Erfahrungen mit Schwerbehindertenrabatt

Audi A3 8VA Sportback

Hallo zusammen,

meine Eltern planen sich einen neuen Audi A3 Sportsback 2.0 S-line anzuschaffen. Mein Vater ist 72 Jahre alt und gemäß Schwerbehindertenausweis zu 100% behindert mit den Merkzeichen G,aG und H. Mein Vater hat zwar noch einen Führerschein, aufgrund seiner Behinderung würde das Fahrzeug aber überwiegend meine Mutter fahren und er wäre Beifahrer.

Wir haben nun mal bei einem Internet-Vermittler bzgl. eines Angebots nachgefragt. Nach Unterzeichnung des Vermittlerauftrages, storniert dieser allerdings unseren Auftrag. Als Grund wird hier genannt, dass das Alter meines Vaters, in Verbindung mit 100% Behinderung und der Fahrzeugkonfiguration nicht zusammen passt und Sie deshalb eine Vermittlung ablehnen. Ich nehme mal an, dass es bei der Fahrzeugkonfiguration um S-Line geht. Trotzdem verstehe ich diese Argumentation nicht.

Auf den Audi-Seiten finde ich nichts darüber, dass bei einem Schwerbehindertenrabatt nur gewisse Fahrzeugkonfigurationen möglich sind. Mein Vater hätte aufgrund des Aussehens und anderseits auch aufgrund des Wiederverkaufswert gerne S-Line.

Welche Erfahrungen habt Ihr diesbezüglich gemacht? Ist es möglich mit einem Schwerbehindertenrabatt das S-Line Paket zu bestellen und würde man auch einen Rabatt erhalten, wenn der Behinderte dass Fahrzeug nicht mehr selber fährt, sondern dieses nur als Beifahrer nutzt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Big_Player


Hallo zusammen,

meine Eltern planen sich einen neuen Audi A3 Sportsback 2.0 S-line anzuschaffen. Mein Vater ist 72 Jahre alt und gemäß Schwerbehindertenausweis zu 100% behindert mit den Merkzeichen G,aG und H. Mein Vater hat zwar noch einen Führerschein, aufgrund seiner Behinderung würde das Fahrzeug aber überwiegend meine Mutter fahren und er wäre Beifahrer.

Wir haben nun mal bei einem Internet-Vermittler bzgl. eines Angebots nachgefragt. Nach Unterzeichnung des Vermittlerauftrages, storniert dieser allerdings unseren Auftrag. Als Grund wird hier genannt, dass das Alter meines Vaters, in Verbindung mit 100% Behinderung und der Fahrzeugkonfiguration nicht zusammen passt und Sie deshalb eine Vermittlung ablehnen. Ich nehme mal an, dass es bei der Fahrzeugkonfiguration um S-Line geht. Trotzdem verstehe ich diese Argumentation nicht.

Auf den Audi-Seiten finde ich nichts darüber, dass bei einem Schwerbehindertenrabatt nur gewisse Fahrzeugkonfigurationen möglich sind. Mein Vater hätte aufgrund des Aussehens und anderseits auch aufgrund des Wiederverkaufswert gerne S-Line.

Welche Erfahrungen habt Ihr diesbezüglich gemacht? Ist es möglich mit einem Schwerbehindertenrabatt das S-Line Paket zu bestellen und würde man auch einen Rabatt erhalten, wenn der Behinderte dass Fahrzeug nicht mehr selber fährt, sondern dieses nur als Beifahrer nutzt.

Den Themenstarter zu kriminalisieren finde ich schon sehr gewagt.

Es sind immer die gleichen auffälligen die Behauptungen aufstellen ohne etwas zu wissen.

Der Themenstarter hat eine ganz normale Frage gestellt, ich zumindest kann nichts Falsches daran erkennen.

Jetzt zur Frage, der Internet Vermittler hat vielleicht zu viel versprochen und deshalb abgelehnt.

Unter den aufgeführten Umständen bekommst Du für deinen Vater bei Audi 15%.

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Zitat:

Original geschrieben von Audi S-Liner


Wo genau kann man denn diese "Klauseln" einsehen, ohne dauernd dem Händler auf der Pelle hängen zu
müssen?

Welche Klauseln meinst Du jetzt, die Klauseln für den Kauf oder den Betrieb?

Zitat:

Original geschrieben von Harald26



Zitat:

Original geschrieben von Audi S-Liner


Wo genau kann man denn diese "Klauseln" einsehen, ohne dauernd dem Händler auf der Pelle hängen zu
müssen?
Welche Klauseln meinst Du jetzt, die Klauseln für den Kauf oder den Betrieb?

