Ersatzteil nicht lieferbar - Kuga auf unbestimmte Zeit stillgelegt!
Hinweis: ich habe mich dazu entschlossen den Vorgang zu veröffentlichen, da Ford Deutschland nicht auf meine Schreiben reagiert hat. Die Kritik betrifft nicht meinen Händler der sich sehr bemüht!
Sachverhalt:
Durch eine fehlerhafte Verbauung der Wasserabführung vom Schiebedach bei der Herstellung des Kugas wurde das Wasser statt nach außen ins Innere des Fahrzeugs geleitet .. direkt auf elektrische Steckverbindungen. In der Folge kam es zu einer Verschmorung in der elektrischen Verbindung zwischen Fahrertür und dem Hauptkabel zum Armaturenbrett.
Als Ersatzteile werden das Kabel der Fahrertür sowie das Hauptkabel zum Armaturenbrett benötigt. Während das Hauptkabel noch im Werk Valencia aufzutreiben war, ist das Kabel der Fahrertür in ganz Euro nicht verfügbar (Fachtermini: NL). NL bedeutet, dass mit einer Ersatzteillieferung nicht in Tagen, sondern ggf. erst in 2 oder mehr Wochen zu rechnen ist. So lange liegt mein Kuga in diversen Einzelteil in der Werkstatt meiner Händlers "herum".
Anmerkung: ein solches Kabel würde auch benötigt werden, wenn ein Kuga einen Unfallschaden an einer vorderen Tür hätte
.. es kommt jedoch noch schlimmer:
mein Händler offenbarte mir, dass Ford Deutschland für die Zeit des Ausfalls keinen Ersatzwagen stellen wird und sich lediglich ab Tag 8 nach der Ersatzteilbestellung mit täglich 20 Euro an einer privaten Autoanmietung beteiligt.
Fazit:
- Es bleibt festzustellen, dass Ford die Ersatzteillieferung für den Kuga II nicht 100-prozig sicherstellen kann
- Es Qualitätsmängel bei der Produktion gibt
- Der Kunde von Ford Deutschland bei der Folge von Qualitätsmängeln allein gelassen wird
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Wenn jemand Hilfe benötigt, so kann er mich gern direkt anschreiben. Das gilt auch für unseren Freund hier aus Pirna, der vielleicht gern etwas aus der Sicht der Sachsengarage erfahren möchte.
Ich habe es vermieden, deinen Wohnort und deinen Händler zu nennen.. Ich weiß auch ein bisschen mehr zu deinem Problem, werde mich aber hüten, hier irgendwas zu schreiben.
Da die Sachsengarage auch mein Händler ist, und ja auch die Reisewitzer Straße, kann ich nur sagen, das ich mit dem Verkaufspersonal und auch den Werkstattmeistern sehr zufrieden bin. Schon seit vielen Jahren. Auch durch meinem ersten Mondeo, welcher ein klassisches Montagsauto war.
Und ob wir Freunde werden, wage ich ganz stark zu bezweifeln.
me3
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von isidor1967
Moin,
bin nach wie vor der Meinung, dass dir ein Leihwagen zusteht - nicht wegen der Garantie, sondern wegen des fehlenden Ersatzteils und damit die normale Reparaturdauer von 3-4 Tagen (was das Anmieten eines Fahrzeugs zumutbar macht) weit überschritten wurde.Hab jetzt nicht mehr alle Berichte parat - warst bei der Rechtsberatung?
Im Internet gibts so aussagen wie
Zitat:
Original geschrieben von isidor1967
http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-677047.htmlZitat:
Bei Ersatzteilproblemen gibt's den kostenlosen Leihwagen nur, wenn ein fest zugesagter Liefertermin um 24 Stunden überschritten wurde.
Kein Anwalt da? 😉
servus
Kein Rechtsanspruch bei Ford ... als Jurist habe ich die Unterlagen geprüft. Es gibt ab dem 8. Tag 20 Euro Beteiligung pro Tag der Anmietung eines Leihfahrzeugs. Oftmals sagt uns das Bauchgefühl das eine Ungerechtigkeit vor liegt, was das auch moralisch / ethisch so stimmen mag, aber das alleine begründet keinen Rechtsanspruch.
Aber Du kannst gern die Rechtsgrundlagen (Gesetz, Rechtsverordnung, Vertrag oder höchstrichterliches Urteil) hier als Dokumente hochladen, die Deine Meinung nach anzuwenden sind.
