Eintragung trotz E-Prüfzeichen
Moin,
Ich habe eine Frage, also ich hab schon echt viel am Fahrzeug (Golf 6) verändert: Neue Scheinwerfer- Rückleuchten & Seitenblinker, neue Blinker- Kennzeichenlicht, schwarze (95%) hintere Fensterscheiben & Heckscheiben, neue Felgen & Reifen von Skoda Auto (Mytikas Black müssten das sein), jetzt was muss ich genau eintragen lassen, laut meines Erachtens habe ich für alles ein E-Prüfzeichen oder eine ABE, wieso genau verlangt der TÜV Prüfer eine Einzelabnahme bei den Reifen & Felgen beispielsweise obwohl die beide ein E-Prüfzeichen haben, weil sie von einer anderen Marke sind???
ich bitte um antworten
LG
Ähnliche Themen
28 Antworten
Also für Felgen Reifen Kombinationen musst Du eine ABE haben, die expliziet auch Dein Fahrzeug beinhaltet.
E-Zeichen hat nichts mit der Zulassung für Dein Fahrzeug zu tun.
Beispiel Scheinwerfer: Diese haben eine E Zulassung, aber die passen auch nur bei einem Golf 6.
Das heisst nur es entspricht der Norm die für den Wagen gilt.
RAD/Reifen Kombinationen sind schon etwas ganz anderes. Die passen ja bei mehreren Fahrzeugen technisch heisst aber noch lange nicht ob es die Auflagen der Festigkeit Geschwindigkeit Einpresstiefe betrifft.
Auch nicht ob es Auflagen, wie Bordeln etc. dafür gibt.
Was würdest du genau jetzt an meiner Stelle machen bei den ganzen Veränderungen? Nur eine Einzelabnahme für die Reifen und Felgen?
Naja wenn Deine Leuchten E Prüfzeichen haben brauchst Du nichts eintragen lassen.
Scheibenfolien weiss ich nicht. Als ich das noch hatte brauchte man dafür eine ABE, aber da war Kohl noch Kanzler.
Ist also schon etwas mehr. Mist bin ich alt geworden.
Hallole.
Man könnte alles eintragen .
Man muß nur das eintragen , was die ABE verlangt.
Für die meissten Sachen reicht die ABE , die müßte man eigentlich immer im Auto mitführen .
Rad / Reifenkombi, du könntest unter Umständen die Räder vom Ford oder anderem Fzg-Hersteller draufstecken , aber da die eine andere Nr haben benötigt man eine Einzelabnahme da die Räder keine Freigebe haben. Bei der Einzellabnahme prüft der Prüfer ob die Räder evtl wo schleifen oder sonst was.
Wenn du die Räder hast wo die ABE NICHT für dein Aoto sein soll , dann gibt es die Einzelabnahme. Muß aber nicht so sein , dass du die Bestätigung auch positiv bekommst .
Das ist doch ganz einfach, weil die Felgen für deinen Flitzer von VW nicht zugelassen sind. Die E- Nummer und ABE sagen nichts darüber aus das Sie für dein Fahrzeug zugelassen sind, daher brauchst du eine Einzelabnahme
Zitat:
@Titanicberlin schrieb am 6. Januar 2024 um 21:19:09 Uhr:
Naja wenn Deine Leuchten E Prüfzeichen haben brauchst Du nichts eintragen lassen.
Scheibenfolien weiss ich nicht. Als ich das noch hatte brauchte man dafür eine ABE, aber da war Kohl noch Kanzler.
Ist also schon etwas mehr. Mist bin ich alt geworden.
Das ist nicht ganz richtig was du schreibst nur eine E Nummer nützt dir nicht viel. Rüstet man den G6 von Analog auf LED Scheinwerfer und Rückleuchten um sind nur die von OSRAM und HELLA in Deutschland erlaubt und nicht den Müll der bei Ebay & Amazon angeboten wird
Asche über mein Haupt. Ich gehe da einfach von mir aus, das man Qualitätsware einbaut und nicht von Aliexpress und Co. Nichts gegen Ali und Co, nicht das ich für die Aussage schelte bekomme. Gibt auch gute Dinge dort, aber was dort angeboten wird mit Prüfzeichen entspricht ja nicht immer der Wahrheit. Ich gehe davon aus das man zu seiner eigenen Sicherheit schon auf Qualität setzt.
Es hat mit Qualität weniger zu tun. Viele gehen hin und tönen sich die Heckscheibe oder auch die hinteren Seitenfenster mit Schwarzer Folie. Diese müssen aber eine KBA Nummer haben, haben Sie die nicht und die Rennleitung hält einen an, ist direkt ende im Gelände.
Ali Express ist bekannt das kommt alles aus China, aber bei Ebay und Amazon auch da wird einem dann vorgegaukelt das die LED Scheinwerfer eine E Nummer haben und diese auch tatsächlich haben nur bei der Überprüfung wird dann festgestellt das die E Nummer von einem Traktor aus Zypern ist. Es gilt die alte Weisheit wer billig kauft , kauft zweimal
Herr Pluto,
Ich bitte dich darum mir einen Beweis zu liefern das Tönungsfolien eine KBA Nummer benötigen bzw. haben müssen.
Deine absolute Selbstsicherheit bei diesen Dingen lässt mich immer wieder Staunen und auch schmunzeln.
Aber das stimmt. Die KBA Nummer muß sichtbar sein und die Entsprechende ABE muß mitgeführt werden.
Nur meist interessiert das niemanden.
Zitat:
@OisBayern schrieb am 7. Januar 2024 um 13:49:02 Uhr:
Herr Pluto,
Ich bitte dich darum mir einen Beweis zu liefern das Tönungsfolien eine KBA Nummer benötigen bzw. haben müssen.
Deine absolute Selbstsicherheit bei diesen Dingen lässt mich immer wieder Staunen und auch schmunzeln.
Du kommst eben aus Bayern, das ist bekanntlich eine andere Welt und das du das nicht verstehst ist uns allen klar. Viel leicht hilft dir ein Video vom ADAC ich hoffe das du den Inhalt verstehst
https://www.youtube.com/watch?v=InVfxY6rEI0Was soll das gegen Bayern schimpfen? Ich bin auch einer!
Anfeindungen braucht hier niemand.
Kindergarten.
Depp.
Zitat:
Aber das stimmt. Die KBA Nummer muß sichtbar sein und die Entsprechende ABE muß mitgeführt werden.
Für Tönungsfolien brauchst du eine AB
G(allgemeine Bauart Genehmigung).
Nun gut. Prinzipiell ist es uns nun schon klar, was gemeint ist.