum man evtl. die Abnahme verweigern könnte
Zitat:
@MacV8 schrieb am 6. September 2018 um 06:11:45 Uhr:
Beim 85 kW verschlechtert sich der CO2 Ausstoß nach NEFZ um ein Gramm von 105 auf 106 g. Wer wegen so einer siginifikanten Verschlechterung vom Vertrag zurück tritt, wollte das Auto wohl nicht und sucht nach einem Vorwand.
Ansonsten habe ich keine Nachteilungen Veränderungen in den Daten festgestellt.
Na ja, die CO2-Werte, die als Grundlage für die Berechnung der Kfz-Steuer dienen, sind gut 20% höher. Könnte manch einer als signifikant betrachten.