erlöscht die BE eines autos bei anbringung von neon-innenbeluchtungen??
hi!
habe schon mal in der suchmaschine n bisl geschaut aber nichts wirklich eindeutiges gefunden.
ich hätte da mal ne frage:
ich habe in meinen golf 2 hinten auf der hutablage ne ca. 1meter lange neonröhre verbaut. jedoch hab ich sie NICHT direkt am fenster verbaut und ich habe meine hinteren scheiben auch noch komplett schwarz getönt(man sieht nicht mehr soviel nach aussen, ausser den blauen schein). desweiteren hab ich acuh noch eine neonleuchte im fußraum angebracht. alles kann ich über einen schalter komplett steuern!
jez meine frage: komm ich damit durch den tüv oder nicht(habe nämlich in einer woche tüv) und wie siehts aus wenn ich das während der fahrt anmache, das licht?? es ist ja eigentlich ne INNENBELEUCHTUNG oder nicht?! was machen die bullen dann?
als ich meinen nachbarn gefragt habe, hat er gemeint, dass es ja ne innenbeluchtung sei und ich das licht während der fahrt anmachen dart, ich könnte ja auch ne leselampe anmachen und das is ja auch nicht verboten!
bitte um eure antwort, is echt dringend
mfg
25 Antworten
ich würd behaubten die stört das nich... aber stört es dich nich ? gerade nachts ? mich würde das blenden im rückspiegel...
hab zwar auch eine auf de rablage nur diei ist meist aus vorallem nachts lockt zu sviel schnittlauch an durch die tiefschwarze folie siehste nur nen streifen der kathoden blenden im rückspiegel ist ne andere sache aber nachts ist der bei mir eh fürn arsch bullen haben aber noch nichts drüber gesagt.
aber gabs net nen paragraphen der innenraumbeleuchtung während der fahrt nicht verbietet?
Das Problem ist, das der Schein der Neonröhre aus dem Fahrzeug herausscheint.
Deshalb ist eine Sichtbehinderung der anderen Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen.
Und auch deine Sicht nach hinten kann damit eingeschränkt sein.
Da die Farbe blau in Deutschland als Signalfarbe der Lichtzeichen von Einsatzfarbzeugen vorgesehen ist, darf sie auch nur von solchen benutzt werden.
Durch die blaue, nach außen scheinende Beleuchtung deines Fahrzeuges, könnte dein Auto für ein Einsatzfahrzeug gehalten werden.
Die Nutzung von Signalanlagen von Privatpersonen ist verboten.
Im Klartext heißt das:
Das Ding ist da drauf und kann während der Fahrt angehen = kein TÜV.
Einzige Ausnahme könnte sein:
Wenn der Motor aus und die Türen geöffnet sind, darf diese Lampe leuchten. Allerdings wurde diese Klausel nur für Unterbodenbeleuchtungen entwickelt die dann offiziel als Einstiegsbeleuchtung betitelt werden. Aber da du ja selten durch die Heckklappe ein und aussteigst dürfte diese Klausel nicht auf dich zutreffen.
stört mich eigentlich überhaupt ned, find des sogar angenehm wenn von hinten n bisl licht kommt. es blendet gar nix und ich kann sogar noch hinten raussehen wenn einer hinter mir fähr oder die straße beleuchtet is...
mir gehts halt nur darum dass ich keine pkte bekomme(erst im märz is die probezeit vorbei) und dass ich durch n tüv komme(mach mir die ganze arbeit ja ned umsonst!!)
Ähnliche Themen
@ %Golf2%auto&vw"
also du denkst ned dass ich dann nächst woche durchn tüv komme?? was mache ich dann?? warum labert dann mein nachbar bulle so n scheiß??
Zitat:
Original geschrieben von djm193
mir gehts halt nur darum dass ich keine pkte bekomme(erst im märz is die probezeit vorbei) und dass ich durch n tüv komme(mach mir die ganze arbeit ja ned umsonst!!)
