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Ermittlung wegen Nötigung im Straßenverkehr

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 17:57

Hallo Leute ich brauche dringend euren Rat.

Ich habe heute ein Schreiben vom Polizeipräsidium bekommen. Es steht dort drin, dass ich laut der Zulassungsstelle Halter des Fzg bin.

Weiter steht dort, dass gegen den Fahrer meines Fzg ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gemäß § 240 StGB im Straßenverkehr geführt wird.

Dann steht nur die Tat Zeit und Ort da und danach soll ich den Fahrzeuhführer mitteilen und innerhalb einer Woche zurück schicken.

(Zum Schluss steht noch, dass ich die Aussage verweigern kann usw.)

Was soll ich nun tun?

Im Internet steht so viel Zeug und verschiedene Dinge, dass ich mir nun ganz unsicher bin was ich tun soll.

Soll ich der Polizei antworten oder nicht?

Und kann ich irgendwie vorher erfahren um was es überhaupt geht?

Beste Antwort im Thema
am 6. Oktober 2013 um 9:05

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Woher wollen hier wieder ein paar Rentner wissen, was überhaupt von wem und vor allem wievielen zur Last gelegt wird? Und wenn der TE dem allem aus dem Wege gehen kann, empfehle ich ihm dies. Ein Rentner im alten Kadett wird so gut wie nie wegen Nötigung angezeigt werden. Es gibt immer noch häufig den Denunzianten, der zu dritt im Auto sich einen Spaß erlaubt, den allein im Auto reisenden Schnellfahrer einfach mal vor den Kadi zu ziehen.

Ich spreche aus Erfahrung, weil ich seit mehreren Jahren mehr als 100.000 km p.a. unterwegs bin.

Und die Pensionäre sollten einfach mal überlegen, wer hier dummes Zeug schreibt - auch wenn es nur in der Signatur ist.

Hallo wolfgear,

wie kommt es, dass offensichtlich ältere Mitmenschen wie Rentner, Pensionäre etc. von dir als besserwisserisch bezeichnet werden, die dummes Zeug schreiben und meistens einen alten Kadett fahren?

Mit deiner Zuschrift entsteht bei mir der Eindruck, dass die meisten von dir genannten Attribute auch auf dich zutreffen.

 

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am 5. Oktober 2013 um 18:05

Zitat:

Original geschrieben von FirstSergeant

Und kann ich irgendwie vorher erfahren um was es überhaupt geht?

Nein, da du nicht als Beschuldigter sondern als Zeuge angeschrieben wurdest.

Somit bist du auch verpflichtet die Wahrheit zu antworten sofern du nicht dein Zeugnisverweigerungsrecht nutzt (was aber nur in bestimmten Fällen möglich ist).

Ansonsten gilt: Wenn du was sagst, muss es der Wahrheit entsprechen.

Schreib doch einfach zurück, das Du, bzw. wer, am angegebenen Zeitpunkt am angegeben Ort das Fahrzeug geführt hat.

Der Rest wird dann für Dich erledigt.

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 18:16

Danke für die Antwort.

Als Fahrer komme nur ich in Frage, da es mein Auto ist (bzw. war, da das Fzg bereits abgemeldet ist) und nur ich damit fahre.

Also soll ich doch lieber antworten? weil ich so oft gelesen habe, man solle es nicht tun, was mir auch komisch vor kommt.

am 5. Oktober 2013 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von FirstSergeant

 

Also soll ich doch lieber antworten? weil ich so oft gelesen habe, man solle es nicht tun, was mir auch komisch vor kommt.

Du musst auf jeden Fall antworten. Allerdings kannst Du von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Dann musst Du damit rechnen, dass Dir a) zur Auflage gemacht, dass Du künftig ein Fahrtenbuch führst oder/und b) dass Du - je nach Schwere des Verstoßes und wenn ein Verdacht gegeben ist, dass Du gefahren bist - ein Verfahren eingeleitet wird und eine Gegenüberstellung mit der Person erfolgt, die Dich angezeigt hat.

Wenn Du hingegen sagst, dass Du zum fraglichen Zeitpunkt gefahren bist, Du aber ein defensiver Fahrer bist und Dir ein Nötigungstatbestand überhaupt nicht bewusst ist, kann es sein, dass das Verfahren eingestellt wird (es sei denn, derjenige, der Dich angezeigt hat, kann noch weitere Zeugen benennen).

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von FirstSergeant

Danke für die Antwort.

Als Fahrer komme nur ich in Frage, da es mein Auto ist (bzw. war, da das Fzg bereits abgemeldet ist) und nur ich damit fahre.

Also soll ich doch lieber antworten? weil ich so oft gelesen habe, man solle es nicht tun, was mir auch komisch vor kommt.

Ich persönlich würde kooperieren.

Alles andere wäre mir zu anstrengend.

Sehr warscheinlich ist es egal ob du das Schreiben beantwortest, es wird weiter ermittelt werden.

