Elektronik abgeraucht
Nabend zusammen,
heute habe ich das erste mal meinen A6 in eine Audi Vertragswerkstatt zur Inspektion und HU gebracht! Sonst gehe ich fast immer in eine freie Werkstatt.
Weiter habe ich darum gebeten die Servolenkung zu kontrollieren da diese in der letzten Zeit geräusche macht.
Als ich meine Wagen abholen möchte teilte mir der freundliche mt das ich Wasser im Kofferraum habe und alle auf der linken Seite verbauten Teile (Navirechner, Tuner etc.) alle defekt sind. Weiter seien die Geräusche nicht von der Servolenkung sondern kommen von den Boxen. !!??!!
Mir wurde mitgeteilt das ein Schlauch der Waschanlage gebrochen ist und den defekt verursacht hat. Weiter soll das Angeblich schon länger Wasser im Kofferraum sein.
Ich war heute das erste mal in dieser Werkstatt und bin dorthin mit Navi gefahren, habe das Radio angehabt und auch telefoniert. Das alles ist jetzt defekt!!! Als ich mein Auto abgegeben habe funktionierte alles einwandfrei.
Die Werkstatt sagte mir das das Problem ein Schlauch im Kofferraumdeckel ist und dieser reissen kann.
Nach der Frage bezüglich Garantie (EZ 03/2005) bzw. Kulanz wurde mit Achselzucken reagiert!!
WIe soll ich mich hier verhalten??
Wer kann mir weiterhelfen?
Danke
Free
Beste Antwort im Thema
Mal ehrlich: wenn ich das hier so lese, bietet es sich fast an, den Schlauch für den Heckwischer einfach zu deaktivieren (also vorn abziehen und Ruhe ist). Da putze ich doch lieber ab und an bei der Tanke die Heckscheibe, bevor ich die Elektronik für ein paar tausend Euro abrauchen lasse ....
83 Antworten
So ganz problemfrei wie du schreibst scheint das Fahrzeug ja doch nicht zu sein.
http://www.motor-talk.de/.../...ation-darstellungsfehler-t1729218.html
Die Erklärung des Händlers scheint plausibel, aber ein paar Punkte in deinem Beitrag machen stutzig so das für uns nicht ersichtlich ist wer hier die Wahrheit sagt bzw. inwieweit du die Fehler bemerkt hättest. Warum das erste mal in dieser Werkstatt? Wo bist du sonst hin gegangen (ausgenommen freie Werkstatt)? Garantie ist seit 03/2007 abgelaufen sofern du keine Anschlussgarantie hast, Kulanzantrag kann man zwar stellen hängt aber immer vom konkreten Fall ab und wenn du als Neukunde zu mir kommen würdest mit so einem Problem und Aussagen die nicht so ganz passen würde ich da auch erst mal verhalten reagieren. Dazu kommt das Kulanz eine freiwillige Leistung ist und wenn du bisher größtenteils bei freien Werkstätten warst gibt es für Audi nicht viel Grund einem Kulanzantrag zu entsprechen.
Fakt ist einen Wasserschaden wird sich kein Händler aus den Fingern saugen, vor allem wenn der Kunde das erste mal da ist und keine Sicherheit besteht das er dies auch gleich reparieren lassen wird...
tach auch,
das erste mal kann man auch nicht sagen. Ich war das erste mal mit meinem Audi in dieser Werkstatt. Wir kaufen bei diesem Händler jeden Jahr ca. 15 Fahrzeuge ( Touran) für den Aussendienst. Lediglich ich habe meinen Wagen bei mir im Heimatort bei einem freien Händler machen lassen.
Aber wie man hier auch lesen kann ist dieses Problem ja bekannt und schon einigen passiert. Daher sollte Kulanz doch drin sein!?!
Weiter wurde bei mir ein Software update gemacht und in gleichem Zug der Heckmotor getauscht (beim Audi Vertragshändler) . Kann das Problem hierdurch entstanden sein?
Free
1.) das der Wagen nicht in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde, erkennt Audi an der Historie.
