Erhebliche Mängel laut TÜV, bitte um Rat

BMW 3er E36

Hallo zusammen. Ich bin neu hier und brauche mal euren Rat.
Folgendes: Ich fahre ein BMW 316i Bj. 1996
Letztes Jahr haben wir schon mal die Querlenklager, Domlager, Stoßdämpfer und noch Koppelstange Pendelstütze Stabilisator vorne gewechselt. Danach war ich nicht mehr in ner Werkstatt.

Heute war ich beim Tüv, der stellte folgendes fest:

- Führungsgelenk vorne re unten, erhebliches Spiel
- Spurstangengelenk (Kopf) vorne li Lagerung erhebliches Spiel
- Bremsleitung hinten li oben über dem Tank stark korrodiert
- Motor verölt, reinigen ggf. abdichten
- Getriebe stark verölt
- Differential hinten undicht
- Airbag Kontrolleuchte erlischt nicht
- ABV/ABS Kontrolleuchte ohne Funktion
- Begrenzungsleuchte li ohne Funktion

Also mit den Kontrolleuchten das weiß ich, da ist ein Fehler drin da wir den Tacho ausgebaut hatten und blaue Leuchtdioden rein geschweißt haben und beim Einbau denke ich hat sich in der Elektronik ein Fehler eingehanst, will aber eh nen neuen Tacho holen weil die Dioden als spinnen und ich auch nicht mehr die km dadurch sehe.

Habt ihr ne Ahnung was da für Kosten auf mich zukommen. Bin mir unsicher ob sich die Reparatur lohnt denn denke mein BMW hat nur noch nen Wert von 1000 Euro. Und da jetzt noch mal so viel rein stecken ich weiß ja nicht.

Danke schon mal im Voraus.

34 Antworten

Das Risiko bei nicht vorhandener Versicherung ist da immer präsent...

Ich danke euch für die vielen Antworten. Also ich werde mal mit der Werkstatt reden die sollen mal schauen was für Kosten auf mich zu kommen würde. Ein paar dinge werde ich selber machen denn selbst ist die Frau. Kühlerthermostat hab ich auch geschafft zu tauschen dann schaffe ich auch andere Dinge ;-)
Zu dem Tacho: wenn ich einen neuen einbaue werde ich so oder so den km Stand umändern lassen von der Werkstatt da ich einen in Aussicht habe der 25000 km weniger hat wie meiner und wenn die das machen können die auch mal gucken wegen der airbacklampe und den fehlerspeicher der elektronik auslesen. Gehe davon aus das es nur nen fehler ist da die lampe nach ner halben minute ausgeht was der tüv mann nicht gesehen hat.
Also nix mit diesem rechtlichem zeug was von einem gewissen user in jedem forum gepostet wird :-)

Zitat:

Original geschrieben von Sindy83


Gehe davon aus das es nur nen fehler ist da die lampe nach ner halben minute ausgeht was der tüv mann nicht gesehen hat.

Wenn du die HU bestehen willst, muß die Lampe aber erheblich früher ausgehen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Sindy83


- Airbag Kontrolleuchte erlischt nicht
Diese Problem solltest du in jedem Fall in einer Fachwerkstatt beheben lassen, und zwar aus folgendem Grund:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich habe geschrieben das der Fehlerspeicher ausgelesen werden muss, das mache ich nicht selber in dem ich mich vor das Auto setze und die Gebrauchsanweisung vom Auto lese sondern das wird in einer Werkstatt mit Hilfe eines Computers gemacht der dann ermittelt was für Fehler bestehen in der Elektronik meines Autos.

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Zitat:

Original geschrieben von Sindy83


Wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich habe geschrieben das der Fehlerspeicher ausgelesen werden muss, das mache ich nicht selber in dem ich mich vor das Auto setze und die Gebrauchsanweisung vom Auto lese sondern das wird in einer Werkstatt mit Hilfe eines Computers gemacht der dann ermittelt was für Fehler bestehen in der Elektronik meines Autos.

Das stand

in dieser Form

in deinem Eröffnungsbeitrag (auf den ich mit dem zitierten Beitrag geantwortet habe) nicht drin...😉

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