PS: Rechtsanwälte sind auch Unternehmer. Für eine Erstberatung kann ein RA je nach Aufwand durchaus 300 Euro nehmen .. auch wenn er einem dann sagt, dass es keine Ansprüche gibt.
Zitat:
Original geschrieben von isidor1967
http://www.anwaltshotline.org/Rechtsberater/kaufrecht-garantie.htm
... und was lesen wir hier:
Einen direkten Anspruch auf einen Leihwagen, bzw. einen höherwertigen Leihwagen gegenüber dem Verkäufer haben Sie nur, wenn dies Teil Ihrer vertraglichen Vereinbarungen mit diesem ist.
... und was schreibe ich die ganze Zeit? .. es gibt keine solche Vertragsgrundlage!
Ich weiß, dass du keinen Rechtsanspruch hast!
Aber mein Händler macht das ohne ein Wort darüber zu verlieren! Außerdem holen die sich die Kosten von Ford in irgend einer Weise zurück, egal wie. Man hat immer so seine Möglichkeiten. Sonst wären mittlerweile alle kundenfreundlichen FFHs pleite!
Und ob ich den Wagen von Ford, vom Händler oder dessen Großmutter bezahlt bekomm ist mir "relativ" egal. Und ob ich in der Reperaturzeit einen Focus, Fiesta oder Kuga bekomm ist mir auch wurst. Hauptsache ich habe in der Zeit einen fahrbaren Untersatz!
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Zitat:
Original geschrieben von Buberbaer
... und was lesen wir hier:Zitat:
Original geschrieben von isidor1967
http://www.anwaltshotline.org/Rechtsberater/kaufrecht-garantie.htmEinen direkten Anspruch auf einen Leihwagen, bzw. einen höherwertigen Leihwagen gegenüber dem Verkäufer haben Sie nur, wenn dies Teil Ihrer vertraglichen Vereinbarungen mit diesem ist.
... und was schreibe ich die ganze Zeit? .. es gibt keine solche Vertragsgrundlage!
Aufwendungen, die Sie wegen des Mangels hatten, können Sie vom Verkäufer erstattet verlangen.
Wenn Sie einen Leihwagen mieten müssten, weil Sie das Auto für die Fahrten zur Arbeit dringend benötigen, müsste er Ihnen auch diese Kosten ersetzen.
Tja - sehr schwammig... aber wenn du selbst Jurist bist?...
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von isidor1967
Zitat:
Original geschrieben von Buberbaer
... und was lesen wir hier:
Einen direkten Anspruch auf einen Leihwagen, bzw. einen höherwertigen Leihwagen gegenüber dem Verkäufer haben Sie nur, wenn dies Teil Ihrer vertraglichen Vereinbarungen mit diesem ist.
... und was schreibe ich die ganze Zeit? .. es gibt keine solche Vertragsgrundlage!
Aufwendungen, die Sie wegen des Mangels hatten, können Sie vom Verkäufer erstattet verlangen.
Wenn Sie einen Leihwagen mieten müssten, weil Sie das Auto für die Fahrten zur Arbeit dringend benötigen, müsste er Ihnen auch diese Kosten ersetzen.
Tja - sehr schwammig... aber wenn du selbst Jurist bist?...
Grüße
"Können" heißt nicht müssen und erst ab "müssen" begingt der Rechtsanspruch. Selbstverständlich kann der Händler sein Geld verschenken (in Form von Leihfahrzeugen) ... er muss aber nicht! Ein Rechtsanspruch ist aber nun mal mehr Wert als ein Almosen.
Zitat:
Aber Du kannst gern die Rechtsgrundlagen (Gesetz, Rechtsverordnung, Vertrag oder höchstrichterliches Urteil) hier als Dokumente hochladen, die Deine Meinung nach anzuwenden sind.
ich versuchs.. 😉
http://www.adac.de/.../default.aspxZitat:
Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie z. B. Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe, sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen.
Darüber hinaus gehende Kosten (z. B. Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Verdienstausfall) müssen vom Verkäufer nicht übernommen werden. Diese Forderungen lassen sich nur bei einem nachweislichen Verschulden des Verkäufers durchsetzen.
also Chance gibts..
der Onkel meint:
http://www.frag-einen-anwalt.de/...-bzw-Gewaehrleistung-__f180882.htmlZitat:
Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Mitwagenkosten gegen den Verkäufer. Die herrschende Meinung in der juristischen Literatur und auch der Bundesgerichtshof gehen davon aus, dass der Käufer einer mangelhaften Sache den Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfalls (nach §§ 437 Nr. 3, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">280 Absatz 1 BGB) verlangen kann, ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder nicht [vgl. BGH, Urteil vom 19.06.2009 - V ZR 93/08, NJW 2009, 2674. Bei diesem Urteil ging es zwar nicht um einen Autokauf, die dort vom BGH vorgenommene rechtliche Wertung gilt jedoch auch für diesen. Weitere Urteile aus dem Kfz-Bereich sind z.B. OLG Celle, Urteil vom 16.04.2008, NJW-RR 2008, 1635; LG Krefeld, Urteil vom 24.09.2007, DAR 2008, 90].