2.) diese Problem ist hinreichend bekannt - Avant- es gab hierzu eine Rückrufaktion über die 😁
Audi wird sich aus Kulanz daher wohl nicht viel, wenn überhaupt etwas anziehen.
Ist eben gespart am falschen Ende 😉
Gruß Wolfgang
Das Problem ist ja seit längerem bekannt mit dem Waschwasserschlauch im Kofferraum auch von seitens Audi! Kennt jemand schon eine Rückrufaktion oder ähnliches??
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Zitat:
Original geschrieben von powdermax2
Das Problem ist ja seit längerem bekannt mit dem Waschwasserschlauch im Kofferraum auch von seitens Audi! Kennt jemand schon eine Rückrufaktion oder ähnliches??
die Rückrufaktion ist schon ca. 1 1/2 Jahre her 😉
Gruß Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von OpiW
die Rückrufaktion ist schon ca. 1 1/2 Jahre her 😉Zitat:
Original geschrieben von powdermax2
Das Problem ist ja seit längerem bekannt mit dem Waschwasserschlauch im Kofferraum auch von seitens Audi! Kennt jemand schon eine Rückrufaktion oder ähnliches??Gruß Wolfgang
War keine RÜCKRUFAktion. Die 4F wurden nicht zurückgerufen.
Lediglich wurde, wenn das Fz doch beim Freundlichen war, diese Nachbesserung durchgeführt.
NACH der NACHBESSERUNG (sic!) BRACH BEI MIR DER SCHLAUCH UNTER DEM FAHRERSITZ:
Telefonmodul im Eimer bez. Wasser, alles wurde aber kostenlos repariert.
Audi muss diese, deine Reparatur übernehmen, denn sie betrifft einen von Audi selbst anerkannten Defekt.
Leider gestattet uns Theresias nicht "Audiinterne" Dokumente zu besprechen, darin steht alles. Es gibt gottseidank so etwas wie 'Produkthaftung'.
Würde man damit vor Gericht ziehen, dann wüsste ich noch nicht, wer Recht bekäme. Jeder wirklich Freundliche rückt diese Papiere heraus.....
Gruss
ich hoffe, Du hast Recht und unser "wassergeschädigter -Freund" bekommt eine positive Reaktion von Audi.
Ich glaube allerdings nicht daran, drücke aber die Daumen, denn es wird eine verdammt teure Angelegenheit.
Gruß Wolfgang
P.s. wenn mein Dicker nicht immer in einer Vertragswerkstatt gewartet worden wäre und pünktlich ohne KM-Überziehung, dann hätte sich Audi von meinem Steuerkettenschaden nichts angenommen.
Zitat:
Original geschrieben von OpiW
ich hoffe, Du hast Recht und unser "wassergeschädigter -Freund" bekommt eine positive Reaktion von Audi.Ich glaube allerdings nicht daran, drücke aber die Daumen, denn es wird eine verdammt teure Angelegenheit.
Gruß Wolfgang
P.s. wenn mein Dicker nicht immer in einer Vertragswerkstatt gewartet worden wäre und pünktlich ohne KM-Überziehung, dann hätte sich Audi von meinem Steuerkettenschaden nichts angenommen.
Hallo Wolfgang,
Audi wird in jedem Fall für die Reparatur des Wischwasserschlauchs aufkommen müssen, denn sie wissen ja, dass es ein Mangel ist, auch NACH 2 Jahren.
Sie könnten sich jedoch darauf berufen, dass, wenn sein Fz gemäss Vorschrift bei einem Audi Freundlichen gewartet worden wäre, der Folgeschaden nicht entstanden wäre. Der Geschädigte könnte sich in dem Fall aber darauf berufen, dass, wenn der Folgeschaden so gross sein kann, Audi ihn darauf hätte hinweisen müssen. und es deshalb eine richtige wirkliche Rückrufaktion hätte sein sollen.
Auch Audi hat in dem Fall eine Schadensminderungspflicht. Ob diese Vorschrift - Wartung in Audiwerkstatt- nach neuem EU Recht standhält, ist jedoch fraglich.
