Ermittlung wegen Nötigung im Straßenverkehr

Hallo Leute ich brauche dringend euren Rat.

Ich habe heute ein Schreiben vom Polizeipräsidium bekommen. Es steht dort drin, dass ich laut der Zulassungsstelle Halter des Fzg bin.
Weiter steht dort, dass gegen den Fahrer meines Fzg ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gemäß § 240 StGB im Straßenverkehr geführt wird.

Dann steht nur die Tat Zeit und Ort da und danach soll ich den Fahrzeuhführer mitteilen und innerhalb einer Woche zurück schicken.
(Zum Schluss steht noch, dass ich die Aussage verweigern kann usw.)

Was soll ich nun tun?

Im Internet steht so viel Zeug und verschiedene Dinge, dass ich mir nun ganz unsicher bin was ich tun soll.
Soll ich der Polizei antworten oder nicht?
Und kann ich irgendwie vorher erfahren um was es überhaupt geht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Woher wollen hier wieder ein paar Rentner wissen, was überhaupt von wem und vor allem wievielen zur Last gelegt wird? Und wenn der TE dem allem aus dem Wege gehen kann, empfehle ich ihm dies. Ein Rentner im alten Kadett wird so gut wie nie wegen Nötigung angezeigt werden. Es gibt immer noch häufig den Denunzianten, der zu dritt im Auto sich einen Spaß erlaubt, den allein im Auto reisenden Schnellfahrer einfach mal vor den Kadi zu ziehen.
Ich spreche aus Erfahrung, weil ich seit mehreren Jahren mehr als 100.000 km p.a. unterwegs bin.
Und die Pensionäre sollten einfach mal überlegen, wer hier dummes Zeug schreibt - auch wenn es nur in der Signatur ist.

Hallo wolfgear,

wie kommt es, dass offensichtlich ältere Mitmenschen wie Rentner, Pensionäre etc. von dir als besserwisserisch bezeichnet werden, die dummes Zeug schreiben und meistens einen alten Kadett fahren?

Mit deiner Zuschrift entsteht bei mir der Eindruck, dass die meisten von dir genannten Attribute auch auf dich zutreffen.

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Zitat:

Ihr meint ich solle also meine Personalien angeben und dann sehen was für ein Vorwurf kommt?
Meint ihr da steht dann was ich getan haben soll oder bleibt das so allgemein, wie "...Verfahren wegen...Nötigung..."?

4 Seiten lang ... Wiederholung ... Wiederholung ... Wieder ... was anderes ... Wiederholung!

Schick' den verdammten Brief mit deinen Angaben endlich ab und warte was kommt. Alles andere ist für die Tonne, egal was dir hier noch so geraten wird.

Erst wenn du weisst um was es geht, kannst du die Kavalerie aktivieren, damich noch mal! 😠

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Ich denke, dass es sein Rechts ist, erst einmal zu erfahren, worum es eigentlich geht. Da kann ja jeder etwas behaupten und mich ausfragen. Bevor ich da eine falsche Antwort gebe, sollte es schon voher geklärt werden.

Du musst hier deutlich unterscheiden.

Das jetzige Schreiben ist an den Fahrzeughalter gerichtet. Dieser wird als Zeuge befragt und nicht als Beschuldigter. Es geht nur darum, festzustellen wer zu besagter Zeit mit dem Fahrzeug unterwegs war.

Deswegen hat er auch kein Recht mehr über den Fall zu erfahren. Für die Polizei hat er bisher nichts mit der Sache zu tun, außer das es mit seinem Auto passiert ist. Das ist so, als würde dein Chef für den Firmenwagen den du fährst Post bekommen. Würdest du wollen, dass dein Chef alles aufgetischt bekommt, was dir vorgeworfen wird?

Wenn der TE das Schreiben ignoriert oder angibt sich nicht erinnern zu können, macht er erstmal Nichts falsch. Dafür braucht es keinen Anwalt.

