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Erfahrungen mit HDNA, Bagatelle, Anwalt

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 14:00

So Versicherungsg'schichten nerven und daher denken wir darüber nach einen Anwalt hinzuzuziehen.

Schuldfrage ist hoffentlich klar, Gelenkbus fährt in enge Straße (in der normalerweise auch kein Busverkehr herrscht) und touchiert das Fahrzeug meiner Frau (Bild 2).

3 Fragen hierzu:

Die HDNA (gegnerischer Versicherer) scheint nicht den besten Ruf zu haben, was die Abwicklung betrifft. Gibt es hierzu Erfahrungen?

Gibt es eine Bagatellgrenze, die das Hinzuziehen eines Anwaltes ausschließt? Im Moment kann ich eine Schadenssumme nicht beziffern.

Beschädigt sind Kotflügel vorne links und Außenspiegel, siehe Bild 1 + 3. Was meint Ihr, Bagatelle oder nicht?

Vielen Dank für Tipps und Hinweise ...

Bagatelle?
Gelenkbus
Bagatelle?
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. August 2019 um 6:22

Zitat:

@beachi schrieb am 20. August 2019 um 19:44:17 Uhr:

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 20. August 2019 um 15:10:49 Uhr:

Dank Anwalt, Schadenssumme innerhalb ncht mal mehr 2 Wochen überwiesen, jetzt Leihwagen, Werkstatt und Reparatur. Nochmal schönen Dank für all die Tipps und Hinweise ..

"dank anwalt" .... woher willst du wissen, dass es ohne anwalt nicht vielleicht sogar schneller gegangen wäre? ;)

Schwer vorstellbar. Allein wenn ich mir den Anhörungsbogen angesehe, der zwischenzeitlich eintrudelte (weil sich da was überschnitten hat) und den wir hätten bearbeiten müssen, dann fehlt mir der Glaube.

Auch mit "Bequemlichkeit" hat das wenig zu tun. Da hat jemand Mist gemacht und ich soll den zusätzlichen Aufwand der gesamten Korrespondenz noch tragen und mich noch rumärgern, weil ich irgendeine Frist oder eine juristische Spitzfindigkeit nicht beachtet habe? Sicher nicht.

Von Bagatellen abgesehen, ich würd's wieder so machen.

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Themenstarteram 31. Juli 2019 um 16:10

Jetzt mal halblang, a) ist das eine Anwohnerstraße und das Parkverbot bezieht sich auf "Nichtanwohner" ohne Parklizenz und b) was hat das mit einer "Restbreite" zu tun, wenn beidseitig das Parken für Anwohner nicht eingeschränkt ist?

feuerwehrdurchfahrt

Restbreite? Dann solltest du einmal im Straßenverkehrsrecht nachschauen.

Hat einer der hier "Teilhaftung" schreienden auch nur ein Beispiel parat, in welchem ein falsch geparktes Auto auf Kerzengerader Strecke in einer Seitenstraße, zu einer Teilhaftung führte?

@TE keine Sorge, selbst wenn das Fahrzeug falsch geparkt wäre, ließe sich in dieser Situation garantiert keine Mithaftung konstruieren. Einzig ein OWi wäre möglich.

so wie auf Bild 2 zu sehen wird es keine Probleme geben.... just my 2 Cents

3,05m müssen immer als Durchfahrtsbreite bleiben. Das könnte dort knapp erfüllt sein. Der Bus hat 2,5m bzw. 2,55m Breite (ohne Spiegel).

Zitat:

@NDLimit schrieb am 31. Juli 2019 um 18:14:38 Uhr:

so wie auf Bild 2 zu sehen wird es keine Probleme geben.... just my 2 Cents

Sehe ich absolut genau so, :)

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 16:18

Zitat:

@hjluecke schrieb am 31. Juli 2019 um 18:13:45 Uhr:

Restbreite? Dann solltest du einmal im Straßenverkehrsrecht nachschauen.

... und die Verkehrsbehörde sich mal Ihre Straßen ansehen und falls notwendig einseitige Halteverbote erlassen. Solange hier keine (Park-)Einschränkungen herrschen, lauf ich doch nicht mit dem Meterstab rum.

Wenn es weniger als 3,05m wären, dann bräuchte es kein Haltverbotsschild um dort ein Haltverbot zu haben. ;) Aber mir scheint das grad noch so zu passen.

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 16:26

3,05 sind locker gegeben, davon abgesehen.

Aber nehmen wir an, es wären nur 2,95 gewesen. Wer parkt dann falsch, der auf der rechten oder der auf der linken Seite? Beide würden angeben, auf der anderen Seite stand zum Zeitpunkt des Parkens keiner ...

@ TE

nimm, wie emfpohlen, einen Anwalt... wird schon...

Da schlägt dann das pöhse Pendel der Beweislast zu Lasten des Anspruchstellers aus ... ;)

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 16:37

btw. war natürlich auch die Streife vor Ort. Die hätten doch sicher einen Zollstock dabei gehabt, oder?

Auf das dünne Eis wird sich doch keiner begeben. Wenn da irgendwas mit Restbreite kommt, dann stand man halt da bevor die anderen Autos am gegenüberliegenden Fahrbahnrand standen.

Schaut mir nach München Schwabing aus (evtl Sendling) da ist das eine normale Situation.

Selbst wenn eine Mithaftung ins Rennen kommt (was ich aber auch ausdrücklich nicht glaube):

So ein neues Auto ist doch bestimmt Vollkasko-Versichert?

Gerade dann wäre der Anwalt wichtig, weil irgendwer muss dem Geschädigten ja den Begriff "Quotenvorrecht" erklären. Ich könnte es nicht ;)

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