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Erlangung des H-Kennzeichens - Was sollte man wissen?

BMW 3er E30
Themenstarteram 4. April 2022 um 8:25

Hallo Oldtimer-Fans,

ich besitze einen BMW 3er, Bj. 1989, der Baureihe E30, welcher im Rahmen seiner Neuzulassung diesen Jahres das H-Kennzeichen erlangen soll.

Was muss ich dazu wissen?

Das Fahrzeug ist (bis auf das Radio - zu welchem passender Originalersatz gesucht wird) in absolutem Originalzustand.

Derzeit wird gerade die Technik komplett instandgesetzt, um eine HU ohne Mängel zu erreichen. Da der BMW ein Reimport ist, muss meines Wissens ohnehin eine Vollabnahme gemacht werden.

1) Wie verhält sich das nun mit der H-Abnahme?

Muss das Fahrzeug dazu einer Prüfstelle vorgeführt werden oder kann der Prüfer die notwendigen Untersuchungen usw. auch in einem Autohaus durchführen?

2) Weiß dazu jemand mehr?

Wer hat Erfahrung mit einer H-Abnahme und kann mir und interessierten Lesern gute Tipps und Hinweise geben?

Schönen Wochenstart!

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25 Antworten

Moin Moin !

Zitat:

Der USB darf dann aber die Begutachtung nach §21 i.V.m. §23 überall dort machen, wo er amtliche Tätigkeiten an Fahrzeugen der entsprechenden Klasse machen darf. Also auch in der Werkstatt.

 

(ob der aaS das auch in der Werkstatt darf oder nur in der Prüfstelle kann ich nicht sagen)

Das mit dem USB ist mir nicht bekannt , mag aber sein. Der aaS ist aber an der Prüfstelle tätig und darf deswegen an Stützpunkten nicht dieses Amt ausüben , aber das wird hier trotz regelmässig wiederkehrender Rundschreiben der TP von einigen missachtet , ich kenne sogar einen , der ausschliesslich Vollabnahmen im Aussendienst durchführt , wobei nicht einmal die Ausrüstung oder Zulassung als Stützpunkt vorhanden sein muss. Derartige Berichte bekommen den Vermerk "Diese Abnahme nach §21 beinhaltet keine HU nach §29" , was aber regelmässig keiner Zul.stelle auffällt.

Zitat:

Eine Begutachtung nach §23 beinhaltet gemäß StVZO immer auch eine Untersuchung im Umfang einer HU. Da dürfte ich eine vorhergehende HU selbst dann nicht anerkennen, wenn sie am selben Tag durchgeführt worden wäre.

Richtig , die muss am gleichen Tag vom gleichen Prüfer durchgeführt werden.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 8. April 2022 um 08:04:26 Uhr:

 

Der aaS ist aber an der Prüfstelle tätig und darf deswegen an Stützpunkten nicht dieses Amt ausüben , aber das wird hier trotz regelmässig wiederkehrender Rundschreiben der TP von einigen missachtet ,

Das war hier in der Vergangenheit eigentlich auch die Regel, dass ein ÜO-Prüfstützpunkt immer auch "seinen" aaS hatte, der dann für die Einzelabnahmen vorbei kam. Da hat man dann mit dem PI nicht groß drüber gesprochen und üblicherweise auch dafür gesorgt dass die beiden sich nicht begegnen. Aber letztendlich war es doch ein offenes Geheimnis.

Zitat:

Derartige Berichte bekommen den Vermerk "Diese Abnahme nach §21 beinhaltet keine HU nach §29" , was aber regelmässig keiner Zul.stelle auffällt.

Das ist ja noch besser als das §23-Gutachten mit dem entsprechenden Vermerk, dass ausweislich der Lichtbilder beim Kunden in der Einfahrt gemacht wurde und mit dem öbuv-Stempel gestempelt war...

 

Anforderungskatalog fu?r die Begutachtung von Oldtimern vom TÜV gibt's hier als PDF:

https://www.tuvsud.com/.../anforderungskatalog-oldtimer.pdf

besten Gruß,

jo

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. April 2022 um 18:02:30 Uhr:

Zitat:

@Der Schwarze 2er schrieb am 4. April 2022 um 14:09:16 Uhr:

Erwähnen sollte man noch, das zwischen neuer HU und H-Gutachten nicht mehr wie 4 Wochen liegen sollten.

