Elektronisches Fahrtenbuch

BMW 5er F11

Hallo!

Nutzt jemand von Euch das elektronische Fahrtenbuch von BMW? Mir geht es tierisch auf den Zeiger, ständig ein Fahrtenbuch zu führen - zudem vergesse ich öfter mal einen Eintrag und muss so im Nachgang immer nachrechnen....

Der Preis liegt online bei 649€ excl. Einbau.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Gerät und kann berichten? Kann man das Gerät selbst einbauen oder muss das zwingend vom 🙂 gemacht werden?

Beste Antwort im Thema

Hallo!

So, das Fahrtenbuch von BMW besteht im Prinzip aus zwei Teilen, die man bekommt - einen Funkempfänger (USB für PC/Notebook) sowie den Speicher, der aussieht wie ein Schlüssel. Software oder ähnliches ist nicht dabei, die darf man sich im netz herunterladen und installieren (sind nur 25 MB, geht also fix). Nun registriert man sich dort als Nutzer, gibt sein Fahrzeug ein und registriert den Schlüssel. Auf der Rückseite steht die ID des Schlüssel, die trägt man ein. Nun kann man an diesem Schlüssel per Tastendruck wählen, was für eine Fahrt man tätigt - grün für privat, gelb für Arbeitsweg, rot für dienstlich.

Beim nächsten Start von Triplog, so heißt die Software (insofern sieht man gut, wo die Sachen eingekauft wurden) wird mittels des Funkempfängers der Schlüssel ausgelesen und die Fahrten aufgezeigt. Diese kann man nun insoweit editieren, dass man aus einer Dienstfahrt eine Privatfahrt machen kann, die genauen Orte, Ansprechpartner etc. einträgt und das Fahrtenbuch also genau führt.

Der Schlüssel merkt sich die letzte Einstellung, so dass man nicht immer umstellen muss, wenn man längere Teilstrecken z.B. privat fährt.

Mal schauen, wie sich die Sache so mit der Zeit ergibt. Das waren jetzt die Erfahrungen der letzten 18 Stunden, also nicht sonderlich viel.

CU Oliver

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Zitat:

Original geschrieben von milk101


Hallo!

Beim zusammengehen von Fahrten daran denken, dass Tankstopps nicht zusammen gefügt werden dürfen. Tankt man also während der Fahrt, dann muss das als einzelne Fahrt bleiben.

CU Oliver

Oh...echt? das wusste ich nicht!!!

Gibts da eine Begründung dafür?

Hallo!

Mit freundlichen Grüssen vom Finanzamt.

CU Oliver

Zitat:

Original geschrieben von milk101


Hallo!

Mit freundlichen Grüssen vom Finanzamt.

CU Oliver

das dachte ich mir doch... 😁😁

da muss ich jetzt echt drauf achten.. zum Glück kann man ja zur Not die Zusammenlegungen immer wieder rückgängig machen.

Hallo!

Wobei man beim TriplogWD auch mehrere Fahrten zusammlegen kann - es geht also bei >2 Fahrten ebenfalls mit einem Klick.

Hier mal der Text, den ich vom Steuerberater bekommen habe:
Jede Unterbrechung, jede nebensächliche Fahrt ist gesondert zu dokumentieren - will heißen: Fahrt von Essen nach München mit Tankstop lautet im Fahrtenbuch Essen - Aral-Tankstelle - München.

Ich denke mal, dass er den Text stumpf kopiert hat, denn genau den gleichen findet man auch hier:
http://www.rechnungswesen-portal.de/.../...-Finanzamtes-im-Detail.html

CU Oliver

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Zitat:

Original geschrieben von milk101


Hallo!

Wobei man beim TriplogWD auch mehrere Fahrten zusammlegen kann - es geht also bei >2 Fahrten ebenfalls mit einem Klick.

Hier mal der Text, den ich vom Steuerberater bekommen habe:
Jede Unterbrechung, jede nebensächliche Fahrt ist gesondert zu dokumentieren - will heißen: Fahrt von Essen nach München mit Tankstop lautet im Fahrtenbuch Essen - Aral-Tankstelle - München.