Erst wenn der Fahrer ermittelt werden konnte, wird gegen diesen Fahrer wegen einer Straftat ermittelt. Dann gibt es auch mehr Infos und spätestens dann wird es Zeit für den Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Ich denke, dass es sein Rechts ist, erst einmal zu erfahren, worum es eigentlich geht. Da kann ja jeder etwas behaupten und mich ausfragen. Bevor ich da eine falsche Antwort gebe, sollte es schon voher geklärt werden.
Du musst hier deutlich unterscheiden.

Das jetzige Schreiben ist an den Fahrzeughalter gerichtet. Dieser wird als Zeuge befragt und nicht als Beschuldigter. Es geht nur darum, festzustellen wer zu besagter Zeit mit dem Fahrzeug unterwegs war.

Deswegen hat er auch kein Recht mehr über den Fall zu erfahren. Für die Polizei hat er bisher nichts mit der Sache zu tun, außer das es mit seinem Auto passiert ist. Das ist so, als würde dein Chef für den Firmenwagen den du fährst Post bekommen. Würdest du wollen, dass dein Chef alles aufgetischt bekommt, was dir vorgeworfen wird?

Wenn der TE das Schreiben ignoriert oder angibt sich nicht erinnern zu können, macht er erstmal Nichts falsch. Dafür braucht es keinen Anwalt.

Erst wenn der Fahrer ermittelt werden konnte, wird gegen diesen Fahrer wegen einer Straftat ermittelt. Dann gibt es auch mehr Infos und spätestens dann wird es Zeit für den Anwalt.

Der TE macht keinerlei Angaben hier zum Fahrer. Ergo gehe ich davon aus, dass er wohl gefahren ist, oder ich habe es überlesen. Demnach ist seine Aussage besonders schwerwiegend für ihn.

Aus diesem Grund rate ich dem TE, auf keinen hier zu hören und sich ggf. von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Ich glaube ber auch, dass wenn der TE bei der Polizei anfragt aus welchem Grund er hier eine Aussage machen soll, wird er eine Antwort erhalten. Wie soll denn der TE ggf. von seinen Rechten richtigen Gebrauch machen ?

Ich akzeptiere Deine Stellungnahme durchaus. Mir wäre es sicherlich einfacher, wenn ein anderer gefahren wäre. Aber wie schon gesagt, ich gehe mal davon aus, dass der TE selbst der Übertäter ist.
Da er bei einer Zeugenaussage nicht die Unwahrheit sagen darf, handelt es sich ggf. um eine zweischneidige Angelegenheit.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Der TE macht keinerlei Angaben hier zum Fahrer. Ergo gehe ich davon aus, dass er wohl gefahren ist, oder ich habe es überlesen. Demnach ist seine Aussage besonders schwerwiegend für ihn.

Ist sie eben nicht, da er ja noch gar nicht einer Straftat beschuldigt wird.

Erst dann, wenn er in dem Fragebogen angibt der Fahrer gewesen zu sein, dann wird wegen Nötigung gegen ihn ermittelt.

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Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Ich glaube ber auch, dass wenn der TE bei der Polizei anfragt aus welchem Grund er hier eine Aussage machen soll, wird er eine Antwort erhalten. Wie soll denn der TE ggf. von seinen Rechten richtigen Gebrauch machen ?

Das darf die Polizei gar nicht, weil der TE kein Beschuldigter ist.

Der TE wurde in dem Schreiben über seine Rechte als Zeuge aufgeklärt.

Mehr gibt's im Moment für ihn nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Der TE macht keinerlei Angaben hier zum Fahrer. Ergo gehe ich davon aus, dass er wohl gefahren ist, oder ich habe es überlesen. Demnach ist seine Aussage besonders schwerwiegend für ihn.
Ist sie eben nicht, da er ja noch gar nicht einer Straftat beschuldigt wird.

