Erfolglose Fehlersuche selber zahlen?
Hallo BMW Freunde,
fahre einen BMW 520d mit Erstzulassung 01/2013.
Seit einigen Tagen ist mir ein leichtes Klappergeräusch aus der Heck-gegend sowie die hier schon besprochenen Windgeräusche aufgefallen.
Ich habe das Auto bei einem Händler erworben, welcher ca. 40 km von meiner Heimat entfernt ist. Es gibt auch eine BMW Werkstatt in meiner nähe.
Ich habe dann mal meinen Verkäufer angerufen, um zu fragen ob ich diese Probleme auch in der fremden Werkstatt reparieren lassen könne, was er auch bejahte.
Habe dann dort angerufen und einen Termin ausgemacht. Dieser Termin war heute.
Da ich solche Geräusche auch schon von meinen Vorgängerfahrzeugen kannte (Mercedes), dachte ich dass ich nun eine Probefahrt mit dem Meister unternehmen werde, um die Geräusche zu lokalisieren.
So wurde es aber nicht gemacht, ein sogenannter Service-Assistent hat mein Fahrzeug angenommen. Ich solle um 16:00 Uhr mein Fahrzeug wieder abholen.
Nun war ich um 16:00 Uhr in der Werkstatt. Nun traf mich der schlag.
Man hat keine Geräusche feststellen könne, ich soll aber für die Diagnose 171,84€ zahlen, da man ja keinen Fehler mit BMW abrechnen könne.
Ich schlug vor eine Probefahrt zu unternehmen, um die Fehler gemeinsam zu finden.
Dies wurde abgelehnt, da "wenn der Meister keinen Fehler findet, gibt es auch keinen".
Da ich nicht zahlen wollte, kam noch schnell der Filialleiter. Der frage als erstes, WO ich den Wagen gekauft hätte? Nicht in diesem Autohaus.
Ich bezahlte dann geschockt die Rechnung.
Habe danach gleich mal meinen Verkäufer beim anderen Händler angerufen, welcher sich dieses Verhalten auch nicht erklären konnte.
Dann habe ich noch die BMW-Service Hotline angerufen. Hier konnte man mir jetzt auch erst einmal nicht weiter helfen.
Ich verstehe dieses Verhalten nicht. Wenn die Mechaniker wirklich keine Geräusche feststellen können, dann sollten sie doch erst einmal den Kunden anrufen, um zu klären wie es weiter geht?
Ich bin gerade schon etwas sauer, wieso ich bei einem Neuwagen 171,84€ Werkstatt Rechnung zahlen soll.
Hätte man mir vorher erzählt, dass so etwas passieren könnte, hätte ich vielleicht noch etwas gewartet, bis die Geräusche noch stärker werden.
Was sagt ihr zum Thema?
Danke
Beste Antwort im Thema
Unterschiedliche Erwartungen ergeben in der Regel unterschiedliche Ergebnisse...
Durch vorgängiges klären legt man als Kunde das erwartete Ergebnis fest. Eine Regel die auch in diesem Jahrtausend seine Gültigkeit behält.
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von vectracarlo
Hallo TE,hier geht es ja um einen Neuwagen, sprich Garantie.
Es geht weiter um einen BMW Händler.Da mußt du nix zahlen.
Ich rate dir, lass deinen RA ein nettes Briefchen formulieren und drohe mit Klage und Strafanzeige.
Das wirkt dann schon. Falls nicht, verliert er halt vor Gericht.
Ich würde das der BMW Zentrale melden, mit dezenten Hinweisen bez. Presse.
Ímmer diese Abzocker!
Viel Erfolg wünsche ich dir!
Grüße VC
An den Opel-Rechtsexperten:
Garantie ist freiwillig, gibt es bei BMW nicht, sondern nur die gesetzliche Gewährleistung. Wikipedia erklärt bei Bedarf den Unterschied.
Wir haben es nicht nicht mit einen Straftat zu tun.
Gericht wegen 180 Euro? Oh je.
Zitat:
Original geschrieben von voodoo2150
Hallo liebe BMW Fahrer,vielen Dank für eure vielen Antworten.
