Erfahrungen mit H4 LED Lampen?

Ford Scorpio Mk1

Hallo Leute,

hat von euch schon jemand Erfahrungen mit H4 oder H3 LED Lampen gemacht?
Weil diese 100/80W Halogen H4 sind ja auch keine Lösung auf Dauer...

MfG

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Zitat:

Original geschrieben von konsulistic


Da gibt es eigentlich keine Erfahrungen zu machen, da diese Lampen schlicht unzulässig sind!

Verlust der ABE usw. ......

das war nicht meine Frage!

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Zitat:

Original geschrieben von hase_im_pfeffer



na da wird hoffentlich die Polizei das Ding bald mal stilllegen, die sind gerade bei LED gerade rigoros.
ABE verfällt übrigens auch...

Aber die Antwort liest Du ja sowieso net... 😁

Ach was, nur die Praxis zählt, und nicht die Theorie, die neuerdings Blauen haben mich schon mehrfach angehalten und wie so oft, suchen sie nur nach Drogen und Waffen - für die Lampen haben sie sich noch nicht interessiert.

Was in der Theorie verboten ist, interessiert diese Herren in der Praxis kein Stück !

Abgesehen davon besteht mein Auto eh schon zu gut 60% aus Fremdteilen; Und kommt trotzdem immer wieder ganz regulär über den Tüv - Es zählt nur die Auffälligkeit der Umbauten, wenn alles dezent und original ausschaut interessiert es die Behörden nicht !

Um nochmals auf LED Licht und Sichtweite zurück zu kommen, darum ging es doch hier ?
Ich hab mir die Dinger mal bestellt für die Nebelscheinwerfer bei meinem Mondeo MK3 ,die Birnen sind vollgetackert mit LED`s und man sieht im dunklen rein gar nichts,wenn man rein schaut ist man für 30 sec blind aber das wars auch schon,schönes Tagfahrlicht aber mehr auch nicht.
Gruss Rene

Zitat:

Original geschrieben von renehertel


Um nochmals auf LED Licht und Sichtweite zurück zu kommen, darum ging es doch hier ?
Ich hab mir die Dinger mal bestellt für die Nebelscheinwerfer bei meinem Mondeo MK3 ,die Birnen sind vollgetackert mit LED`s und man sieht im dunklen rein gar nichts,wenn man rein schaut ist man für 30 sec blind aber das wars auch schon,schönes Tagfahrlicht aber mehr auch nicht.
Gruss Rene

dann sind es alte LED's, mit den SMD LED's, reichen zwei T10 Standlicht-Lampen, mit je 8 SMD, um die Straße gut auszuleuchten, und zwar ohne das Abblendlicht einzuschalten.

Wichtig ist natürlich auch, warm weiß zu nehmen, damit es nicht so auffällt.

Im ersten Regen wirst du fluchen, garantiert.

Ich gedenke an so manchen Winter zurück; wo man bei herkömlichen Leuchtmitteln grad noch einen kleinen aufgetauten Ring hatte am Reflektor.

Genau das soll bei Xenon die Reinigungsanlage verhindern, bei LED´s wirds dir gnadenlos zufrieren.

Mach was du willst.

Bin seid Jahren mit sauberen Reflektoren + Streugläsern, mit Nightbrakern bestückt höchst zufrieden

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Zitat:

Original geschrieben von konsulistic


Relaisschaltung verbauen in Verbindung mit Osram Nightbreakern und es ward auf legale Weise helles Licht! 😁

Hier der Schaltplan.

Danke für den Schaltplan und die Detaillierte Beschreibung !

Dass verdient ein Zitat, anstelle eines schlichten Danke.

Zitat:

Original geschrieben von Cuory


Was in der Theorie verboten ist, interessiert diese Herren in der Praxis kein Stück !

Es zählt nur die Auffälligkeit der Umbauten, wenn alles dezent und original ausschaut interessiert es die Behörden nicht !

So einen scheiß habe ich ja schon lange nicht mehr gehört!

