Ermittlung wegen Nötigung im Straßenverkehr

Hallo Leute ich brauche dringend euren Rat.

Ich habe heute ein Schreiben vom Polizeipräsidium bekommen. Es steht dort drin, dass ich laut der Zulassungsstelle Halter des Fzg bin.
Weiter steht dort, dass gegen den Fahrer meines Fzg ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gemäß § 240 StGB im Straßenverkehr geführt wird.

Dann steht nur die Tat Zeit und Ort da und danach soll ich den Fahrzeuhführer mitteilen und innerhalb einer Woche zurück schicken.
(Zum Schluss steht noch, dass ich die Aussage verweigern kann usw.)

Was soll ich nun tun?

Im Internet steht so viel Zeug und verschiedene Dinge, dass ich mir nun ganz unsicher bin was ich tun soll.
Soll ich der Polizei antworten oder nicht?
Und kann ich irgendwie vorher erfahren um was es überhaupt geht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Woher wollen hier wieder ein paar Rentner wissen, was überhaupt von wem und vor allem wievielen zur Last gelegt wird? Und wenn der TE dem allem aus dem Wege gehen kann, empfehle ich ihm dies. Ein Rentner im alten Kadett wird so gut wie nie wegen Nötigung angezeigt werden. Es gibt immer noch häufig den Denunzianten, der zu dritt im Auto sich einen Spaß erlaubt, den allein im Auto reisenden Schnellfahrer einfach mal vor den Kadi zu ziehen.
Ich spreche aus Erfahrung, weil ich seit mehreren Jahren mehr als 100.000 km p.a. unterwegs bin.
Und die Pensionäre sollten einfach mal überlegen, wer hier dummes Zeug schreibt - auch wenn es nur in der Signatur ist.

Hallo wolfgear,

wie kommt es, dass offensichtlich ältere Mitmenschen wie Rentner, Pensionäre etc. von dir als besserwisserisch bezeichnet werden, die dummes Zeug schreiben und meistens einen alten Kadett fahren?

Mit deiner Zuschrift entsteht bei mir der Eindruck, dass die meisten von dir genannten Attribute auch auf dich zutreffen.

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Zitat:

Original geschrieben von FirstSergeant



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


..oje, der gleiche Scheiß wie immer !
Der Post von wolfgear hat mich ein wenig verwundert.
Falsches Bild im Kopf gehabt.
was meinst du damit?

Nein das möchte ich jetzt nicht erklären.

War nix gegen Dich.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Nein das möchte ich jetzt nicht erklären.
War nix gegen Dich.

Los jetzt erklär schon. Hört doch keiner zu um die Zeit 😁

🙂🙂🙂

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Nein das möchte ich jetzt nicht erklären.
War nix gegen Dich.
Los jetzt erklär schon. Hört doch keiner zu um die Zeit 😁

Na dann macht es ja erst recht keinen Sinn.

Wann hört man mir zu ?

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ich komme hier mit sowas zum ersten mal in kontakt und mache mir natürlich sorgen. Ich möchte nicht wegen irgend ein verhalten, welches jemand so sich einredet verurteilt werden.

Es sprengt hier natürlich auch den Rahmen, wenn ich sage, dass es nicht sein kann, dass irgend jemand einfach einen anderen anzeigen kann und behauptet, dass er genötigt wurde.
Muss ich mir vllt dann doch eine Rechtschutzversicherung holen... das ist echt nicht fair.

ich behahaupte mal, dass ich viele Sachen sehr einfach aus Sicht anderer sehen kann, also mich hineinversetzen kann und eher das "gute" in anderen sehen kann.
Selbst wenn der sich irgendwie verfolgt gefühlt hat, weil wir zusammen eine runde um den Block gedreht haben, kann das doch niemals ein Grund sein, um einen anderen anzuzeigen.

Ihr meint ich solle also meine Personalien angeben und dann sehen was für ein Vorwurf kommt?
Meint ihr da steht dann was ich getan haben soll oder bleibt das so allgemein, wie "...Verfahren wegen...Nötigung..."?