Ihre Verpflichtung besteht aber darin, den Nutzungsausfallschaden so gering wie möglich zu halten. Sie dürften beispielsweise keinen Porsche als Leihwagen nehmen, wenn es sich bei dem gekauften Wagen um einen VW Polo handelt. Der Leihwagen muss "gleichwertig" sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten ÜBerblick verschaffen und verweise bei Unklarheiten auf die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
Zitat:
Original geschrieben von msp4773
Ich weiß, dass du keinen Rechtsanspruch hast!Aber mein Händler macht das ohne ein Wort darüber zu verlieren! Außerdem holen die sich die Kosten von Ford in irgend einer Weise zurück, egal wie. Man hat immer so seine Möglichkeiten. Sonst wären mittlerweile alle kundenfreundlichen FFHs pleite!
Und ob ich den Wagen von Ford, vom Händler oder dessen Großmutter bezahlt bekomm ist mir "relativ" egal. Und ob ich in der Reperaturzeit einen Focus, Fiesta oder Kuga bekomm ist mir auch wurst. Hauptsache ich habe in der Zeit einen fahrbaren Untersatz!
Der Händler bekommt von Ford rein gar nichts in Sachen Ersatzfahrzeug erstattet. Wie wäre es mal selber den Händler fragen? ... und gleich dazu, ob er auch so großzügig ist, wenn das Ersatzfahrzeug ggf. über Wochen und mit unbeschränkten KM + Ausland zur Verfügung zu stellen ist? ... für 20 Euro ab dem 8 Tag versteht sich
Zitat:
Original geschrieben von Buberbaer
Der Händler bekommt von Ford rein gar nichts in Sachen Ersatzfahrzeug erstattet. Wie wäre es mal selber den Händler fragen? ... und gleich dazu, ob er auch so großzügig ist, wenn das Ersatzfahrzeug ggf. über Wochen und mit unbeschränkten KM + Ausland zur Verfügung zu stellen ist? ... für 20 Euro ab dem 8 Tag versteht sichZitat:
Original geschrieben von msp4773
Ich weiß, dass du keinen Rechtsanspruch hast!Aber mein Händler macht das ohne ein Wort darüber zu verlieren! Außerdem holen die sich die Kosten von Ford in irgend einer Weise zurück, egal wie. Man hat immer so seine Möglichkeiten. Sonst wären mittlerweile alle kundenfreundlichen FFHs pleite!
Und ob ich den Wagen von Ford, vom Händler oder dessen Großmutter bezahlt bekomm ist mir "relativ" egal. Und ob ich in der Reperaturzeit einen Focus, Fiesta oder Kuga bekomm ist mir auch wurst. Hauptsache ich habe in der Zeit einen fahrbaren Untersatz!
Das es offiziell so ist. Ja. Aber inoffiziell läuft vieles anders. Und wie schon gesagt, ist es mir auch egal wer dafür aufkommt.
Aber scheinbar weißt du ja alles besser. Und eine 2. Meinung zählt schon mal garnicht.
Zitat:
Original geschrieben von msp4773
Das es offiziell so ist. Ja. Aber inoffiziell läuft vieles anders. Und wie schon gesagt, ist es mir auch egal wer dafür aufkommt.Zitat:
Original geschrieben von Buberbaer
Der Händler bekommt von Ford rein gar nichts in Sachen Ersatzfahrzeug erstattet. Wie wäre es mal selber den Händler fragen? ... und gleich dazu, ob er auch so großzügig ist, wenn das Ersatzfahrzeug ggf. über Wochen und mit unbeschränkten KM + Ausland zur Verfügung zu stellen ist? ... für 20 Euro ab dem 8 Tag versteht sich
Aber scheinbar weißt du ja alles besser. Und eine 2. Meinung zählt schon mal garnicht.