Es wird die Versicherungen sehr interessieren! Der Gutachter, wird es finden! Die Leuchtmittel werden bei einer Prüfung IMMER aus dem Sockel genommen und kontrolliert. Gerade bei Auffahrunfällen mit Personenschaden oder höheren Sachschäden!

Du wirst da schnell keine Haftung mehr haben und ggf. dein GANZES Leben für bezahlen!

Ich würde dir nicht wegen einem Standlicht ans Bein pissen! Aber, die Bremslichter mit China-Schrott zu bestücken geht gar nicht! Das Auto gehört aus dem Verkehr gezogen. Die LEDs gehen oft genug ohne Vorwarnung kaputt. Fangen an zu blinken, oder glimmen nur! Oft passiert es auch, dass das Problem Spannungsabhängig ist. Bei stehendem Wagen im Leerlauf oder Motor aus, ist alles i.O.! Bei erhöhter Drehzahl spinnt die LED! Da sieht dann keiner die Bremslichter mehr.

Noch nie jemanden mit blinkenden Kennzeichen-LEDs gesehen? Sie sehen es oft selber nicht, weil das Problem bei Motor aus nicht da ist! Das kann auch bei deinem Bremslicht so sein!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes



Es wird die Versicherungen sehr interessieren! Der Gutachter, wird es finden! Die Leuchtmittel werden bei einer Prüfung IMMER aus dem Sockel genommen und kontrolliert. Gerade bei Auffahrunfällen mit Personenschaden oder höheren Sachschäden!

Das Auto gehört aus dem Verkehr gezogen.

Joh alla hopp 😛

Zitat:

Original geschrieben von Johnes


Es wird die Versicherungen sehr interessieren! Der Gutachter, wird es finden! Die Leuchtmittel werden bei einer Prüfung IMMER aus dem Sockel genommen und kontrolliert. Gerade bei Auffahrunfällen mit Personenschaden oder höheren Sachschäden!

Du wirst da schnell keine Haftung mehr haben und ggf. dein GANZES Leben für bezahlen!

Bei allem Verständnis, dass ist so nicht richtig.

Dem Geschädigten gegenüber ist die Haftpflicht grundsätzlich Leistungspflichtig (natürlich entsprechend der Schuldverhältnisse am Unfall, wobei sich diese durchaus durch die Basteleien zu ungunsten des VN verlagern können - deswegen auch der Sachverständige) - gegenüber dem Versicherungsnehmer ist der mögliche Regress selbst bei grober oder vorsätzlicher Verletzung der Obliegenheiten begrenzt. (i.d.R. auf max. 5.000 Euro)

Das "das ganze Leben lang abzahlen" ist also so nicht richtig.

Es kann aber - ja nach Umstand - auch massive strafrechtliche Konsequenzen geben, bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen. Aber wohl nicht, wenn jemand aus juvenielen Leichtsinn an seinen Birnchen gebastelt hat.. ^^

Zitat:

Bei allem Verständnis, dass ist so nicht richtig.

Dem Geschädigten gegenüber ist die Haftpflicht grundsätzlich Leistungspflichtig (natürlich entsprechend der Schuldverhältnisse am Unfall, wobei sich diese durchaus durch die Basteleien zu ungunsten des VN verlagern können - deswegen auch der Sachverständige) - gegenüber dem Versicherungsnehmer ist der mögliche Regress selbst bei grober oder vorsätzlicher Verletzung der Obliegenheiten begrenzt. (i.d.R. auf max. 5.000 Euro)

Das "das ganze Leben lang abzahlen" ist also so nicht richtig.

Es kann aber - ja nach Umstand - auch massive strafrechtliche Konsequenzen geben, bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen. Aber wohl nicht, wenn jemand aus juvenielen Leichtsinn an seinen Birnchen gebastelt hat.. ^^

jepp, völlig korrekt.

Wollte ich auch schon schreiben, aber es geht hier einer Person nicht um korrekte Aussagen...

sondern dass die Diskussion am Leben gehalten wird. 😉 😁

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