Endlich isser mein. Steht da und ich darf nich...
Hallo Leute,
endlich hab ich meinen Wunsch - A5 gefunden. Steht als Jahreswagen beim Freundlichen.
Alles unterschrieben. Wunderbar und mit Anzahlung über Audi finanziert...
Dachte: "Hmmm, jetzt kann ich den nächste Woche nach Anmeldung abholen..."
Tja, falsch gedacht. Es gibt wohl ein Gesetz, dass besagt, dass erstmal 2 Wochen nach Begin der Finanzierung, der Händler das Recht hat abzuwarten; da man als Kunde ohne Grundangabe vom Vertrag zurücktreten kann und der Händler das Auto dann zurückbekommt und keine Kohle bekommt....
Der will mich also 2 Wochen hinhalten.
Ist mir noch nie passiert. Nur, weil der Händler weiter weg ist und mich persönlich nicht kennt, nimmt er sich dieses Recht nun auch raus. Das gibt einem nicht gerade ein gutes Gefühl.....und ich darf eben 2 Wochen nicht fahren...
Kann man das irgenwie regeln..a la: "Ich trete vom Rücktrittsrecht zurück oder so ?!?!"
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Berner Baer
Falsch. Der Kaufvertrag gilt als mit dem Kreditvertrag verbundener Vertrag. Wenn der Kunde der Kreditvertrag widerruft, erlischt auch der Kaufvertrag. Und genau deshalb will sich der Händler gegen daraus resultierende Nachteile absichern, in dem er dem Käufer das Eigentum am Auto erst nach Ablauf der Widerrufsfrist des Kreditvertrages überträgt.Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Selbst wenn der Kunde vom Kreditvertrag zurücktritt schuldet er dem Händler immer noch den Kaufpreis.
Liebe Gemeinde,
mit wachsendem Unbehagen lese ich die Beiträge hier... Der einzige, der hier juristisch alles richtig sieht, ist unser Schweizer Berner Bär. Man sieht mal wieder, dass unser BGB und das Schweizer Obligationenrecht sehr ähnlich sind...😛 Auch wenn hier schon auf die offenbar raffgierigen Rechtsanwälte geschimpft wurde, oute ich mich mal... Ich bin solch ein Raffgieriger (*Duck wech*...) und zu allem Überfluß noch auf Recht in der Autoindustrie spezialisiert...😎
Also: Ich hatte schon gepostet, dass das Problem nur auf einer Klausel in den AGB des Händlers basiert. Der Händler darf sich bei solchen drittfinanzierten Kaufverträgen (verbunden mit einem Darlehensvertrag mit einem Dritte, d. h. einer Bank) in seinen AGB das Recht vorbehalten, das Fahrzeug erst nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist des Käufers auszuliefern. Das ist rechtmäßig und steht in den AGB nahezu aller Kfz-Händler. Der Käufer weiß davon auch, weil er darauf hingewiesen wird, wie auch hier geschehen... Das Widerrufsrecht ist auch nicht mit einem Rücktritt zu verwechseln (auch wenn das BGB dann zur ABwicklung nach Widerruf auf die Rücktrittsvorschriften des BGB verweist), sondern besteht hier, um dem Käufer eine zusätzliche Sicherheit (Überlegungsfrist) einzuräumen, weil er eben nicht nur einen Kaufvertrag über das Auto mit dem Händler schließt, sondern gleichzeitig auch noch einen Darlehensvertrag mit der Bank, also 2 unterschiedliche Verträge. Und da diese Situation für den Käufer gefährlicher ist, gibt ihm der Gesetzgeber die Möglichkeit, nochmals 2 Wochen darüber nachdenken zu können (daher beginnt die 2-Wochenfrist auch erst nach ordnungsgemäßer Aufklärung des Käufers über diese Situation...). Und - wie der Berner Bär schon schrieb - handelt es sich um verbundene Verträge, d. h. wenn der Käufer wirksam den Widerruf erklärt, muss er natürlich auch den Kaufpreis nicht mehr zahlen und auch nichts an die Bank, weil gleichzeitig auch der Darlehensvertrag mit der Bank endet.
Gruß
Dominik
79 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von saar_spezi
HI,also; um das mal klarzustellen....
Die 14 Tage - Frist wurde mir schon vorher erklärt....Falschberatung können die sich gar nicht erlauben; ist ein Riesen Audi Zentrum !!
warum stehst du dann jetzt ohne auto da?
ich glaube das können sie nicht,auch wenn sie es wollten.
da du ja schon den vertrag für genau das auto unterschrieben hast.
wenn sie den jetzt vermieten(auch an dich),dann machen sie sich strafbar,denn eigentlich gehört das auto ja schon dir,weil du den kreditvertrag schon unterschrieben hast.
warte einfach noch die paar tage und freu dich auf das auto.
vorfreude ist die schönste freude
@godam: na das eigene Auo zu einem klasse Kurs verkauft....
@AudisteffiA5: Hast ja recht. Aber vielleicht ist es ja als eine Art "Pfand" zu hinterlegen...
