Eintragung trotz E-Prüfzeichen
Moin,
Ich habe eine Frage, also ich hab schon echt viel am Fahrzeug (Golf 6) verändert: Neue Scheinwerfer- Rückleuchten & Seitenblinker, neue Blinker- Kennzeichenlicht, schwarze (95%) hintere Fensterscheiben & Heckscheiben, neue Felgen & Reifen von Skoda Auto (Mytikas Black müssten das sein), jetzt was muss ich genau eintragen lassen, laut meines Erachtens habe ich für alles ein E-Prüfzeichen oder eine ABE, wieso genau verlangt der TÜV Prüfer eine Einzelabnahme bei den Reifen & Felgen beispielsweise obwohl die beide ein E-Prüfzeichen haben, weil sie von einer anderen Marke sind???
ich bitte um antworten
LG
28 Antworten
Tja, was eine ABE ist und eine ABG haben eben User wie Herr Pluto trotz absoluter Selbstsicherheit nicht verstanden und berufen sich auf Blödsinn wie Bayern andere Welt.
Dir wurde doch neulich erst auf die Füße getreten von einem Admin, also unterlasse solchen Käse und liefere Fakten die der Wahrheit entsprechen und nicht am Stammtisch entstanden sind, ansonsten wird mein schmunzeln nicht weniger.
Zitat:
wieso genau verlangt der TÜV Prüfer eine Einzelabnahme bei den Reifen & Felgen beispielsweise obwohl die beide ein E-Prüfzeichen haben, weil sie von einer anderen Marke sind???
Für die Skoda-Serien-Räder brauchst du für die sofort fällige Abnahme eine Traglastbescheinigung von Skoda.
Bei bestandener Abnahme steht in der Abnahmebescheinigung, ob die Eintragung (Zulassungsstelle) sofort oder 'Bei nächster Befassung' erfolgen muss.
Zitat:
@OisBayern schrieb am 7. Januar 2024 um 14:35:07 Uhr:
Tja, was eine ABE ist und eine ABG haben eben User wie Herr Pluto trotz absoluter Selbstsicherheit nicht verstanden und berufen sich auf Blödsinn wie Bayern andere Welt.Dir wurde doch neulich erst auf die Füße getreten von einem Admin, also unterlasse solchen Käse und liefere Fakten die der Wahrheit entsprechen und nicht am Stammtisch entstanden sind, ansonsten wird mein schmunzeln nicht weniger.
Also hast du das Video vom ADAC nicht verstanden. Nur für die Zukunft, da das ja nicht das erste mal ist das du so Blöde Kommentare von dir gibst, werde ich es halten wie alle User hier und nicht mehr drauf Antworten
Zitat:
@OisBayern schrieb am 7. Januar 2024 um 13:49:02 Uhr:
Herr Pluto,
Ich bitte dich darum mir einen Beweis zu liefern das Tönungsfolien eine KBA Nummer benötigen bzw. haben müssen.Deine absolute Selbstsicherheit bei diesen Dingen lässt mich immer wieder Staunen und auch schmunzeln.
Du hast ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung.
Wenn dem nicht so wäre, wüsstest du, das die ABG Zulassungsnummer, sofern die Tönungsfolie zugelassen und vorschriftsmäßig aufgebracht wurde, in mindestens einer Scheibe vorhanden sein muss. Am besten lässt sich die Nummer, die mit einer Wellenlinie beginnt, sich von innen ablesen.
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Ich hoffe mal du meinst nicht mich, schmunzel. Ansonsten hast den Unterschied zwischen einer ABE Kennzeichnung und ABG Kennzeichnung in Verbindung mit den erforderlichen Schriftstücken und deren Inhalt auch nicht verstanden.
Und Herr Pluto, was habe ich vom Video nicht verstanden? Glaube eher es scheitert wie immer an deinem Verständnis und das kannst du dir wie immer nicht eingestehen weil Dinge wie Bayern oder alle User meiden mich (der war Spitze) dann kommen.
@OisBayern doch doch.. ich meine schon dich 😉
Wer sonst postet hier quatsch.. 😉
Was stimmt an meiner Aussage nicht? Bin mal gespannt was du jetzt aufbietest, aber vermutlich auch einer der die beiden verschiedenen Sachen auch nicht unterscheiden kann. Also lege los und nur das von dir zitierte das ich anzweifel das eine Folie eine KBA Nummer haben muss. Und ich habe nichts davon geschrieben bzgl wo, sondern rein das diese keine KBA Nummer haben muss. Also hau raus, andere User haben es ja verstanden und bestätigt.
Das mit den Felgen ist relativ einfach, alles was notwendig ist,
bzw. gemacht werden muss steht in der ABE.
Steht doch da oben.
Nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBI I S. 1793) in Verbindung mit der Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung (FzTV) in der Fassung vom 12.08.1998 (BGBI I S. 2142).
Für dich persönlich entsprechend erklärt: Das von Amts wegen zugeteilte Prüfzeichen ist auf jedem Stück ( oder einheitlich) der laufenden Fertigung des Herstellers dauerhaft und jederzeit gut lesbar anzubringen.
Und nochmals....
ABG Zulassungsnummer ( hier D5080 ), sofern die Tönungsfolie zugelassen und vorschriftsmäßig aufgebracht wurde, in mindestens einer Scheibe vorhanden sein muss. Am besten lässt sich die Nummer, die mit einer Wellenlinie beginnt, sich von innen ablesen.
Ihr streitet ob es ABE, ABG oder KBA-Nummer heißt.
Ist doch egal, es muss eine Nummer auf der Folie sein.
Googelt mal: Eine ABE enthält immer eine KBA-Nummer.
Noch was über Google: .......ABG früher auch ABE genannt.
Es ist die aBG .
Man kann es auch in den Kfz-Schein eintragen. Muß aber nicht .
Danke uve0815, wenigstens einer der wenigen die den Unterschied verstanden haben und nicht über -wo eine Genehmigungsnumner angebracht sein muss- reden weil das nicht zur Debatte gestanden hat, sondern welche und das ist ..... nun mal keine KBA Nummer, siehe ja Folia Tec wo er selber eingestellt hat.
Hm, tja manchmal sollte man eben anderen Leuten glauben, auch wenn sie aus Bayern kommen.
Zitat:
@OisBayern schrieb am 7. Januar 2024 um 13:49:02 Uhr:
Herr Pluto,
Ich bitte dich darum mir einen Beweis zu liefern das Tönungsfolien eine KBA Nummer benötigen bzw. haben müssen.Deine absolute Selbstsicherheit bei diesen Dingen lässt mich immer wieder Staunen und auch schmunzeln.
Ich zitiere dich mal...und damit bin ich hier auch raus.
Du kennst selber den Unterschied nicht zwischen dem was du schreibst und dem, was du meinst...
Es ist doch eigentlich ganz einfach.
Auf der Folie muss/steht eine ABG-Nummer,
keine KBA-Nummer.
Auch wenn euer Streit etwas "erbsenzählerisches" hat.