Eigentlich jetzt speziell, was den Betrieb angeht, d.h. ob der Schwerbehinderte das Fahrzeug ausschließlich

fahren darf, oder auch andere Familienangehörige / Verwandte, um z.B. Besorgungen oder Fahrten des

Behinderten z.B. zum Arzt zu erledigen. Das andere sagt ja im wesentlichen schon die oben gepostete

PDF-Datei aus.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Big_Player


Danke erstmal für die vielen Beiträge.

Also es geht hier definitiv nicht um meine Konfiguration. Ich selber habe ein relativ neues Fahrzeug und wohne auch 400 km entfernt von meinen Eltern. Ich habe mich nur angeboten die Abwicklung mit einem Internet-Vermittler zu übernehmen. Es ist absolut in Ordnung und auch sinnvoll, dass die Umstände genauer geprüft werden, damit kein Mißbrauch getrieben wird.

So wie ich das jetzt verstanden habe, gibt es seitens Audi außer der Voraussetzung des Schwerbehindertenausweises mit den jeweiligen Merkmalen keine klaren Bestimmungen welche Fahrzeugkonfiguration für einen Behinderten als angemessen angesehen wird und welche nicht. Wenn es diese nicht gibt, dann finde ich sollte man dem Besteller doch selber überlassen, welche Ausstattung er gerne in seinem Fahrzeug hat.

Den Weg zum Internet-Vermittler habe ich vorgeschlagen, da hier gegenüber den üblichen 15% Schwerbehindertenrabatt beim Händler noch ein paar Prozente mehr rausspringen könnten.

Danke für die Verpflichtungserklärung, das sind ja schon mal ein paar mehr Definitionen als unter audi.de.
Was versteht Audi denn nun unter Selbstfahrer? Heißt das wirklich, dass der Behinderte das Fahrzeug selber fahren muss und nicht nur als Beifahrer fungieren kann / darf bzw. dann keinen Rabatt erhält?

Naja ich werde dann mal mit meinen Eltern den Gang zum Vertragshändler vor Ort machen und mal schauen was der zur Konfiguration sagt.

Bei meinem letzten Besuch bei Audi erzählt mir der Verkäufer von verschärften Kriterien.

Um den Missbrauch einzudämmen.

Z.B. Der Behinderte muss einen Führerschein haben. Ausnahme sind Behinderte die nicht die Möglichkeit haben einen Führerschein zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von Audi S-Liner



Zitat:

Original geschrieben von Harald26


Welche Klauseln meinst Du jetzt, die Klauseln für den Kauf oder den Betrieb?

Eigentlich jetzt speziell, was den Betrieb angeht, d.h. ob der Schwerbehinderte das Fahrzeug ausschließlich
fahren darf, oder auch andere Familienangehörige / Verwandte, um z.B. Besorgungen oder Fahrten des
Behinderten z.B. zum Arzt zu erledigen. Das andere sagt ja im wesentlichen schon die oben gepostete
PDF-Datei aus.

Gruß

Der ausschließliche Betrieb betrifft eigentlich nur die Steuerbefreiung.

Falls keine Steuerbefreiung vorliegt sehe ich keine Einschränkung von Audi.

Wie soll diese auch aussehen.

Bei Steuerbefreiungen der KFZ Steuer wird es interessanter. Da eine Steuerhinterziehung in Betracht kommt.

Wie schon erwähnt, der Betrieb mit dem Behinderten und für den Behinderten ist OK.

Probleme gibt es bei einem Tagesausflug ohne Behinderten usw..

Bei Urlaubsfahrten ohne den Behinderten kann für dieses Zeit die KFZ Steuer entrichtet werden.

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Hallo Leute,
mal eine ganz andere Frage. Selbst wenn die Konfiguration von TS stammt, was ist denn dabei wenn er ein Auto nach seinen Wünschen bestellt und der Vater es 12 Monate "fährt" (und wenn es nur 10km sind) und danach das Auto auf sich ummeldet.
Anders machen es die Werksangehörigen auch nicht. Die bieten im Internet sogar an ein Wunschfahrzeug zu bestellen und einen Vorvertrag zu machen.
Warum sollte es dann Beschränkungen von Audi bezüglich Ausstattung, etc. geben.
Der Geschädigte kann ja diesen Umstand auch bei der Bestellung angeben, bzw. gewisse Ausstattungen mit einem verbessertem Wiederverkaufswert rechtfertigen.
Alles Kindergarten. Viele Händler machen sich da eben in die Hose.
MfG