Hier geht es nicht um Meinungen wie z.B. welche Felge sieht besser aus, sondern um juristische Fakten .. in diesem Fall um den Händlervertrag. Für Egoismen ist da kein Raum. Man ist gut beraten das zu Erkennen.
"Inoffiziell läuft da vieles anders" ... warum, muss das große Unbekannte immer herhalten, wenn das (subjektive) Wissen begrenzt ist :-) ... muss eine liebenswerte menschliche Eigenart sein.
"Inoffiziell" läuft da nichts. Der Verlauf von Autos ist ein knallhartes Geschäft. Geschenkt gib es da rein gar nichts vom Werk ... ganz im Gegenteil ... der Hersteller kürzt die Margen wenn es nur irgendetwas auszusetzen gibt am Händler. Dazu habe ich schon geschrieben: ist der Kunde unzufrieden (egal warum) und wirkt sich das auf die Zufriedenheit aus (alles andere als sehr oder absolut zufrieden ist schon schlecht) sinkt die Marge des Händler, egal ob er etwas für Anlass der Beschwerde kann oder nicht (z.B. Lieferverzögerung oder Produktionsmangel).
Wenn du so schlau bist, warum hast du dann Gott und die Welt verrückt gemacht, bevor deine gesetzte Frist vom 30.07. 17.00 Uhr abgelaufen ist? Und wenn ich deine Ansicht hier richtig interpretiere, haust du letzt Endes deinen Händler in die Pfanne. Du hast einen Vertrag mit ihm und nicht mit Ford. Also wird alles,was du an Autobl.. und andere Zeitschriften schreibst, gegen ihn ausgeschlachtet und nicht gegen Ford. Du trittst ihm für sein Bemühen, dein Auto trotz aller Widrigkeiten schnell und zur Zufriedenheit zu reparieren, in den Allerwertesten.
me3
Für mich ist der Sachverhalt hier jetzt abgeschlossen. Meine Berichte zum Produktionsfehler etc. habe ich gestern an interessierte Medien weitergegeben. Tatsächlich interessiert scheint mir allerdings nur das ADAC Technologiezentrum. Andere suchten lediglich eine "Story", was zwar letztendlich im Einzelfall hilft, jedoch nicht, wenn es um Konstruktionsfehler geht.
Das Forum hier ist gut wenn es die Facetten rund um das Auto als technisches Objekt betrifft. Das hier jedoch geäußerte "juristische Wissen" ist grenzwertig und von Nicht- bis Halbwissen geprägt. Vor einer unkritischen Übernahme kann ich nur waren.
Wenn jemand Hilfe benötigt, so kann er mich gern direkt anschreiben. Das gilt auch für unseren Freund hier aus Pirna, der vielleicht gern etwas aus der Sicht der Sachsengarage erfahren möchte.
Da die letzten Beiträge nicht mehr wirklich sachdienlich waren und in ihren Ausführungen eher vom "verletzten Stolz" zeugten (in der Art: "... ich will auch mal Recht haben"😉, werde ich nicht mehr darauf eingehen.
meine Beiträge waren sachlich und entgegen deiner "Feststellung" mit Quellen belegt und beruhen nicht auf der von dir unterstellten "Rechthaberei".
Sie waren vielmehr als "Mutmacher" gedacht, dass du juristisch doch noch - wenigstens einen Teil - deiner Ausgaben erstattet bekommst.
Wenn du das als prsönlichen Angriff auffasst... hmmmm
Aber .. wer nicht will, der hat...
Grüße
P.S.
die Rechthaberei hast du gepachtet-wenn's dir noch nicht aufgefallen ist..
Trotzdem viel Spaß und Glück mit deinem 2er...
Zitat:
Wenn jemand Hilfe benötigt, so kann er mich gern direkt anschreiben. Das gilt auch für unseren Freund hier aus Pirna, der vielleicht gern etwas aus der Sicht der Sachsengarage erfahren möchte.
Ich habe es vermieden, deinen Wohnort und deinen Händler zu nennen.. Ich weiß auch ein bisschen mehr zu deinem Problem, werde mich aber hüten, hier irgendwas zu schreiben.
Da die Sachsengarage auch mein Händler ist, und ja auch die Reisewitzer Straße, kann ich nur sagen, das ich mit dem Verkaufspersonal und auch den Werkstattmeistern sehr zufrieden bin. Schon seit vielen Jahren. Auch durch meinem ersten Mondeo, welcher ein klassisches Montagsauto war.
Und ob wir Freunde werden, wage ich ganz stark zu bezweifeln.
me3