Schaun mer mal
ok,probier es mal.
bitte berichte davon
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Zitat:
Original geschrieben von saar_spezi
Die 14 Tage - Frist wurde mir schon vorher erklärt....
Warum hast du dann den Deal trotzdem abgeschlossen, ohne dir zu diesem Zeitpunkt Gedanken über die Überbrückung der fahrzeuglosen Zeit zu machen?
Weil mein Fahrzeug zu nem Klassedeal wegging. Und der Käufer den natürlich auch unbedingt haben wollte.
Und der A5 , der bei dem Händler steht, hat mein absolute Traumausstattung....wie von mir bestellt...
Fahr ich eben die Woche mit meinem WG Kumpel senem TTS, der grad in Urlaub is.
Geiles Auto, aber scheiss Verbrauch.....
Zitat:
Original geschrieben von Berner Baer
Falsch. Der Kaufvertrag gilt als mit dem Kreditvertrag verbundener Vertrag. Wenn der Kunde der Kreditvertrag widerruft, erlischt auch der Kaufvertrag. Und genau deshalb will sich der Händler gegen daraus resultierende Nachteile absichern, in dem er dem Käufer das Eigentum am Auto erst nach Ablauf der Widerrufsfrist des Kreditvertrages überträgt.Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Selbst wenn der Kunde vom Kreditvertrag zurücktritt schuldet er dem Händler immer noch den Kaufpreis.
Liebe Gemeinde,
mit wachsendem Unbehagen lese ich die Beiträge hier... Der einzige, der hier juristisch alles richtig sieht, ist unser Schweizer Berner Bär. Man sieht mal wieder, dass unser BGB und das Schweizer Obligationenrecht sehr ähnlich sind...😛 Auch wenn hier schon auf die offenbar raffgierigen Rechtsanwälte geschimpft wurde, oute ich mich mal... Ich bin solch ein Raffgieriger (*Duck wech*...) und zu allem Überfluß noch auf Recht in der Autoindustrie spezialisiert...😎
Also: Ich hatte schon gepostet, dass das Problem nur auf einer Klausel in den AGB des Händlers basiert. Der Händler darf sich bei solchen drittfinanzierten Kaufverträgen (verbunden mit einem Darlehensvertrag mit einem Dritte, d. h. einer Bank) in seinen AGB das Recht vorbehalten, das Fahrzeug erst nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist des Käufers auszuliefern. Das ist rechtmäßig und steht in den AGB nahezu aller Kfz-Händler. Der Käufer weiß davon auch, weil er darauf hingewiesen wird, wie auch hier geschehen... Das Widerrufsrecht ist auch nicht mit einem Rücktritt zu verwechseln (auch wenn das BGB dann zur ABwicklung nach Widerruf auf die Rücktrittsvorschriften des BGB verweist), sondern besteht hier, um dem Käufer eine zusätzliche Sicherheit (Überlegungsfrist) einzuräumen, weil er eben nicht nur einen Kaufvertrag über das Auto mit dem Händler schließt, sondern gleichzeitig auch noch einen Darlehensvertrag mit der Bank, also 2 unterschiedliche Verträge. Und da diese Situation für den Käufer gefährlicher ist, gibt ihm der Gesetzgeber die Möglichkeit, nochmals 2 Wochen darüber nachdenken zu können (daher beginnt die 2-Wochenfrist auch erst nach ordnungsgemäßer Aufklärung des Käufers über diese Situation...). Und - wie der Berner Bär schon schrieb - handelt es sich um verbundene Verträge, d. h. wenn der Käufer wirksam den Widerruf erklärt, muss er natürlich auch den Kaufpreis nicht mehr zahlen und auch nichts an die Bank, weil gleichzeitig auch der Darlehensvertrag mit der Bank endet.
Gruß
Dominik
Ich versteh den ganzen Wirbel hier nicht. Der TE wollte keine dämlichen Tips im Sinne von "ich würd vom Kauf zurücktreten" oder "das würd ich mir nicht gefallen lassen" , "was nehmen sich die doofen Händler für ein Recht raus" und so ein Quatsch. Der TE wollte lediglich Tips wie er schneller an seinen Traumwagen kommt.
Es war von Anfang an klar das er 2 Wochen warten muss. Er wurde auch darüber aufgeklärt. Er hat trotzdem gekauft weil es sein Traumwagen ist. Da der Händler den TE nicht kannte ist es absolut in Ordnung auch wirklich die 2 Wochen abzuwarten. Das verstehen nur die meisten nicht, da sie noch nie in der Situation waren einem Unbekannten 50.000 Euro anzuvertauen.
