Erlischt die Werksgarantie wenn ich mein Fahrzeug umcodiere?
Hallo,
mein Audi hat noch 3 Jahre Werksgarantie. Wenn ich fachmännisch "erlaubte" Tools freischalten (umcodieren) lasse, erlischt da die Garantie?
Danke für die Antworten
Beste Antwort im Thema
Du willst was Schriftliches?
Nimm das BGB: Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung. Diese kann an Bedingungen geknüpft sein, z.B. Inspektionen durch einen autorisierten Händler.
Wenn also in den Garantiebedingungen sowas wie Codierungen nicht explizit verboten werden, dann ist eine Verweigerung von Garantiearbeiten ein Fall fürs Gericht. Und vor Selbigem wird Audi es schwer haben, z.B. bei einem Getriebeschaden den kausalen Zusammenhang festzustellen zu einer Codierung wie Zeigerausschlag o.ä..
17 Antworten
Hier steht schon ein bisschen was zu dem Thema:
http://www.motor-talk.de/.../...ng-codierung-vs-garantie-t2726749.html
Kann da mal jemand aus der Praxis etwas zu sagen? So wie ich das lese, erlischt die Garantie wohl, wenn das Codieren nicht durch einen Audi-Händler geschieht und es zu Fehlern kommt.
Zitat:
Original geschrieben von croco82
Kann da mal jemand aus der Praxis etwas zu sagen? So wie ich das lese, erlischt die Garantie wohl, wenn das Codieren nicht durch einen Audi-Händler geschieht und es zu Fehlern kommt.
In dem Link von CAHA_B8 vorher steht doch alles ausfürlich beschrieben...😕😕😕
*Kopfschüttelmodus aus*
Da sind auch nur subjektive Einschätzung vorhanden. Ich will gerne etwas offizielles. Meinetwegen auch Erfahrungberichte bei Problemfällen am Steuergerät und Kostenübernahme/Garantie nach gemachten Codierungen usw.
Ein "Die Entscheidung muß jeder selber treffen" hilft keinem in der Frage weiter.
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Zitat:
Original geschrieben von croco82
Kann da mal jemand aus der Praxis etwas zu sagen? So wie ich das lese, erlischt die Garantie wohl, wenn das Codieren nicht durch einen Audi-Händler geschieht und es zu Fehlern kommt.
nein tut sie nicht...ich hatte meine diversen A4 und A5 während der Grantiezeit nun schon einige male "nachcodiert" in der Werkstatt und nie Probleme...natürlich kennt die Werkstatt die Nachcodierungen, hat sie aber nicht gemacht, sondern freundliche MT User oder jetzt ich. Zuletzt wurde beim A5 Cabrio die komplette Kupplung getauscht, da der Nehmerzylinder hang und dadurch auch die gesamte Kupplung Schaden genommen hatte - Garantie !
Warum soll auch die Garantie erlöschen wenn ich Zeigerausschlag, DriveSelect, Batterieanziege, Spritzdauer SRA usw. codiere ?...da sehe ich keinerlei logischen Zusammenhang. Und die langjährige Erfahrung spricht eindeutig für meine Aussage.
Zitat:
Original geschrieben von hohirode
nein tut sie nicht...ich hatte meine diversen A4 und A5 während der Grantiezeit nun schon einige male "nachcodiert" in der Werkstatt und nie Probleme...natürlich kennt die Werkstatt die Nachcodierungen, hat sie aber nicht gemacht, sondern freundliche MT User oder jetzt ich. Zuletzt wurde beim A5 Cabrio die komplette Kupplung getauscht, da der Nehmerzylinder hang und dadurch auch die gesamte Kupplung Schaden genommen hatte - Garantie !Zitat:
Original geschrieben von croco82
Kann da mal jemand aus der Praxis etwas zu sagen? So wie ich das lese, erlischt die Garantie wohl, wenn das Codieren nicht durch einen Audi-Händler geschieht und es zu Fehlern kommt.Warum soll auch die Garantie erlöschen wenn ich Zeigerausschlag, DriveSelect, Batterieanziege, Spritzdauer SRA usw. codiere ?...da sehe ich keinerlei logischen Zusammenhang. Und die langjährige Erfahrung spricht eindeutig für meine Aussage.
Danke für die Einschätzung. Ich denke mal, dass Audi da wenig sagen kann, wenn es auch ein Händler gemacht hat. Andernfalls lässt man aber wohl immer eine Hintertüre offen, mit der sich Audi - Im Fall der Fälle - legitim aus der Garantie herausnehmen kann. Blödes Thema, da einige Codierungen einfach Sinn machen und Audi da auch gerne von Werk aus, die Optionen gleich freischalten hätte sollen.
ich bin seit über 7 Jahren in Sachen Codierungen aktiv und hatte noch NIE von Problemen gehört ! viele Händler bekommen gar nicht mit das was codiert wurde ; zudem selbst im Falle eines Garantiefalles hatte ich auch noch nie von Problemen gehört ...
die Sache ist halt immer die wie man dem Händler damit gegenüber tritt
Du willst was Schriftliches?
Nimm das BGB: Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung. Diese kann an Bedingungen geknüpft sein, z.B. Inspektionen durch einen autorisierten Händler.
