Ersatzwagen bei Garantiefall kostenlos??

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Ich habe heute meinen Wagen wegen eines Garantiefalls (sorry, Gewährleistung) in die Werkstatt gegeben und ein Beetle als Ersatzwagen bekommen (find meinen Golf viel geiler muss ich sagen 🙂).

Der Händler will für den Wagen 45 EUR pro Tag. Es geht nicht um die Höhe der Kosten sondern um die Rechtfertigung, ob überhaupt ein Betrag erhoben werden kann.
Eigentlich wäre es ja ein Unding, wenn ich tatsächlich die 45 EUR zahlen müsste, da der Fehler ja auf einen Produktionsfehler zurückgeht, den ich in keiner Konsequenz zu verantworten habe.

Wie ist eure Erfahrung, habt ihr Kenntnisse, ob und wie ich die Kosten an VW weiterbelasten kann?

DANKE!

68 Antworten

Re: Ersatzwagen bei Garantiefall kostenlos??

Zitat:

Original geschrieben von youhoo


Ich habe heute meinen Wagen wegen eines Garantiefalls (sorry, Gewährleistung) in die Werkstatt gegeben und ein Beetle als Ersatzwagen bekommen (find meinen Golf viel geiler muss ich sagen 🙂).

Der Händler will für den Wagen 45 EUR pro Tag. Es geht nicht um die Höhe der Kosten sondern um die Rechtfertigung, ob überhaupt ein Betrag erhoben werden kann.
Eigentlich wäre es ja ein Unding, wenn ich tatsächlich die 45 EUR zahlen müsste, da der Fehler ja auf einen Produktionsfehler zurückgeht, den ich in keiner Konsequenz zu verantworten habe.

Wie ist eure Erfahrung, habt ihr Kenntnisse, ob und wie ich die Kosten an VW weiterbelasten kann?

DANKE!

du bleibst wohl auf den Kosten sitzen. Du bekommst nur einen Leihwagen wenn dein Händler an VW weiterleitet dass dein Auto nicht mehr fahrbereit war. Aus Kulanz kann dir dein Händler sicher ein Auto geben. Ich finde 45 Euro überzogen, bei meinem Händler kostet ein Mietwagen 15 Euro (Golf V) für einen Tag als Werkstattwagen. Hinzu kommt noch dass mein Händler einer der grössten hier in der Gegend ist. Du bist wohl bei einem Händler der seine Kunden ordentlich abzockt.

Re: Re: Ersatzwagen bei Garantiefall kostenlos??

Zitat:

Original geschrieben von BeachBoy2005


du bleibst wohl auf den Kosten sitzen. Du bekommst nur einen Leihwagen wenn dein Händler an VW weiterleitet dass dein Auto nicht mehr fahrbereit war. Aus Kulanz kann dir dein Händler sicher ein Auto geben. Ich finde 45 Euro überzogen, bei meinem Händler kostet ein Mietwagen 15 Euro (Golf V) für einen Tag als Werkstattwagen. Hinzu kommt noch dass mein Händler einer der grössten hier in der Gegend ist. Du bist wohl bei einem Händler der seine Kunden ordentlich abzockt.

ganz im gegenteil, leider ist das wohl eher die regel. ich kann mir bei nem werkstattaufenthalt nur nen polo für 25,- €/T leisten, der g5 kostet gleich 50. für ne garantiegeschichte, die mehrmals in angriff genommen werden muss, einfach ne riesen frechheit. hätte wohl doch bmw kaufen sollen...

gruß,

buzz

Alternativ kann man ja bei seiner Versicherung ein plus Paket abschließen, dann wird einem ein Leihwagen im Schadensfall bezahlt.

Hallo Youhoo,

hab meinen Golf V im Juni abgeholt in der Autostadt,
zu Hause stellte ich dann einige Mängel an dem Fahrzeug fest
und hab anschließend einen Termin mit dem Sachverständigen bei meinem Vertragspartner von VW gehabt, dieser hat sich diese Mängel angeschaut und auch akzeptiert.
Mir wurde bei der Terminfindung auch entgegnet das es keinen kostenfreien Leihwagen gäbe.
Da ich das nicht akzeptiert habe, habe ich mich mit der Serviceabteilung in Wolfsburg direkt auseinandergesetzt.
Siehe da schon wurde der Vertragshändler angewiesen mir einen Leihwagen zur Verfügung zu stellen.

Also mach Druck und lass Dich nicht mit irgendwelchen Aussagen abspeisen.

Gruß

Mike1963

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Zitat:

Alternativ kann man ja bei seiner Versicherung ein plus Paket abschließen, dann wird einem ein Leihwagen im Schadensfall bezahlt.

Dann zahl ich ihn indirekt ja auch selber.

Zitat:

Original geschrieben von el_barto2004


Alternativ kann man ja bei seiner Versicherung ein plus Paket abschließen, dann wird einem ein Leihwagen im Schadensfall bezahlt.

Dort bekommst Du aber auch "nur" einen Leihwagen wenn Dein Golf nicht mehr fahrtüchtig ist. Das bekommst Du über den VW-Schutzbrief aber auch.

Es gehr mir um Reparaturen, z.B. wenn es klappert, irgendwelche Lack- oder Materialmängel. Dann gibt es keinen kostenlosen Ersatzwagen.

Re: Re: Re: Ersatzwagen bei Garantiefall kostenlos??

Zitat:

Original geschrieben von buzzdee


hätte wohl doch bmw kaufen sollen...

jo hättest ma.

Zitat:

der g5 kostet gleich 50.

