Elektro-Förderung auch 2022 für den 40TFSI?
Ich überlege, einen A3 40 tfsi e zu leasen.
Um die E-Prämie zu erhalten, ist ab dem Jahr 2022 eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern notwendig. Da die diesbezügliche Reichweite von Audi mit 59 - 67 angegeben wird, stellt sich die Frage, ob die Förderung überhaupt noch gilt, wenn das Fahrzeug erst im Jahr 2022 ausgeliefert und somit auch erst dann zugelassen werden kann.
Ich würde mich daher sehr freuen, wenn diesbezüglich jemand eine klare Info hat.
37 Antworten
Zitat:
@micha-s_1e4 schrieb am 5. Januar 2022 um 17:17:37 Uhr:
Es heißt ja: Bis zu 50g co2/Km oder Mindestreichweite von 60 Km.
Kann man nicht oft genug wiederholen.
Im Prinzip ist es absolut egal ob "60km oder bis zu 50 CO2/km" oder was auch immer die Hersteller angeben!
Das Auto muss sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden und dann kann auch der Antrag gestellt werden, was nach aktuellem Stand von 01.01.2022 der Fall ist.
Zitat:
@206driver schrieb am 6. Januar 2022 um 08:09:28 Uhr:
Zitat:
@micha-s_1e4 schrieb am 5. Januar 2022 um 17:17:37 Uhr:
Es heißt ja: Bis zu 50g co2/Km oder Mindestreichweite von 60 Km.
Kann man nicht oft genug wiederholen.
Zitat:
@muehly7 schrieb am 6. Januar 2022 um 08:34:47 Uhr:
Im Prinzip ist es absolut egal ob "60km oder bis zu 50 CO2/km" oder was auch immer die Hersteller angeben!
Was soll der Hersteller damit zu tun haben? Die Vorgaben und Richtlinien kommen vom Bund.
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Die rein elektrische Reichweite sinkt wenn man im Konfigurator gegenüber dem Basismodell ordentlich Sonderausstattung reinpackt...das meine ich mit den Herstellerangaben.
Ob nun die Richtlinien vom Bund kommen ist auch egal und man muss auch nicht darüber diskutieren welches Kriterium der TFSI 40e/45e erfüllt oder nicht erfüllt.
Die Regierung hat die Förderung für PHEV bis 2022 verlängert, das Fahrzeug steht auf der aktuellen Liste der förderfähigen Fahrzeuge und somit kann noch bis Ende 2022 der Antrag gestellt werden...die Frage ist nur wienlange der BAFA-Topf voll ist?
Zitat:
@206driver schrieb am 6. Januar 2022 um 08:50:13 Uhr:
Zitat:
@muehly7 schrieb am 6. Januar 2022 um 08:34:47 Uhr:
Im Prinzip ist es absolut egal ob "60km oder bis zu 50 CO2/km" oder was auch immer die Hersteller angeben!
Was soll der Hersteller damit zu tun haben? Die Vorgaben und Richtlinien kommen vom Bund.
Zitat:
@muehly7 schrieb am 6. Januar 2022 um 09:25:41 Uhr:
Ob nun die Richtlinien vom Bund kommen ist auch egal und man muss auch nicht darüber diskutieren welches Kriterium der TFSI 40e/45e erfüllt oder nicht erfüllt.
In 2022 ist dies sicherlich noch egal. Da im Koalitionsvertrag jedoch festgehalten ist, dass ab 01.01.2023 die Verbrauchskomponente entfallen soll und dann für eine Förderung die rein elektrische Reichweite maßgeblich ist, sollte man diese nicht ganz aus den Augen verlieren.
Zitat:
@muehly7 schrieb am 6. Januar 2022 um 09:25:41 Uhr:
Die Regierung hat die Förderung für PHEV bis 2022 verlängert, (...)
Haben sie nicht.
Die neue Regierung hat die Innovationsprämie im vollen Umfang um ein Jahr verlängert. Am Umweltbonus hat niemand gerüttelt. Dieser endet erst am 31.12.2025. Die Innovationsprämie verdoppelt den Umweltbonus.
Hallo zusammen,
ich habe zuletzt mal eine Petition eingereicht, dass für die Förderung nicht mehr die Zulassung, sondern das Bestelldatum in Betracht gezogen werden sollte usw..
https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_131281.nc.html
Falls unerwünscht, kann der Beitrag gern entfernt werden, aber da ich denke, dass da mehrere hier Interesse daran hätten, könnt ihr Euch das ja mal anschauen, mitzeichnen oder ggf. mitdiskutieren im dortigen Forum.
Ich habe nämlich auch nun den 45 TFSIe bestellt und bange darum, dass nun doch dieses Jahr geliefert wird.
Übrigens, der aktuelle Bestellstop seitens Audi wird u.a. damit begründet, dass man die aktuellen Bestellungen dieses Jahr ausliefern kann, sodass niemand Nachteile von der wegfallenden Prämie trägt. 🙂
Wenn Du erst 2022 Deinen 45 TFSIe bestellt hast, dann hast Du ja gar keine richtige Grundlage für die Forderung in Deiner Petition:
--> Dies hat zur Folge, dass die Begrenzung der Innovationsprämie auf eine Zulassung bis Ende 2022 somit fast nicht mehr einhaltbar ist
Die Innovationsprämie war ursprünglich bis zum 31.12.2021 begrenzt, und wurde wegen den Lieferverzögerungen bis Ende 2022 verlängert. In dem Fall kann ich nun Deine Forderung für eine weitere Verlängerung nicht nachvollziehen, da Du Deine Bestellung nicht 2021 eingereicht hast.