Wenn also in den Garantiebedingungen sowas wie Codierungen nicht explizit verboten werden, dann ist eine Verweigerung von Garantiearbeiten ein Fall fürs Gericht. Und vor Selbigem wird Audi es schwer haben, z.B. bei einem Getriebeschaden den kausalen Zusammenhang festzustellen zu einer Codierung wie Zeigerausschlag o.ä..
Hi zusammen,
ich hatte vorhin noch das Garantieheftchen in der Hand und habe sinngemäß mitbekommen, dass Audi alle nicht autorisierten Veränderungen oder nicht fachmännsich durchgeführten Änderungen (bei Audi wohl per Definition nur durch Händler) als Ausschlussgrund nennt. Den genauen Wortlaut kann ich nochmal nachliefern, wenn es interessiert.
Mich interessieren in erster Regel mögliche Elektro-Defekte, da die Brücke zu den Codierungen da eher gegeben ist als bei mechanischen Teilen. Im Fall der Fälle ist es sicherlich eine Auslegungssache, aber Audi sitzt da wohl meistens am längeren Hebel.
Wenn ich daran denke, dass man in England oder den USA auch ne Badewanne mit 4 Rädern zugelassen bekommt, dann sind wir hier schon ziemlich totreguliert...
Zitat:
Original geschrieben von croco82
Hi zusammen,ich hatte vorhin noch das Garantieheftchen in der Hand und habe sinngemäß mitbekommen, dass Audi alle nicht autorisierten Veränderungen oder nicht fachmännsich durchgeführten Änderungen (bei Audi wohl per Definition nur durch Händler) als Ausschlussgrund nennt. Den genauen Wortlaut kann ich nochmal nachliefern, wenn es interessiert.
Mich interessieren in erster Regel mögliche Elektro-Defekte, da die Brücke zu den Codierungen da eher gegeben ist als bei mechanischen Teilen.
Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Signatur in Deinem Profil Programm werden könnte.
Wenn Du eine schriftliche Genehmigung seitens der Audi AG haben möchtest, dann mal los, es würde sicherlich viele User interessieren, zu welchem Ergebnis Du kommen wirst.
Nehmen wir mal das Beispiel "Batterieladezustand". Sicherlich kein großer Aufwand dieses per VCDS oder beim 🙂 codieren zu lassen, aber dazu müsste der 🙂 vermutlich qualifizierte Mitarbeiter suchen bzw. schulen, incl. Zertifikat usw.
Auf der anderen Seite könnte es auch ein Gentlemen’s Agreement mit hunderten oder tausenden von VCDS Usern sein. Des Weiteren wäre es nicht unerheblich zu wissen, wie viele Audifahrer außerhalb der ganzen Foren, überhaupt Kenntnis dieser Codierungsmöglichkeiten haben.
Ich kann mich Scotty18 nur anschliessen, hatte bisher 3 User gehabt, die später nach meinen Eingriff (nicht durch meinen Eingriff)
der 🙂 aufsuchen mussten. 1x 8K, 1x Q5 und 1x 4G. In allen 3 Fällen gab es nie irgendwelche Probleme Seitens des 🙂
Bei einem musste neues Lenksäulen STG getauscht werden, beim anderen das MMI und beim Q5 weiss ich jetzt nicht mehr....
Zwar wurden die Codierungen dadurch den Abgleich zurück gesetzt, aber das ist ja kein Problem die wieder herzustellen 😉
Danke für den Beitrag. Das stimmt doch wieder etwas optimistischer.
Zitat:
Original geschrieben von croco82
Danke für den Beitrag. Das stimmt doch wieder etwas optimistischer.
Wie viel Bestätigungen brauchst Du eigentlich noch ?...Sollen wir für Dich mal einen Extra Umfragethread einrichten ? Ich hatte nun 3 A4 8K und jetzt das A5 Cabrio - alle nachcodiert und z.T. richtig gravierende Garantiegeschichten ( ZMS, Kupplung, Bremsen usw. ) und nie Probleme gehabt.
Wenn nun aber 2 "Kniebohrer" ( also Fahrzeugbesitzer und Werkstattmeister ) zusammen kommen, dann kann es u.U. Probleme geben. Die beschwören das nämlich förmlich hervor 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
Ich kann mich Scotty18 nur anschliessen, hatte bisher 3 User gehabt, die später nach meinen Eingriff (nicht durch meinen Eingriff)
der 🙂 aufsuchen mussten. 1x 8K, 1x Q5 und 1x 4G. In allen 3 Fällen gab es nie irgendwelche Probleme Seitens des 🙂Bei einem musste neues Lenksäulen STG getauscht werden, beim anderen das MMI und beim Q5 weiss ich jetzt nicht mehr....
Zwar wurden die Codierungen dadurch den Abgleich zurück gesetzt, aber das ist ja kein Problem die wieder herzustellen 😉
MMI4g defekt
und
Bordnetz A4 8K defekt
beide waren zuvor codiert worden und beide machten auch beim Austausch über die Garantie keine Probleme; die Steuergeräte landen meist eh auf Halde 7 ....
wie gesagt mir ist auch hier kein einziger Fall bekannt wo es mal Probleme gab; ein Händler hat wohl mal wegen der Lenkung und nachcodierten Drive Select gezickt - aber nach dem Händlerwechsel war auch das gesessen