Erfahrungsberichte Caddy TDI 105PS als Zugfahrzeug
Hallo,
ich suche ein neues Auto für folgende Anforderungen:
- (Pferde)anhänger ziehen, Zuglast 1.5 t (tatsächliches Gewicht des Hängers ca. 900-1350 kg, je nach Beladung), 10-20 x im Jahr
- großer, robuster Kofferraum (wo auch mal etwas dreckiges reindarf ;-) )
- Alltag: Fahrleistung ca. 5000 km im Jahr, Kurzstrecke zur Arbeit
Mir gefällt der Caddy (in der Nutzfahrzeug-Variante mit Ladefläche hinten) sehr gut, wäre vom Nutzwert genau das richtige Auto für mich.
Lt. ADAC-Tabelle zieht der Caddy Diesel TDI mit 105 PS 1.5 t.
Hat jemand von euch praktische Erfahrungen mit diesem Auto als Zugfahrzeug? Zieht der Caddy einen Hänger sicher und gut? Ich wohne im Schwarzwald und muss auch mal einen Berg hoch und runter kommen.
Zweite Frage: Der Caddy als Nutzfahrzeug hat ja eine LKW Zulassung. Gibt es da Fußangeln bezüglich Steuer und Versicherung? Darf man Sonntags auf die Autobahn?
Ganz vielen Dank!
Gruß Tina
PS: Suchfunktion hatte ich bereits genutzt!
Beste Antwort im Thema
Hallo, nur mal zur Information. Ich fahre einen Caddy Team Life 1,9 ltr TDI 77 kw mit Dsg, und AHK ab Werk. Bj 06/2010 Kilometerstand z.Zt. 90.000. Bisher 3 Inspektionen und 1 mal Getriebeoel gewechselt. Bremsbeläge und Scheiben noch Original. Anhänger TEC Wohnwagen 1350 kg gesamt. 100 er Zulassung. Das Gespann lässt sich durch DSG super fahren. Bisher hat das Getriebe keine Probleme gemacht. Mindesten 1/3 der Kilometer mit Hänger gefahren und nicht nur Flachland. Massiv Central, Pyrenäen und Alpen. Immer ohne Probleme. Bisher gibt es über das Auto nur positives zu berichten. Gruß Bernd
17 Antworten
Link zum Sonntagsfahrverbot:
http://www.wohnwagen-forum.net/index.php?...
Es lebe die föderale Bananenrepublik!
Grundsätzlich muss der einzelne Verkehrspolizist die Ausnahmeregelungen natürlich nicht kennen, deswegen sollte man sie ausgedruckt ins Fahrzeug legen.
Gruß, Bernhard
Zitat:
Original geschrieben von zemus
Original geschrieben von PIPD black
Zitat:
Original geschrieben von zemus
Naja, ein Gesetz (StVO) und ein evtl. vorbereiteter Katalog (wo steht denn, dass der in Kraft getreten bzw. umgesetzt ist?) irgendeines Ministers oder Senators sind 2 paar Schuhe. Ich habe auch mal in Wikipedia geschaut, da steht das:Zitat:
Wikipedia:
Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]
.....
-Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.[2]Nach dem Erlass des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa des Landes Bremen vom 1. April 2008 – 56-2 Erlass StVO 1/2008.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendfahrverbot
Zitat:
Sonn- und Feiertagsfahrverbot
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für alle Lkw ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse, die einen Anhänger mit sich führen. Soweit ein Tag nicht im gesamten Bundesgebiet gesetzlicher Feiertag ist, gilt das Verbot nur in den Bundesländern, in denen der Tag gesetzlicher Feiertag ist (siehe § 30 Abs. 4 StVO). Das Verbot gilt nicht für reine Zugmaschinen oder Sattelzugmaschinen, die keine Ladung aufnehmen können und keinen Auflieger oder Anhänger mit sich führen. Das Verbot ist in § 30 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.
Etwas anderes ist mir persönlich auch nicht bekannt. Wie hier schon geschrieben wurde, kann es sicher nicht schaden, sich da mal bei den Behörden zu erkundigen.
Gruss
Daniel
Den Wiki-Artikel haste ja gefunden, das ist schonmal gut.😛
Wenn du dort jetzt noch weiter lesen würdest, findest du auch die von mir zitierte Passage und die Fußnoten......und über die Fußnoten entsprechende Links zur Veröffentlichung. Wenn diese nicht gewesen wäre, hätte ich es nicht genommen.😉
Ich kenne es im übrigen auch so, dass die Fahrzeuge bis 3,5 t sonntags mit Freizeitanhängern (nicht zu gewerblichen Zwecken) unterwegs sein dürfen. Sonst hätten wohl einige Renn- und Reitteams enorme Probleme an Wettkämpfen teilzunehmen bzw. danach wieder nach Hause zu kommen.😉
Aber die Frage an eine entsprechende Behörde zu stellen, ist ganz sicher nicht verkehrt.🙂
Hallo, nur mal zur Information. Ich fahre einen Caddy Team Life 1,9 ltr TDI 77 kw mit Dsg, und AHK ab Werk. Bj 06/2010 Kilometerstand z.Zt. 90.000. Bisher 3 Inspektionen und 1 mal Getriebeoel gewechselt. Bremsbeläge und Scheiben noch Original. Anhänger TEC Wohnwagen 1350 kg gesamt. 100 er Zulassung. Das Gespann lässt sich durch DSG super fahren. Bisher hat das Getriebe keine Probleme gemacht. Mindesten 1/3 der Kilometer mit Hänger gefahren und nicht nur Flachland. Massiv Central, Pyrenäen und Alpen. Immer ohne Probleme. Bisher gibt es über das Auto nur positives zu berichten. Gruß Bernd