Ermittlung wegen Nötigung im Straßenverkehr
Hallo Leute ich brauche dringend euren Rat.
Ich habe heute ein Schreiben vom Polizeipräsidium bekommen. Es steht dort drin, dass ich laut der Zulassungsstelle Halter des Fzg bin.
Weiter steht dort, dass gegen den Fahrer meines Fzg ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gemäß § 240 StGB im Straßenverkehr geführt wird.
Dann steht nur die Tat Zeit und Ort da und danach soll ich den Fahrzeuhführer mitteilen und innerhalb einer Woche zurück schicken.
(Zum Schluss steht noch, dass ich die Aussage verweigern kann usw.)
Was soll ich nun tun?
Im Internet steht so viel Zeug und verschiedene Dinge, dass ich mir nun ganz unsicher bin was ich tun soll.
Soll ich der Polizei antworten oder nicht?
Und kann ich irgendwie vorher erfahren um was es überhaupt geht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Woher wollen hier wieder ein paar Rentner wissen, was überhaupt von wem und vor allem wievielen zur Last gelegt wird? Und wenn der TE dem allem aus dem Wege gehen kann, empfehle ich ihm dies. Ein Rentner im alten Kadett wird so gut wie nie wegen Nötigung angezeigt werden. Es gibt immer noch häufig den Denunzianten, der zu dritt im Auto sich einen Spaß erlaubt, den allein im Auto reisenden Schnellfahrer einfach mal vor den Kadi zu ziehen.
Ich spreche aus Erfahrung, weil ich seit mehreren Jahren mehr als 100.000 km p.a. unterwegs bin.
Und die Pensionäre sollten einfach mal überlegen, wer hier dummes Zeug schreibt - auch wenn es nur in der Signatur ist.
Hallo wolfgear,
wie kommt es, dass offensichtlich ältere Mitmenschen wie Rentner, Pensionäre etc. von dir als besserwisserisch bezeichnet werden, die dummes Zeug schreiben und meistens einen alten Kadett fahren?
Mit deiner Zuschrift entsteht bei mir der Eindruck, dass die meisten von dir genannten Attribute auch auf dich zutreffen.
105 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Ok, verstanden.Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Mir scheint, dass ich mich doch etwas unklar ausgedrückt habe. Zu keinem Zeitpunkt hatte ich eine Aussage zum Tathergang gemacht.
Du wirst jedoch zugeben, dass man
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
gegenteilig verstehen könnte.😉Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Ich habe meine Personalien angegeben, dann wurde mir die Aussage des Anzeigenden übermittelt, ich habe dazu Stellung genommen und das Verfahren wurde eingestellt.
Das ist natürlich dann richtig, wenn man meinen Post zwei Beiträge später außer acht lässt ... 😉
Gruß
Der Chaosmanager