Erfahrungen: auf LED umrüsten
Hey Leute.
In Autos werden ja schon immer öfter LED-Autoscheinwerfer verbaut… Halogenlampen gibt’s zwar natürlich auch noch, aber ich sehe die Zukunft ja in LEDs. Was meint ihr, wie sich das in den nächsten Jahren entwickeln wird? Den Umstieg auf LED konnte man ja schon in den eigenen vier Wänden beobachten…ausgenommen bei uns zu Hause, wo noch immer Glühlampen brennen…Habt ihr bei euch im Haus schon auf LED umgerüstet und wenn ja, was sind eure Erfahrungen dazu? Es heißt ja immer, dass man damit so viel Strom einsparen könne.
Beste Antwort im Thema
Mögen die euch nicht bei der Stadtverwaltung?😁
Bei uns sind auch einige Straßenzüge auf LED umgestellt worden. Helle, großflächige Ausleuchtung mit sehr angenehmer Lichtfarbe. Kein Vergleich mit den Orangenfunzeln vorher.
Gruß
electroman
139 Antworten
Du hast einen Vertrag mit der Versicherung! Diese sagt dir, was dein Fahrzeug erfüllen muss. Dazu gehört die BE, damit ein wirksamer Vertrag vorhanden ist.
Ob du da eine Strafe vom Gesetzgeber zu erwarten hast, ist da noch was anderes.
Hast das Teil aber Einfluss auf den Unfallhergang, bist du auch vor dem Gesetz fällig. Sonst eben nur Probleme mit der Versicherung.
MfG
Hallo Johnes, ist mir alles klar, es ist halt so, ob mir das (immer) passt oder nicht.
Bei meinen bisherigen Fahrzeugen kam ich noch nicht in die Versuchung etwas einzubauen was die BE außer Kraft setzte/setzen könnte.
Bei meinem Tigra hätte ich dennoch gerne eine Lösung, mehr Licht ins Dunkle zu bringen ;-)).
Ich verstehe nicht wie so ein Auto eine BE mit so schlechten Scheinwerfern bekommen konnte ;-)). In der obersten Leuchtweitenstufe kann man kaum 20 Meter (eher deutlich weniger) vor einem die Straßenoberfläche erkennen, geschweige denn den Fahrbahnrand.
Selbst unter 100 Km/h auf einer Landstraße bspw. eine Zumutung, weil man ja eben nicht ständig mit dem Fernlicht unterwegs sein kann. Muss man Abblenden fährt man praktisch in ein "Schwarzes Loch" ;-)), fast wie im "galaktischen" ;-)) Sinne . Hellere Leuchtmittel würden dabei sowieso nur den bisherigen Lichtraum besser beleuchten, ergo quasi "fast" nichts bringen.
Man kann die Scheinwerfer auch nicht nachjustieren, (wie bspw. bei meinem Fronti noch möglich), obwohl da mit Sicherheit noch viel "Luft" ;-)) nach oben wäre, bevor tatsächlich in Abblendstellung der Gegenverkehr geblendet werden könnte.
Zitat:
@markuc schrieb am 6. Februar 2018 um 13:07:56 Uhr:
Abdeckung vielleicht blind geworden? Könnte man dann neu polieren.
Hallo @markuc! Leider nein, alles völlig normal und klar.
Das Licht scheint einfach nicht hoch und somit nicht weit genug, als wenn man die unterste Stufe der Weitenregulierung eingestellt hätte. Wenn ich die einstellen würde, wäre das fast so als wenn ich überhaupt kein Licht eingeschaltet hätte ;-)). So voll/schwer könnte ich den Kofferraum gar nicht beladen, um die jemals benutzen zu können.
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Bei uns ist eine Tiefgarage mit gegossenem Boden, der lt. meinem Laser 100% Eben ist. Da hab ich früher meine Scheinwerfer geprüft und eingestellt.
Höhe der Glühlampe messen und dann mit der am Scheinwerfer angebrachten Angabe der Neigung (1.2%) errechnen, in welcher Entfernung der Lichtkegel den Boden berührt. Das ausmessen und prüfen. (Oder wenn Garage zu kurz, die Höhe entsprechend bei Entfernung X berechnen.)
MfG
Beim Fahrlicht, Positionsleuchten, Nebel- u. Bremsleuchten bin ich ja d'accord.
Aber die Rückfahrscheinwerfer betreffend sehe ich das nicht so problematisch, die benutze ich praktisch tatsächlich nur auf Privatgrund.
Irgendwie erinnert mich die Diskussion an die um die nachgerüstete S/S-Memoryfunktion.
Sind die Reflektoren blind? Es gibt sicher bessere und schlechtere Scheinwerfer bei der Lichtausbeute, aber so schlecht sollte es nie sein.
Parkst du nie ein auf öffentlichen Gelände? Kann ich mir schlecht vorstellen.
Das Rück,Brems, Blink und Fahrtlicht wichtiger ist als ein Rückfahrscheinwerfer, da gebe ich dir natürlich recht.
Die Logik des kleinen Mannes muss nicht mit der Logik des Gesetzgebers übereinstimmen.
Aber es steht jedem Deutschen Staatsbürger frei seinen Wohnort zu wählen, und mit einer echten deutschen Staatsbürgerschaft ist man in fast allen Ländern auf diesem Planeten willkommen.
Das mit deinen Rückfahrscheinwerfern ist deine Meinung, sieht aber der Gesetzgeber anders, da liegt der Hund begraben.
