Ermittlung wegen Nötigung im Straßenverkehr

Hallo Leute ich brauche dringend euren Rat.

Ich habe heute ein Schreiben vom Polizeipräsidium bekommen. Es steht dort drin, dass ich laut der Zulassungsstelle Halter des Fzg bin.
Weiter steht dort, dass gegen den Fahrer meines Fzg ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gemäß § 240 StGB im Straßenverkehr geführt wird.

Dann steht nur die Tat Zeit und Ort da und danach soll ich den Fahrzeuhführer mitteilen und innerhalb einer Woche zurück schicken.
(Zum Schluss steht noch, dass ich die Aussage verweigern kann usw.)

Was soll ich nun tun?

Im Internet steht so viel Zeug und verschiedene Dinge, dass ich mir nun ganz unsicher bin was ich tun soll.
Soll ich der Polizei antworten oder nicht?
Und kann ich irgendwie vorher erfahren um was es überhaupt geht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Woher wollen hier wieder ein paar Rentner wissen, was überhaupt von wem und vor allem wievielen zur Last gelegt wird? Und wenn der TE dem allem aus dem Wege gehen kann, empfehle ich ihm dies. Ein Rentner im alten Kadett wird so gut wie nie wegen Nötigung angezeigt werden. Es gibt immer noch häufig den Denunzianten, der zu dritt im Auto sich einen Spaß erlaubt, den allein im Auto reisenden Schnellfahrer einfach mal vor den Kadi zu ziehen.
Ich spreche aus Erfahrung, weil ich seit mehreren Jahren mehr als 100.000 km p.a. unterwegs bin.
Und die Pensionäre sollten einfach mal überlegen, wer hier dummes Zeug schreibt - auch wenn es nur in der Signatur ist.

Hallo wolfgear,

wie kommt es, dass offensichtlich ältere Mitmenschen wie Rentner, Pensionäre etc. von dir als besserwisserisch bezeichnet werden, die dummes Zeug schreiben und meistens einen alten Kadett fahren?

Mit deiner Zuschrift entsteht bei mir der Eindruck, dass die meisten von dir genannten Attribute auch auf dich zutreffen.

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Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Ich wuerde mich da mal jetzt nicht verrueckt machen.
.......
Keiner weiss es, nicht mal du. Abwarten, Tee trinken 😉

Guten Morgen.

So in etwa habe ich mir das auch schon gedacht, dass der Andere das so sicher gesehen hat.

In dem Schreiben soll ich zu meiner Person als Halter ja nicht mal Angaben machen. Ich soll nur schreiben wer Fahrzeugführer war und wo das Fahrzeug versichert ist.

(warum wollen die eigentlich wissen wo das Fahrzeug versichert ist? wenn die mein Kennzeichen haben, dann wissen die das doch und was hat die Versicherung damit zutun?)

Edit:
Vielleicht wäre es heutzutage wirklich ratsam eine Rechtschutzversicherung zu haben. Ich habe darüber schon oft nachgedacht, aber da bisher nie etwas annähernd so schlimmes passiert ist, habe ich mir das Geld gespart.

Nun die Meinung eines Rentners, damit der Kollege seinen Spaß hat 😁 😮
In meinem Arbeitsleben habe ich einige Anzeigen wegen Nötigung bekommen. Genauso wie der TE auch. Übrigens ... alle nur Luftnummern!
Um nun zu wissen um was es geht, antworte ich Pflichtgemäß unter Angabe meiner Daten. Soweit passiert ja auch noch nix. Nun kommt der eigentliche Tatvorwurf verbunden mit einem Bußgeldbescheid.
Nun wird es Zeit einen Anwalt aufzusuchen und ERST DANN! Denn nun hast du etwas konkretes in der Hand auf das es zu reagieren gilt.
Du bzw. der Anwalt kann nun eventuell Widerspruch gegen den Vorwurf einlegen. Das geht dann u.U. bis vor's Gericht. Dort erklärt dir der Richter die zu erwartende Strafe, wenn du deinen Widerspruch aufrecht erhälst. Zahlst du das Bußgeld, ist die Sache erledigt. Es kommt natürlich auf den Tatvorwurf an und die Schwere der Strafe. Nur, OHNE Anwalt kommst du da nicht weiter, wenn es zu einer Strafsache wird und Nötigung ist ein Straftatbestand der u.U. eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen könnte! Bitte RICHTIG lesen ... KÖNNTE!!!