Reg dich nicht auf. Das ist nur eine kleine Sonderabgabe zur Finanzierung lustiger Reisen des VW Betriebs(un)rates, sonst nichts.

😁

Re: Ersatzwagen bei Garantiefall kostenlos??

Zitat:

Original geschrieben von youhoo


Ich habe heute meinen Wagen wegen eines Garantiefalls (sorry, Gewährleistung) in die Werkstatt gegeben und ein Beetle als Ersatzwagen bekommen (find meinen Golf viel geiler muss ich sagen 🙂).

Der Händler will für den Wagen 45 EUR pro Tag. Es geht nicht um die Höhe der Kosten sondern um die Rechtfertigung, ob überhaupt ein Betrag erhoben werden kann.
Eigentlich wäre es ja ein Unding, wenn ich tatsächlich die 45 EUR zahlen müsste, da der Fehler ja auf einen Produktionsfehler zurückgeht, den ich in keiner Konsequenz zu verantworten habe.

Wie ist eure Erfahrung, habt ihr Kenntnisse, ob und wie ich die Kosten an VW weiterbelasten kann?

DANKE!

Mein Golf V Bj 05 ist seit gestern in der Werkstatt, weil die Türdichtungen gewechselt werden. So fahre ich seit gestern 19 Uhr ( Abgabe in der Werkstatt ) nen A6 3.0 TDI... Die einzigen Kosten für mich: DIESEL.... 🙂

Aber nur aus Freundlichkeit des Freundlichen...

Gratis Leihwagen.

Sollte der Leihwagen bei einem Garantiefall nicht von VW selbst zur Verfügung gestellt werden? Immerhin ist es deren Schuld das du dein teuer erkauftes Auto nutzen kannst. Wenn dann sollten anfallende Kosten für einen Leihwagen VW mit deinem Händler abgleichen.
Aber wahrscheinlich ist das nur Wunschdenken und Fantasie... leider

MFG
HARL

Re: Re: Ersatzwagen bei Garantiefall kostenlos??

Zitat:

Original geschrieben von BeachBoy2005


Ich finde 45 Euro überzogen...

Auf jeden Fall. Maximal die Hälfte dieses Preises wäre als Obergrenze akzeptabel.

Re: Re: Re: Ersatzwagen bei Garantiefall kostenlos??

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Auf jeden Fall. Maximal die Hälfte dieses Preises wäre als Obergrenze akzeptabel.

Im Fall einer Gewährleistung, wäre für mich kein Preis ok!

Wenn man ca. 25000 € für so nen Volkswagen bezahlt, muss schon ein wenig Service geboten sein, wenn sie die Autos nicht ordentlich bauen...

Wenn man ein Gewährleistungsfall hat bekommt man keinen Kostenlosen Ersatzwagen.

Es gibt nur eine möglichkeit einen Ersatzwagen zu bekommen und zwar über die Mobilitätsgarantie.
Wenn man ein liegenbleiber ist und die Inspektion gemacht hat gewährt Volkswagen einen kostenlosenleihwagen bis zu 3 Tage.

2 möglichkeit ist die Imobilität, heißt wenn man mit den FHZ in die Werkstatt fährt und mit den Fhz nicht mehr weiterfahren kann weil was kaputt ist, kann die Werkstatt über VW eine Freigabe sich einholen.
Auch hier sind es maximal 3 Tage.

Die Leihwagenksoten die Ich hier gesehen hab sind ein bissel zu hoch^^

Bei meiner Werkstatt sind es z.B. 25€ Golf5 Kilometer frei.

Wow, was eine Resonanz. 🙂

Sorry, dass es den Thread offenbar schonmal in ähnlicher Form gab, scheinbar ist es ja nach wie vor ein Thema.

45 EUR ist auch echt viel, aber gerade noch an der Grenze zu Sixt & Co. Normalerweise kostet der 35 EUR incl 25 km, was geradezu lachhaft ist, da ich in den letzten Wochen wg. Projekt jeden Tag 230 km fahre.
Ich finde es leider nunmal sehr widersprüchlich, denn die Mobilitätsgarantie gewährt Mobilität. m.E. eigentlich egal in welcher Form, ob ich am Straßenrand liegenbleibe oder nicht mehr vom Händler ins Büro komme...
Ich werde mal ein Schreiben aufsetzen und den VW Jungs das schicken...

Also ich kann nur von meinem Alfa (*seufz*) berichten der auch oft wegen kleineren Mängeln (alles Garantiefälle) in der Werkstatt war und dort habe ich IMMER kostenlos einen Leihwagen bekommen.

Mein 🙂 damals meinte sogar das sie Gesetzlich auch dazu verpflichtet wären denn es ist egal ob es nur ein Fensterheber ist der getauscht werden muss oder ein Motor.
In der Zeit wo der Fensterheber getauscht wird steht mir mein Fahrzeug nunmal nicht zu Verfügung (obwohl es ja fahrbereit wäre) und der Vertragshändler hat für diesen Zeitraum unentgeldlich für ein Fahrzeug zu Sorgen denn der Schaden wurde durch einen Mangel und nicht durch Eigenschuld verursacht.

Lest euch mal den letzten Satz eurer AGB's durch.
Da steht irgendwas von "....sollte einer dieser Paragraphen unzulässig sein so sind die anderen davon nicht betroffen.."

Nicht alle AGB's sind konform zum BGB und teilweise unzulässig !!!

Sollte ich also am Samstag meinen Wagen in Empfang nehmen und am Montag ein Mangel feststellen der in der Werstatt behoben werden muss werde ich auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug bestehen ansonsten wird der RA eingeschaltet.

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