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Erster Schaden nach einer Woche Neufahrzeug

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 13. Januar 2015 um 19:20

Hi zusammen,

Nach einer Woche seid ich mein Insi vom FOH abgeholt habe, und noch keine 500 Km auf der Uhr sind ist mein Nachbar als er aus seiner Einfahrt fuhr gegen mein schönes neues Auto gedonnert, und hat mir die hintere Tür und der Trägerholm zum Kotflügel eingedrückt.

Da ich mal schätze das der Wagen dadurch neu eingemessen werden muss, Delle am Trägerholm so gross wie ein Fussball, kann ich von der Versicherung ein neu Wagen bekommen oder wird der Schaden nur Repariert ? Wer hat da die Ahnung

gruss tommes1106

Beste Antwort im Thema

Hallo @ Threadersteller mein Beileid, aber das kann immer und immer wieder passieren. Ich fuhr mit meinem Insignia über den LIDL Parkplatz, sogar noch leicht versetzt mittig mit max. 20-30 km/h, da fährt ein 89 jähriger Rentner mit seinem 3er BMW E90 Modell mir in die Seite rechts. Beide Türen eingedrückt, der Kotflügel, der OPC-Line Schweller. Der Holm hatte nichts, der Kotflügel wurde nicht einmal getauscht. Anbei mal ein Foto dann stelle bitte mal ein Foto von deinem Schaden ein. Du kannst ein Gutachten erstellen lassen, deine Werkstatt heraussuchen wo du dein Fahrzeug instandsetzen lässt, Du kannst eine Ausfallentschädigung pro Tag Betrag X sofern du kein Ersatzfahrzeug benötigst vereinbaren. Aber dass du über die Versicherung der Gegenseite ein Neuwagen bekommst und deiner als Totalschaden deklariert wird, dazu muss der Unfallschaden Wert mindestens so hoch sein wie der Wiederbeschaffungswert und das wird er nicht sein, wie es Feivel88 schon schrieb.

Dominik79 träume du mal schön weiter. Mehr schreibe ich dazu nicht.

Anbei Unfallschadenbilder und ein Bild nach der Reperatur , Gutachten 7200 EUR Instandsetzungskosten

Gruß RedEagle1977

Zitat:

@Dominik79 schrieb am 14. Januar 2015 um 10:45:14 Uhr:

Ich würde alles erdenkliche daran setzen, den Wagen als Totalschaden zu deklarieren und einen Neuwagen zu bekommen. Als erstes würde ich auch die eigene Versicherung informieren, dann die Verkehrsrechtsschutzversicherung einen einen Anwalt meiner Wahl (ob mit oder ohne rechtsschutz ist erstmal egal, einen rat einzuholen ist so teuer nicht). Dann würde ich mir einen guten Gutachter suchen und mit dem Rat der Versicherung und des Anwalt bei dem vorstellig werden. Da muss man sich vielleicht ein wenig anstrengen, aber da sollte/muss ein Neuwagen bei rauskommen!!!!

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Hallo @ Threadersteller mein Beileid, aber das kann immer und immer wieder passieren. Ich fuhr mit meinem Insignia über den LIDL Parkplatz, sogar noch leicht versetzt mittig mit max. 20-30 km/h, da fährt ein 89 jähriger Rentner mit seinem 3er BMW E90 Modell mir in die Seite rechts. Beide Türen eingedrückt, der Kotflügel, der OPC-Line Schweller. Der Holm hatte nichts, der Kotflügel wurde nicht einmal getauscht. Anbei mal ein Foto dann stelle bitte mal ein Foto von deinem Schaden ein. Du kannst ein Gutachten erstellen lassen, deine Werkstatt heraussuchen wo du dein Fahrzeug instandsetzen lässt, Du kannst eine Ausfallentschädigung pro Tag Betrag X sofern du kein Ersatzfahrzeug benötigst vereinbaren. Aber dass du über die Versicherung der Gegenseite ein Neuwagen bekommst und deiner als Totalschaden deklariert wird, dazu muss der Unfallschaden Wert mindestens so hoch sein wie der Wiederbeschaffungswert und das wird er nicht sein, wie es Feivel88 schon schrieb.

Dominik79 träume du mal schön weiter. Mehr schreibe ich dazu nicht.

Anbei Unfallschadenbilder und ein Bild nach der Reperatur , Gutachten 7200 EUR Instandsetzungskosten

Gruß RedEagle1977

Zitat:

@Dominik79 schrieb am 14. Januar 2015 um 10:45:14 Uhr:

Ich würde alles erdenkliche daran setzen, den Wagen als Totalschaden zu deklarieren und einen Neuwagen zu bekommen. Als erstes würde ich auch die eigene Versicherung informieren, dann die Verkehrsrechtsschutzversicherung einen einen Anwalt meiner Wahl (ob mit oder ohne rechtsschutz ist erstmal egal, einen rat einzuholen ist so teuer nicht). Dann würde ich mir einen guten Gutachter suchen und mit dem Rat der Versicherung und des Anwalt bei dem vorstellig werden. Da muss man sich vielleicht ein wenig anstrengen, aber da sollte/muss ein Neuwagen bei rauskommen!!!!

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@Superhomer45: Das ist als positives Omen zu sehen- du wirst außer bei Inspektionen und Unfallschäden kaum mit dem FOH zu tun haben...

Und wenn doch ist ein gutes Verhältnis zum FOH immer von Vorteil- mit diesen Ereignissen ermuntert dich dein Schicksal zu gelegentlichen Besuchen beim FOH, damit du als Opel- Neuling trotzdem schnell bekannt bist und als (Service-)treuer Kunde geschätzt wirst...

;-)

am 14. Januar 2015 um 17:07

Ist absolut ärgerlich bei so einem schönen neuen Fahrzeug, aber Personen sind nicht zu schaden gekommen das ist erst mal das wichtigste!!!!!

Ich gebe Feivel88 auch absolut recht frage einen Rechtsanwalt der kann und wird das bestmöglichste für dich rausholen, es gibt soviele Dinge die man als Privatperson garnicht wissen kann. Dafür gibt es Anwälte und mit deinem Nachbarn hat das meiner Meinung nix zu tun du willst ihn ja nicht verklagen oder sonstiges , das geht über seine Versicherung und deinen Anwalt!!!

Alles gute

MFG

Zitat:

@mark29 schrieb am 14. Januar 2015 um 07:31:16 Uhr:

Naja- pauschale Google-Antworten passen selten auf konkrete Fälle...

Das hat auch keiner behauptet. Allerdings gehen diesen Pauschalantworten in der Regel einher mit konkreten Fällen. Ob die dann gleich oder ähnlich gelagert sind muss der suchende dann ermitteln.

Ich denke das ist zum Beispiel konkret genug um eine Einschätzung zu haben, BGH;

Die Faustregel: Ein Auto gilt dann als noch neuwertig und genießt einen "Tränen-Bonus", wenn es nicht mehr als 1.000 Kilometer gelaufen hat und nicht älter als einen Monat ist (Bundesgerichtshof, Az: VI ZR 157/81).

Für einen Anspruch auf Neuwagen-Regulierung muss es sich außerdem um einen schwerwiegenden Schaden handeln (etwa an tragenden Teilen), ein paar Kratzer reichen nicht. Eine weitere Voraussetzung hat der Bundesgerichtshof vor ein paar Jahren hinzugefügt: Der Geschädigte muss sich als Ersatz tatsächlich einen Neuwagen kaufen (Az: VI ZR 110/08).

Die Meinungen hier gehen sehr auseinander. Wie ich bereits schrieb würde ich mir einen Anwalt nehmen, allein schon um nicht von einem Forum oder einer Suchmaschine abhängig zu sein. Wer von euch bedenkt bitte z.B. die Aufwandspauschale die so ein Fall immer mit sich bringt und auf die der geschädigte immer Anspruch hat?

Ist nur ein Beispiel, aber es gibt da einfach immer Dinge die zu berücksichtigen sind und wenn es nur so was ist

Dem Nachbarn wird es egal sein, solange er den Schaden nicht selbst tragen möchte, was ich mir allerdings bei der Beschreibung des Schadens nicht vorstellen kann. Warum also kein Anwalt? Bezahlt die Versicherung und ich habe meine Ruhe...

Und wenn du hier schreibt mit Anwalt dauert es 1,5 Jahre dann halte ich das für Blödsinn sorry. Ohne wärst du dann heute noch nicht durch. Die machen tagtäglich nichts anderes als solche Dinge abzuwickeln und das letzte Wort hat immer noch der Mandant. Soll heißen, der macht nichts gegen deinen Willen.

am 14. Januar 2015 um 18:00

Dann melde ich mich mal zu Wort, da ich vom Fach bin.

Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn das Fahrzeug entweder nicht mehr in den Urzustand versetzt werden kann oder die Kosten für die Reparatur den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In Ihrem Fall ist also nur zu klären, wie hoch der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens eingeschätzt wird.

Dafür haben Sie freie Gutachterwahl.

Die Einschätzung des unabhängigen Gutachters muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers akzeptieren.

combaste

Erfahrung macht klug! Ich regel in Verkehrsdelikten nie wieder etwas ohne Anwalt. Im letzten Jahr ist mir einer seitlich reingefahren, die Schuld lag eindeutig beim anderen Fahrer der die Schuld nach dem Unfall auch auf sich nahm und bereitwillig die Regulierung seiner Versicherung gemeldet hat. Die haben den Spieß aber umgedreht und mir eine Teilschuld (rein rechtlich gab es da Präzedenzfälle) verpasst. Der Versicherungsnehmer hatte ab dem Zeitpunkt nichts mehr mitzubestimmen. Das ganze endete vor Gericht mit einem für mich vollkommen unsinnigen Urteil. Aber naja, vor Gericht und auf hohes See... und Recht haben und Recht bekommen... . Ihr kennt die Sprüche. Und hier hat der Threadersteller tatsächlich die Chance auf einen Neuwagen, wenn er nach dem Urteil des Bundesgerichts der Kilometerleistung und des Zustandes nach i.V.m. der Schadenschwere die rechtlichen Bedingungen erfüllt. Punkt. Da könnt ihr mosern soviel ihr wollt. Ich würde alles dransetzen an seiner Stelle.

Zitat:

@combaste schrieb am 14. Januar 2015 um 19:00:19 Uhr:

Dann melde ich mich mal zu Wort, da ich vom Fach bin.

Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn das Fahrzeug entweder nicht mehr in den Urzustand versetzt werden kann oder die Kosten für die Reparatur den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In Ihrem Fall ist also nur zu klären, wie hoch der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens eingeschätzt wird.

Dafür haben Sie freie Gutachterwahl.

Die Einschätzung des unabhängigen Gutachters muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers akzeptieren.

combaste

Guter Mann !

Ich pers. mache alles nur noch über einen Anwalt. Ich bin es leid, dass selbst wenn ich vollkommen im Recht bin, die Gegenseite immer versucht irgendwo etwas zu drücken. Mein letzten Unfall war im August/14. Ich habe vor einer Ampel hinter einem Mini angehalten und der haut plötzlich den Rückwärtsgang rein und brettert mit trotz Hupe und Lichthupe voll in die Front. Schaden: fast €14.000,-

Ich warte noch heute auf de vollständige Abrechnung durch die Allianz.

Erst zweifelt die Versicherung die Wertminderung im Gutachten an - als ob der TÜV hier nicht ordentlich arbeiten würde. Jetzt war ihnen die Reparaturdauer zu lange. vergessen aber, dass Ich erst mal rausbekommen musste wo der Typ versichert ist (Ungarisches Kennzeichen) und ein Wochenende dazwischen war.

Meine Anwältin kümmert sich drum und ich habe keine Rennerei.

Zitat:

@mechanic780 schrieb am 15. Januar 2015 um 00:12:04 Uhr:

Zitat:

@combaste schrieb am 14. Januar 2015 um 19:00:19 Uhr:

Dann melde ich mich mal zu Wort, da ich vom Fach bin.

Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn das Fahrzeug entweder nicht mehr in den Urzustand versetzt werden kann oder die Kosten für die Reparatur den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In Ihrem Fall ist also nur zu klären, wie hoch der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens eingeschätzt wird.

Dafür haben Sie freie Gutachterwahl.

Die Einschätzung des unabhängigen Gutachters muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers akzeptieren.

combaste

Guter Mann !

Er hat ja Recht! Aber für absolute Neuwagen hat das Bundesgericht abweichend dazu eine andere Regelung festgelegt. Und um das genau zu Beurteilen bedarf es einem Anwalt mit tiefgreifenden Kenntnissen im Verkehrsrecht. Es gibt eben sowas wie ein Welpenschutz des Fahrzeugs. Und wenn der Insignia bzw.Rahmen ggf. verzogen ist, dann bestehen gute Hoffnungen auf die Anwendung dieser Neuwagenregelung. Also Versuch macht kluch. :) Man verscherzt es sich ja deswegen nicht mit dem Nachbarn. Dem dürfte egal sein, ob die Versicherung nun 15.000€ oder 35.000€ zahlen muss. Das sind Größenordnungen, die zahlt man nicht mehr selber. MfG

Mein letzter Schaden war 2012- hab getankt- zwischen den Säulen hat einer Rangiert und auf einmal rollt mein Auto einige cm nach hinten- trotz angezogener Handbremse..

Der Typ meinte nur- die paar Kratzer- nich so wild... und ist gefahren...

Gemeldet habe ich es umgehend über den Zentralruf der Autoversicherer, Kostenabtretung bei der Werkstatt unterschrieben und der Wagen war nach 4 Tagen reapriert und gut...

Die Ahndung des unerlaubten Entfernen vom Unfallort hat sich 1,5 Jahre gezogen- mag andere Gründe haben, zeigt aber dass sich unsere Gerichte nicht langweilen...

Und wie oben schon erwähnt hatte ich einen ebenso eindeutigen Fall, wo ich auch dachte ich lass das einen Anwalt klären.. Ende vom Lied war, dass ich das Fahrzeug zunächst auf meine Kosten reparieren lies und 1,5 Jahre aufs Geld gewartet habe...

Hi,

es ist etwas knifflig übers Forum Rechtsberatung auszuüben, denn was geschrieben wurde oder wie die tatsächlichen Verhältnisse aussehen ist schwer abzuschätzen und übertragbar ist der Ausgang solcher Verfahren ggf. auch nicht für andere Leser - wie man an den anderen Beiträgen ablesen kann.

MfG BlackTM

Oh man, sowas weckt bei mir Erinnerungen...

Nach knapp einem Jahr fuhr mir damals ein Rentner bei rangieren vorne auf mein Insignia drauf, der meinte noch "Ist ja nicht viel passiert"....

Am Anfang sah es nur so aus als wäre die Frontschürze aus den Haltungen gedrückt worden und vorne war der Lack etwas ab.

Das ganze hat am ende über 1500€ gekostet wegen eines "Remplers"!

Die Frontschürze musste neu und untendrunter waren die Halterungen gebrochen und von der Scheinwerferreinigungsanlage war auch etwas kaputt.

:(

Mein Auto war 7 Tage alt... Und wurde an einem Tag gleich 2 mal gecrasht...

1. Crash: Einer hat beim parallel rückwärtseinparken nicht gesehen, dass ich hinter ihm stand. Leider hatte er auch nicht geblinkt oder sonst was, sondern hielt nur an und ich stand dann 2-3 Meter hiner ihm. Seine Anhängerkupplung ging in meine Schürze, das Hupen hat er nicht rechtzeitig vernommen bzw. nicht darauf reagiert. Seine Versicherung hat sich dann ziemlich quer gestellt - ich musste da mit Anwalt ran.

2. Crash, selber Tag: Ein Opa setzt beim Rückwärtsparken sein Auto genau auf meins... Ich stand dort aber schon eine halbe Stunde... Mein Auto hat gewackelt (habs vom Küchenfenster aus gesehen) - leider hat man nichts gesehen und die Stelle war ungefähr die gleiche wie die der Anhängerkupplung...

Da war ich "richtig gut gelaunt"...

Aber wie sagte mein Vater: "Jetzt gehört das Auto dir" - auch wenn es dem TE nicht hilft... Neuwagen ziehen Unfälle immer an sich ;)

am 15. Januar 2015 um 14:13

Zitat:

@Dominik79 schrieb am 15. Januar 2015 um 07:40:33 Uhr:

Es gibt eben sowas wie ein Welpenschutz des Fahrzeugs. ...

Welpenschutz??

Also nehmen wir mal exakt denselben Schaden an (neue Tuer und Holm + Lack).

1 Woche nach dem Kauf: Totalschaden ?

2 Wochen bis 4 Jahre nach dem Kauf: Pech gehabt ...

4 Jahre nach dem Kauf: Wirtschaftlicher Totalschaden ?

Oder wie?

Kann ja wohl nicht sein. Das einzig sinnvolle ist der wirtschaftliche Totalschaden. Aber wie der bei einem Neuwagen erreicht werden soll, mit einer zerdellten Tuer, moechte ich schon wissen.

 

Zitat:

@TmY schrieb am 15. Januar 2015 um 14:05:02 Uhr:

...Aber wie sagte mein Vater: "Jetzt gehört das Auto dir" - auch wenn es dem TE nicht hilft... Neuwagen ziehen Unfälle immer an sich ;)

:D Da hat er nicht unrecht...

am 15. Januar 2015 um 14:36

naja, ich hoffe ja jetzt mal, daß ich nur noch zum FOH muß, wegen der jährlichen Inspektion. Aber zum Glück ist der FOH eine "Sie", und auch noch eine gute Bekannte von uns. Also werde ich sie auch wohl noch öfters sehen....:-)

Zitat:

@mark29 schrieb am 14. Januar 2015 um 17:05:50 Uhr:

@Superhomer45: Das ist als positives Omen zu sehen- du wirst außer bei Inspektionen und Unfallschäden kaum mit dem FOH zu tun haben...

Und wenn doch ist ein gutes Verhältnis zum FOH immer von Vorteil- mit diesen Ereignissen ermuntert dich dein Schicksal zu gelegentlichen Besuchen beim FOH, damit du als Opel- Neuling trotzdem schnell bekannt bist und als (Service-)treuer Kunde geschätzt wirst...

;-)

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