Erfahrungen mit Schwerbehindertenrabatt

Audi A3 8VA Sportback

Hallo zusammen,

meine Eltern planen sich einen neuen Audi A3 Sportsback 2.0 S-line anzuschaffen. Mein Vater ist 72 Jahre alt und gemäß Schwerbehindertenausweis zu 100% behindert mit den Merkzeichen G,aG und H. Mein Vater hat zwar noch einen Führerschein, aufgrund seiner Behinderung würde das Fahrzeug aber überwiegend meine Mutter fahren und er wäre Beifahrer.

Wir haben nun mal bei einem Internet-Vermittler bzgl. eines Angebots nachgefragt. Nach Unterzeichnung des Vermittlerauftrages, storniert dieser allerdings unseren Auftrag. Als Grund wird hier genannt, dass das Alter meines Vaters, in Verbindung mit 100% Behinderung und der Fahrzeugkonfiguration nicht zusammen passt und Sie deshalb eine Vermittlung ablehnen. Ich nehme mal an, dass es bei der Fahrzeugkonfiguration um S-Line geht. Trotzdem verstehe ich diese Argumentation nicht.

Auf den Audi-Seiten finde ich nichts darüber, dass bei einem Schwerbehindertenrabatt nur gewisse Fahrzeugkonfigurationen möglich sind. Mein Vater hätte aufgrund des Aussehens und anderseits auch aufgrund des Wiederverkaufswert gerne S-Line.

Welche Erfahrungen habt Ihr diesbezüglich gemacht? Ist es möglich mit einem Schwerbehindertenrabatt das S-Line Paket zu bestellen und würde man auch einen Rabatt erhalten, wenn der Behinderte dass Fahrzeug nicht mehr selber fährt, sondern dieses nur als Beifahrer nutzt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Big_Player


Hallo zusammen,

meine Eltern planen sich einen neuen Audi A3 Sportsback 2.0 S-line anzuschaffen. Mein Vater ist 72 Jahre alt und gemäß Schwerbehindertenausweis zu 100% behindert mit den Merkzeichen G,aG und H. Mein Vater hat zwar noch einen Führerschein, aufgrund seiner Behinderung würde das Fahrzeug aber überwiegend meine Mutter fahren und er wäre Beifahrer.

Wir haben nun mal bei einem Internet-Vermittler bzgl. eines Angebots nachgefragt. Nach Unterzeichnung des Vermittlerauftrages, storniert dieser allerdings unseren Auftrag. Als Grund wird hier genannt, dass das Alter meines Vaters, in Verbindung mit 100% Behinderung und der Fahrzeugkonfiguration nicht zusammen passt und Sie deshalb eine Vermittlung ablehnen. Ich nehme mal an, dass es bei der Fahrzeugkonfiguration um S-Line geht. Trotzdem verstehe ich diese Argumentation nicht.

Auf den Audi-Seiten finde ich nichts darüber, dass bei einem Schwerbehindertenrabatt nur gewisse Fahrzeugkonfigurationen möglich sind. Mein Vater hätte aufgrund des Aussehens und anderseits auch aufgrund des Wiederverkaufswert gerne S-Line.

Welche Erfahrungen habt Ihr diesbezüglich gemacht? Ist es möglich mit einem Schwerbehindertenrabatt das S-Line Paket zu bestellen und würde man auch einen Rabatt erhalten, wenn der Behinderte dass Fahrzeug nicht mehr selber fährt, sondern dieses nur als Beifahrer nutzt.

Den Themenstarter zu kriminalisieren finde ich schon sehr gewagt.

Es sind immer die gleichen auffälligen die Behauptungen aufstellen ohne etwas zu wissen.

Der Themenstarter hat eine ganz normale Frage gestellt, ich zumindest kann nichts Falsches daran erkennen.

Jetzt zur Frage, der Internet Vermittler hat vielleicht zu viel versprochen und deshalb abgelehnt.

Unter den aufgeführten Umständen bekommst Du für deinen Vater bei Audi 15%.

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Da gebe ich mr_sunshine 100% Recht. Es gibt keinerlei Einschränkungen bei der Bestellung von Sonderausstattungen.

Im Juni 2013 gab es auch einen Zeitraum in dem kein Merkzeichen verlangt wurde.
Keine Ahnung ob diese Aktion bis heute anhält oder ob es Unterbrechungen gab.

Mein Händler sagte mir auch, dass der Rabatt nicht auf alle Modelle gegeben wird/wurde. Soweit ich mich erinnere zB nicht auf den SQ5.