Erst dann, wenn er in dem Fragebogen angibt der Fahrer gewesen zu sein, dann wird wegen Nötigung gegen ihn ermittelt.

Und das ist genau das was ich meine. Er scheint ja der Fahrer zu sein, jedenfalls behauptet er nichts anderes.

Aus diesem Grund würde ich ohne einen Anwalt nichts machen 😉

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Aus diesem Grund würde ich ohne einen Anwalt nichts machen 😉

Das ist auch genau der richtige Tipp, nur in falscher Reihenfolge. Richtig ist:

Keinen Anwalt nehmen und einfach nichts machen.

So wie der alte Uhu schon sagte.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Aus diesem Grund würde ich ohne einen Anwalt nichts machen 😉
Das ist auch genau der richtige Tipp, nur in falscher Reihenfolge. Richtig ist:

Keinen Anwalt nehmen und einfach nichts machen.

So wie der alte Uhu schon sagte.

Ich glaube da gehen unsere Ansichten auseinander. Ist ja auch nicht schlimm. Jeder hat seine Ansicht.

Eine Aussage muss er ja machen, es sei denn er weis nichts !

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Ich glaube da gehen unsere Ansichten auseinander. Ist ja auch nicht schlimm. Jeder hat seine Ansicht.

Eben. Ich denke der TE hat auf den letzten Seiten genug Input bekommen um sich eine Meinung zu bilden.

Falls das nicht reicht hilft da auch kein Anwalt mehr.

Schönen Sonntag noch.

Zitat:

Original geschrieben von FirstSergeant


Ich habe heute ein Schreiben vom Polizeipräsidium bekommen. Es steht dort drin, dass ich laut der Zulassungsstelle Halter des Fzg bin.

Prima; war aber auch klar. Dazu brauchst Du also keine Angaben zu machen, die Polizei weiß das.

Zitat:

Weiter steht dort, dass gegen den Fahrer meines Fzg ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gemäß § 240 StGB im Straßenverkehr geführt wird.

Dann steht nur die Tat Zeit und Ort da und danach soll ich den Fahrzeuhführer mitteilen und innerhalb einer Woche zurück schicken.

Du sollst also den Fahrzeugführer mitteilen. Wenn Du das tust, lieferst Du Dich ohne Zwang und ganz freiwillig ans Messer. Wenn Dir hier jemand zu Unrecht am Zeug flicken will (und davon gehe ich mal aus, weil Du sagst, Du weißt von nichts), kann das äußerst unangenehm werden (Straftat). Um Dir aber die erwähnte Nötigung nachzuweisen, ist die Grundvoraussetzung die, dass Du als Fahrer feststehst. Erst dann macht es für Polizei/Staatsanwaltschaft Sinn, über den genauen Hergang zu ermitteln. Was aber bei diesen Ermittlungen herauskommen würde, weiß der Himmel - Du wärest wohl nicht der erste Unschuldige, der verknackt wird.

Wenn Du also das Schreiben zurückschickst und Dich darin als Fahrer outest, hast Du bereits halb verloren. Derjenige, der Dich angezeigt hat, kann jede Menge grausiger Details über den Hergang erzählen, möglicherweise aber überhaupt nichts über die Person des Fahrers. Warum also willst Du ihm hier völlig freiwillig diesen entscheidenden Baustein des Anklagegebäudes liefern?! Nur um zu wissen, worum es genau geht?

Es wurde Dir (

auch von einem veritablen Autobahnpolizisten hier im Forum

) mehrfach der Rat gegeben, überhaupt nicht auf das Schreiben zu reagieren. Das ist Dein gutes Recht und wird Dir von niemandem krumm genommen - es verändert Deine Situation überhaupt nicht.

Wenn der Anzeigende keine Angaben zu der Person machen kann, die gefahren ist, dann ist an dieser Stelle Schluss und Du wirst nie wieder etwas davon hören.

