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Erhalt von allen Fahrzeugpapieren vor Unterschrift oder Kauf?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 31. Dezember 2011 um 12:10

Hallo Leute,

ich kaufe mir demnächst bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Gebrauchtwagen. Klinkt an sich schon mal logisch.

Unlogisch finde ich aber, dass ich bisher noch nichts unterschrieben habe, nur immer telefoniert, einmal eine Kopie des

Personalausweises per Post geschickt (Damit das Fahrzeug nicht verkauft wird, bis ich komme) und nun schon alle originalen Papiere für das Fahrzeug zugeschickt bekommen habe.

Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Übereinstimmungsbescheinigung, TÜF-AU-HU-Untersuchung.

Also rein theoretisch würde mir das Fahrzeug doch schon nach der Ummeldung gehören. Ohne dass ich etwas bezahlt habe. Habe

ja auch noch nichts unterschrieben und es hat noch nicht einmal eine Testfahrt stattgefunden. Ich habe lediglich eine Kopie

meines Persos per Post an Ihn geschickt, da er das wollte, weil ich ihn bat, das fahrzeug nicht an wen anders zu verkaufen.

Hat das irgendeine Gültigkeit?

Versteht mich nicht falsch. Ich will niemanden über den Tisch ziehen. Ich werde das FAhrzeug ganz normal testfahren und anschließend

bezahlen. Mich interessiert nur, ob der Händler dort eine hohe Gefahr eingeht und sich etwas... zu vertrauensvoll verhält.

MfG

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14 Antworten

Ja wenn du den Fahrzeugbrief hast ist es deiner.

Theoretisch brauchst du nichts mehr bezahlen.

Normalerweise bekommt man die Papiere erst nach unterschreiben des Kaufvertrages.

Themenstarteram 31. Dezember 2011 um 18:45

Ich habe den Kaufvertrag per E-Mail zugeschickt bekommen. Mehr ist damit nicht passiert.

Aber dann bestehen immer noch folgende Sachverhalte:

1. Er hat ne Kopie meines Personalausweises.

2. Das Fahrzeug steht ja noch auf seinem Hof. Wie würde ich das dort runterbekommen?

3. Ich habe keinen beiderseitig unterschriebenen kaufvertrag vorzulegen. Falls jemand kommt und Vorgelegt haben möchte, wo ich das Fahrzeug erworben habe, kann ich nichts vorlegen, außer den Papieren, auf denen dann überall mein Name steht.

Das ist egal. Wenn du den Fahrzeugbrief hast gehört das Fahrzeug dir.

Theoretisch kannst du das fahrzeug als getohlen melden und dann muss er es mit Schlüssel raus rücken. Ein Kaufvertrag ist nicht zwingend notwendig.

Hat nur nen wert für die versicherung um zu sehen wann das fahrzeug in den besitz des neuen besitzers gegangen ist für die beitragsberechnung.

Du brauchst nur zum Amt gehen und es auf deinen namen umshreiben lassen.

Dann gehst zur polizei und meldest es als gestohlen.

Gibst die adresse an wo es steht und es wird dir zurück überstellt.

Das aber nur in der Theorie.

Sowas macht man natürlich nicht.

Themenstarteram 31. Dezember 2011 um 20:43

Ne. Würde ich auch nicht machen. Aber schon komisch. Ein Gebrauchtwagenhändler sollte doch eigentlich wissen, dass man so nicht vorgeht. :)

Ich würd sagen selber schuld wenn er damit mal auf die nase fällt

Themenstarteram 31. Dezember 2011 um 21:32

Ich denke, dass nicht viele der Möglichkeit, ein teures Fahrzeug kostenlos zu bekommen, anstatt es zu zahlen, widerstehen könnten.

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984

Das ist egal. Wenn du den Fahrzeugbrief hast gehört das Fahrzeug dir.

Theoretisch kannst du das fahrzeug als getohlen melden und dann muss er es mit Schlüssel raus rücken. Ein Kaufvertrag ist nicht zwingend notwendig.

Du brauchst nur zum Amt gehen und es auf deinen namen umshreiben lassen.

Dann gehst zur polizei und meldest es als gestohlen.

Gibst die adresse an wo es steht und es wird dir zurück überstellt.

Das aber nur in der Theorie.

Sowas macht man natürlich nicht.

Theoretisch hast du Recht. Nur wie erklärrst du dann das der Wagen bei nem Händler steht, du die Kennzeichen noch bei dir zu Hause hast. Natürlich solltest du auch erklären können das er ausgerechnet am Tage der Anmeldung gestohlen wurde und ausgerechnet bei dem dir bekannten Händler steht.

 

Du kannst ja sagen das er dir das fahrzeug geschenk hat.

Die ausgehändigten papiere wären beweis genug.

Und als du das fahrzeug holen wolltest wurde es dir nicht ausgehändigt.

Sobald der händler oder auch eine privatperson den fahrzeugbrief aus der hand gibt, hat er das fahrzeug aus seinem besitzt gegeben.