Das es Modellausnahmen gab und auch gibt ist auch so. Da kann ich mich auch erinnern.
Was das Merkzeichen angeht, ich habe anfang Februar bestellt und habe keine Merkzeichen und habe den Rabatt bekommen. Der Verkäufer meinte, dass es aktuell wieder einen Aktionszeitraum gäbe. Wie lange der geht und seit wann, dass weiß ich allerdings nicht.

Zitat:

Original geschrieben von mr_sunshine


Das es Modellausnahmen gab und auch gibt ist auch so. Da kann ich mich auch erinnern.
Was das Merkzeichen angeht, ich habe anfang Februar bestellt und habe keine Merkzeichen und habe den Rabatt bekommen. Der Verkäufer meinte, dass es aktuell wieder einen Aktionszeitraum gäbe. Wie lange der geht und seit wann, dass weiß ich allerdings nicht.

Na ja was heißt Ausnahmen. Ich weiß von jemanden der hat einen S3 mit Schwerbehinderten-Rabatt bestellt. Dabei war kein Merkzeichen eingetragen!

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Ich meine die Ausnahmen beziehen sich auf R8 und evtl mal temporär andere S Modelle. Wie bereits genannt der SQ5...

unglaublich wie Dreist ihr doch alle seid

Lieber Pixcar,

was hat das mit "dreist" zu tun? Ich bin zwar behindert, beherrsche dafür aber die Groß- und Kleinschreibung!

VG teetime

Ich frage mich auch, was es mit "Dreisheit" zu tun hat?

Audi bietet eine zusätzliche Rabatt für Menschen mit Behinderung an. Wenn man jetzt die Voraussetzung dafür erfüllt, wieso sollte man dann den Rabatt nicht in Anspruch nehmen?

Zitat:

Original geschrieben von mr_sunshine


Ich frage mich auch, was es mit "Dreisheit" zu tun hat?

Audi bietet eine zusätzliche Rabatt für Menschen mit Behinderung an. Wenn man jetzt die Voraussetzung dafür erfüllt, wieso sollte man dann den Rabatt nicht in Anspruch nehmen?

Nachdem das jetzt geklärt ist:

BTT!

Danke

Hat eigentlich schon mal jemand erlebt, ob das ganze nach Kauf auch nochmals geprüft wird ?
Und was bedeutet der Satz "
der Käufer aufgrund einer Krankheit das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht vertragsgemäß nutzen kann."
Kann er es dann wieder verkaufen ?

Zitat:

@digitalheiko schrieb am 2. Januar 2015 um 18:00:20 Uhr:


Hat eigentlich schon mal jemand erlebt, ob das ganze nach Kauf auch nochmals geprüft wird ?

Würde man das überhaupt mitbekommen, wenn Audi die Halterschaft überprüft?

Zitat:

@digitalheiko schrieb am 2. Januar 2015 um 18:00:20 Uhr:


der Käufer aufgrund einer Krankheit das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht vertragsgemäß nutzen kann."
Kann er es dann wieder verkaufen ?

Ja, genau dafür ist dieser Passus da.

Wie muss man das dann nachweisen? Ich habe Sowas ähnliches Inder Familie. Der Wagen wurde nur überführt und steht seitdem wegen Krankheit In der Garage. Fahrzeug hat gerade mal 350km

Zitat:

@digitalheiko schrieb am 2. Januar 2015 um 20:57:42 Uhr:


Wie muss man das dann nachweisen? Ich habe Sowas ähnliches Inder Familie. Der Wagen wurde nur überführt und steht seitdem wegen Krankheit In der Garage. Fahrzeug hat gerade mal 350km

Der Wagen kann ja von jemand anderes gefahren werden oder ihr verkauft den Audi allerdings muss man dann den Nachlass an Audi zurück zahlen

Nach 12 Monaten könnt ihr eh damit machen was ihr wollt

Noch besser ist es allerdings wer er/sie wieder gesund wird und den Wagen wieder nutzen kann

Zitat:

@Mr_X_9999 schrieb am 2. Januar 2015 um 23:52:01 Uhr:


Der Wagen kann ja von jemand anderes gefahren werden oder ihr verkauft den Audi allerdings muss man dann den Nachlass an Audi zurück zahlen

Nein, das ist falsch. Wenn der Käufer das Auto aufgrund von Krankheit nicht mehr nutzen kann, dann kann das Auto verkauft werden, OHNE dass der Rabatt zurück gezahlt werden muss.

Wie das nachgewiesen wird weis ich nicht, vernutlich mit einem medizinischen Gutachten.

Wir werden uns vom Arzt auf jeden Fall ein Attest holen..zur Sicherheit. Der Wagen hat ja nur 300km. Also selbst das würde beweisen dass der Audi nicht genutzt werden kann. ..ich hab selber einen Q5 sonst würde ich den Audi selber nehmen. ..

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