Erstzulassung 2013 und 2014 als Neufahrzeug Leasingvertrag gemacht

BMW 5er F11

Hallo zusammen,
Vielleicht bilde ich es mir nur ein, jedoch ist mir von Anfang an aufgefallen, dass mein Auto als Erstzulassung 2013 im Fahrzeugschein stehen hat, mir aber erst in 2014 als Neufahrzeug in einen Leasingvertrag eingetragen wurde. Auf Nachfrage hieß es: " er war schon mal am Computer angeschlossen ". Deshalb wird auch auf jeder Werkstattrechnung das Datum aus 2013 angezeigt. Das kann doch nicht richtig sein. Alle, die ich bisher dazu befragt habe, sind mir mit Antworten ausgewichen. Ich denke ich muss mich mal an einen Anwalt wenden um Klarheit in die Sache zu bringen. Oder was würdet ihr machen? Bei der Abholung hatte er auch mehr als seine 6 oder 10 km runter. Ich hoffe, ich konnte das einigermaßen rüberbringen ?? Also: EZ 2013- Leasingvertrag 2014 als Neufahrzeug. Vielleicht weiss ja einer was.
Danke

17 Antworten

Du könntest ja zumindest mal bei einem VIN-Decoder schauen wann er gebaut wurde. Vielleicht ist 2014 das Modelljahr gemeint, das kann durchaus sein wenn er nach den Sommerferien gebaut wurde, dass es schon ein MJ 2014 ist, trotzdem das eigentliche Baujahr 2013 ist.

Wenn ein 2013er Datum in Feld B der Zulassungsbestätigung steht, ist der auch in 2013 zugelassen. Von "an den Rechner" anschliessen kommt da kein Datum rein.

In Feld 6 der ZUB steht übrigens das Datum an dem die COC Papiere erstellt wurde.

Ob Du jetzt aber bei einem Neuwagen irgendwelche Ansprüche hast? Schwierig, Dir entsteht ja kein Nachteil.

Da hat man dir evtl. ne tageszulassung untergejubelt.

Zitat:

@Nille72 schrieb am 23. Dezember 2015 um 00:10:53 Uhr:



Ob Du jetzt aber bei einem Neuwagen irgendwelche Ansprüche hast? Schwierig, Dir entsteht ja kein Nachteil.

Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben, denn das kommt aus meiner Sicht schwer auf den Leasingvertrag an.

Mit der Erstzulassung fangen die Gewährleistungsfrist und die Herstellergarantie an zu laufen. Somit fehlen da eventuell ein paar Monate, was hintenraus (je nach Ein- bzw. Ausschluss im Leasingvertrag und der Laufzeit) teuer werden kann.

Wenn da also ein deutlicher Unterschied zwischen der Erstzulassung und dem Leasingbeginn liegt, dann liegt hier vermutlich tatsächlich eine Tageszulassung vor. Ich bin kein Jurist, aber meines Wissens nach darf bei einem größeren zeitlichen Abstand zur Erstzulassung das Fahrzeug dann nicht mehr als "Neufahrzeug" angesetzt werden. Und auch eine Tageszulassung darf - soviel ich weiß - eigentlich auch nicht im Strassenverkehr bewegt worden sein (sonst ist es wohl eher ein Vorführwagen).

Hier sind ein paar nähere Ausführungen dazu:
https://www.wettbewerbszentrale.de/.../?...

Just my 2 cts...

Ähnliche Themen

Mit wieviel KM hast du ihn denn übernommen?

ist das Leasing denn günstig?

eigentlich dürfte der Fahrzeugwert aus 2013 niedriger sein als aus 2014 (selbst, wenn er nur rumsteht)

Hallo zusammen. Danke für eure Tips. Also in dem Feld der EZ steht 2014. was mich stutzig macht ist, in dem Auftrag der ausgedruckt wird in dem Feld der EZ 2013 ?? Ich meine in den Feldern wo die FIN steht und die Laufleistung. Um auf die Frage Leasingpreis zu kommen :519€ mtl. Ist voll ok. Bei einer Anzahlung von 25000€.

Zitat:

@Redflame schrieb am 8. Januar 2016 um 20:19:55 Uhr:


Hallo zusammen. Danke für eure Tips. Also in dem Feld der EZ steht 2014. was mich stutzig macht ist, in dem Auftrag der ausgedruckt wird in dem Feld der EZ 2013 ?? Ich meine in den Feldern wo die FIN steht und die Laufleistung. Um auf die Frage Leasingpreis zu kommen :519€ mtl. Ist voll ok. Bei einer Anzahlung von 25000€.

Anzahlung 25000€ oder 2500€???

25000€

Zitat:

@Redflame schrieb am 8. Januar 2016 um 20:32:09 Uhr:


25000€

what? das klingt derbe hoch - ist es Ratenkauf?

was ist der Restwert am Ende der Laufzeit?

Zitat:

@Redflame schrieb am 8. Januar 2016 um 20:32:09 Uhr:


25000€

Dann ist es aber kein Kilometerleasing?

Km Leasing? Nein. Restwert so bei 35000 €.

dachte Restwert- Leasing würde nicht mehr gemacht.

d.h. Du zahlst 25.000 + 36 x 519 = 43.500 € und hast einen Restwert von 35.000 €

ist der Wagen aus 2013/14 das überhaupt wert? - zumal ich da im Restwert schon ein Risiko sehe. da verstehe ich dann auch Deine Eingangsfrage und würde das als Nachteil für den Restwert sehen.

(36 waren meine Annahme, wenn es deutlich kürzer wäre ändert das natürlich die Betrachtung)

Wie hoch war denn der Listenpreis und wieviele Monate ist denn die Erstzulassung vor Übernahme gewesen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen