Erst lange Lieferzeit, jetzt Preiserhöhung
Aus dem Gute-Fahrt-Forum: Zitat aus einer Pressemitteilung von VW:
Wolfsburg, 25. Mai 2009 – Volkswagen Pkw hebt in Deutschland zum
28. Mai 2009 die unverbindlichen Preisempfehlungen für seine Fahrzeuge um durchschnittlich 0,95 Prozent an. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind die neuen Modelle Polo, Golf Plus, Golf GTI und GTD
sowie der bereits bestellbare und ab Herbst erhältliche neue Golf Variant.
Gleichzeitig erhöht das Unternehmen auch die Preise für Sonderausstattungen modellabhängig um durchschnittlich 1,9 Prozent. 😰
Ganz schön happig, und das Ganze mit einem Vorlauf von wenigen Tagen ... also ich bin bedient, denn wegen der langen Lieferzeit falle ich aus der 4-Monats-Preisgarantie des Verkäufers raus und muss blechen 😠
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von eisschrank
also habe gerad auch nochmal mit meinem händler telefoniert....die preissicherheit wird allen bestellern bis 28.05 garantiert, sofern!!!! (DER GROßE HAKEN) das auto dann binnen 4 monaten ausgeliefert wird ... soo das ist schonmal scheisse -.-
er meinte zwar, dass momentan die liefertermine eher nach vorn gezogen werden als nach hinten, jedoch weiss man ja nie - schon gar nicht bei vw .. und der gute herr am tel wäre ja auch net betroffen wenns schief geht -.-
dann kann man erst ab 5% preiserhöhung vom vertrag zurücktreten ...
echt .. mir ist schlecht!
Das trifft aber nur zu, wenn es eine Preisanpassungs-Klausel in deinem Vertrag gibt oder sie unter "Besondere Vereinbarungen" extra hinzugenommen wird / wurde ..... In der verbindlichen Standart-VW-Bestellung ist sie jedenfalls NICHT drin 🙂
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kaktus1981
Also bei mir heißt in der AB unter den besonderen Bedingungen wörtlich:
"Vier Monate Preisgarantie ab dem Datum der AB, danach wird die am Tage der Auslieferung gültige UPE des Herstellers zugrunde gelegt."
Jetzt frage ich mich allerdings Folgendes:
Ich habe eine Änderung ca. 4 Wochen nach Bestellung vorgenommen und natürlich eine neue AB mit einem entsprechend späteren Austellungsdatum bekommen, auf der ja auch der neue vereinbarte Preis steht. Dann müsste doch eigentlich diese die Grundlage der 4-Monats-Frist sein, oder was meint Ihr?
So würde ich das auch verstehen ..... steht ja "ab dem Datum der AB" 😁
Eine Preisanpassungsklausel in den einzelvertraglichen Vereinbarungen ist meiner Meinung nach immer OK, da ja niemand gezwungen wird, diesem zuzustimmen. Zumindest sieht das Gesetz hierfür keine Regelung vor, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das sittenwidrig wäre.
Unwirksam ist eine Klausel in den AGB (die müssen nicht zwingend so genannt sein... jede Vereinbarung, die formularmäßig für eine Vielzahl von Verträgen verwandt wird, ist eine AGB), die eine Weitergabe von Preiserhöhungen bei (vorgesehenen) Lieferzeiten von weniger als 4 Monaten vorsieht. Nachzulesen ist das in § 309 Nr.1 BGB.
Die Viermonatsfrist wird ab Vertragschluss berechnet. Eine neue AB dürfte m.E. einen neuen Vertragschluss darstellen.
Ich beantworte meine Frage mal selbst, evtl. interessiert's ja noch den Einen oder Anderen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Sneets
Sollte man noch mit der einen oder anderen Sonderausstattung schwanken, dann wäre es doch nun in jedem Fall angebracht, sich ganz schnell Gedanken darüber zu machen und eventuelle Änderungswünsche noch vor Ende Mai an den 🙂 weiterzugeben.Denn sonst kriegt man sicherlich in jedem Fall den neuen, höheren Ausstattungspreis für die gesamte gewählte Sonderausstattung (da ja neu durchkalkuliert wird), richtig?
Habe eben eine Mail von meinem Händler gekriegt, und er hat mir bestätigt, dass es sich genau so verhält.
Bestellungsänderung bis einschließlich 27.05. -> Preise wie bisher.
Änderung danach -> gesamte Sonderausstattung wird neu durchkalkuliert.
Macht zwar preislich auch nicht die Welt aus, aber bei mir wären das beispielsweise ca. 80€ Differenz, die einfach so verloren gehen würden.
Also werde ich heute mal ganz gewaltig Brainstorming betreiben, und nochmal alles gut durchdenken, dann danach ist für mich definitiv Finito in Sachen Änderungen 😉
also in meiner ab steht quasi, dass ich ne preiserhöhung bis zu 5 % hinnehmen müsste und erst darüber vom vertrag zurücktreten kann .. fänd ich schon ne hausnummer 5% sind immerhin 1250 euro auf 25k gesehen - das ist definitiv nicht zu unterschätzen ...
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In meiner AB steht keine besondere Vereinbarung, es ist nur das Fahrzeug mit den Extras, der Endpreis und der unverbindliche Lieferterim aufgeführt.
Sehe ich das richtig, dass der GTI seinen alten Preis behält? Wie sieht es dann da mit der Sonderausstattung aus? Bleibt die auch gleich oder wird die angepaßt?
Ich vermute, die Sonderausstattung wird auch bei den Modellen, die nicht von der Grundpreiserhöhung betroffen sind, angehoben.
Noch ein kleiner Nachtrag zu meiner Thread-Eröffnung: Es haben bei der Pressemeldung zwei kleine Sätzchen gefehlt, also nochmal vollständig:
"Wolfsburg, 25. Mai 2009 – Volkswagen Pkw hebt in Deutschland zum
28. Mai 2009 die unverbindlichen Preisempfehlungen für seine Fahrzeuge um durchschnittlich 0,95 Prozent an. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind die neuen Modelle Polo, Golf Plus, Golf GTI und GTD sowie der bereits bestellbare und ab Herbst erhältliche neue Golf Variant.
Gleichzeitig erhöht das Unternehmen auch die Preise für Sonderausstattungen modellabhängig um durchschnittlich 1,9 Prozent.
Ebenfalls ausgenommen von dieser Maßnahme sind die Modelle Polo, Golf Plus und der neue Golf Variant.
Bestellungen zum Altpreis sind daher nur noch bis zum 27.05.09, um 18.00Uhr möglich."
Dementsprechend sind also auch die Ausstattungspreise von GTI und GTD betroffen
Bestellungen zum alten Preis bis 28.05.2009 möglich - darf ich dem maßgeblich entnehmen, dass der der Bestellung zugrunde liegende Preis dann auch passt und nicht nachträglich auf Grund von etwaigen Lieferzeiten abgegolten werden muss?!
@eissschrank
So hat es mir mein 🙂 heute am Telefon mitgeteilt!
Wenn ich also bis zum 27.05.2009 bestelle, bleibt es beim "alten" Preis. Hierzu hat er eine interne Mitteilung von VW erhalten. Der Grund sei wohl eben die durch die Umweltprämie entstandene lange Lieferzeit.
Wie es die einzelnen Händler allerdings mit dieser Preisanpassungsklausel halten,...😕
Die Pressemitteilung ist das eine, aber die Bestellung/den Vertrag haben wir/werden wir mit dem Händler abschließen.
Greetz
also habe gerad auch nochmal mit meinem händler telefoniert....
die preissicherheit wird allen bestellern bis 28.05 garantiert, sofern!!!! (DER GROßE HAKEN) das auto dann binnen 4 monaten ausgeliefert wird ... soo das ist schonmal scheisse -.-
er meinte zwar, dass momentan die liefertermine eher nach vorn gezogen werden als nach hinten, jedoch weiss man ja nie - schon gar nicht bei vw .. und der gute herr am tel wäre ja auch net betroffen wenns schief geht -.-
dann kann man erst ab 5% preiserhöhung vom vertrag zurücktreten ...
echt .. mir ist schlecht!
Zitat:
Original geschrieben von eisschrank
also habe gerad auch nochmal mit meinem händler telefoniert....die preissicherheit wird allen bestellern bis 28.05 garantiert, sofern!!!! (DER GROßE HAKEN) das auto dann binnen 4 monaten ausgeliefert wird ... soo das ist schonmal scheisse -.-
er meinte zwar, dass momentan die liefertermine eher nach vorn gezogen werden als nach hinten, jedoch weiss man ja nie - schon gar nicht bei vw .. und der gute herr am tel wäre ja auch net betroffen wenns schief geht -.-
dann kann man erst ab 5% preiserhöhung vom vertrag zurücktreten ...
echt .. mir ist schlecht!
Das trifft aber nur zu, wenn es eine Preisanpassungs-Klausel in deinem Vertrag gibt oder sie unter "Besondere Vereinbarungen" extra hinzugenommen wird / wurde ..... In der verbindlichen Standart-VW-Bestellung ist sie jedenfalls NICHT drin 🙂
dein smiley sagt ja scheinbar aus, dass wenn sie nicht drin ist muss man den aufpreis nicht zahlen?! ...
also da ich gerad auf arbeit bin kann ich nur sagen ,dass ich bei mir in der AB die klamotte mit den 5% und rücktritt gelesen habe...
maa echt ey.. sowas verdirbt einem die laune komplett...-.- "verbraucherschutz" ich lach mich tot -.-
Und die entscheidende Aussage von go-4-golf:
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Entscheidend ist der im Vertrag genannte Liefertermin. Wenn z.B. im Dez. 2008 der Vertrag abgschlossen wurde und ein unverbindlicher Liefertermin von nicht mehr als vier Monate also z.B. Febr. 2009, genannt wurde, das Fahrzeug aber erst im Mai geliefert wird, dann kann Händler Preiserhöhung nicht weitergeben.
Also.:
- Vereinbarte Lieferfrist von mehr als vier Monate und Preisklausel in AGB, Preiserhöhung
möglich
- Vereinbarte Lieferfrist von nicht mehr als vier Monate und Preisklausel in AGB, dennoch keine Preiserhöhung möglich.
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