Zitat:

Original geschrieben von Rgbg_V5_


Hallo Leute,
mal eine ganz andere Frage. Selbst wenn die Konfiguration von TS stammt, was ist denn dabei wenn er ein Auto nach seinen Wünschen bestellt und der Vater es 12 Monate "fährt" (und wenn es nur 10km sind) und danach das Auto auf sich ummeldet.
Anders machen es die Werksangehörigen auch nicht. Die bieten im Internet sogar an ein Wunschfahrzeug zu bestellen und einen Vorvertrag zu machen.
Warum sollte es dann Beschränkungen von Audi bezüglich Ausstattung, etc. geben.
Der Geschädigte kann ja diesen Umstand auch bei der Bestellung angeben, bzw. gewisse Ausstattungen mit einem verbessertem Wiederverkaufswert rechtfertigen.
Alles Kindergarten. Viele Händler machen sich da eben in die Hose.
MfG

Manche Leute verstehen es halt einfach nicht. 2012 wurde einem mir bekannten Audi Vertragspartner fristlos der Händlervertrag gekündigt, aus genau diesen Gründen. Aber hast natürlich Recht, die machen sich alle einfach so in die Hose. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Sau0r



Zitat:

Original geschrieben von Rgbg_V5_


Hallo Leute,
mal eine ganz andere Frage. Selbst wenn die Konfiguration von TS stammt, was ist denn dabei wenn er ein Auto nach seinen Wünschen bestellt und der Vater es 12 Monate "fährt" (und wenn es nur 10km sind) und danach das Auto auf sich ummeldet.
Anders machen es die Werksangehörigen auch nicht. Die bieten im Internet sogar an ein Wunschfahrzeug zu bestellen und einen Vorvertrag zu machen.
Warum sollte es dann Beschränkungen von Audi bezüglich Ausstattung, etc. geben.
Der Geschädigte kann ja diesen Umstand auch bei der Bestellung angeben, bzw. gewisse Ausstattungen mit einem verbessertem Wiederverkaufswert rechtfertigen.
Alles Kindergarten. Viele Händler machen sich da eben in die Hose.
MfG
Manche Leute verstehen es halt einfach nicht. 2012 wurde einem mir bekannten Audi Vertragspartner fristlos der Händlervertrag gekündigt, aus genau diesen Gründen. Aber hast natürlich Recht, die machen sich alle einfach so in die Hose. 🙄

Na dagegen hätte ich mal geklagt. Denn wenn der Händler nachweisen kann, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist warum sollte Audi das dann tun?

Ich kenne Händler die mit dem Rabatt sogar werben und ich zitiere "mehr. Rabatt geht nur wenn Sie jemand mit Schwerbehinderung haben und wir darüber der Kaufvertrag laufen lassen". Das ist dann eben was anderes.

Das einem solchen Händler dann gekündigt wird ist ja wohl klar. Da braucht Audi ja nur einen Testkäufer hinschicken.

Aber wenn die Sache auf dem Papier in Ordnung ist wie kann sich dann bei Audi jemand anmaßen zu beurteilen wer welche Ausstattung bestellen darf.

Ich finde es auch nicht fair von Audi die Pflicht zur Überprüfung der Verpflichtungserklärung auf den Händler abzuschieben. "Nachweis obliegt dem Audi Partner" (sh. Punkt 4. der Erklärung)

Außerdem kenne ich große Audi Partner die auch mit diesen Rabatten arbeiten. Bei deren Absatzzahlen kann ich mir nicht vorstellen, dass Audi den Händlervertrag kündigt. Wenn dann bekommt der Händler eben nicht mehr die 15% vom Werk.

Übrigens sind da durchaus Werte beim Rabatt drin die auch bei anderen für gewisse Berufsgruppen drin sind. Z.B. für Journalisten. Da gibt es auch um die 20%.

Wer prüft schon nach ob einer mit einem Presseausweis wirklich als Journalist tätig ist. Theoretisch kann sich jeder als freier Journalist selbstständig machen.

Aber diese Überprüfung drückt Audi dann auch wieder auf die Händler ab.

Also ist es doch von Audi wohl so gewollt.