Ich weiss jedoch nicht ob das EU Recht Rückrufaktionen auch vorschreibt, wenn die Sicherheit nicht unmittelbar gefährdet ist. Hätte Brand entstehen können?
Das Monti Gesetz sagt ja auch etwas über die Werkstätten die nicht das Audilogo tragen und die Rechte die dem Verbraucher auch bei Wartung in anderen Werkstätten bleiben
Bin gespannt, wie dies ausgeht. Hoffentlich hält uns der Themenstarter auf dem Laufenden.
Hallo zusammen,
Audi hat heute wie erwartet den Kulanzantrag abgelehnt. Gründe sind nicht bekannt. Ich habe mich jetzt persönlich mit Audi in Verbindung gesetzt. Die wollen von mir Kopien vom Kostenvoranschlag und die Kopien vom Serviceheft. Hab alles eingescannt und denen das per Email zugesand. Die Gute am Telefon bestätigte mit auch das dieser Schaden häufiger auftritt. Mal sehen was das nächste Woche gibt. Der Wagen wird auf jedenfall am Montag wieder Instandgesetzt.
Der Mitarbeiter hat mir noch per E-Mail eine Bestätigung geschickt:
............................................................................................................................
Guten Tag ,
ich hoffe Sie haben das Fax über den Kostenvoranschlag erhalten.
Hier auch wie gewünscht die Adresse der Audi-Kundenbetreuung:
Audi AG
Abt. I/GS-3
85045 Ingolstadt
Tel: 0800-2834 7378423
Fax: 0800-329 26 2834.
Nach Angaben von Audi bricht der Schlauch der Heckwaschanlage durch Bewegung
beim Öffnen/Schließen der Heckklappe. Als Folge kommt es durch
Wassereintritt in die darunter liegenden Steuergeräte zum Ausfall.
Wie auch hier in diesem Fall.
Hoffe Ihnen hiermit weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
...................
Serviceberater
.....................................................................................................................................................
Sollte das bei Audi auch mit dem Kulanzantrag nichts werden geht die Sache zum Rechtsanwalt.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Bis die Tage
Free
Hallo zusammen,
heute hat sich Audi gemeldet und mir ohne Angabe von Gründen den Kulanzantrag abgelehnt! Wie soll man jetzt hier weiter vorgehen?
Der Fehler ist bekannt und von Audi akzeptiert!!!!
Freebute
ich habe es mir gedacht, dass es so kommt.
1.) Ich würde versuchen, hier im Forum z.B., an Unterlagen zu kommen, bei denen dieser Schaden durch Audi übernommen wurde. Dabei meine ich nicht die Schlauch-Reparatur, sondern wo die Elektronik durch diesen Schaden ersetzt wurde. (Rechnung, Kulanzantrag,Garantieantrag etc.)
2.) nicht jeder öffnet die Heckklappe gleich viel, also Schlauchbruch da früher-da später.
3.) wenn es hierüber in dem Audi / Werkstatt internen online System Aufgezeichnungen gibt, würde ich versuchen da ran zu kommen.
4.) mit diesen Unterlagen würde ich dann etwas über den Anwalt versuchen, wenn Rechtschutz vorhanden ist, sowieso.
Viel Glück
Gruß Wolfgang
Ich bin nur juristischer Laie, da ich aber auch schon gezwungen war mir eine Strategie zur rechtlichen vorgehensweise gegen Audi zurecht legen zu müssen, denke ich du hast nur noch eine Möglichkeit es ohne Anwalt zu versuchen (sofort MIT Anwalt wäre bestimmt die bessere Lösung):
Wenn du die Kosten für die Instandsetzung schon verauslagt hast (du sagtest ja du würdest ihn diesen Montag auf jeden Fall instandsetzen lassen) würde ich das Original der Rechnung per Einschreiben mit Rückschein an Audi senden und mit Fristsetzung die Erstattung der Kosten verlangen. slk-A4 hat in seinem Beitrag schon die richtigen Stichworte für eine Begründung deines Anspruches gegenüber Audi genannt. Ich würde Audi mitteilen dass ich bei Missachtung der Frist unverzüglich ein Mahnverfahren einleiten werde.