Du kannst aber ganz offiziell und legal dein Problem umgehen, Lichttechnisches Gutachten, kann schnell mal 4 oder 5 Stellig werden, oder Zusatzscheinwerfer mit Zulassung verbauen, schaut beschissen aus, aber wäre legal.
Zitat:
@gobang schrieb am 6. Februar 2018 um 19:04:41 Uhr:
Aber die Rückfahrscheinwerfer betreffend sehe ich das nicht so problematisch
Mal vorausgesetzt man würde dir in diesem Fall den kleinen Finger reichen....
Wann fängst du dann an die restlichen Finger und den Arm auszureissen?
Zitat:
@frestyle schrieb am 6. Februar 2018 um 19:19:49 Uhr:
Die Logik des kleinen Mannes muss nicht mit der Logik des Gesetzgebers übereinstimmen.Aber es steht jedem Deutschen Staatsbürger frei seinen Wohnort zu wählen, und mit einer echten deutschen Staatsbürgerschaft ist man in fast allen Ländern auf diesem Planeten willkommen.
Das mit deinen Rückfahrscheinwerfern ist deine Meinung, sieht aber der Gesetzgeber anders, da liegt der Hund begraben.
Du kannst aber ganz offiziell und legal dein Problem umgehen, Lichttechnisches Gutachten, kann schnell mal 4 oder 5 Stellig werden, oder Zusatzscheinwerfer mit Zulassung verbauen, schaut beschissen aus, aber wäre legal.
Es ist doch keine Frage dass nur eine Abnahme eine Legalisierung möglich machen könnte, aber wie Du schon selbst (und andere) bemerkt hast, stehen die zu erwartenden Kosten in keiner Relation zum wahrscheinlichen Nutzen! Ergo lässt man das.
Trotzdem bleibe ich dabei, dass nicht alles was verbaut werden könnte, gleichsam automatisch verkehrsgefährdent wäre (eben nur weil nicht geprüft). Sonst brauchst Du gar keine Veränderungen vorzunehmen, die erst noch eine Einzelabnahme erfordern. Normal sollte man dabei ja auch schon wissen ob Bestimmungen verletzt werden könnten. Ergo macht man sich zuvor schlau, was gehen könnte.
Ich möchte auch nicht von anderen gefährdet werden und werde mich Hüten selbst etwas zu verbauen was "nicht" zugelassen ist, auch wenn völlig bedenkenlos und funktionstüchtig.
Zitat:
@Johnes schrieb am 6. Februar 2018 um 18:03:58 Uhr:
Bei uns ist eine Tiefgarage mit gegossenem Boden, der lt. meinem Laser 100% Eben ist. Da hab ich früher meine Scheinwerfer geprüft und eingestellt.Höhe der Glühlampe messen und dann mit der am Scheinwerfer angebrachten Angabe der Neigung (1.2%) errechnen, in welcher Entfernung der Lichtkegel den Boden berührt. Das ausmessen und prüfen. (Oder wenn Garage zu kurz, die Höhe entsprechend bei Entfernung X berechnen.)
MfG
Ich finde leider an den Scheinwerfern "keine" Möglichkeit die anders zu verstellen, als über die Leuchtweitenregulierung ;-))
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 6. Februar 2018 um 19:13:41 Uhr:
Sind die Reflektoren blind? Es gibt sicher bessere und schlechtere Scheinwerfer bei der Lichtausbeute, aber so schlecht sollte es nie sein.
Die Reflektoren sind absolut in Ordnung, auch das Klarglas davor. Und die Leuchtintensität wirkt sich "nur" auf den Bereich der eben ausgeleuchtet wird, aus. Es geht um fehlende Leuchtweite beim Abblendlicht.
Ne Möglichkeit zur Verstellung hat jeder Scheinwerfer. Irgendwo muss da eine Einstellschraube sein.
Siehe hier zB. https://goo.gl/images/v3nDtQ
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 6. Februar 2018 um 20:47:32 Uhr:
Ne Möglichkeit zur Verstellung hat jeder Scheinwerfer. Irgendwo muss da eine Einstellschraube sein.
Hatte ich mir eigentlich auch gedacht, nur ich finde nichts. Muss eh mal vorne alles abschrauben und dabei die Scheinwerfer ausbauen. Die Scheinwerfer sind vorne so eingelassen dass die Körper selbst "keinen" Spielraum haben. Beim Fronti ist das noch ganz anders, wie bei allen Fahrzeugen die ich hatte und kenne.
Beim letzten TÜV musste auch nichts verstellt werden, da gibt es aber auch immer ein Bereich der kleine Abweichungen zu lässt.
Zitat:
@toyotahelferlein schrieb am 6. Februar 2018 um 20:36:30 Uhr:
Zitat:
@Johnes schrieb am 6. Februar 2018 um 18:03:58 Uhr:
Bei uns ist eine Tiefgarage mit gegossenem Boden, der lt. meinem Laser 100% Eben ist. Da hab ich früher meine Scheinwerfer geprüft und eingestellt.Höhe der Glühlampe messen und dann mit der am Scheinwerfer angebrachten Angabe der Neigung (1.2%) errechnen, in welcher Entfernung der Lichtkegel den Boden berührt. Das ausmessen und prüfen. (Oder wenn Garage zu kurz, die Höhe entsprechend bei Entfernung X berechnen.)
MfG
Ich finde leider an den Scheinwerfern "keine" Möglichkeit die anders zu verstellen, als über die Leuchtweitenregulierung ;-))
Kann ich mir fast nicht vorstellen. Aber ich hatte auch noch keinen Opel.
Am unteren Befestigungspunkt des Scheinwerfers ein, zwei Unterlegscheiben drunterbasteln?