Hätte ich gewusst, dass ich für eine erfolglose Fehlersuche selber zahlen muss, hätte ich den Wagen wohl nicht zur Werkstatt gebracht.
du musst für eine erfolglose fehlersuche nicht selbst zahlen, solange der fehler vorliegt.
dazu ist es aber notwendig, den fehler bei der werkstatt gemeinsam zu demonstrieren oder belegen zu können.....
das vom servicemitarbeiter durchgezogen procedere ist vollkommen inkorrekt, kundenunfreundlich und in der summe ABZOCKE.....was haben die gut 2h gesucht und nicht gefunden?
ich würde da bmw münchen informieren und rückzahlung verlangen.....
wenn dein eigentlicher händler was findet, dann lass den fehler dokumentieren und konfrotiere münchen und die andere werkstatt damit.....
es liegt (leider) wie immer am kunden, was er sich bieten lässt.
ich hätte die rechnung vor ort auch nicht bezahlt. das auto deswegen einbahalten, nene....das geben die AGB nicht her und auch sonst wäre das AH recht grenzwertig unterwegs.
das was die abschlepper praktizieren ist auch nicht ok, und wenn die sache dort zweifelhaft ist, zahlt man mit dem vermerk unter vorbehalt der rechtlichen prüfung oder hinterlegt den betrag bei gericht. mit dem kautionsbeleg muss auch der abschlepper die kiste rausgeben.....
meist wird halt einfach bezahlt, weil man die zeit nicht hat und sich mit anderen dingen beschäftigen will.
was hattest du da unterzeichnet? reparaturauftrag oder garantiearbeiten?
gruss
Verstehe die Aufregungen nicht,
.....dann stellt ab sofort jeder der ein knarzen im Wagen hört bei irgendeinem Freundlichen hin und gibt den Auftrag "Los, such und finde was" sonst kommt der Anwalt, Auto hat ja Garantie mir doch egal....
Was für mich kurios klingt, warum fragt man nicht den freundlichen bei dem man sein Wagen abgibt was der Spass kostet und wer das überhaupt übernimmt erstmal?
Bei meinen drei Fällen in der Werksgarantie musste jedesmal mein freundlicher bei dem ich "nicht" den Wagen gekauft habe bei Bmw München nachgefragen und die Erlaubnis einholen ran zu dürfen und ob die kosten übernommen werden.
Ok, der Servicemitarbeiter hat auch eine Teilschuld er hätte bei so einem Fall aufwachen können und den Kunden erstmal warnen müssen.
Eine gute Werkstatt hat man als Partner und nicht als Gegner.
Ein gewisses Vertrauensverhältnis sollte schon sein, das wächst aber auch erst mit der Zeit.
Bin ganz froh, das in meiner Werkstatt die Meister und der Teilemensch schon von sich aus "Guten Morgen, Herr ToxxF11" sagen und man nicht ein anonymer Kunde als durchlaufender Posten ist.
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Moin,
Zitat:
Original geschrieben von ToxxF11
"Guten Morgen, Herr ToxxF11"
Absolute Zustimmung!
Da gucken die anderen Kunden aber bestimmt komisch, wenn die diesen Namen hören, oder? 😁😉
munter bleiben
Skotty
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht.
Störende Geräusche bei einem Neuwagen treten nicht selten auf. Das ist, Ausnahmen bestätigen die Regel, ein Fall für die Garantie/Gewährleistung.
Wenn eine Vertragswerkstatt das Geräusch bei einer gemeinsamen Fahrt gar nicht hört, dann sollte sie professionellerweise ohne explizite Klärung mit dem Kunden auch gar nicht anfangen an dem Auto zu arbeiten und ergo darf das dann ohnehin, Garantie/Gewährleistung hin oder her, nichts kosten.
Ich würde zunächst den direkten Kontakt mit der GF des Händlers suchen, den Fall besprechen und klären ob man als Kunde dort auf die Dauer erwünscht ist und sich gut betreut fühlen kann. Wenn die GF das ernst nimmt, dann wird der Betrag sicherlich zurückerstattet.