Ich denke mal, dass er den Text stumpf kopiert hat, denn genau den gleichen findet man auch hier:
http://www.rechnungswesen-portal.de/.../...-Finanzamtes-im-Detail.html

CU Oliver

super...danke für die Info!!

Also ich kann mit dem Triplog WD immer nur maximal 2 Fahrten zusammenlegen...selbst wenn ich 5 Fahrten zusammenlegen möchte, nimmt er immer nur die ersten beiden...

Hallo!

Welche TriplogWD Version hast Du? Bei der 1.2.2 geht es (eben gerade drei Fahrten zusammen gelegt).

CU Oliver

Zitat:

Original geschrieben von milk101


Hier mal der Text, den ich vom Steuerberater bekommen habe:
Jede Unterbrechung, jede nebensächliche Fahrt ist gesondert zu dokumentieren - will heißen: Fahrt von Essen nach München mit Tankstop lautet im Fahrtenbuch Essen - Aral-Tankstelle - München.

Ich denke mal, dass er den Text stumpf kopiert hat, denn genau den gleichen findet man auch hier:
http://www.rechnungswesen-portal.de/.../...-Finanzamtes-im-Detail.html

Obwohl ich den restlichen Punkten des verlinkten Artikels zustimme, finde ich den separaten Ausweis von Tankstopps etwas überzogen. Letztendlich hängt es vom Betriebsprüfer ab, wie er das Ganze bewertet und bei Ablehnung eben von einem etwaigen Urteil des jeweiligen Finanzgerichtes. Und gerade dort werden ab und an übereifrige Finanzämter bei Nichtigkeiten abgeschmettert.

Aufgrund der manchmal etwas schwammigen Rechtslage und dem damit verbundenen "Meinungsspielraum" der Steuerberater habe ich bei der letzten Betriebsprüfung mein Fahrtenbuch dem Prüfer freiwillig in die Hand gedrückt mit der Bitte, da doch mal drüberzuschauen, ob es so korrekt geführt ist (eine auf meine Bedürfnisse angepasste Papierform mit Ankreuzkästchen für meine gängigen Reiseziele). Ich meinte, dabei einen süffisant aufleuchtenden Blick seinerseits wahrgenommen zu haben...

Am nächsten Tag habe ich es ohne Beanstandungen zurückerhalten und beim Kaffee erläuterte er mir noch in groben Zügen, woran er seine Pappenheimer erkennt.
Langer Rede, kurzer Sinn: die Tankstopps bzw. deren Fehlen im Fahrtenbuch wurden nicht moniert. Ebenso gab es auch nie Beanstandungen unserer Steuerkanzlei, die monatlich eine Kopie zur Gehaltsabrechnung bekommt.

Hallo!

Das Problem ist eigentlich, dass die Finanzämter die Fahrtenbücher nicht wollen und lieber die 1%-Regelung haben. Von daher hört man überall nur, was man alles falsch machen kann, aber wirklich korrekte Regelungen und Aussagen, wie es richtig geht, die sind selten.

Ich habe mein Fahrtenbuch auch dem Prüfer in die Hand gedrückt und der wiederum wollte in der Tat die Tankstopps da drin haben. Bei der DKV-Flottenkarte wird bei jedem Tankstopp die KM-Angabe mit aufgenommen und so hatte er ein schönes Kontroll-Instrument. Obschon bei der dann folgenden Groß-BP sich keiner um das Fahrtenbuch mehr gekümmert hat, da dort das Augenmerk wieder auf ganz anderen Sachen lag (Korruption bei Ausschreibungen etc. - was bei uns nicht zutrifft, da wir an keinen Ausschreibungen etc. teilnehmen). Jede Groß-BP ist anders und jeder Prüfer auch.

CU Oliver

Zitat:

Original geschrieben von milk101


Das Problem ist eigentlich, dass die Finanzämter die Fahrtenbücher nicht wollen und lieber die 1%-Regelung haben. Von daher hört man überall nur, was man alles falsch machen kann, aber wirklich korrekte Regelungen und Aussagen, wie es richtig geht, die sind selten.

