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Erfahrungen mit HDNA, Bagatelle, Anwalt

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 14:00

So Versicherungsg'schichten nerven und daher denken wir darüber nach einen Anwalt hinzuzuziehen.

Schuldfrage ist hoffentlich klar, Gelenkbus fährt in enge Straße (in der normalerweise auch kein Busverkehr herrscht) und touchiert das Fahrzeug meiner Frau (Bild 2).

3 Fragen hierzu:

Die HDNA (gegnerischer Versicherer) scheint nicht den besten Ruf zu haben, was die Abwicklung betrifft. Gibt es hierzu Erfahrungen?

Gibt es eine Bagatellgrenze, die das Hinzuziehen eines Anwaltes ausschließt? Im Moment kann ich eine Schadenssumme nicht beziffern.

Beschädigt sind Kotflügel vorne links und Außenspiegel, siehe Bild 1 + 3. Was meint Ihr, Bagatelle oder nicht?

Vielen Dank für Tipps und Hinweise ...

Bagatelle?
Gelenkbus
Bagatelle?
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. August 2019 um 6:22

Zitat:

@beachi schrieb am 20. August 2019 um 19:44:17 Uhr:

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 20. August 2019 um 15:10:49 Uhr:

Dank Anwalt, Schadenssumme innerhalb ncht mal mehr 2 Wochen überwiesen, jetzt Leihwagen, Werkstatt und Reparatur. Nochmal schönen Dank für all die Tipps und Hinweise ..

"dank anwalt" .... woher willst du wissen, dass es ohne anwalt nicht vielleicht sogar schneller gegangen wäre? ;)

Schwer vorstellbar. Allein wenn ich mir den Anhörungsbogen angesehe, der zwischenzeitlich eintrudelte (weil sich da was überschnitten hat) und den wir hätten bearbeiten müssen, dann fehlt mir der Glaube.

Auch mit "Bequemlichkeit" hat das wenig zu tun. Da hat jemand Mist gemacht und ich soll den zusätzlichen Aufwand der gesamten Korrespondenz noch tragen und mich noch rumärgern, weil ich irgendeine Frist oder eine juristische Spitzfindigkeit nicht beachtet habe? Sicher nicht.

Von Bagatellen abgesehen, ich würd's wieder so machen.

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ich denke mal das dürfte mehr als eine Bagatelle sein,

wenn mal nicht der Reifen/Felge und Achse auch noch was abbekommen haben

Anwalt und Gutachten machen lassen

1: keine Ahnung

2: nein

3: eher nein...

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 14:09

Schon mal schönen Dank für die schnellen Antworten. Der Mii ist gerade mal eine Woche jung und Frau ist untröstlich und ziemlich durch den Wind. In jedem Fall Anwalt?

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 31. Juli 2019 um 16:09:09 Uhr:

Schon mal schönen Dank für die schnellen Antworten. Der Mii ist gerade mal eine Woche jung und Frau ist untröstlich und ziemlich durch den Wind. In jedem Fall Anwalt?

auch wenn ich wieder gesteinigt oder als Dampfplauderer bezeichnet werde: Ja

würde ich machen

gleich kommen zwar wieder der bayer und andere und meinen wozu Anwalt? kann man doch alles selber klären .................

wie gesagt ich würd nen Anwalt nehmen, und zwar von Anfang an

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 14:12

Am End bekommen wir noch irgendeine Teilschuld, weil wir parkend am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben. Man hat ja schon Pferde kotzen sehen ...

wenn Ihr keinen Parkverstoss begangen habt: nö

Unbedingt!

 

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 31. Juli 2019 um 16:09:09 Uhr:

Schon mal schönen Dank für die schnellen Antworten. Der Mii ist gerade mal eine Woche jung und Frau ist untröstlich und ziemlich durch den Wind. In jedem Fall Anwalt?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 31. Juli 2019 um 16:14:25 Uhr:

wenn Ihr keinen Parkverstoss begangen habt: nö

Und selbst wenn doch... immer noch sehr unwahrscheinlich. Man darf auch in falsch abgestellte Hindernisse nicht reinfahren.

Eine (Teil-)Haftung des Falschparkers ist eher anzunehmen, wenn jener die Sicht Zuparkt, so steht, dass auch der Dümmste Mensch unter Wahrung aller Vorsichtsmaßnahmen in ihn hätte reinfahren müssen, etc.

Hier ist es eindeutig: Bus versucht Manöver, Bus überschätzt sich, Bus haftet. Im Zweifel hätte er halt stehen bleiben müssen.

Anwalt auf jeden Fall: Hier steht möglicherweise ein neuer Neuwagen im Raum ;)

am 31. Juli 2019 um 15:07

Die Dame steht natürlich im Zonenhaltverbot,ist am Schild deutlich zusehen,die erforderliche Breite der Fahrbahn ist auch unterschrittenfürs Parken und Halten

50 zu 50 ?

B19

Die Gutachterbeauftragung ist ganz sicher gerechtfertigt. Die Sachschadenshöhe ist zunächst mal unklar und da muss ein Fachmann draufschauen. Hier wird es auch nach erfolgter Reparatur eine Wertminderung geben. Den Schaden kann man ohne Gutachten nicht beziffern. Daher kommt man am Gutachtenauftrag nicht vorbei.

Für die Anwaltskosten gibt es keine Bagatellgrenze. Sie sind immer erstattungsfähig. Die Abwicklung ist in professionellen Händen auch besser aufgehoben.

Bei der Regulierung wird es vermutlich auch zum Streit kommen.

Moin!

(...) wobei ich erst einmal abwarten würde, was die Versicherung so schreibt. Auch die Sache mit dem Schild ist noch zu klären, ob da wirklich ein Halte- oder Parkverbot vorhanden ist. In welche Richtung das gilt, ist so deutlich nicht zu erkennen. Auch ist es richtig, dass die frei restlich Breite nach dem Parken nicht eingehalten wurde.

Trotz Allem darf sich natürlich keiner mit "Gewalt dort Platz schaffen". Schuldfrage 50/50 meine ich auch.

G

Eine Quote wird aus der Haftung und Mithaftung aus Verschulden und der Betriebsgefahr der jeweiligen Fahrzeuge gebildet.

Unstreitig geht von einem derartigen Bus eine weitaus höhere Betriebsgefahr aus, als von einem geparkten PKW.

Folglich ist eine Quote von 50/50 absolut unrealistisch, zumal auch die Verschuldenshaftung des Busfahrers höher zu bewerten ist.

Wenn wirklich ein verkehrswidriges Parken, was ich nicht erkenne, vorlag, ist eine Mithaftung des TE Fahrzeuges von allenfalls 25 % bis 1/3 vertretbar.

Grüße von Klaus

Ok, warten wir es ab. Vor "Gott und vor Gericht" werden oft unrealistische Entscheidungen getroffen.

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