So, was ICH nicht verstehe ist, wenn mr eine Anzeige ins Haus flatterte wusste ich SOFORT wo ich was gemacht haben soll! Also, wenn da die Rede von Nötigung ist, ist es schon ein schwerwiegender Vorwurf an den ich mich erinnere, denn SOOOO lange kann der Vorfall nicht zurück liegen.
Falls die Anzeige wegen Nötigung allerdings an den Haaren herbeikonstruiert wurde, kann sich der Anzeigenerstatter warm anziehen. Ich bin keine Jurist, sonst könnte ich hier die möglichen Szenarien aufzählen. Nur sollte niemand eine Anzeige wegen Nötigung erstatten, die jeglicher Grundlage entbehrt oder sich über die möglichen Konsequenzen im klaren sein.
Wenn du vermutest das es die von dir beschriebene Szene war, sehe ich darin absolut KEINEN Nötigungsstrafbestand.
Meistens löst sich der Vorwurf in Luft auf, wenn man erst mal weiß um was es geht. Dafür musst du aber den Brief beantworten. Dananch wirst du aufgefordert dich zum Sachverhalt zu äußern. Bis dahin ist noch nichts passiert. Nun kommt es darauf an, ob du dir das selbst zutraust oder lieber eine Anwalt ran lässt, ja nach schwere des Vorwurfs. Bei Nötigung kommst du ohne Anwalt nicht weiter und ICH würde das auch gar nicht erst versuchen. Du kannst es natürlich versuchen, wenn du dir sicher bist das NICHTS an dem Vorwurf stimmt. Erst wenn es zum Gericht gehen soll ... musst du reagieren, kann allerdings u.U. zu spät sein die Karre wieder umzukehren.
Ergo, erst mal den Brief beantworten und auf die Antwort warten, DANN reagieren ... so oder SO ... Denn dann weisst du auch um was es geht.
Aber, jeder wie er mag ... hier ... die Glaskkugel 😁

Zitat:

Original geschrieben von FirstSergeant


 
Edit:
Vielleicht wäre es heutzutage wirklich ratsam eine Rechtschutzversicherung zu haben. Ich habe darüber schon oft nachgedacht, aber da bisher nie etwas annähernd so schlimmes passiert ist, habe ich mir das Geld gespart.

Eine Rechtsschutzversicherung ist immer eine Investition in die Zukunft😉 Also, nicht lange zögern! Es gibt immer VT, denen es nur darum geht, möglichst viel von der eigenen Schuld auf den Kontrahenten abzuwälzen und da würde man dann ohne RSV auf verlorenem Posten stehen.

Kann ich nur unterstreichen, denn OHNE RSV kommst du heute kaum noch durchs Leben und gerade bei den heutigen Verkehrsverhältnissen hast du schneller etwas an der Backe als dir lieb ist.
Du musst ja auch nicht gleich das volle Programm abschließen, also MIETER, ARBEITNEHMER, HAUS UND GRUNDSTÜCK, VERKEHRSRECHTSCHUTZ etc. Kostet nur unnötig, wenn es du es wirklich nicht benötigt. Aber, weiß man's?
Ach ja, die Bekannte die angeblich Unfallflucht begangen hat, hatte auch keine RSV und durfte nicht nur 1000 EURO Strafe zahlen und die Gerichtskosten, sondern auch noch 1 Monat zu Fuß gehen. MIT RSV wäre es nicht so weit gekommen.
Bei einem LAUFENDEN Verfahren nützt dir das allerdings nichts.

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Die RSV werde ich wohl abschließen, habe eh einen Termin bei meiner KFZ-Versicherung.
Auch wenn mir die dann wohl jetzt nichts nützen wird... 🙁

Was ich nur nicht so gut finde ist, dass das Schreiben so doof formuliert ist, dass wenn ich dort genau das hinschreibe, was gefragt ist, kann man es so deuten, dass ich zugebe an dem Tag, zu dieser Zeit gefahren bin und mir bewusst bin, dass ich genau diese Tat (auch wenn ich nicht mal weiss welche) begangen habe.

Zitat:

Original geschrieben von FirstSergeant


Was ich nur nicht so gut finde ist, dass das Schreiben so doof formuliert ist, dass wenn ich dort genau das hinschreibe, was gefragt ist, kann man es so deuten, dass ich zugebe an dem Tag, zu dieser Zeit gefahren bin und mir bewusst bin, dass ich genau diese Tat (auch wenn ich nicht mal weiss welche) begangen habe.

Meine Güte was für eine Paranoia.

Auf 3 Seiten wurde dir jetzt lang und breit erklärt welche Möglichkeiten du hast.

Was möchtest du jetzt? Das einer bei dir zu Hause vorbeikommt, dich an die Hand nimmt und den Wisch für dich ausfüllt?

Kann mich dem nur anschließen! Entweder du bist gefahren, dann kommt ein (möglicher) Bußgeldbescheid. Oder du gibst den Fahrer an. Da du aber nicht mal weißt um was es geht ... musst du schon den Brief beantworten. Möglicherweise kommt auch nichts mehr ... Nur DAS erfährst du nur ... wie schon 4 (!) Seiten beschrieben, in dem du den verdammten Brief beantwortest. Du kannst natürlich auch warten, bis ein SEK vor der Türe steht ... 😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😎

Es gab durchaus Fälle, wo nicht weiter ermittelt wurde, weil der Fahrer nicht zu ermitteln war. Der Weg zum Anwalt ist sicherlich nicht schlecht - oder einfach keine Angaben machen. Amnesie zu haben, das gaben hier in Deutschland schon ganz andere an.
Tatsache ist, dass man dem TE beweisen muss, dass er der Fahrer war - nicht er muss etwas beweisen.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Der Weg zum Anwalt ist sicherlich nicht schlecht - oder einfach keine Angaben machen.