Auch bei 20% ist noch ein bisschen was verdient. Die Gewinnmargen bei Audi liegen bei 10,5%.

http://www.welt.de/.../...rdienen-die-Autohersteller-pro-Fahrzeug.html

Aber das darf man nicht auf den Listenpreis sehen sondern auf die üblichen 87% (= 100% minus ca. 13% Händlermarge). Davon dann die 10,5% gerechnet (=9,1% bezogen auf den Listenpreis).
Fazit bei ca. 78% vom Listenpreis macht Audi gerade keinen Verlust.
Oder glaubt hier einer Audi macht einen auf Samariter? Die legen auch bei diesen Autos nichts drauf. Die gewünschten Margen bei den Shareholdern sind damit natürlich nicht erzielbar!

Ich habe letzte Woche einen S3 in NSU abgeholt. Zugelassen ist er auf einen Bekannten mit 50% Behinderung ohne Merkzeichen, für den ich die gesamte Abwicklung gemacht habe. Es lief alles völlig problemlos, es kam keine einzige dumme Rückfrage. Alles wurde per Post erledigt und insgesamt gab es 20,25 % Rabatt. Die Vermittlung lief über rabatt-auto.de, von denen ich dann an ein Berliner Autohaus weitergeleitet wurde. Auch dort keinerlei Probleme, Ausweiskopien und Formulare hingeschickt und das Auto war bestellt, fertig. Völlig easy. Wenn es bei dir so Probleme gibt, einfach den Vermittler bzw. das Autohaus wechseln.

So wie es jetzt läuft ist das für mich reines Marketing. Mein Bekannter z.B. hat Diabetes und deshalb 50% Behinderung. Ist das ein gesamt-gesellschaftlich-gesehen legitimer Grund, einen Neuwagen billiger zu bekommen? Ich meine nein.
Wenn Audi den Behinderten etwas gutes tun wollte, dann würden sie einfach z.B. behindertengerechte Umbauen im Wert von bis zu 10% des Fahrzeugneuwertes kostenlos ausführen (oder einen entsprechenden Gutschein für eine Spezialwerkstatt beilegen). Dann gäbe es auch keinen Missbrauch.

Also meine Eltern haben in den letzten Jahren mehrere Autos mit Schwerbehinderten Rabatt gekauft und die meisten waren auch Sline Modelle. Da hat sich bisher noch nie ein Händler dran gestört.

Außerdem was spricht denn dagegen, wenn jemand im Alter auf sportliche Ausstattung steht?

Also daher würde ich einfach nen anderen Händler suchen. Die meisten Händler geben mittlerweile mehr als die 15%.

Ich persönlich mag die Online Vermittler eh nicht. Ich habe auch bisher immer die gleichen bzw. sogar bessere Konditionen bekommen im Vergleich zu den Online-Vermittlern.

Zitat:

Original geschrieben von Spacemarine


So wie es jetzt läuft ist das für mich reines Marketing. Mein Bekannter z.B. hat Diabetes und deshalb 50% Behinderung. Ist das ein gesamt-gesellschaftlich-gesehen legitimer Grund, einen Neuwagen billiger zu bekommen? Ich meine nein.
Wenn Audi den Behinderten etwas gutes tun wollte, dann würden sie einfach z.B. behindertengerechte Umbauen im Wert von bis zu 10% des Fahrzeugneuwertes kostenlos ausführen (oder einen entsprechenden Gutschein für eine Spezialwerkstatt beilegen). Dann gäbe es auch keinen Missbrauch.

Du hast natürlich im Einzelfall Recht.

Es gibt aber nicht nur schwarz oder weiß. Mit deiner Regelung würden viele Behinderte durch die Maschen fallen. Geistig und Körperlich behinderte die kein KFZ Führen dürfen z. b. oder die keinen umbau benötigen.

Diese Behinderte sind aber auf ein KFZ angewiesen.

Ich kann mir gerade keinen geistig Behinderten vorstellen, der auf einen Audi-Neuwagen angewiesen ist, den er zudem auch noch selbst fahren muss, um den Rabatt zu erhalten.

Dass ein körperlich behinderter nicht immer einen Umbau braucht, ist klar. Die Frage ist halt, warum gibt es überhaupt den Behinderten Rabatt? Natürlich sind viele Behinderte auf ein Fahrzeug angewiesen, aber das sind zig Millionen andere Menschen ohne Behinderung auch und die bekommen auch keinen Rabatt.