Da das H-Gutachten auch eine HU beinhaltet.

Ist der Zeitraum zwischen HU und H-Gutachten länger wie 4 Wochen, wird eine neue HU fällig.

Die 4 Wochen höre ich in dem Zusammenhang zum ersten Mal.

Eine Begutachtung nach §23 beinhaltet gemäß StVZO immer auch eine Untersuchung im Umfang einer HU. Da dürfte ich eine vorhergehende HU selbst dann nicht anerkennen, wenn sie am selben Tag durchgeführt worden wäre.

Aber möglicherweise wird das "beinhalten" je nach Prüforganisation und/oder Bundesland dann wieder unterschiedlich ausgelegt...

Genau so wie hk_do kenne ich das auch (Aussagen von Dekra und auch vom TÜV Bayern):

Bei einer H-Abnahme muss gleichzeitig auch eine HU durchgeführt werden, d.h. also taggenau - selbst dann, wenn die vorangegangene HU erst 1 Tag alt ist.

Die 4-Wochenfrist gilt nur dann auch für die H-Abnahme, wenn bei der HU Mängel festgestellt worden sind und eine Wiedervorführung erforderlich ist - so bei einem Fahrzeug am Donnerstag geschehen. Hier hat man dann zur Nachbesserung diese bekannte 4-Wochenfrist. Wenn die Mängel dann abgestellt sind und die Plakette zugeteilt werden kann, dann hat auch die H-Abnahme ihre Gültigkeit.

Achte auch darauf, dass nicht nur alles original bzw. zumindest zeitgenössisch ist, sondern auch in einigermaßem guten Zustand. Zunehmend wird darauf geachtet, dass das Merkmal "erhaltenswert" erfüllt ist. Also kein völlig abgeschossener Lack oder kaputte Polster. Je nachdem, wie griffelspitzig dein Prüfer ist, wird er das sonst beanstanden, gerade bei Autos aus der Großserie. Gebrauchsspuren darf das schon haben, aber eben nicht runtergeritten wirken.

Und,je älter und seltener,umso eher gibt es Zugeständnisse für Patina.

Zitat:

@ToledoDriver82 schrieb am 19. April 2022 um 13:19:15 Uhr:

Und,je älter und seltener,umso eher gibt es Zugeständnisse für Patina.

Dabei ist Patina doch mehr original als neu lackiert.

Oder viel geschweißt.

Oder....

Zitat Prüfer bei der (völlig unproblematischen und unaufgeregten) Abnahme unseres "H-Mobils":

"Sie müssen aber künftig etwas auf den Lack achten, der wird stellenweise schon stumpf. Und der Sitz hat einen ganz kleinen Einriss. Es reicht nicht, original zu sein. Es muss auch erhaltenswert aussehen."

Außerdem wies er darauf hin, dass bei jeder künftigen HU auch die H-Würdigkeit geprüft wird - wenn die Karre bei der nächsten HU verratzt ist, kann das das H-Kennzeichen kosten. Wahrscheinlich wird das nicht annähernd so heiß gegessen, wie gekocht - aber immerhin sollte man es im Hinterkopf behalten.

Richtig,H kann wieder aberkannt werden....davon wurde bisher aber wenig Gebrauch gemacht. Im Grunde ist es so,dass man den nächsten TÜV einfach nicht besteht und dann die Wahl hat,ob man normal anmeldet oder die Punkte behebt.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. April 2022 um 10:28:00 Uhr:

Achte auch darauf, dass nicht nur alles original bzw. zumindest zeitgenössisch ist, sondern auch in einigermaßem guten Zustand. Zunehmend wird darauf geachtet, dass das Merkmal "erhaltenswert" erfüllt ist. Also kein völlig abgeschossener Lack oder kaputte Polster. Je nachdem, wie griffelspitzig dein Prüfer ist, wird er das sonst beanstanden, gerade bei Autos aus der Großserie. Gebrauchsspuren darf das schon haben, aber eben nicht runtergeritten wirken.

Genau so ist es.

Auch auf diesem Feld gibt es einen weiten Rahmen. Was dem einen Prüfer genügt, fällt beim anderen durch. Ich (Halter von drei Oldtimern) habe da schon seltsame Erfahrungen gemacht.

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