Empfehlung langlebiger Kennzeichenhalter
Hallo zusammen,
eine Fachfrage an die Gemeinde:
Könnt Ihr mir einen qualitativ hochwertigen und langlebigen Kennzeichenhalter empfehlen?
Ich entferne bei jedem Waschen meiner verschiedenen Fahrzeuge stets die Kennzeichen und musste dabei leider immer wieder feststellen wie schrottig die meisten Kennzeichenhalter sind. Sie brechen leicht oder halten nach mehrmaligem Öffnen das Kennzeichen kaum noch.
Ich habe sehr gute Erfahrungen mit einem Produkt der wohl polnischen Marke "Intercrown" welches aber offenbar in Deutschland nicht zu bekommen ist. Anschließend dachte ich an eine 3M Klettlösung, doch diese führt, bei regelmäßiger Entfernung, leider zur Verformung der Kennzeichen.
Habt Ihr mir eine Empfehlung?
Grüße!
31 Antworten
Ich mache die Kennzeichen auch ab wenn ich polieren will.
Sonst verteilt sich Wasser und Schmutz durch die Vibrationen. Und die Politur gefällt dem Lack dort natürlich auch.
Wie viele Öffnungen halten deine denn? Ich kann jetzt nach ca. 20mal keine Probleme feststellen.
Einige andere sind mir aber auch schon beim ersten Öffnen zerbröselt...
Habe derzeit irgendwelche AMG Halter die mal rumlagen, sind glaube ich nicht original aber erweisen sich als robust.
Das Problem ist doch Kennzeichen müssen eigentlich Diebstahlsicher befestigt sein. Die üblichen Halter sind da eh schon grenzwertig.
Halter die sich womöglich noch ohne Werkzeug vollkommen problemlos öffnen lassen sind daher streng genommen gar nicht zulässig.
Daher besteht auch keine Nachfrage nach solchen Haltern und daher auch kein Angebot.
Wo steht diese Anforderung nach "diebstahlsicher" noch mal genau?
Imho nirgends, sonst dürfte man die ganzen Dinger gar nicht verkaufen.
Wenn sie dir geklaut werden, hast du halt den Ärger anne Hacken: geklaut melden, Fahrzeug ummelden und neue Schilder prägen und stempeln lassen.
Einem Leihfahrzeug von Scania wurde uns mal ein(!) Kennzeichen gezockt, während das Ding in der Nacht im Gewerbegebiet geparkt war. Tacho ummelden, Mautgerät - eigentlich den ganzen Krempel, der irgendwie was mit dem Kennzeichen zu tun hat - Scania war begeistert!
Ich meine irgendwo was von 2500€ gehört zu haben.
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Das steht hier: § 10 Abs. 5 FZV ("...und fest angebracht sein"😉. @Turbotobi28 liegt richtig.
Kaufen und verkaufen darf man schon was man will, aber nicht unbedingt auch zur Befestigung eines Kfz-Kennzeichens verwenden.
Da steht fest angebracht, nicht diebstahlsicher.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 7. August 2021 um 09:32:53 Uhr:
Da steht fest angebracht, nicht diebstahlsicher.
Schon, aber "fest angebracht" wird so ausgelegt, dass es nicht ohne Werkzeug zu entfernen sein darf (wie Turbotobi28 gesagt hat) und insofern geht ein gewisser Diebstahlschutz damit einher.
Zitat:
@NOMON schrieb am 7. August 2021 um 09:49:44 Uhr:
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 7. August 2021 um 09:32:53 Uhr:
Da steht fest angebracht, nicht diebstahlsicher.Schon, aber "fest angebracht" wird so ausgelegt, dass es nicht ohne Werkzeug zu entfernen sein darf (wie Turbotobi28 gesagt hat) und insofern geht ein gewisser Diebstahlschutz damit einher.
Fest angebracht heißt, dass es nicht gestattet ist, die Kennzeichen lose auf die Hutablage zu legen.
Auch geübte kräftige Finger sind ein Werkzeug.
Insofern ist diese Formulierung, falls sie tatsächlich jemals ein Richter in dem Zusammenhang so verwendet hat, nicht ganz falsch, heißt aber nicht das, was Du hier meinst.
(Es gibt sicher auch eine DIN mit Graden für die Wirksamkeit eines Diebstahlschutzes. Falls da eine Stufe für "nicht nur lose abgelegt, sondern befestigt" existiert, hast Du Recht, schließt aber die Verwendung der menschlichen Hand eben nicht aus. ;-)
Nein, nach einem Beschluss des OLG Köln aus dem Jahr 1979 heißt es genau das, was Turbotobi und ich hier gesagt haben.
Die Entscheidung beruhte auf der in diesem Punkt gleichlautenden Vorschrift § 60 Abs. 2 StVZO, als es die FZV noch nicht gab.
Ähm, Moment. Was war denn Gegenstand der Verhandlung? Vor 42(!)Jahren wurden die Kennzeichen immer geschraubt, das ist doch gar nicht mehr vergleichbar.
Die Anwendung der gleichlautenden Norm, damals § 60 Abs. 2 StVZO, heute § 10 Abs. 5 FZV.
Gut, die Gepflogenheiten haben sich geändert, es gibt weitere Möglichkeiten, das Kennzeichen "fest anzubringen". Der Schutz vor einfachem Verlust, auch durch Diebstahl, steht aber immer noch als Ziel der Formulierung fest.
Zitat:
@NOMON schrieb am 7. August 2021 um 11:26:15 Uhr:
Der Schutz vor einfachem Verlust, auch durch Diebstahl, steht aber immer noch als Ziel der Formulierung fest.
Da kann ich Dir zustimmen.
Dass es aber die Verwendung von Werkzeug (mit der Auslegung 'keine Hände'😉 vorschreibt bleibt falsch.
Was spricht denn gegen anschrauben mit Abstandsscheiben? Wenn man dahinter putzen will, dreht man 2 Schrauben raus, na und?
Müßte man konsequenterweise ja ohnehin, denn der Kennzeichenhalter selbst ist ja auch angeschraubt.
Yup. In dem Fall würde ich aber Gewindenieten oder alternativ Stehbolzen mit Stoppmuttern setzen, damit das Blech nicht ausleiert. Weil zu oft "rein/raus" mögen dünne Bleche nicht.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 10. August 2021 um 10:40:20 Uhr:
Was spricht denn gegen anschrauben mit Abstandsscheiben? Wenn man dahinter putzen will, dreht man 2 Schrauben raus, na und?
Müßte man konsequenterweise ja ohnehin, denn der Kennzeichenhalter selbst ist ja auch angeschraubt.
Obacht mit Abstandsscheiben, bei einigen Fahrzeug-/Halter-Varianten kann es Probleme mit den Parksensoren geben...mein Mercedes A207 ist so ein Beispiel, beim SLC gab es auch gerade wieder einen Fall.
Qualitativ hochwertig, aber sauteuer, waren die Edelstahl-Halter vom Mercedes Museum Stuttgart.