Die einzige vernünftige Erklärung für den Rabatt ist für mich, dass man damit die Nachteile kompensieren will, die ein Behinderter beim Autokauf gegenüber einem Nichtbehinderten hat. Und da fallen mir objektiv betrachtet nur die Sonderumbauten ein. Wenn man nur diese subventionieren würde, gäbe es keinen Missbrauch, d.h. es würden insgesamt weniger Rabatte ausgesprochen werden, so dass die einzelnen Rabatte für tatsächlich Behinderte, erhöht werden könnten. (Sonderumbauten sind teilweise extrem teuer.)

ich stimme ein bisschen allen hier zu.

zum Threadersteller: ich würde doch erst einmal zu einem Audi-Händler gehen und dort eine Konfiguration machen. Der wird dir genau erklären was machbar ist. ich denke, dass z.b S-Line Interieur mit Sportsitzen z.b nicht schwerbehindertenkompatibel ist, da ein behinderter Mensch nicht gut über die höheren Sitzwangen kommt etc. S-Line Fahrwerk z.b wär ja doof, weil es weniger Komfort bietet, genauso wie 18/19" Felgen im Vergleich mit 16". Ob das Autohaus jetzt soviel weniger % Rabatt gibt ist fraglich..

Ich nehme einmal an das Du weder aktiv noch passive davon betroffen bist.

Zitat:

Original geschrieben von Spacemarine


Ich kann mir gerade keinen geistig Behinderten vorstellen, der auf einen Audi-Neuwagen angewiesen ist, den er zudem auch noch selbst fahren muss, um den Rabatt zu erhalten.

Mit dem selbst Fahren hast Du etwas falsch verstanden Oder ich habe mich falsch ausgedrückt.

Zitat:

Original geschrieben von Spacemarine



Dass ein körperlich behinderter nicht immer einen Umbau braucht, ist klar. Die Frage ist halt, warum gibt es überhaupt den Behinderten Rabatt? Natürlich sind viele Behinderte auf ein Fahrzeug angewiesen, aber das sind zig Millionen andere Menschen ohne Behinderung auch und die bekommen auch keinen Rabatt.

Die einzige vernünftige Erklärung für den Rabatt ist für mich, dass man damit die Nachteile kompensieren will, die ein Behinderter beim Autokauf gegenüber einem Nichtbehinderten hat. Und da fallen mir objektiv betrachtet nur die Sonderumbauten ein. Wenn man nur diese subventionieren würde, gäbe es keinen Missbrauch, d.h. es würden insgesamt weniger Rabatte ausgesprochen werden, so dass die einzelnen Rabatte für tatsächlich Behinderte, erhöht werden könnten. (Sonderumbauten sind teilweise extrem teuer.)

Du hast mit der Vermutung „Nachteile kompensieren“ vollkommen recht.

Ein Behinderter benötigt schon einen PKW wo der nicht Behinderte ohne zurechtkommt. Somit betritt die Nachteil Kompensierung nicht nur die Umbauten.

Den Behinderten sollte man ihre Nachteile schon kompensieren und auch können.
Lassen wir es dabei jeder hat seine Meinung.
Wünsche dir noch einen schönen Tag

Also bei meinem Händler ( Rhein-Neckar-Dreieck) gibt's da keine Probleme. Eigentlich prüft Audi den Rabatt/Ausweis sowieso zunächst und behält sich ein Sonderkündigungsrecht vor, für den Fall das etwas nicht passt.
Sollte aber in der Regel keine größeren Probleme geben. Warum sollte ein Schwerbehinderter darauf verzichten müssen ein etwas sportlicheres Auto zu fahren bzw. fahren zu lassen? Finde ich nicht logisch. Darf sich ein Taubstummer dann auch kein Radio bestellen?

Also ich wüsste nicht das Audi das detailliert mit der Behinderung abgleicht. Fände ich auch irgendwie unangepasst. Bei einem R8 von mir aus aber alles andere...

Jedenfalls war das bei meiner Mutter nicht so. Sie hat auch einiges mitbestellt bestellt, ohne das Rückfragen kamen.
Manchmal gibt es Andorderungen daran welcher Buchstabe im Ausweis steht. 2012 brauchte man nur einen gültigen Ausweis.

Könnte mir höchstens vorstellen es am Online Händlern liegt.
Vielleicht mal zum richtigen Händler gehen. Denke da wird dir jemand helfen.

Grüsse

Also ich weiß, dass es teilweise auch ohne Merkzeichen ging. Aber das sind Aktionszeiträume. Aktuell ist auch wieder so ein Zeitraum. hab davon auch profitiert bei der Bestellung von meinem Cabrio aktuell...

Und ich meine auch, dass es Ausnahmen gibt, z.B. kann man mit dem Schwerbehindertenrabatt keine R8 bestellen. Das hab ich mal vom meinem Händler erfahren (nicht, dass ich mir einen kaufen wollte ;-)

Aber grundsätzlich kannst du dir deinen A3 so zusammenstellen wie du willst.

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