Andernfalls erhältst Du ein Schreiben, in dem Du nicht mehr Zeuge, sondern Beschuldigter bist. Erst dann musst Du reagieren und solltest Dich dann aber auch der Hilfe eines (Verkehrsrechts-) Anwalts versichern.

Zitat:

(Zum Schluss steht noch, dass ich die Aussage verweigern kann usw.)

Ja, das kannst Du - in diesem Fall dadurch, dass Du überhaupt nichts sagst.

Jetzt glaube mir oder lasse es und schicke ein entweder völlig überflüssiges oder für Dich verhängnisvolles Schreiben an die Polizei zurück, wie es Dir von vielen Ignoranten geraten wurde.

Sorry! Ich weiß, dass Du jetzt auch nicht schlauer bist, aber bei all dem Unsinn, der hier bereits geschrieben wurde, konnte ich ausnahmsweise die Finger nicht still halten - weil es für Dich um eine ganze Menge geht ...

Gruß vom bösen Dieter

Dieses Problem hatte mein Vater auch mal, bzw. er hat wirklich nichts gemacht und jemand hat ein Kennzeichen falsch angegeben. Er bekam ein Schreiben das er angezeigt wurde mit dem Motorrrad, allerdings konnte er in seinem Terminkalender gucken, was an dem Tag war. Er war nicht unterwegs mit dem Motorrrad gewesen, da am nächsten Tag eine längere Tour anstand.
Wir also geschrieben, ich war an diesem Tag nicht unterwegs, interessierte nicht. Also zum Anwalt, es folgte eine Hausdurchsuchung, was dann erstmal dazu führte, das wir erfuhren was gemacht wurde.
Der Beschuldigte, fuhr mit dem gelben Motorrad (das Motorrrad ist blau) auf einer zweispurigen Schnellstrasse, (dort dürfen keine Motorräder überholen) an einem überholenden Fahrzeug und der Leitplanke vorbei. Für meine Vater ein absolutes NOGO, ich weiß viele sagen jetzt Schutzbehauptung gegen meinem Vater, aber es ist einfach so, dass wenn da in einer Kurve veilleicht 80 km/h erlaubt ist er lieber 60 km/h fährt, warum auch immer.
So die Herrschaften suchten nun ein gelbes Motorrrad, eine rote Lederkombi, sieht sehr toll aus, wenn man ein wenig Bauch hat, nämlich wie eine Presswurst (Mein Vater hat nur Goretexsachen) und eine goldene Brille (wie kann man als Beifahrer hinter einem Visier eine goldene Brille erkennen). Gut die Beamten guckten sich noch das Motorrrad an, hatte original Lack in Blau drauf und Verfahren wurde eingestellt.
Selbstbeteiligung 250 Euro wurden nicht erstattet. Wäre es vor Gericht gegangen und man hätte festgestellt er war es nicht, hätte man die Kosten erstattet bekommen.
Ganze war eine Internetanzeige und dort kann, wie ich zu dem Zeitpunkt feststellte jeder jeden anzeigen, mit gefakten Namen, den man muss ja keinen Personalausweisnummer oder ähnliches angeben und dann wird man sein Geld auch nicht wieder bekommen.

Bei der Sache wäre die Strafe billiger gewesen als der Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47



Jetzt glaube mir oder lasse es und schicke ein entweder völlig überflüssiges oder für Dich verhängnisvolles Schreiben an die Polizei zurück, wie es Dir von vielen Ignoranten geraten wurde.
Sorry! Ich weiß, dass Du jetzt auch nicht schlauer bist, aber bei all dem Unsinn, der hier bereits geschrieben wurde, konnte ich ausnahmsweise die Finger nicht still halten - weil es für Dich um eine ganze Menge geht ...

Ich bin gerne Ignorant und habe noch mal das Eingangspost gelesen. Ok, man könnte nun das Schreiben ignorieren und warten was passiert. Man könnte auch den Brief zurück schicken mit dem Hinweis, das man den Fahrer nicht kennt, was natürlich Unsinn wäre, wenn es nur einen gibt.

