Erfahrungswerte mit dem 2,7TDI

Audi A6 C6/4F

Bin Audi treu geblieben und habe mir jetzt eine Limousine mit dem 2,7TDI zugelegt, gibt es positive oder negative Erfahrungen mit diesem Modell und dem Motor?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von CoolumBus


6-Gang, angenehmen Farbton, sonst wenn möglich alles drin)

Gruß CoolumBus

dann aber lieber mit ner Multitronic, die passt perfekt zum 2,7er.......

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Zitat:

Original geschrieben von thbe


Tatsache ist, dass rechtlich die Herstellergarantie entfällt und an deren Stelle eine eingeschränkte Garantie des Chiptuners tritt.

Wie immer von mir an dieser Stelle der Einwand, dass dies lediglich THBEs Meinung bzw. Rechtsauffassung ist, die sich nicht ganz mit dem Geschriebenen in den Garantiebedingungen sowie der Rechtsauffassung einiger anderer deckt.

Ich stimme aber mit THBE überein, dass beim Chiptuning die Wartungspauschale ihre Gültigkeit verliert.
Sofern natürlich Audi davon etwas erfährt! 😉

Zitat:

Original geschrieben von DQ1


Wie immer von mir an dieser Stelle der Einwand, dass dies lediglich THBEs Meinung bzw. Rechtsauffassung ist, die sich nicht ganz mit dem Geschriebenen in den Garantiebedingungen sowie der Rechtsauffassung einiger anderer deckt.

Nein, DQ1, da hast Du etwas falsch verstanden.

Dass

die Herstellergarantie (Gewährleistung) entfällt steht völlig außer Frage. Darauf weisen auch seriöse Tuner hin (OK, davon gibt es wenige). Alles andere wäre auch vollkommen abwegig.

Diskutieren kann man allenfalls (und da bin ich der Ansicht, dass es vergebens ist), inwieweit die Garatntie entfällt. Ob also ein kaputter CD-Wechsler auch nicht mehr repariert werden muss. Rechtlich eigentlich eindeutig, aber gut, drei Juristen, fünf Meinungen. 🙂

Unabhängig von dieser "umstrittenen" Frage ist der unumstirttene Gewährleistungsentfall für diejenigen Komponenten bereits ausschlaggebend genug, auf die sich die Leistungssteigerung unbestreitbar auswirken kann (Motor, Getriebe, Fahrwerk etc.).

Und tatsächlich bieten die Chiptuner nur einen teilweisen Ersatz der Gewährleistung an. Beschränkt teilweise auf km-Leistungen, auf einzelne Komponenten (weniger, als erforderlich wären) und häufig auf eine nachweisbare Kausalität. Dann mußt Du, um eine theoretische Chance zu erhalten, entweder dem Hersteller nachweisen, dass keinerlei Kausalität zwischen Chiptuning und Schaden besteht oder dem Chiptuner das Gegenteil, nämlich dass eine 100% Kausalitöät besteht. In der Praxis dürfte beides fast unmöglich sein.

Kulanz oder Unkenntnis, von welcher Seite auch immer, löst das problem natürlich. Es hat aber mit Recht und Rechtssicherheit nichts zu tun.

hallo thbe und dq1,

danke für die Antworten und ja, gut zu wissen, das es dem Verkäufer halt doch nur um die schnelle Unterschrift geht. Dann werd ich wohl noch die paar Wochen warten, um mir dann selbst die Antwort zu geben, ob ich mit so einem kastrierten Auto leben kann ;-).
Immerhin steht die Vernunft ganz klar im Vordergrund.
Fakt ist natürlich, das die Business Version der "klägliche?" Versuch von Audi ist, die Geschäftskunden mit etwas höheren Ansprüchen (wie bei mir: Ablösung 4B mit 2.5TDI Front und TT) zufriedenzustellen, weil die passende Kombination von Diesel, Frontantrieb und Automatik ja leider nicht verfügbar ist. Deshalb muss ich jetzt wohl die 200kg für den Quattro die ganze Zeit im Flachland durch die Gegend kutschieren, auch wenn Sie geschenkt sind.
Vielleicht gibt es ja doch jemanden (Wurstfinger?), der schon ein paar Kilometer mit dem Business Modell zurückgelegt hat und schon gechippt hat.