Weißt du vielleicht mehr über die Beschuldigung die du uns verschweigst? :D

Vielleicht ist es am besten du nimmst dir einen Rechtsanwalt.

 

am 5. Oktober 2013 um 18:45

Ist doch ganz einfach.

Wenn du meinst, dass du gefahren bist, dann gib das an. Daraufhin wird ja wohl irgendwann ein konkreter Vorwurf folgen.

Je nachdem worum es dann geht, würde man passend reagieren (ggf. mit anwaltlicher Unterstützung, da es ja hier nicht um ein Knöllchen für 10,- € geht).

Aber mit einer Lüge und mit Vogel-Strauß-Taktik zu starten um bei einer möglichen Gegenüberstellung doch als Fahrer identifiziert zu werden, ist schon mal ein schlechter Start in ein mögliches Verfahren.

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 18:49

Das klingt erstmal sehr logisch, was du (Der Chaosmanager) da schreibst.

Ich weiss auch ehrlich gesagt nicht wirklich, was mir zur Last geworfen wird.

Nicht äußern zeigt ja auch irgendwie, dass dort etwas ist.

Also antworte ich dort und fügt noch ein paar Sätze bei? oder schreibe ich nur, dass ich gefahren bin oder sollte ich mir doch einen teuren Anwalt nehmen?

Wenn durch Deine Angaben nicht festgestellt werden kann wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist, werden auch Fotos von der Meldebehörde herangezogen, ob Dich der Anzeigende wiederkennt. Ich würde es bei einem solchen Umfang der Schwere des Vergehens schon darauf ankommen lassen, ob Du (Dein Foto) rausgedeutet werden kannst. Fahrtenbuch gibts mE in solchen Zusammenhängen nicht und schon gar nicht beim ersten Fall des Nicht-Erinnerns.

am 5. Oktober 2013 um 18:58

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Ich würde es bei einem solchen Umfang der Schwere des Vergehens schon darauf ankommen lassen, ob Du (Dein Foto) rausgedeutet werden kannst.

Wenn der TE sich nichts vorzuwerfen hat, ist das dann der dümmste Beitrag des Tages.

An sowas sollte man sich aber erinnern.

 

Nötigung gemäß § 240 StGB im Straßenverkehr

 

http://www.rastuewe.de/.../noetigungimstraenverkehr240stgb.html

am 5. Oktober 2013 um 19:00

Zitat:

Original geschrieben von FirstSergeant

 

Also antworte ich dort und fügt noch ein paar Sätze bei? oder schreibe ich nur, dass ich gefahren bin oder sollte ich mir doch einen teuren Anwalt nehmen?

Solange Dir nichts zur Last gelegt wird, gibt es noch keinen Grund, einen Anwalt einzuschalten.

Gruß

Der Chaosmanager

Woher wollen hier wieder ein paar Rentner wissen, was überhaupt von wem und vor allem wievielen zur Last gelegt wird? Und wenn der TE dem allem aus dem Wege gehen kann, empfehle ich ihm dies. Ein Rentner im alten Kadett wird so gut wie nie wegen Nötigung angezeigt werden. Es gibt immer noch häufig den Denunzianten, der zu dritt im Auto sich einen Spaß erlaubt, den allein im Auto reisenden Schnellfahrer einfach mal vor den Kadi zu ziehen.

Ich spreche aus Erfahrung, weil ich seit mehreren Jahren mehr als 100.000 km p.a. unterwegs bin.

Und die Pensionäre sollten einfach mal überlegen, wer hier dummes Zeug schreibt - auch wenn es nur in der Signatur ist.

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 19:12

Ich schildere mal kurz ein erlebnis, welches evtl in Frage kommen könnte.

den einen Abend ca. 22 Uhr fuhr ich mit meiner Freundin auf einer Stadtautobahn mit 2 Spuren, links fuhr ein Auto sehr langsam, so dass niemand vorbei kam.

Bei einer Abfahrt, die wir beide nahmen, konnte ich ihn normal überholen.

Kurz danach kam eine kurze Straße, wo man nur 10 km/h fahren darf, dort fuhr ich auch Schrittgeschwindigkeit, aber dieser Andere überholte sehr schnell.

eine Straße weiter war mein Heim und ich musste einen Parkplatz suchen (wie anscheinend er auch).

Er fuhr also ein paar Meter vor mir in der 30 Zone. Da alle Parkplätze voll waren mussten wir fast eine ganze Runde um den Block fahren. Kurz vor einer ganzen Runde sah ich einen Platz und hielt an, er fuhr vor mir weiter.

Der Parkplatz war etwas zu eng, wir hätten mit den Einkaufstüten nicht ordentlich aussteigen können, also fuhr ich weiter zur neuen Runde.

Siehe da er war wieder vor mir und parkte ruckartig ein. Als ich vor seinem Auto war, hielt ich kurz an und wollte sehen, was das für ein "komischer" Fahrer ist und fuhr dann weiter.

Ende der Geschichte.

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