elendiger TÜV ......xD !!
hatte heute mit meinem Dicken die HU, ich hatte ja schon ein blödes Gefühl dass irgendwas nicht in Ordnung sein könnte aber dass es so blöd kommt hätte ich nicht gedacht.
Also der Audi hatte nur 2 Mängel, einer davon ist ein " erheblicher Mangel " und desshalb habe ich bzw mein A6 keine neue Plakette bekommen.
Ich muss sagen der Pürfer hatte außer diesen 2 Sachen nichts zu beanstanden, rein garnichts, also ist mein Dicker absolut gut in Schuss.
Nun zu dem " erheblichen Mangel ", am Scheinwerfer auf der Fahrerseite geht der dämliche Stellmotor nicht mehr und desshalb funktioniert die Höhenregulierung des Scheinwerfers nicht mehr, das ist seit einiger Zeit als " erheblicher Mangel " eingestuft worden.
Ihr könnt euch nicht vorstellen wie mich das aufgeregt hat, wegen so nem Sch$$% keine Plakette zu bekommen.
Naja da habe ich dann heute gleich mal einen neuen bestellt, morgen kann ich ihn abholen, dann gehts wieder zum TÜV die neue Plakette abholen.
Finde das klasse, das beruhigt mich und nun kann ich im August guten Gewissens die 2400KM ( Hin- und Rückweg ) nach Frankreich in den Urlaub fahren.
So long
Marco
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von SeddiV8
Sehr erhebliche Verkehrsgefährdung.
Schon mal an nem Baum geparkt weil der
vollgeladene Gegenverkehr ohne Leuchtweitenregulierunggeblendet hat? 😉
Ist zwar nur ein Detail-Teil, aber das hätte man vor dem TÜV schon selber checken können (Licht ist ja das einfachste 🙂 )
29 Antworten
Bei mir wurde heute beim TÜV auch der fahrerseitige Stellmotor bemängelt. Teile Nr. 4A0941295.
Kabel war ab aber nach aufstecken lief er dennoch nicht.
Was kann an so einem Motor kaputt gehen?
Kann man den nicht auch revidieren wie die Klimastellmotore?
Ist der so abzubauen oder muss dafür der Scheinwerfer raus?
PS: Das sind so Änderungen seitens der Prüfanstalten, die zwar nicht die Verkehressicherheit sonderlich erhöhen +++ich frage mich bei der Strenge nämlich wieso soviele Autos mit falsch eingestellten Lampen rumfahren+++, ganz sicher aber treibt es die Umsätze, denn für so einen Shice wird die Nachprüfgebühr fällig. Das sind wieder ein paar Millionen mehr und wir können es berappen...
Der ist mit bajonettverschluss. Einfach drehen und die stange vom einstellrad herausklippen.
Danke für die Antwort, Andreas!
Habe festgestellt, dass man am besten den Scheinwerfer ausbaut, Gegenstück zum Einklippsen im Scheinwerfer drückt sich immer nach hinten weg im eingebauten Zustand. Ggf. die große Abdeckung runter machen und den Verstellhebel mit einem Haken festhalten. Auf der Beifahrerseite geht das aber auf der Fahrerseite behindert der Wischwasserbehälter. Das geht vermutlich nur mit Kinderhänden.
Beim Vergleich eines Ersatzmotors, den ich eingebaut habe, ist mir aufgefallen, dass die Verstellschraube dort weiter rausstand, je nachdem, hängt vermutlich damit zusammen, in welchem Zustand der Motor ausgebaut
Stellen die sich automatisch wieder auf die Position ein, die am Regler eingestellt ist?
Revidieren kann man die Motoren vielleicht, würde ich aber von abraten, habe alle Kontakte nachgebogen und gereinigt auch innen, half nichts. Der Motor selbst dreht wenn man Spannung anlegt, aber diese minderwertige Platine wird wohl das Übel sein, von daher habe ich mich entschlossen gleich mal 2 neue in der Bucht zu kaufen, die gibt es da ab 29,90 Euro neu.
ja die stellen sich wieder auf die gewünschte Position ein. Ich hatte auch schonmal die Stellmotoren umgebaut, mach mal nach dem Umbau nur Zündung und Licht an, dann hörst du wie sich die Stellmotoren wieder richtig einstellen, entsprechend der Vorwahl des Drehreglers für die Scheinwerfereinstellung.Zitat:
@niko1961 [url=http://www.motor-talk.de/forum/elendiger-tuev-xd-
Stellen die sich automatisch wieder auf die Position ein, die am Regler eingestellt ist?
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Bei den orig. Hella-Stellmotoren sind meines Wissens 2 verschiedene Einstellschrauben dabei, die du je nach deinem Modell dann tauschen kannst.
Weiß nimmer auswendig, ob der C4 die lange oder kurze Verison hat, aber einfach mit dem alten vergleichen.
Danke, ich habe den Wagen heute früh im Dunkeln vor die Garage gefahren und Schweinwerfer kontrolliert. Dabei habe ich noch eine Korrektur vorgenommen, da der betreffende Schweinwerfer zu hoch stand. Vermutlich weil der Prüfer beim Tüv den anfangs runtergestellt hatte, durfte ich jetzt wieder zurückkurbeln. Vermutlich ist der alte Motor irgendwann in einer Mittelstellung verreckt.
