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Eintragungsproblem mit Santa Monicas

Themenstarteram 9. März 2005 um 17:04

hallo zusammen,

ich fahre einen golf iv 1.6 bj. 98 mit standard-fahrwerk.

für diesen wagen habe ich mir nun vw santa monicas (7jx17 et 38mm) gekauft, welche ich demnächst mit reifen 225/45 17 bestücken und einbauen wollte.

der vorbesitzer hatte bereits felgen der größe 7,5jx17 et 35 gefahren und eingetragen.

mein problem ist nun das vw teilegutachten für die santa monicas:

darin steht nämlich, dass diese felgen mit besagten reifen nur erlaubt sind, wenn:

1. modelljahr jünger 2001

2. sportfahrwerk mit lenkhub-begrenzung

3. REIFEN NICHT BREITER ALS 218mm !?!?!

was soll dabei der punkt 3 bedeuten???? 225er reifen sind wohl immer breiter als 218mm, oder!?!?!?!

und gibt es eine möglichkeit diese felgen auch ohne sportfahrwerk beim tüv per einzelabnahme eingetragen zu bekommen (z.b. mit distanzscheiben)?????

hat von euch jemand das gleiche problem und evtl. schon gelöst?????????

und kommt mir jetzt bitte nicht mit:

"...bau halt 'n sportfahrwerk ein, das braucht eh jeder golf..." oder so!!!!!!! ;-)))

vielen dank vorab!!!!!!

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18 Antworten
am 9. März 2005 um 18:07

Da hat neulich mal jemand was von nem Dokument von VW erzählt, mit dem das wohl klappt! Weiß aber auch nicht mehr.

Würd mich auch dringend Interresieren!!!

Sag mal jemand was!!!

punkt 2 , denke mal das das so gemeint ist, wenn man ein sportfahrwerk hat dann braucht man dieses teil.

zu dem gutachten der felge : hat die nicht sowieso serie 225 drauf? reicht vieleicht ne kopie eines scheins wo die eingetragen sind mit 225.

und wenn du bei vw denn tüv und das eintragen machst???

Reifen der Kategorie "225mm-Breite" sind nicht zwingend 225mm breit. Die Reifenmodelle der verschiedenen Hersteller unterscheiden sich tatsächlich in ihrer wahren Breite um einige Millimeter. So gibt es Reifen die als "225er"-Reifen gekennzeichnet sind, aber diese Breite nicht erreichen, sondern nur in diese Kategorie fallen und deshalb diese Bezeichnung tragen.

Auch Felgengutachten sind bei VW "Ersatzteile" und auch im VW-Ersatzteilehandel erhältlich.

Themenstarteram 9. März 2005 um 18:49

@ zeros:

ich habe doch das teilegutachten von vw. und da stehen eben diese 3 bedingungen/punkte drin, die angeblich erfüllt werden müssen.

ich habe jetzt noch andere threads zu diesem thema gelesen und manchmal lassen sich diese felgen mit 225er reifen für den golf iv OHNE sportfahrwerk und OHNE lenkhubbegrenzung und ÄLTER als bj 2001 eintragen und manchmal eben nicht.

bloss, was soll ich jetzt machen??? ich kaufe mir doch nicht nen satz goodyear f1 reifen für 500 euro und dann sagt der tüv: pech gehabt!!!!

ich muss doch im voraus irgendwie wissen, ob das geht oder nicht....

selbst ein gtü prüfingenieur konnte mir nicht weiterhelfen. und vom rein technischen dürfte es ja wohl keine probleme geben, oder???? zumindest wenn ich zusätzlich noch distanzscheiben 20mm je achse draufmache.....

 

hat sonst niemand erfahrung damit??? diese felgen sind doch mittlerweile oft zu sehen und das nicht nur auf den golfs mit original vw sportfahrwerk incl. lenkhubbegrenzung !!!!!!!!!!!!

 

danke

am 9. März 2005 um 18:51

du musst definitiv die lenkhub begrenzung verbauen, bzw das fahrwerk, ansonsten keine chance das abgenommen zu kriegen.

Gruß

aber ich habe 225/45/R17 vorn und 245 hinten und da habe ich das net gebraucht. ach ja ET40

und Sportfahrwerk habe ich erst nach denn felgen eingebaut.

vorher standart comfort fahrwerk drin gehabt.

am 9. März 2005 um 18:57

mein onkel wollte meine santas haben, aber tüv meinte: "ohne lenkhub begrenzung keine eintragung möglich, nicht mal einzelabnahme".

Ich hatte schon den verminderten hub, deswegen hatte ich auch keine probs damit.

Themenstarteram 9. März 2005 um 18:58

vom rein technischen gesichtspunkt gesehen kann die lenkhubbegrenzung nicht notwendig sein. sonst könnte man ja sogut wie gar keine 17 zöller mit 225er reifen auf nen standard golf iv baujahr 98 kriegen.

selbst mein vorbesitzer hatte ja 7,5j 17 et 35 drauf. es dreht sich wohl nur um die differenz der et und die müsste man doch mit distanzscheiben ausgleichen können!?!?!?

und wenn ich sowieso ne einzelabnahme mit begutachtung und vorführung mache, dann spielen doch auch die vorgaben von vw keine rolle mehr, oder???? außer natürlich die belastungsdaten der felge.

was ist das genau??????

lenkwinkelbegrenzung???

Themenstarteram 9. März 2005 um 19:00

@ bruzz:

wie ist das mit der lenkhubbegrenzung???

werden da spacer eingebaut, oder wie funktioniert das??? ist das überhaupt nachrüstbar nd falls ja mit wieviel aufwand (vor allem geld)????

 

danke

am 9. März 2005 um 19:11

wie das genau funzt, weiss ich auch nicht. Aber kosten sollte der Umbau wohl so um die 500 EUR.

am 9. März 2005 um 20:32

also ich hab auch die Santas mit 225/45/r17.... Die hab ich für n Golf IV, Baujahr 2000 mit Standard Fahrwerk und ohne Lenkhubbegrenzung eingetragen bekommen... Passt ohne auch nur ein winziges Problem :)

Ich hab die Santas auch drauf...

Zu den Reifen die Dunlop Sp9090 sind "218er" und da gabs noch nen Satz Bridgestone Potenza mit noch nem Kürzel... Ich hab die Sp 9090 drauf.

Ich komm nicht mehr viel weiter runrer wegen der Rieger lippe. Meiner is Werksseitig schon etwas tiefer...

dann komm ich bei mir nicht mehr in meine Einfahrt rein :(

Leider....

 

Naja Gruß DP

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