Und was soll der Herr Anwalt in diesem Stadium machen? Außer dem TE eine Rechnung schreiben für einen Rat den er hier schon mehrmals kostenlos bekommen hat?

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Tatsache ist, dass man dem TE beweisen muss, dass er der Fahrer war - nicht er muss etwas beweisen.

Der TE ist hier Zeuge, nicht beschuldigter. Lese und lerne.

Interessant wäre zu wissen ob das Auto zum Zeitpunkt des Vorwurfs überhaupt noch angemeldet war. 😁
Deswegen vielleicht die Frage nach der Versicherung.
Aber das werden wir wohl nie erfahren. 😁

Hier reden wieder Blinde über Farben!
Ist der TE erst einmal im Gespräch, geht das Ding los. Ein Anwalt kann Akteneinsicht fordern, mehr nicht. Aber auch das kann schon helfen. Es geht hier wohlweislich nicht um Falschparken, oder um eine Lappalie.
Bei Nötigung ist schnell die Pappe weg, muss nur einen passionierten O***lfahrer oder Autohasser als Richter erwischen.
Und ein gewiefter Schriftsatz eines Anwalts kann ausreichen, das komplette Ding einzustellen.
Wenn ich noch nie in solch einer Situation gewesen wäre, würde ich es nicht behaupten.

lieber te,

editiert - twindance/MT-Moderation

das einzig sinnvolle, was du in der jetzigen situation machen kannst, ist - gar nichts. eine pflicht, dich gegenueber der polizei zu aeussern, gibt es nicht. jede angabe, die du jetzt machst, kann spaeter gegen dich verwendet werden. das lernt man uebrigens in jedem amerikanischen krimi ... 😁

sollte das verfahren nicht eingestellt werden, sondern weitere ermittlungen erfolgen, dann kannst du immer noch zur sache aussagen. allerdings waere es dann kein fehler, vorher den rat eines rechtbeistandes einzuholen.

Endlich wer, der hier normal tickt und sich gegen die Leute lehnt, die hier das Gehorsam als Tugend sehen!
Besten Dank!

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Endlich wer, der hier normal tickt und sich gegen die Leute lehnt, die hier das Gehorsam als Tugend sehen!
Besten Dank!

Ich möchte dir doch jetzt wirklich mal Nahe legen auch andere Posts als deine zu lesen.

Was hier gesagt wurde:

Zitat:

das einzig sinnvolle, was du in der jetzigen situation machen kannst, ist - gar nichts. eine pflicht, dich gegenueber der polizei zu aeussern, gibt es nicht.

Zitat:

sollte das verfahren nicht eingestellt werden, sondern weitere ermittlungen erfolgen, dann kannst du immer noch zur sache aussagen. allerdings waere es dann kein fehler, vorher den rat eines rechtbeistandes einzuholen.

Ist nichts anderes als das, was sich auf den 3 Seiten davor auch wiederfindet.

Aber im Gegensatz zu dir, hat hier jeder andere User im Thread verstanden, dass ein Anwalt zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig ist.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von FirstSergeant


Und kann ich irgendwie vorher erfahren um was es überhaupt geht?
Nein, da du nicht als Beschuldigter sondern als Zeuge angeschrieben wurdest.

Somit bist du auch verpflichtet die Wahrheit zu antworten sofern du nicht dein Zeugnisverweigerungsrecht nutzt (was aber nur in bestimmten Fällen möglich ist).

Ansonsten gilt: Wenn du was sagst, muss es der Wahrheit entsprechen.

Ich weis nicht, ob er das so machen sollte. Ich würde es keinesfalls so machen. Ich denke, dass es sein Rechts ist, erst einmal zu erfahren, worum es eigentlich geht. Da kann ja jeder etwas behaupten und mich ausfragen. Bevor ich da eine falsche Antwort gebe, sollte es schon voher geklärt werden.

Da es sich bei einer Nötigung um eine Straftat handelt, es nunmal schon Vorsicht geboten.

Ich persönlich würde ohne einen Anwalt überhaupt keine Aussage bei einer Nötigung machen. Die Eier sind schneller ab, als man sehen kann und wenn einmal etwas ausgesagt wurde kann man es, wenn überhaupt, nur sehr schwerlich zurück nehmen oder richtig stellen.

@ TE

Pass auf was Du machst. Nimm es als guten Rat und verlasse Dich bloß nicht darauf was hier so alles geschrieben steht. Du kannst hier keinen in Regress nehmen 😉

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