Elektro-Förderung auch 2022 für den 40TFSI?

Audi A3 8Y Sportback

Ich überlege, einen A3 40 tfsi e zu leasen.
Um die E-Prämie zu erhalten, ist ab dem Jahr 2022 eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern notwendig. Da die diesbezügliche Reichweite von Audi mit 59 - 67 angegeben wird, stellt sich die Frage, ob die Förderung überhaupt noch gilt, wenn das Fahrzeug erst im Jahr 2022 ausgeliefert und somit auch erst dann zugelassen werden kann.
Ich würde mich daher sehr freuen, wenn diesbezüglich jemand eine klare Info hat.

37 Antworten

@MacMaus
Klasse Hinweis!
Ich denke, mit den Daten kommt man weiter
Allerbesten Dank—damit hast Du mir echt geholfen

Aber ich dachte ein Auto muss auf die Bafa-Liste der förder-fähigen Autos damit man das bekommt und man kann nicht einfach seine Konfiguration ausdrucken und damit den Antrag stellen? Oder wird sich das auch ändern?

@mbanck
Klar, das Fahrzeug muss bei der BAFA gelistet sein. Aber leider sieht man in der aktuellen Liste nur die Fahrzeuge, die eine Mindestreichweite von bis zu 40km aufweisen (siehe auch Anhang). Die Eingrenzung von 60km ab 2022 ist noch nicht sichtbar. Den Hinweis mit dem Konfigurator habe ich nur gegeben, um sich ein Bild davon machen zu können, ob das mit der Förderung nächstes Jahr klappen sollte, oder evtl. nicht.

Auszug aus der BAFA:
... Somit können die aktuell geltenden erhöhten Förderprämien für Elektrofahrzeuge über das Jahr 2021 hinaus beim BAFA beantragt werden.
Es ist vorgesehen, über diesen Zeitraum die Förderung auf den elektrischen Antrieb zu fokussieren. PlugIn-Hybride werden ab 2022 z. B. nur noch gefördert, wenn sie eine Mindestreichweite von 60 Kilometer und ab 2025 von mindestens 80 Kilometer aufweisen. ...

Unbenannt

Ok, aber die Bafa wird ja nicht einzelne Konfigurationen listen, sondern entweder den 40 TFSIe an sich oder eben nicht; das ist halt weiterhin dann eine Frage wie die Lage sein wird und man kann sich nicht auf seine persönliche Konfiguration verlassen denke ich.

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@mbanck
Nein, darauf verlassen kannst Du Dich nicht.
Audi erstellt Dir ein Formular mit der Vorläufigkeit(!) Deiner technischen Daten. Diesem Blatt kannst Du dann die elektrische Reichweite des von Dir konfigurierten Fahrzeugs entnehmen.
Aber: es ist nicht nur vorläufig, sondern im Falle eines Vertragsabschlusses wird zusätzlich vermerkt, dass sich Audi alle Abweichungen dieser Daten vorbehält.
Eine irgendwie geartete Sicherheit, dass der A3 im nächsten Jahr die Umweltprämie erhält, hast Du somit leider nicht .

Zitat:

@Gegie1 schrieb am 9. Juni 2021 um 20:54:22 Uhr:


@mbanck
Danke für Deinen Hinweis
Nein, leider nicht. Denn damit würde er, so wie Du schon schreibst, lässig darunter liegen.
Ab nächstem Jahr zählt leider nur noch die elektr. Mindestreichweite von 60 km.

Das stimmt so nicht, auch 2022 sind Plug-In Hybride förderfähig, wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren. Ansonsten wären wohl ein Großteil der jetzigen Plug-Ins ab 2022 absolute Ladenhüter, da es viele Modelle gibt, die nur um die 50km elektrische Reichweite nach WLTP haben. Die Hersteller hätten somit schon lange reagiert.

Hier der entsprechende Auszug aus der Förderrichtlinie:

Zitat:

Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind solche, deren maximale CO2-Emission je gefahrenen Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreicht.

Quelle:

BAnz AT 05.11.2020 B1

- 3.1, Absatz 2

Es heißt dort eindeutig "oder" und nicht "und".

Somit greift die Reichweite nur, wenn der kombinierte Verbrauch über 50g CO2 (WLTP) liegt und nicht generell.

@eddingo
@206driver
Nein, leider gilt das nicht mehr. Sonst hätte ich mir ja auch das ganze Thema sparen können. :-)
https://www.bafa.de/.../20201120_verlaengerung_innovationspraemie.html
Hier steht dann auch klar: PlugIn-Hybride werden ab 2022 z. B. nur noch gefördert, wenn sie eine Mindestreichweite von 60 Kilometer und ab 2025 von mindestens 80 Kilometer aufweisen.
Die 50 Gramm spielen somit keine Rolle mehr.
Und ja, es werden einige Fahrzeuge aus dieser Förderung fallen. Aber, wie eingangs erwähnt:
Das war ja auch der Grund, warum ich dieses Thema eröffnet habe.