Wenn nicht, dann würde ich mich mit München in Verbindung setzen und mir auf alle Fälle eine andere Werkstatt suchen.
So einfach ist das.
Zitat:
Original geschrieben von pike105
An den Opel-Rechtsexperten:Zitat:
Original geschrieben von vectracarlo
Hallo TE,hier geht es ja um einen Neuwagen, sprich Garantie.
Es geht weiter um einen BMW Händler.Da mußt du nix zahlen.
Ich rate dir, lass deinen RA ein nettes Briefchen formulieren und drohe mit Klage und Strafanzeige.
Das wirkt dann schon. Falls nicht, verliert er halt vor Gericht.
Ich würde das der BMW Zentrale melden, mit dezenten Hinweisen bez. Presse.
Ímmer diese Abzocker!
Viel Erfolg wünsche ich dir!
Grüße VC
Garantie ist freiwillig, gibt es bei BMW nicht, sondern nur die gesetzliche Gewährleistung. Wikipedia erklärt bei Bedarf den Unterschied.
Wir haben es nicht nicht mit einen Straftat zu tun.
Gericht wegen 180 Euro? Oh je.
Hallo Besserwisser,
du hast offensichtlich keine Ahnung von Verbraucherrechten. Das hat nichts mit BMW Gewährleistung zu tun, hier geht es um gesetzlich festgeschriebene Rechte des Verbrauchers.
Und deine dummdoofen hämischen Bemerkungen mit "Opel Rechtsexperte" kannst du auch stecken lassen, damit disqualifizierst du dich naämlich selbst, weil du auf die persönliche Ebene gehst.
Offenbar hast du eine Profilierungsneurose. Der Arzt kann dir eventuell helfen :-)
Grüße VC
Hallo Zusammen,
nun hole ich mein altes Thema wieder hervor.
Nun kenne ich den Grund, welcher das Klappergeräusch aus der Heckgegend verursacht hat. Es war der Abschlepphaken, welcher nicht richtig in seiner Haltevorrichtung in der Kofferraumklappe befestigt war.
Konnte ich mit Hilfe eines Freundes selber herausfinden.
Nun werde ich den Termin bei der zweiten Werkstatt erst mal absagen, da ich ja jetzt die Ursache des Geräusches kenne.
Nun habe ich aber immer noch die Rechnung der zweiten Werkstatt vorliegend. Ich bin ja schon der Meinung, dass eine anständige Werkstatt diesen losen Abschlepphaken locker hätte finden können.
Werde dem Geschäftsführer der Werkstatt morgen mal eine nette Mail schreiben, was der zu diesem neuen Sachverhalt sagt.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Was ist eigentlich aus den Windgeräuschen aus dem ersten Beitrag geworden?
Hallo,
ich denke die Windgeräusche sind wohl normal. Habe jetzt mehrere andere Autos gefahren, die alle noch lautere Windgeräusche hatten.
Scheint wohl nicht besser zu gehen.
Erfolglose Fehlersuche selber zahlen?
Ihrgendwie habt Ihr doch alle samt nix auf der pfanne ...
lesen bildet ... nutzt natürlich nix wenn man nicht weis nach was 😁
ich helfe euch ....
http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag_%28Deutschland%29
wenn ihr das gelesen habt und mal wieder in der werkstatt wart und $$ abgelegt habt und alles ist ohne erfolg geblieben .... dann wisst ihr dann zumindest was sachlage bez § ist ... 😉
Zitat:
Original geschrieben von -> Neurocil <-
Erfolglose Fehlersuche selber zahlen?Ihrgendwie habt Ihr doch alle samt nix auf der pfanne ...
lesen bildet ... nutzt natürlich nix wenn man nicht weis nach was 😁
ich helfe euch ....