Zitat:

Original geschrieben von FirstSergeant


Ihr meint ich solle also meine Personalien angeben und dann sehen was für ein Vorwurf kommt?
Meint ihr da steht dann was ich getan haben soll oder bleibt das so allgemein, wie "...Verfahren wegen...Nötigung..."?

Ich persönlich meine das.

Ich würde mich da anschließen. Aber was weis ich Mittdreißiger Rentner mit Kadett schon 😕

Ich auch. Und ich meine nicht das mit dem Rentner. :

Hallo, FirstSergeant,

es ist gut möglich, dass Du mal irgend einem anderen Autofahrer zu dicht aufgefahren bist, dass Du ihm beim Fahrstreifenwechsel oder beim Ausscheren zum Überholen bzw. Einscheren nach dem Überholvorgang etwas zu nahe gekommen bist oder was auch immer.

Oft handelt es sich in solchen Fällen um fahrlässig begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten, ggf. auch mit Gefährdung, aber selten tatsächlich um eine Nötigung oder, was genauso gerne genommen wird, um eine Straßenverkehrsgefährdung.

Die Krux ist einfach, dass die meisten Verkehrsteilnehmer, wenn sie durch andere geärgert werden, gleich vom Schlimmsten ausgehen und annehmen, sie wären nur knapp einem Unfall mit Verletzungen oder gar dem Tode entkommen.

Dementsprechend wird gleich eine Anzeige wegen Nötigung oder Straßenverkehrsgefährdung erstattet, obwohl der tatsächliche Sachverhalt so etwas gar nicht hergibt.

Wird die Anzeige, wie es oft vorkommt, gleich schriftlich oder über das Internet (die bei Polizeibeamten so sehr geliebte 🙄 Internetwache) erstattet, hat der zuständige Sachbearbeiter gar keine andere Möglichkeit, als die Angelegenheit als Strafsache zu verfolgen.

Du hast wirklich nichts zu befürchten, wenn Du erst einmal gar nichts machst und abwartest, ob sich der Polizeibeamte noch einmal bei Dir meldet.

Ist an der Anzeige tatsächlich etwas dran und besteht eine Möglichkeit, den Fahrer zu identifizieren, wird er sich schon noch mal mit Dir in Verbindung setzen, um festzustellen, ob Du selber gefahren bist oder ob Du den Fahrer benennen willst.

Wenn nichts dran ist, geht der Vorgang, wie oben geschildert, einfach an die Staatsanwaltschaft zwecks Einstellung und Du wirst vermutlich nichts mehr von der Sache hören.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

Original geschrieben von FirstSergeant


Dann steht nur die Tat Zeit und Ort da und danach soll ich den Fahrzeuhführer mitteilen und innerhalb einer Woche zurück schicken. ...
Was soll ich nun tun?

Die Angaben zur Person (Halter) musst du machen sofern nachgefragt und das Schreiben zurücksenden.

Ansonsten, zum Fahrer, wenn der Vorfall länger als ca. 2 Wochen zurückliegt, reicht es zunächst aus anzugeben sich nicht erinnern zu können wer zum fraglichen Zeitpunkt Fahrzeugführer war.

Das ist weder eine Aussageverweigerung nocht eine nachweisbar falsche Aussage und lässt für später alle Otionen offen.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Woher wollen hier wieder ein paar Rentner wissen, was überhaupt von wem und vor allem wievielen zur Last gelegt wird? Und wenn der TE dem allem aus dem Wege gehen kann, empfehle ich ihm dies. Ein Rentner im alten Kadett wird so gut wie nie wegen Nötigung angezeigt werden. Es gibt immer noch häufig den Denunzianten, der zu dritt im Auto sich einen Spaß erlaubt, den allein im Auto reisenden Schnellfahrer einfach mal vor den Kadi zu ziehen.
Ich spreche aus Erfahrung, weil ich seit mehreren Jahren mehr als 100.000 km p.a. unterwegs bin.
Und die Pensionäre sollten einfach mal überlegen, wer hier dummes Zeug schreibt - auch wenn es nur in der Signatur ist.