Ich habe mein Fahrtenbuch auch dem Prüfer in die Hand gedrückt und der wiederum wollte in der Tat die Tankstopps da drin haben ... Jede Groß-BP ist anders und jeder Prüfer auch.

Das ist wohl wahr - allerdings kann Letzterer sich eben auch nicht alles erlauben:

http://www.steuer-schutzbrief.de/.../...enbuch-bfh-erlaubt-fehler.html

Gibt es eine Faustformel ab wann sich ein Fahrtenbuch lohnt? Habe einen Dienstwagen im Full-Leasing und nutze den geschätzt 20% der 38tkm p.a. privat. Der Rest ist dienstlich. Geldwerter Vorteil sind ca. 510 € (1% vom LP abzgl. Eigenanteil) plus nochmal 50 € Fahrten zur Arbeit bzw. zum Bahnhof. Aber auch da nutze ich den Wagen von den 230 Arbeitstagen nur an geschätzten 140 Tagen.

Zitat:

Original geschrieben von BlueSkyX


Gibt es eine Faustformel ab wann sich ein Fahrtenbuch lohnt? Habe einen Dienstwagen im Full-Leasing und nutze den geschätzt 20% der 38tkm p.a. privat. Der Rest ist dienstlich. Geldwerter Vorteil sind ca. 510 € (1% vom LP abzgl. Eigenanteil) plus nochmal 50 € Fahrten zur Arbeit bzw. zum Bahnhof. Aber auch da nutze ich den Wagen von den 230 Arbeitstagen nur an geschätzten 140 Tagen.

Ja, es gibt eine Formel: Nimm die gesamten fahrzeugbezogenen Kosten pro Jahr, teile diese durch 12 und multipliziere den Wert mit dem Privatanteil (0,2). Den Wert vergleichst Du mit dem geldwerten Vorteil von 510€ bei 1%-Regelung. Auf die Differenz zahlst bzw. bekommst Du die Steuer (erstattet). Versteuerung des Arbeitsweges bleibt IMHO gleich.

Beispiel: 1000€ Leasingrate + 1000€ Sprit, Reparaturen, Versicherung, Steuer etc. pro Monat = 2000€ gesamt * 0,2 = 400€. Dadurch musst Du Dir pro Monat 110€ geldwerten Vorteil weniger anrechnen lassen, wieviel das dann Netto ausmacht, hängt von Deinem (Grenz-)Steuersatz ab.

Ich hoffe, mein Gedächtnis hat mich hier nicht im Stich gelassen, daher keine Gewähr 😉

Da ich einen Zuschuss vom AG bekomme, bedeutet "fahrzeugbezogene Kosten" mein Anteil? Oder die gesamte Rate?

Zitat:

Original geschrieben von BlueSkyX


Da ich einen Zuschuss vom AG bekomme, bedeutet "fahrzeugbezogene Kosten" mein Anteil? Oder die gesamte Rate?

Wie meinst Du "Zuschuss"? Gehe ich richtig in der Annahme, dass der AG der Leasingnehmer ist und Dir dafür einen gewissen Anteil vom Gehalt abzieht? Ich vermute, dass Du diesen Bruttobetrag vorweg von den monatlichen Fahrzeugkosten abziehen kannst, so wie er ja auch beim geldwerten Vorteil im Vorwege abgezogen wurde - da ich aber keinen Eigenanteil habe, weiss ich das nicht mit Sicherheit.

Genau. Mir steht für die Leasingrate ein gewisses Budget zur Verfügung und alles was da drüber liegt, zahle ich aus eigener Tasche.

Zitat:

Original geschrieben von BlueSkyX


Genau. Mir steht für die Leasingrate ein gewisses Budget zur Verfügung und alles was da drüber liegt, zahle ich aus eigener Tasche.

Und außer der Leasingrate gibt es keine weiteren fahrzeugbezogenen Kosten wie Waschstraße o.ä.?

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