Ich glaube zwar nicht wirklich dass das bei Audi etwas bewirkt (mein Eindruck war beim Audi Service sitzen eigentlich nur Juristinnen - was für mich ein eindeutiger Hinweis darauf ist welchen Zweck diese Instanz erfüllt), aber zumindest hättest du dann schonmal ein bischen Vorarbeit für deinen Anwalt geleistet 🙂.
Willkommen im Club! Meiner war nicht ! in der Rückruf/Umrüstaktion und ist trotzdem leck geschlagen.Austausch auf Kulanz mit Zusatzgarantie und geringer Selbstbeteiligung.Lief prima mit meiner Werkstatt.
Zitat:
Audi wird in jedem Fall für die Reparatur des Wischwasserschlauchs aufkommen müssen, denn sie wissen ja, dass es ein Mangel ist, auch NACH 2 Jahren.
Das wäre mir aber ganz neu ,daß Audi für einen Defekt nach Ablauf der Garantie haften MUSS .Dann wäre die Garantie ja nie zu Ende.Dann das Fahrzeug nicht bei Audi warten lassen-da kann man auch mit Anwalt kaum etwas durchdrücken.Die 2 jährige Garantie ist eine freiwillige Leistung von Audi und da diktieren die natürlich auch die Konditionen.Und Kulanz dürfte aus den o.g. Gründen auch nicht einfach sein.
Die Reparatur des Schlauches dürfte so 5-10 Euro kosten .Ob Audi das nun bezahlt oder im Himmel ist Jahrmarkt.🙄
Ach so-wie Theresias schon bemerkte-der Defekt kündigte sich ja schon länger an.Eine MArkenwerkstatt hätte selbst bei einer solchen Schilderung am Telefon sofort gesagt:Schau hinten li. ob es naß ist und benutze die Anlage nicht.
Ich wünsche dir trotzdem viel Glück
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Willkommen im Club! Meiner war nicht ! in der Rückruf/Umrüstaktion und ist trotzdem leck geschlagen.Austausch auf Kulanz mit Zusatzgarantie und geringer Selbstbeteiligung.Lief prima mit meiner Werkstatt.
Ich muss sagen dass ich beeindruckt bin wie gut Audi anscheinend einen Teil seiner Kunden erzogen hat. Da ist man schon hoch zufrieden wenn man eine Anschlussgarantie hat und mit nur geringer Selbstbeteiligung den Mist ausbaden darf den Audi bei Konstruktion oder Montage eines Modells verzapft hat. 😕
Ich kann schon verstehen dass man bei einem solchen Schaden wegen - ich sag jetzt einfach mal - 100 € Selbstbeteiligung keinen Grundsatzprozess gegen den Fahrzeughersteller anstrengt. Bei soetwas geht ja schließlich auch ein gehöriger Anteil eigener Arbeitskraft drauf. Das heißt m.E. aber noch lange nicht dass die Kosten für die Behebung eines solchen Defekts (und seiner Folgeschäden), der dem Hersteller bekannt ist aber dessen Behebung er dem Zufall überlässt, auf den Kunden abgewälzt werden darf.
Ich selbst bin potentiell auch von diesem Problem betroffen. Ich habe keine Ahnung ob die vorgesehenen Arbeiten zur Vorbeugung des Defektes an meinem Fahrzeug bisher durchgeführt wurden oder nicht. Ich habe weder Lust dazu es rauszufinden, noch Lust dazu meine gesamte Elektronik im Kofferaum in Frischhaltefolie zu wickeln nur damit im Falle eines Falles mein Navi nicht nass wird. Das wäre nämlich die Konsequenz wenn Audi nicht auch nach der Gewährleistungspflicht für durch einen solchen bekannten - aber nicht kommunizierten - Defekt verursachte Schäden gerade stehen müsste.
Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist. Das ist nur gesunder Menschenverstand (bzw. was ich dafür halte 🙂).
Gruß
Sancho