Ich bekomme nächste Tage neue Stellmotore und werde dann nochmal vergleichen, und ja, da sollen wohl zwei Schrauben unterschiedlicher Länge beiliegen.
Gestern war es endlich soweit, die neuen Kraftstoffleitungen und der Stellmotor waren die letzten Mängel und die Nachprüfung wurde bestanden. Daraufhin habe ich den Wagen gleich beim STVA angemeldet.
Zuhause angekommen fiel mir auf, das die nächste HU im Monat 9/2016 sein soll, obwohl die Nachprüfung am 15.10.14 erfolgte. Der Prüfer hat den Vermerk "nächste HU" handschriftlich mit "09/2016" gemacht, was das STVA durch entsprechendes Kleben der Plakette umgesetzt hat.
Hätte der Prüfer nicht Oktober 2016 notieren müssen?
Nein ist richtig so!
Ich nehme an, bei euch in DE ist es so wie bei uns in AT, es ist nicht interssant, wann die Überprüfung stattgefunden hat, sondern wann die Hauptfälligkeit beim Fahrzeug ist. Das ist bei uns immer des Monat der Erstzulassung, wird bei euch wohl auch so sein.
Sonst könnte man sich ja einen zeitlichen Vorteil verschaffen, wenn man jedes Jahr etwas später hinfährt.
Das wurde bei uns vor kurzem geändert, jetzt kann man wieder hinauszögern, so wie früher...
Die einleuchtende Begründung ist ganz simpel, man kann dem Fahrzeugbesitzer nicht die vollen 2 Jahre ab der Prüfung verkürzen.
Da muß man natürlich vorher wissen...
Also immer am besten Anfang des darauffolgenden Monats gehen, mein Laster ist EZ 01/2008 und ich bin jetzt schon bei Mai mit dem TÜV..
Ok dann ist das bei euch doch anders. Hinauszögern geht bei uns schon, aber nur für das eine Jahr, im nächsten Jahr gelten dann wieder die ursprünglichen Termine.
Wenn ich in AT z.B. im April Überprüfungstermin habe, dann kann zwischen März und August die Überprüfung machen. Aber selbst wenn ich im August erst mache oder noch später (weil das Auto dazwischen nicht bewegt wurde), muss im Jahr darauf trotzdem wieder im April zur Prüfung.
Ich habe meinen Alfa damals z.B. vom Verkäufer mit der Bedingung um diesen Preis gekauft, wenn er eine gültige Überprüfung hat (hatte davor keine mehr). Verkäufer hat das zwar gemacht, 2 Monate drauf musste ich aber schon wieder hin, weil seine Überprüfung genau 1 Monat zu früh gemacht wurde. Sprich, das Auto wurde dann innerhalb von 2 Monaten 2x komplett überprüft.
So gesehen ein Schwachsinn, aber das ist nunmal die Regelung!
Zitat:
@Larsavant schrieb am 16. Oktober 2014 um 12:51:24 Uhr:
Das wurde bei uns vor kurzem geändert, jetzt kann man wieder hinauszögern, so wie früher...
Die einleuchtende Begründung ist ganz simpel, man kann dem Fahrzeugbesitzer nicht die vollen 2 Jahre ab der Prüfung verkürzen.
Da muß man natürlich vorher wissen...Also immer am besten Anfang des darauffolgenden Monats gehen, mein Laster ist EZ 01/2008 und ich bin jetzt schon bei Mai mit dem TÜV..
Bedeutet also, dass der Monat der Erstuntersuchung relevant ist und nicht der Monat der bestandenen Nachprüfung?
genau andersrum, es wird der Monat geklebt, der gerade ist.
Ab dann 2 volle Jahre.
Habe auch am silbernen Audi im September TÜV neu gemacht, obwohl der eigentlich EZ Oktober ist, also im Laufe der Jahre fast ein ganzes Jahr rausgeholt.
Zitat:
@Larsavant schrieb am 18. Oktober 2014 um 16:18:55 Uhr:
genau andersrum, es wird der Monat geklebt, der gerade ist.
Ab dann 2 volle Jahre.Habe auch am silbernen Audi im September TÜV neu gemacht, obwohl der eigentlich EZ Oktober ist, also im Laufe der Jahre fast ein ganzes Jahr rausgeholt.
Dann habe ich mich ja zu Recht aufgeregt🙂, wenn die Nachprüfung am 15.10.14 war hätten die 10/16 kleben müssen. Beim nächsten mal werde ich besser aufpassen müssen. Andererseits ist September für mich vom Wetter her ein besserer Monat zum Schauben als der Oktober.
Zitat:
@niko1961 schrieb am 18. Oktober 2014 um 16:53:35 Uhr:
Andererseits ist September für mich vom Wetter her ein besserer Monat zum Schauben als der Oktober.
korrekt, ich habe im Juni TÜV und will das beibebehalten. Vorher hatte ich immer im Januar, war mir zu kalt oder zu viel Schnee, da ich vor dem Tüv selbst alles durchchecke und falls mal was zu reparieren gab. Bin damals über drei HUs dafür extra von Rheinland-Pfalz ins Nachbarland Saarland gefahren, um den HU-Termin von Januar bis Juni zu drücken. Saarland und Hessen waren die beiden Bundesländer, die den Quatsch mit der Rückdatierung nicht mitmachten. Jo super, als ich dann bis zum Wunschmonat Juni mit meiner gedrückten HU angekommen bin, wurde das Gesetz 2012 geändert. 🙄