http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag_%28Deutschland%29
wenn ihr das gelesen habt und mal wieder in der werkstatt wart und $$ abgelegt habt und alles ist ohne erfolg geblieben .... dann wisst ihr dann zumindest was sachlage bez § ist ... 😉
das ist ja ganz nett, nur wird sich ein Werkstatt im Regelfall nicht auf die Erbringung eines
Ergebnisseseinlassen sondern im zu unterzeichnenden auftrag immer eine zu erbringede Leistung quittieren lassen.
also konkret: beheben der spurinstabilität und der hängenden Lenkung wird's nicht geben; stattdessen spureinstellung gemäß vorgabe und tausch des Lenkgetriebes. das hast abzuzeichnen, das wird dann gemacht und wenns nicht das gewünschte Ergebnis bringt, wurde der Werkvertrag erfüllt.
oder: beheben des wind/verwirbelungsgeräusches ab 80km/h im vorderen linken motorraumbereich; wird's nicht geben: stattdessen Stoßstange dmontieren, Dichtungen prüfen, moosgummi verkleben, endmontage. wenns nicht hilft, du zahlst.....
oder: beheben polterder Geräusche aus dem linken rad/radaufhängungsbereich beheben.....wir tauschen mal stabi und Radlager....polterts noch immer, Pech gehabt.
die Werkstätten werden sich tunlichst darum drücken, ein zu erbringendes Ergebnis zu formulieren. dir wird immer eine massnahme aufgedrückt, ohne dass klar ist, wies ausgeht.....
sobald die garantie rum ist, wäre daher sehr darauf zu achten, wie man was formuliert....
das ist leider die Praxis, oder?
gruss
Hallo,
wie einige Leute hier mit ihren Beiträgen zeigen, haben sie von der täglichen Rechtsprechung in solchen Fällen noch nichts gehört.
Es gibt viele Urteile, in denen ein Unterschied gemacht wird, ob es sich beim mangelhaften Objekt um ein dacia für 8000.- handelt oder um einen BMW F11 um 55.000.- .
Je höher der Preis ist, desto höher darf der Kundenanspruch an die Qualität sein.
Und die betrifft alle Bereiche: Lärm, Lackqualität, Knarzen usw. usw.
Ich habe in diesen Bereichen schon mehr als genug Erfahrung sammeln "dürfen", der interessierte Verbraucher kann sich da ja einfach mal vom spezialisierten RA beraten lassen.
Und nur weil ein Amtsrichter die Klage abweißt, ist das noch kein Welltuntergang, den AR haben (in der Regel) deutlich weniger Ahnung als Richter am LG oder OLG.
Die Verbraucherrechte wurden in den letzten 10-15 Jahrten deutlich zugunsten der Verbraucher gestärkt, was auch gut und richtig ist.
Und wenn einige hier die Meinung vertreten, das die Mängel "normal" seien oder man "keine Rechte" habe, so zeigt das nur die Uninformiertheit.
Aber jeder kann sich natürlich das Geld aus der Tasche ziehen lassen wie er lustig ist, ist ja schliesslich jedem seine eigene Entscheidung.
Grüße VC
och, ich hab den ersten F20 gewandelt und wegen verfahrenskosten sind wir nun in Berufung, weil die erstinstanz sich damit nicht befassen wollte.....
aber in Bayern ticken die gerichte öfters mal anders.....da gibt's OLG Entscheidungen zur beschilderungswirrwar, die interessieren die Bayern am gericht nicht....Berufung wird niedergeschlagen, da ja bereits ein anderes OLG den Sachverhalt geklärt hat und damit keine Notwendigkeit in der Weiterentwicklung des rechts besteht.....
im Ergebnis bleibt dann das Fehlurteil rechtskräftig, das keinen kümmert......jipeejayjähh....so ist unsere rechtssprechung schon auf "verwaltungsebene"......
Also ich kenn das nur so, dass ich zusammen mit dem Meister oder seiner Vertretung fahren gehe und ihn gezielt auf das beanstandete Geräusch hinweise, und es mir mindestens verbal bestätigen lasse. "Hören Sie das, hinten rechts?" Kopfnicken reicht auch!
Im Nachhinein das gezahlte Geld wiederzukriegen wird wohl schwierig sein...
Grüße,
Phil