Natürlich brauchst du aber danach auch nicht auf die gebrauchtwagengarantie bauen wenn dir an dem fahrzeug was kaputt geht.

Da du ja keinen kaufvertrag vom händler hast und du bleibst auf den rep. Kosten sitzen

Dann ist es so das der Wagen nicht ausgehändigt wird um du dirch auf einen Rechtstreit freuen kannst. Dann einen Schenkungsurkunde bzw. Vertrag kannst du nicht vorweisen.

Da er ja auch den KV per E-Mail erhalten hat kann der Händler auch nachweisen das es sich hi nicht um eine Schenkung handelt.

An den TA. Ruf doch mal den Händler an und frag mal nach warum du alle Papiere schon erhalten hast.

Naja du brauchst keine schenkungsurkunde.

Kaufvertrag sowie schenkungsurkunde sind rein für die versicherung relevant da der verkäufer damit nachweist das, dass fahrzeug von da an im besitz des käufers war wenn etwas passiert.

Der polizei und der zulassungsstelle sind solche verträge und urkunden scheißegal.

Die papiere vom fahrzeug sind besitzurkunde.

Wenn du die hast bist du der eigentümer.

Das wird dir auch jedes gericht bestätigen ;).

Naja und zugeschickt haben kann er ja den kaufvertrag.

Aber er ist nicht unterschrieben von beiden parteien.

Bis das nicht passiert ist gibt man die papiere nicht raus.

Themenstarteram 1. Januar 2012 um 12:36

Bei einem Rechtsstreit jedoch müsste ich argumentieren. Das einzige, was ich jedoch kann ist, auf die in meinem Besitz liegenden Papiere zu verweisen. Das wäre eine ziemlich einseitige Verhandlung. Die Gegenseite bringt ein Argument vor (Und die haben mehr

als genug davon) und ich halte nur die Papiere hoch. Die Gegenseite bringt wieder ein Argument, ich sage nur "Papiere" und halte

sie wieder hoch.

Lustige Vorstellung :)

Ich denke aber nicht, dass alleine der Besitz der Dokumente tatsächlich reichen würde.

Ich habe mir sagen lassen, dass der Vertrag schon dann eine Gültigkeit hat, wenn es mir nur zugesendet wurde.

Nicht die Gültigkeit, dass ich das Fahrzeug kaufen MUSS, jedoch eine Gültigkeit, dass zumindest ein Kaufverfahren

eingeleitet wurde.

Frohes Neues!

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984

Wenn du den Fahrzeugbrief hast gehört das Fahrzeug dir.

wie kommst du auf dieses schmale brett? :confused:

 

der fahrzeugbrief stellt KEINEN direkten eigentumsnachweis dar!

 

wer im fahrzeugbrief steht ist lediglich halter und damit steuerpflichtiger bzw. verfügungsberechtigt...unabhängig davon wer im brief steht, gehört der brief nebst dem fahrzeug aber dem eigentümer...und eigentümer ist nunmal der händler!

klingt komisch, ist aber so! :eek:

 

und da der te seine kaufabsicht angezeigt hat (was rein theoretisch auch durch die annahme der papiere erfolgt sein kann), ist ein rechtsgültiger kaufvertrag zustande gekommen - dazu benötigt es nichtmal etwas schriftliches! und der te muss nun sehen, das er beim händler geld gegen auto tauscht...

Zitat:

 

wer im fahrzeugbrief steht ist lediglich halter und damit steuerpflichtiger bzw. verfügungsberechtigt...unabhängig davon wer im brief steht, gehört der brief nebst dem fahrzeug aber dem eigentümer...und eigentümer ist nunmal der händler!

klingt komisch, ist aber so! :eek:

Da Verwechselst du Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

Der Brief stellt einen Eigentumsnachweiß dar und ist ein Besitzdokument.

Wenn ich bei dir einbrechen würde und dir den Fahrzeugbrief deines Fahrzeugs klauen würde, könnte ich Ihn als Gestohlen melden nachdem ich Ihn habe umschreiben lassen.

Auf den neuen Briefen stehen nicht mal mehr Vorbesitzer drauf.

Du musst mir dann erst mal in einem Späteren Rechtsstreit nachweisen das es nicht so war.

Das mal so nebenbei. Der Fahrzeugbrief wird vom Hersteller als Offizielles Besitzdokument mitgegeben.

Darum solltest du den Brief auch nie mit Im Auto mit Führen.

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984

Da Verwechselst du Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

nein...der unterschied ist mir bestens bekannt!

Zitat:

Der Brief stellt einen Eigentumsnachweiß dar und ist ein Besitzdokument.

wie ich bereits schrieb, ist dies NICHT der fall...

 

aber da du mir eh nicht glaubst, hier mal die defintion vom alten brief auf wikipedia:

Zitat:

Eigentumsschutz

Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.

Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854). Vielmehr steht das Eigentum am Brief in entsprechender Anwendung von § 952 BGB dem Eigentümer des Fahrzeugs zu.

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.

und hier noch die definition über die zulassungsbescheinigung:

Zitat:

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - Eigentumsschutz

...

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar.

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