Ist übrigens auch in anderen Fällen so. Wenn du im Möbelhaus eine Küche finanzierst wird der Auftrag erst nach Ablauf der 2 Wochen Frist an den Hersteller übermittelt. Alles andere wäre vom Händler aus dumm. Wie viele kaufen sich im Finanzierungswahn etwas was sie gar nicht bezahlen können. Da ist es nur gut wenn man es ich noch einmal anders überlegen kann. Nur darf dann nicht der gutgläubige Händler der gelackmeierte sein. Und deshalb wartet er ab! So einfach 😁
Das einzige was evtl. etwas bewirkt ist eine "Kaution" zu hinterlegen. Der Tip kam ja schon. Der Rest ist gesetzlich geregelt und mit Sicherheit klipp und klar in den AGBs des Händlers geregelt. DomWendel hat es exakt juristisch auf den Punkt gebracht.
Ansonsten Abwarten und Tee trinken. Glaub mir es lohnt sich! Andere haben hier ein Jahr auf Ihren Traum gewartet - ich 3 Monate. Da bekommst du die 2 Wochen locker gebacken...
Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Wo kämen wir den da hin, wenn hier jeder irgendwelche Verbraucherschutzgesetze aushebelt.
Was ist denn das wieder für ein Unfug? Wo hebelt der Händler denn den Verbraucherschutz aus?
Diese 14tägige Frist hat er ja gar nicht zu verantworten, dass ist Sache der Bank. Und sie wird dem Kunden eingeräumt, daran hat nie jemand gerüttelt. Wie kommt man zu so einer Äußerung?
Im Grunde unterstützt der Händler sogar den Verbraucherschutz. Weil sollte sich der Käufer doch zum Widerruf entscheiden, hat er ja auch weniger Theater mit Wagenrückgabe etc.
Zitat:
Original geschrieben von DomWendel
Auch wenn hier schon auf die offenbar raffgierigen Rechtsanwälte geschimpft wurde
Ich habe nicht auf euch geschimpft. Die Leute reißen sich ja förmlich darum, bei jeder sich bietenden Gelegenheit einen Anwalt dazu zu nehmen. Bitte, jeder muss selber wissen, was er mit seinem Geld macht, und wenn man es mir so freiwillig hintragen würde, würde ich es auch nehmen. Ich überlege mir vorab aber schon, ob ich einen RA brauche oder nicht. Als mir damals einer ins Auto gefahren ist und dann die Schuld nicht anerkennen wollte, sogar den Schaden nicht mal seiner Versicherung gemeldet hat, bin ich auch zum RA. Da ging es dann schnell. 😉
aah.
jetzt verstehe ich auch,warum man in der schweiz eine kaution bei der fahrzeugabholung und die erste rate auf den tisch legen muss,wenn man das auto abholt,oder gleich noch am selben tag mitnimmt,wenn man es finanziert oder least.
Zitat:
Original geschrieben von s5c_sw
Ich versteh den ganzen Wirbel hier nicht. Der TE wollte keine dämlichen Tips im Sinne von "ich würd vom Kauf zurücktreten" oder "das würd ich mir nicht gefallen lassen" , "was nehmen sich die doofen Händler für ein Recht raus" und so ein Quatsch. Der TE wollte lediglich Tips wie er schneller an seinen Traumwagen kommt.Es war von Anfang an klar das er 2 Wochen warten muss. Er wurde auch darüber aufgeklärt...blablabla
Guten Morgen, Kugsch*****r
Was willst DU uns jetzt noch mitteilen? Das Thema ist doch durch. DomWedel hat doch erstklassig erklärt.
Hinterher ist man immer schlauer!
Der TE hat es erst auf Seite 4 fertig gebracht, uns mitzuteilen, dass ihn der Verkäufer über seine Vorgehensweise informiert hat. Hätte er das in seinem ersten Beitrag erwähnt, hätte er hier keinen Flächenbrand ausgelöst. So wurde uns der Eindruck vermittelt, der TE wäre von der Vorgehesweise des Verkäufers überrascht!
@TE
Geh´ einfach zwei Wochen zu Fuß!!!
Grüße an Alle
Zitat:
Original geschrieben von hillebub
Guten Morgen, Kugsch*****r
Danke für die Blumen - hast das "L" vergessen *klugscheiss* 😁
Hast aber natürlich auch recht... zu wenig Info = Falschlinfo!
Er hat trotzdem nur wissen wollen wie er ihn schneller bekommen kann, nicht wie er ihn wieder los wird...!
Zitat:
Original geschrieben von s5c_sw
Danke für die Blumen - hast das "L" vergessen *klugscheiss* 😁Zitat:
Original geschrieben von hillebub
Guten Morgen, Kugsch*****rHast aber natürlich auch recht... zu wenig Info = Falschlinfo!
Er hat trotzdem nur wissen wollen wie er ihn schneller bekommen kann, nicht wie er ihn wieder los wird...!
Laß uns wieder vertragen!😉
Grüße,
hillebub
Zitat:
Original geschrieben von hillebub
Der TE hat es erst auf Seite 4 fertig gebracht, uns mitzuteilen, dass ihn der Verkäufer über seine Vorgehensweise informiert hat.
Da kommt man sich als User wirklich etwas veräppelt vor....
Zitat:
Original geschrieben von hillebub
Laß uns wieder vertragen!😉
Grüße,
hillebub
Aber klar! *umarm* 😛