Hallo wolfgear,

wie kommt es, dass offensichtlich ältere Mitmenschen wie Rentner, Pensionäre etc. von dir als besserwisserisch bezeichnet werden, die dummes Zeug schreiben und meistens einen alten Kadett fahren?

Mit deiner Zuschrift entsteht bei mir der Eindruck, dass die meisten von dir genannten Attribute auch auf dich zutreffen.

Nein, ich meine keine Pensionäre im Allgemeinen. Ich meine eigentlich die Leute hier, die immer gleich den Pranger zurecht machen, sobald jemand eine Owi begangen hat. Ich meine einen kleinen Kreis von Leuten, die einen extrem hohen Tellerrand ihr Eigen nennen. Also keine Bange, ich entschuldige mich und bitte verzeiht mir, wenn ich es zu allgemein formuliert habe.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Ich meine eigentlich die Leute hier, die immer gleich den Pranger zurecht machen, sobald jemand eine Owi begangen hat.

Ich habe so ein bisschen das Gefühl, du hast dir hier ein Feindbild im Unterbewusstsein zurechtgelegt, und sobald das passende Codewort fällt, fällt bei dir im Kopf auch ein Schalter, der irgendwelche Pauschal-Verurteilungs-Mechanismen auslöst. Unabhängig davon, um welches Thema es eigentlich geht.

Erstens hat hier niemand einen Pranger zurecht gemacht, sondern nur darauf hingewiesen, dass es sinnvoll ist bei der Wahrheit zu bleiben und sich nicht mit einer "Kopf-in-den-Sand"-Strategie das Leben weiter zu verkomplizieren.

Zweitens geht es nicht um eine Owi, sondern um den Vorwurf einer Straftat, der im Raum steht.

Alternativ könnte es auch sein, dass du gestern einfach einen schlechten Tag hattest.

Zitat:

Original geschrieben von FirstSergeant


Ich schildere mal kurz ein erlebnis, .............................

Ich wuerde mich da mal jetzt nicht verrueckt machen. Du bist Halter des Fahrzeugs und weisst nicht ob du zu dem Zeitpunkt der Tat die in verbindung mit deinem Fahrzeug steht, ueberhaupt unterwegs warst. Schliesslich koennte der Anzeigende sich auch bei der Autonummer geirrt haben. Also einfach deine Personalien geben und abwarten was vorgeworfen wird. Deine Freundin waere wenn es die von die beschriebene Geschichte war auch noch eine Zeugin.

Wenn ich mich jetzt mal in den anderen versetz, sieht es fuer mich so aus. Ich hab links gepennt und von hinten will einer ueberholen. Dies schafft er irgendwann, ist vor mir und faehrt dann ploetzlich genau nach Vorschrift 10km/h. Dann wuerde ich mich fragen warum er erst ueberholt. Wenn ich dich jetzt wieder ueberhole und du folgst mir dann um den Block wuerde mir das ein leicht mulmiges Gefuehl geben.Wenn du dann noch waerend ich Einparke vor mir anhalten tust, wuerde ich schon vermuten das es jetzt in eine etwas haerter Gangart geht. 😉 zumal du vorher schon mal angehalten hast, ich vorbei fuhr und kurze Zeit spaeter du wieder hinter mir bist.
Wie jetzt das ganze wirklich ablief wissen wir nicht. Wie wurde ueberholt, wie dicht wurde aufgefahren, gab es Gestiken usw usf. oder wird dir gar was anderes vorgeworfen was mit all dem nichts zu tun hat. Keiner weiss es, nicht mal du. Abwarten, Tee trinken 😉

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Nein, ich meine keine Pensionäre im Allgemeinen. Ich meine eigentlich die Leute hier, die immer gleich den Pranger zurecht machen, sobald jemand eine Owi begangen hat. Ich meine einen kleinen Kreis von Leuten, die einen extrem hohen Tellerrand ihr Eigen nennen. Also keine Bange, ich entschuldige mich und bitte verzeiht mir, wenn ich es zu allgemein formuliert habe.

Hört sich schon besser an. Entschuldigung ist von mir angenommen.

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