Grüße Gerd

Zitat:

Original geschrieben von thbe


Ich hatte mich nur über Deinen Aussagen zum Leistungsverhalten unterhalb 160 km/h gewundert. Klar, wenn es für Dich wichtig ist, wie schnell Du von 80 auf 120 km/h im 6. Gang beschleunigen kannst, dann geht das in Ordnung. Es hat nur nichts mit Spritzigkeit zu tun. Wobei ich auch noch keinen Test mit der Beschleunigung im 6. Gang gesehen haben. Dauert wohl allgemein zu lang... 😉

Alle Testberichte (Autobild, MOT, Automobil, AMS, Guten Fahrt) testen den Druchzug von 80 auf 120 km/h im letzten Gang und dort schlägt der 2.0 TDI den 2.7 TDI. Wenn auch nur knapp.

Im Bereich Komfort sehe ich auch keinen Vorteil des 2.7 TDI gegenüber des 2.0 TDI. Zumindest bis 130 km/h ist der 2.0 TDI vom Innenraumgeräusch nicht lauter als der 2.7 TDI. Schneller kann man heut zu Tage leider ja nicht mehr über einen längeren Zeitraum fahren.

Mehr Spaß macht der 2.7 TDI, das gebe ich zu, weil man mit ihm sportlicher fahren kann. Sobald man die Gänge ausdreht, spielt er ohne Zweifel seine Vorteile aus.

Und wenn Du mal 2 Sekunden zählst, sind das keine Welten sondern lediglich ein ein ganz klein wenig.

Gruß Dirk

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Zitat:

Original geschrieben von ghoffmann2005


Immerhin steht die Vernunft ganz klar im Vordergrund.
Fakt ist natürlich, das die Business Version der "klägliche?" Versuch von Audi ist, die Geschäftskunden mit etwas höheren Ansprüchen (wie bei mir: Ablösung 4B mit 2.5TDI Front und TT) zufriedenzustellen, weil die passende Kombination von Diesel, Frontantrieb und Automatik ja leider nicht verfügbar ist. Deshalb muss ich jetzt wohl die 200kg für den Quattro die ganze Zeit im Flachland durch die Gegend kutschieren, auch wenn Sie geschenkt sind.

Der wichtigste Grund für die Business-Version sind die vorgeschriebenen Leistungsgrenzen in den Dienstwagenregelungen vieler Unternehmen. Da sind 120 kW manchmal die Grenze. Damit man diesen Kunden trotzdem einen 6-Zylinder anbieten kann, gibt es halt die Business-Version. Wobei das von Dir umschriebene Preisverhältnis zur normalen Version vermuten läßt, dass die Rechnung nicht ganz aufgegangen ist.

Zitat:

Original geschrieben von dirk7


Und wenn Du mal 2 Sekunden zählst, sind das keine Welten sondern lediglich ein ein ganz klein wenig.

Auf dieser Basis können wir uns verständigen. Wem es egal ist, ob der Wagen zwei Sekunden mehr oder weniger beim beschleunigen braucht, dem kann die Wahl 2.0 oder 2.7 TDI ebenso egal sein.

Wem das nicht egal ist, der findet mit dem 2.7 einen deutlich spritzigeren Motor als es der 2.0 TDI ist.

Der Testwwert bei der Elastizität mag ja so stimmen. Das messen der Beschleunigung von 80 auf 120 km/h stammt noch aus der Zeit, als die Autos 4 oder 5 Gänge und eine Vmax unterhalb von 180 km/h hatten. Heute reicht es nicht, die Spritzigkeit von diesem Wert zu lesen, weil weitaus schnellere Wagen schneller beschleunigen, aber eben nicht immer im genau dem 4. Gang.