Zitat:

@Gegie1 schrieb am 17. Juni 2021 um 20:27:41 Uhr:


Nein, leider gilt das nicht mehr. Sonst hätte ich mir ja auch das ganze Thema sparen können. :-)
https://www.bafa.de/.../20201120_verlaengerung_innovationspraemie.html
Hier steht dann auch klar: PlugIn-Hybride werden ab 2022 z. B. nur noch gefördert, wenn sie eine Mindestreichweite von 60 Kilometer und ab 2025 von mindestens 80 Kilometer aufweisen.
Die 50 Gramm spielen somit keine Rolle mehr.
Und ja, es werden einige Fahrzeuge aus dieser Förderung fallen. Aber, wie eingangs erwähnt:
Das war ja auch der Grund, warum ich dieses Thema eröffnet habe.

Solche Änderungen müssen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und die aktuellste Form der "Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)" stammt vom 05.11.2020 und dort sind die 50g CO2 weiterhin aufgeführt.

Bundesanzeiger

Ich habe jetzt leider für meinen A3 TFSIe eine Änderung in der Auftragsbestätigung bekommen. Dort wurde nun die elektrische Reichweite von 61km auf 59km minimiert.

Laut BAFA ist folgendes beschrieben:
Bereits in der aktuellen Fassung hat der Richtliniengeber festgelegt, dass Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm übersteigt und die eine rein elektrische Reichweite von weniger als 60 Kilometern aufweisen, ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr förderfähig sein werden. Anträge für diese Fahrzeuge müssen daher bis einschließlich 31. Dezember 2021 gestellt werden. Die hiervon betroffenen Plug-in-Hybride können Sie der untenstehenden Fahrzeugliste entnehmen.

CO2 hält mein A3 mit 28g/km ein, die Reichweite leider nicht. Ärgerlich ist, dass das Fahrzeug eigentlich schon im September geliefert werden sollte.
Würdet Ihr sagen, dass mein A3 45 TFSIe förderfähig ist oder nicht?

Einfach mal "Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge - BAFA" googeln. Die Liste ist Stand 01.01.2022 und dort ist der TFSI 40e und TFSI45e gelistet und somit kann die Förderung (welche für PHEV ja bis 2022 verlängert wurde) wohl noch dieses Jahr beantragt werden.

In der BAFA Liste vom 01.01.2022 ist der A3 Sportback S line 45 TFSIe gelistet. Das heißt, dass das Fahrzeug auf jeden Fall gefördert wird, egal ober die elektrische Reichweite erfüllt wird oder nicht... ist das richtig?

Ich frage extra nach, wegen folgender Aussage auf der BAFA Homepage:
...Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm übersteigt und die eine rein elektrische Reichweite von weniger als 60 Kilometern aufweisen, ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr förderfähig sein werden.

Screenshot_20220105-155708_Adobe Acrobat.jpg

Der TFSI 40e / 45e muss ja die Reichweite von 60km erfüllen, denn sonst würden diese Modelle ja nicht auf der aktuellen Förderliste 2022 stehen.

Anbei ein Auszug aus dem Antrag, der klar nochmal darauf hinweist das nur eine Förderung beantragt werden kann wenn das Auto auf der BAFA-Fahrzeugliste steht, was ja der Fall ist (siehe Auswahl).

Frag doch am besten bei Deinem Händler nach um sicher zu sein.

Bleibt nur zu hoffen das alle PHEV noch 2022 geliefert werden, denn dann ist ja dank der neuen Regierung Schluss mit der Hybrid-Förderung.

Zitat:

@MacMaus schrieb am 5. Januar 2022 um 16:42:14 Uhr:


In der BAFA Liste vom 01.01.2022 ist der A3 Sportback S line 45 TFSIe gelistet. Das heißt, dass das Fahrzeug auf jeden Fall gefördert wird, egal ober die elektrische Reichweite erfüllt wird oder nicht... ist das richtig?

Ich frage extra nach, wegen folgender Aussage auf der BAFA Homepage:
...Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm übersteigt und die eine rein elektrische Reichweite von weniger als 60 Kilometern aufweisen, ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr förderfähig sein werden.

TFSI 45e

Es heißt ja: Bis zu 50g co2/Km oder Mindestreichweite von 60 Km.

Audi gibt für den 40 TFSIe 30-34 g/km an. (45 TFSIe: 31 bis 34 g/km)

Damit ist er bis Ende 2022 förderungsfähig (unabhängig von der Mindestreichweite).

Zitat:

@micha-s_1e4 schrieb am 5. Januar 2022 um 17:17:37 Uhr:


Es heißt ja: Bis zu 50g co2/Km oder Mindestreichweite von 60 Km.

Audi gibt für den 40 TFSIe 30-34 g/km an. (45 TFSIe: 31 bis 34 g/km)

Damit ist er bis Ende 2022 förderungsfähig (unabhängig von der Mindestreichweite).

Das ist vollkommen korrekt. 🙂

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