Was passiert dann? Der Vorwurf wiegt so schwer, dass nun quasi "von Amts wegen" ermittelt wird, wer der Fahrer ist. SO oder so erfährt der TE was ihm vorgehalten wird.

Was nun förderlicher ist, die Füße still zu halten oder sich zu äußern, ist nun eine Sache, die der TE selbst einschätzen muß.

Der Vorwurf NÖTIGUNG ist nun mal im Schreiben erwähnt und dann einfach durch Passivität zu reagieren ... na, ich weiß nicht ob der Schuß nicht in die falsche Richtung geht. Tatsache ist: Der TE ist der alleinige Fahrer ... Nun so zu tun, als wenn ihn das ganze nichts angeht und er nicht weiß um welchen genauen Vorwurf es geht ...

Er wird nicht umhin kommen sich der Behauptung zu stellen und dann die nötigen Schritte einzuleiten. Ich kann mich doch nicht im Hühnerstall verstecken und dann so tun als ob ich ein Huhn wäre ... nur um einer möglichen Strafe zu entgehen.

Wir rätseln hier seit fast 6 Seiten herum ob es tatsächlich um eine Nötigung geht oder ob irgendein fehlgeleiterter Zeitgenoße einfach mal so eine Anzeige erstattet hat, weil er Langeweile schob. Die Ermittlungen gehen doch beim Straftatbestand NÖTIGUNG weiter, egal ob er nun zugibt der alleinige Fahrer zu sein. Was ist das für ein Logik sich tot zu stellen in der Hoffnung, dass nun nichts mehr käme und ich damit vielelicht nie erfahre um was es ginge?

Ich haue einem anderen eins aufs Blech'le und die Polizie hat einen Verdächtigen, lässt den aber ungeschoren, weil der sich auf ein Schreiben nicht rührt, frei nach dem Motto, wir haben zwar den Verdächtigen der alleine für die Tat in Frage kommt, aber der reagiert nicht, also stellen wird das Verfahren ein.

JUCHU ... ich kann nun Straftaten mit meinem Auto begehen ohne dafür belangt zu werden. Ich stelle mich einfach tot ... Irgendwas habe ich vergessen ein zu nehmen ... nur was?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Ich haue einem anderen eins aufs Blech'le und die Polizie hat einen Verdächtigen, lässt den aber ungeschoren, weil der sich auf ein Schreiben nicht rührt, frei nach dem Motto, wir haben zwar den Verdächtigen der alleine für die Tat in Frage kommt, aber der reagiert nicht, also stellen wird das Verfahren ein.

Das ist der Denkfehler den du hasst. Die Polizei hat eben keinen Verdächtigen, sondern sucht ihn noch.

Es ist ja sehr löblich, wenn jeder Bürger sich mannhaft seiner Strafe stellt - aber in der aktuellen Fragrerunde hilft dies dem TE nicht wirklich.

@TE - vergiss hier fast alle Beiträge, lies Dir die Beiträge vom UHU durch und befolge sie. Verkneif Dir jegliche Angabe zu irgendwelchen Fahrzeugführern oder Geschehnissen. Auch wenn Du aktuell nur als Zeuge befragt wirsr, kannst Du sehr schnell in den Status des Beschuldigten geraten, trotz oder gerade wegen aller Kooperation. 

Egal was der TE nun macht wäre es für DIESE Diskussion interessant, wichtig, wie-auch-immer zu erfahren was bei der ganzen Sache rausgekommen ist.
Dürfen wir zumindest auf eine Antwort hoffen? Aber BITTE dann nur zur Kenntnisnahme und ohne neuerliche Diskussion darüber wer denn nun recht hatte. ICH halte mich dann jedenfalls raus ... großes Radmutterehrenwort! 😁

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