Ich fahre 80 km/h ohnehin im 6. Gang, wenn ich die Geschwindigkeit beibehalten will und schalte in den 3. gang, wenn ich Beschleunigung brauchen. Der 4. zum Konstantfahren wäre eine Verschwendung von Sprit und zum Beschleunigen eine von Zeit. Aber auch die 80 km/h sind überholt, so schnell fahren LKWs nur selten und die Landstraßengeschwindigkeit ist i. d. R. auch höher.

@thbe

was hast Du den mit Deinem 2.7 TDI für einen Durchschnittsverbrauch.

Bei welcher Fahrweise? Stadt, Land, BAB?

Gruß
Dirk

Zitat:

Original geschrieben von dirk7


@thbe

was hast Du den mit Deinem 2.7 TDI für einen Durchschnittsverbrauch.

Bei welcher Fahrweise? Stadt, Land, BAB?

Gruß
Dirk

Insgsamt nach rund 7.500 km zeigt das FIS 7,3 Liter an. Tatsächlich sinds aber ca. 7,8 Liter (kann das über Tankkarte genau auswerten).

Fahrweise ist sehr gemischt. Von sehr sprisparend (Urlaub in Dänemark) bis Gasfuß. FIS-Streckenwerte gingen bisher von 5,3 Liter bis 9,3 Liter. Allerdings ist seit gestern meine Arbeitsautobahnstrecke wieder geschwindigkeitsmäßig freigegeben. Da wird sich der FIS-Gesamtwert noch etwas steigern, fürchte ich. 😉

Zitat:

Original geschrieben von thbe


Insgsamt nach rund 7.500 km zeigt das FIS 7,3 Liter an. Tatsächlich sinds aber ca. 7,8 Liter (kann das über Tankkarte genau auswerten).

Fahrweise ist sehr gemischt. Von sehr sprisparend (Urlaub in Dänemark) bis Gasfuß. FIS-Streckenwerte gingen bisher von 5,3 Liter bis 9,3 Liter. Allerdings ist seit gestern meine Arbeitsautobahnstrecke wieder geschwindigkeitsmäßig freigegeben. Da wird sich der FIS-Gesamtwert noch etwas steigern, fürchte ich. 😉

Danke.

Also kann man beim reinen Stadtverkehr von einem Verbrauch von etwa 9.5 Litern sprechen, BAB bis ca. 150 km/h und Landstrasse etwa 7,5 Liter.

Sind das reale Werte?

Danke und Gruß
Dirk

Zitat:

Original geschrieben von thbe


Nein, DQ1, da hast Du etwas falsch verstanden. Dass die Herstellergarantie (Gewährleistung) entfällt steht völlig außer Frage. Darauf weisen auch seriöse Tuner hin (OK, davon gibt es wenige). Alles andere wäre auch vollkommen abwegig.

Diskutieren kann man allenfalls (und da bin ich der Ansicht, dass es vergebens ist), inwieweit die Garatntie entfällt. Ob also ein kaputter CD-Wechsler auch nicht mehr repariert werden muss. Rechtlich eigentlich eindeutig, aber gut, drei Juristen, fünf Meinungen. 🙂

Unabhängig von dieser "umstrittenen" Frage ist der unumstirttene Gewährleistungsentfall für diejenigen Komponenten bereits ausschlaggebend genug, auf die sich die Leistungssteigerung unbestreitbar auswirken kann (Motor, Getriebe, Fahrwerk etc.).

Und tatsächlich bieten die Chiptuner nur einen teilweisen Ersatz der Gewährleistung an. Beschränkt teilweise auf km-Leistungen, auf einzelne Komponenten (weniger, als erforderlich wären) und häufig auf eine nachweisbare Kausalität. Dann mußt Du, um eine theoretische Chance zu erhalten, entweder dem Hersteller nachweisen, dass keinerlei Kausalität zwischen Chiptuning und Schaden besteht oder dem Chiptuner das Gegenteil, nämlich dass eine 100% Kausalitöät besteht. In der Praxis dürfte beides fast unmöglich sein.

