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Erfolglose Fehlersuche selber zahlen?

BMW 5er F10

Hallo BMW Freunde,

fahre einen BMW 520d mit Erstzulassung 01/2013.

Seit einigen Tagen ist mir ein leichtes Klappergeräusch aus der Heck-gegend sowie die hier schon besprochenen Windgeräusche aufgefallen.

Ich habe das Auto bei einem Händler erworben, welcher ca. 40 km von meiner Heimat entfernt ist. Es gibt auch eine BMW Werkstatt in meiner nähe.

Ich habe dann mal meinen Verkäufer angerufen, um zu fragen ob ich diese Probleme auch in der fremden Werkstatt reparieren lassen könne, was er auch bejahte.

Habe dann dort angerufen und einen Termin ausgemacht. Dieser Termin war heute.
Da ich solche Geräusche auch schon von meinen Vorgängerfahrzeugen kannte (Mercedes), dachte ich dass ich nun eine Probefahrt mit dem Meister unternehmen werde, um die Geräusche zu lokalisieren.
So wurde es aber nicht gemacht, ein sogenannter Service-Assistent hat mein Fahrzeug angenommen. Ich solle um 16:00 Uhr mein Fahrzeug wieder abholen.

Nun war ich um 16:00 Uhr in der Werkstatt. Nun traf mich der schlag.

Man hat keine Geräusche feststellen könne, ich soll aber für die Diagnose 171,84€ zahlen, da man ja keinen Fehler mit BMW abrechnen könne.
Ich schlug vor eine Probefahrt zu unternehmen, um die Fehler gemeinsam zu finden.
Dies wurde abgelehnt, da "wenn der Meister keinen Fehler findet, gibt es auch keinen".
Da ich nicht zahlen wollte, kam noch schnell der Filialleiter. Der frage als erstes, WO ich den Wagen gekauft hätte? Nicht in diesem Autohaus.

Ich bezahlte dann geschockt die Rechnung.

Habe danach gleich mal meinen Verkäufer beim anderen Händler angerufen, welcher sich dieses Verhalten auch nicht erklären konnte.
Dann habe ich noch die BMW-Service Hotline angerufen. Hier konnte man mir jetzt auch erst einmal nicht weiter helfen.

Ich verstehe dieses Verhalten nicht. Wenn die Mechaniker wirklich keine Geräusche feststellen können, dann sollten sie doch erst einmal den Kunden anrufen, um zu klären wie es weiter geht?

Ich bin gerade schon etwas sauer, wieso ich bei einem Neuwagen 171,84€ Werkstatt Rechnung zahlen soll.
Hätte man mir vorher erzählt, dass so etwas passieren könnte, hätte ich vielleicht noch etwas gewartet, bis die Geräusche noch stärker werden.

Was sagt ihr zum Thema?

Danke

Beste Antwort im Thema

Unterschiedliche Erwartungen ergeben in der Regel unterschiedliche Ergebnisse...
Durch vorgängiges klären legt man als Kunde das erwartete Ergebnis fest. Eine Regel die auch in diesem Jahrtausend seine Gültigkeit behält.

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31 Antworten

@deftl

na na .... also ganz so ausgebufft läuft es auch nicht ... und letztendlich entscheidet man ja selbst ob man den auftrag unterschreibt ...

Zitat:

Original geschrieben von voodoo2150


Hallo Zusammen,

nun hole ich mein altes Thema wieder hervor.

Nun kenne ich den Grund, welcher das Klappergeräusch aus der Heckgegend verursacht hat. Es war der Abschlepphaken, welcher nicht richtig in seiner Haltevorrichtung in der Kofferraumklappe befestigt war.

Konnte ich mit Hilfe eines Freundes selber herausfinden.

Nun werde ich den Termin bei der zweiten Werkstatt erst mal absagen, da ich ja jetzt die Ursache des Geräusches kenne.
Nun habe ich aber immer noch die Rechnung der zweiten Werkstatt vorliegend. Ich bin ja schon der Meinung, dass eine anständige Werkstatt diesen losen Abschlepphaken locker hätte finden können.

Werde dem Geschäftsführer der Werkstatt morgen mal eine nette Mail schreiben, was der zu diesem neuen Sachverhalt sagt.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Da jetzt aber tatsächlich kein Mangel des Autos vorgelegen hat, wurde der Aufwand für die Fehlersuche zutreffend in Rechnung gestellt. Man kann da beim Neuwagen schon auf eine gewisse Kulanz hoffen, aber wohl nicht unbedingt bei einem Betrieb, der den Wagen nicht verkauft hat. 😉

Gruß
Bernd

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