Da dürftest du auf Grund der von %Golf2%auto&vw" genannten Gründe ernsthafte Probleme bekommen.
was is dann wenn ich ned durch komme?? kann ich dann heimfahren und alles rausbauen und dann wieder nen termin machen?? hab doch mal gehört man kann innerhalb einer woche die möngel beseitigen und man muss dann nur noch irgendwas um die 7€ zahlen oder so?!
kann das sein dass ich dann mit meinem auto gar nimmer heimfahren darf oder wie??
binscho öfters an die bullen vorbeigefahren und die ham mich noch nie angehalten deswegen
Nun wenn du ganz viel Glück hast, interessiert die Beleuchtung den TÜV garnicht. Aber darauf würde ich mich nie verlassen.
Die Polizei kennt die Paragraphen auch nicht so genau. Die haben schließlich auch noch andere Dinge zu tun, als nur Fahrzeugkontrollen durchzuführen.
Wie ist das denn, wenn kein Auto hinter dir ist, und die Straße nicht beleuchtet?
Die TÜV Prüfer handeln ja immer in einem Spielraum. Der eine sagt, ganau wie du, "Ich kann da noch was sehen" der ander kann oder will da nichts sehen.
Die von mir aufgeführten Gründe, könnte ein pingeliger Prüfer auf jeden Fall benutzen.
Ob die jetzt immer gelten weiß ich leider auch nicht.
also mängel kannste in 1 woche beseitigen dann kostet das nochmal vorführen keinen euro soweit ich weiss. bei mir haben die bullen in den innenraum geschaut wo man die kathoden klar und deutlich sieht waren zwar aus aber den hats definitiv nicht interessiert. kannst ja sagen was bei dir beim tüv rauskam
also schalter für die dinger sind immer gut kla wegen ein und aus schalten.. und dann am besten die teile gut verstecken wo die tüv prüfer nich so sofort hingucken zum beispiel im fußraum unten an das amaturen rett ganz hinten sieht man so einfach nich kofferraum beleuchtung egal kann man ja so hell machen wie man will sieht eh kein mensch so is ja auch logo und naja auf der heckablage ziegst wenn dem netten tüv prüfer dein schalterchen dafür und wenn es einer von den guten prüfern is wird das schon hin hauen
jo, werd ich machen...ich hoff halt einfach mal das beste und im zweifelsfall, wenn der tüvler meckert sag ic ihm halt die geschichte von meinem nahcbar bullen...so als kleine überredungsmöglichkeit 🙂
wie siehts eigentlich aus, wenn mich die bullen aufhalten wegen der beleuchtung ich aber entgegnen kann dass es den tüv auch nicht interessiert hat??
machen die dann was oder ned?
naja schalter sind bei mir kein prob hab mehr als genug an denen rumspielen kann ohne das was passiert ^^
Zitat:
Original geschrieben von djm193
wie siehts eigentlich aus, wenn mich die bullen aufhalten wegen der beleuchtung ich aber entgegnen kann dass es den tüv auch nicht interessiert hat??
machen die dann was oder ned?
Das liegt im Ermessensspielraum der kontrollierenden Beamten.
Mal ganz allgemein, ohne jemandem zu nahe treten zu wollen:
gewöhnt euch mal an, die Gesetzeshüter als Polizisten, Beamte, etc. zu bezeichnen. Alles andere drückt nur Respektlosigkeit aus.
Weiterhin lesen sich sehr viele Beiträge extrem schwer, weil keine Groß-/Kleinschreibung und keine Interpunktion verwendet wird. Auf solche Beiträge antworten viele Leser nicht gerne. Ich übrigens auch nicht wirklich.
Aber zum Thema:
Das Thema "Innenraumleuchten" wird immer gerne zugunsten irgendwelcher omminöser Umbauten verschieden ausgelegt. Im Zweifelsfall sollte hier immer der Sicherheitsaspekt gelten. Zu helle Leuchten im Innenraum können nicht nur nach außen scheinen, sondern auch den Fahrer selbst negativ beeinflussen. Polizisten, die jemanden mit einem "zweifelhaft" ausgestatteten Fahrzeug anhalten, werden ihm unter Umständen arge Probleme bereiten können. Alleine aus dem Grund sollte man sich einen solchen Einbau gut überlegen.