Kulanz oder Unkenntnis, von welcher Seite auch immer, löst das problem natürlich. Es hat aber mit Recht und Rechtssicherheit nichts zu tun.

falls hier jemand das Wetterauer thread nicht gelesen hat, dazu auch ein Kommentar eines Anwalts aus dem Verkehrsportal:

Chip-Tuning und Herstellergewährleistung

Die deutschen Automobilhersteller stehen dem Chip-Tuning ablehnend gegenüber. Nach Auffassung der Automobilhersteller sind deren Fahrzeuge im Originalzustand in Hinsicht auf das Zusammenwirken der einzelnen Fahrzeugteile optimal abgestimmt. Diese harmonische Abstimmung werde durch etwaige Eingriffe in das elektronische Motormanagement aus dem Gleichgewicht gebracht. In den Neuwagenverkaufsbedingungen der deutschen Automobilhersteller befinden sich Regelungen, die einen Fortfall der vom Verkäufer zu leistenden Gewährleistung vorsehen, wenn ein Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass "in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat, oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist". Die Durchführung einer Chip-Tuningmaßnahme wird als eine nicht genehmigte Veränderung des Fahrzeugs angesehen. Die Vornahme einer Chip-Tuningmaßnahme hat also zur Folge, dass die vom Verkäufer eines Neufahrzeugs übernommene Gewährleistungspflicht entfällt. Ein Verstoß gegen das AGB-Gesetz, genauer gesagt gegen die inzwischen im BGB enthaltenen Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff.) ist nicht ersichtlich.

Zitat:

Original geschrieben von dirk7


Also kann man beim reinen Stadtverkehr von einem Verbrauch von etwa 9.5 Litern sprechen, BAB bis ca. 150 km/h und Landstrasse etwa 7,5 Liter.

Sind das reale Werte?

Real sind Landstraße (110 km/h) 5,5, 150 km/h 7,2 und Stadt 9,0 Liter/100 km.

Hallo,

ist das richtig, dass der 2.0 TDI noch einen Zahnriehmen hat der caq. alle 100.000,00 Kilometer gewechselt werden muss, der 2.7 TDI aber eine Steuerkette hat, die "wartungsfrei" ist und mir somit Kosten spart?

Wie sieht es mit dem Ölverbrauch des 2.7 TDI aus? Verbraucht der genauso viel wie der 2.0 TDI? Hier wird ja viel über den hohen Ölverbrauch des 2.0 TDI geschrieben.

Wenn das so weiter geht, dann bestelle ich meinen 2.0 TDI doch noch in einen 2.7 TDI um ;-))

Gruß
Dirk

Fahre den wie gesagt viel auf der Autobahn. Ich habe einen Durchschnittlichen Verbrauch von 9l, laut FIS. Wenn ich das ausrechne komme ich auf 8,297...l auf 100km.

Zitat:

Original geschrieben von AudiA62.5TDI


Fahre den wie gesagt viel auf der Autobahn. Ich habe einen Durchschnittlichen Verbrauch von 9l, laut FIS. Wenn ich das ausrechne komme ich auf 8,297...l auf 100km.

und in welchem TEMPO BIST du auf der BAB unterwegs?

Gruß
dirk

Zitat:

Original geschrieben von dirk7


ist das richtig, dass der 2.0 TDI noch einen Zahnriehmen hat der caq. alle 100.000,00 Kilometer gewechselt werden muss, der 2.7 TDI aber eine Steuerkette hat, die "wartungsfrei" ist und mir somit Kosten spart?

Wie sieht es mit dem Ölverbrauch des 2.7 TDI aus? Verbraucht der genauso viel wie der 2.0 TDI? Hier wird ja viel über den hohen Ölverbrauch des 2.0 TDI geschrieben.

Wenn das so weiter geht, dann bestelle ich meinen 2.0 TDI doch noch in einen 2.7 TDI um ;-))

Das mit dem Zahnriemen bzw. Steuerkette ist richtig.

Bei Deiner Entscheidung solltest Du Dich vom probefahren sowie Deinen Finanzen leiten lassen.

Die Produktion der Pumpe-Düse-Motoren wird übrigens im gesamten Volkswagen-Konzern ab 2007 schrittweise eingestellt. Volkswagen (und Audi und Konsorten) wollen im Dieselbereich langfristig ausschließlich auf Common Rail-Motoren setzen.

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