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Er ist da: F11 528i Sophistograu

BMW 5er F11
Themenstarteram 7. Januar 2011 um 20:23

Heutemittag habe ich mein neues Auto bekommen, eine 528i Touring in Sophistograu, mit leder Naturbraun.

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40 Antworten

Auch in Deutschland macht das spätere "Beledern" für die Leasing-Fraktion Sinn, ich sage nur 1% Regel... Felgen und Leder einfach hinterher und schon sind ein paar Tausender weniger im Bruttolistenpreis und demnach auch zu versteuern. Allerdings ist man dann an die Seriensitze gebunden, oder sehe ich das falsch? Bei Sport- und Komfortsitzen wird man ja zu Aufpreisen "genötigt".

Beste Grüße aus München und weiter viel Spaß mit Deinem Auto

Alex

am 22. Juni 2011 um 11:07

Zitat:

Original geschrieben von madmaexchen

Auch in Deutschland macht das spätere "Beledern" für die Leasing-Fraktion Sinn, ich sage nur 1% Regel... Felgen und Leder einfach hinterher und schon sind ein paar Tausender weniger im Bruttolistenpreis und demnach auch zu versteuern. [...]

Genau genommen sind diese Kosten - wie auch sonstiges Fahrzeugzubehör - selbstverständlich zu versteuern, da sie einen geldwerten Vorteil darstellen. In der Praxis wird es dem Finanzamt allerdings i.d.R. nicht auffallen, außer man hat eine Steuerprüfung im Hause und der Prüfer nimmt sich des Themas mal genauer an.

Also Vorsicht mit solchen Tricks! Da kann es sonst nach Jahren noch zu Nachforderungen kommen!

Du redest aber hier von angestellten Leasingnehmern. Bei Selbständigen kann von geldwertem Vorteil keine Rede sein.

am 22. Juni 2011 um 11:33

schaut echt super aus!!

am 22. Juni 2011 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von madmaexchen

Du redest aber hier von angestellten Leasingnehmern. Bei Selbständigen kann von geldwertem Vorteil keine Rede sein.

Ich bin selbständig und mein Steuerberater sieht das anders. Aber gut zu wissen, ich hak da nochmal nach.

 

Zitat:

Original geschrieben von madmaexchen

Du redest aber hier von angestellten Leasingnehmern. Bei Selbständigen kann von geldwertem Vorteil keine Rede sein.

ohne Fahrtenbuch.... bleibts aber bei der 1% Regelung......

Mit der 1% Regelung wär ich mal ganz vorsichtig.... spätestens bei der nächsten Steuerprüfung wird das auto rausgehaun, und mann kann mächtig zahlen. Der Prüfer behauptet einfach das du den wagen maximal zu 30% geschäftlich benützt ( beweis du mal das gegenteil....), und dann wirds ein teurer spass.

Autos am besten einfach privat nehmen, und für jede Fahrt nen Fahrtkostenabrechnung machen. Vorallem kann man das auto jederzeit wieder verkaufen, ohne die hälfte dem FA. zu schenken wenn es schon abgeschrieben ist.

Zitat:

Original geschrieben von madmaexchen

Auch in Deutschland macht das spätere "Beledern" für die Leasing-Fraktion Sinn, ich sage nur 1% Regel... Felgen und Leder einfach hinterher und schon sind ein paar Tausender weniger im Bruttolistenpreis und demnach auch zu versteuern.

Wenn ich Leder etc. direkt mitbestelle, ist es erstmal "kostenlos" und ich zahle jeden Monat meine X Euro Leasingrate. Mache ich es andersrum und kümmere mich selbe rum Leder, zahle ich direkt auf einen Batzen 2-3T€. Ist also immer eine pers. Vorliebe und hängt vom eigenen Steuersatz ab.

Dazu kommt das Problem, dass ich bei den meisten Leasinggesellschaften das Fahrzeug bei Rückgabe "zurückbauen" muss. Wird umständlich und teuer. ;)

So wird es von den Steuergesetzen vorgesehen:

Nachträgliches Beledern oder neue großes Felgen sind nachträgliche Anschaffungskosten, die dem Bruttolistenpreis (1% Regel) und dem Kaufpreis für die Abschreibung zugeschlagen werden.

Wenn das Leder kaputt ist oder eine Felge defekt ist und eine Ersatzbeschaffung vorgenommen wird, spricht man von Erhaltungaufwand, der vollständig im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden kann ohne den Bruttolistenpreis zu erhöhen.

Auch bei einer 1% Regel müssen Aufzeichnungen vorliegen, um die 50% Nutzung nachzuweisen.

am 23. Juni 2011 um 18:59

es ist erfreulich, dass die 6-Zylinder Benziner jetzt nicht mehr "nageln" !

Zitat:

Original geschrieben von madmaexchen

Du redest aber hier von angestellten Leasingnehmern. Bei Selbständigen kann von geldwertem Vorteil keine Rede sein.

Der Geldwerte Vorteil bezieht sich auf die Versteuerung der Privatnutzung eines geschäftlichen Fahrzeuges. Der ist selbstverständlich sowohl bei Selbstständigen wie auch bei Angestellten fällig. Der Unterschied liegt lediglich darin dass der Selbstständige zusätzlich noch nachweisen muss dass er 50% dienstlich fährt.

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