Eintragung TDI im T3
Hallo Leute
Ich möchte meinen TDI 1Z Motor in meinen T3 eintragen lassen.
Hat jemand eine Briefkopie für mich ?
Das wäre das größte :-)
Gruß
Kay
Beste Antwort im Thema
Hi,
ich hätte da noch einen alten Brief mit Eintragung 1Z von meinem bereits verkauften WoMo... Ist entwertet wegen Zulassungsbescheinigung Teil 2 aber die Eintragungen sind alle drin!
Könnt ihr sowas brauchen??
Gruß t3(ex)einszett (Dennis)
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jesumi99
Hallo Kai,
ich möchte in meinen T3 70 PS TD Bj. 1985 kurzfristig auch einen TDI Golf Motor mit 90 PS einbauen. Kannst Du mir bitte weiterhelfen was ich dabei beachten muss !mit einer Briefkopie kann ich Dir nach dem Umbau weiterhelfen !
gruss Michael
als erstes kauf die ein Spenderfahrzeug, da sind dann alle nötigen Elemente/Aggregate wie Steuergerät Kat usw. dran.
und du benötigst einen Motorträger für die Tuboladerseite, da diese weiter nach vorne liegt.
vor allem, solltest du jemanden haben, der sich mit der steuerelektrik auskennt.und falls deine Vorglühkontrolllampe blinkt, liegt es daran das vom Bremslicht das signal fehlt, also 15 an pin 63 des steuergerätes (ohne Gewähr) es hängt natürlich vom Steuergerät ab.
gruß
Hi,
ich hätte da noch einen alten Brief mit Eintragung 1Z von meinem bereits verkauften WoMo... Ist entwertet wegen Zulassungsbescheinigung Teil 2 aber die Eintragungen sind alle drin!
Könnt ihr sowas brauchen??
Gruß t3(ex)einszett (Dennis)
Hi,
vorweg: ich habe keine Briefkopie.
Was will man machen? Eintragung des Motors ohne Abgasgutachten oder mit Abgasgutachten? Viele Dokas & Co laufen als Lkw und da brauchst Du kein Abgasgutachten, da die Steuer egal ist. Ohne Abgasgutachten ist der ganze Kram nicht notwenig.
Mein Dekra-Gutachter sagte mir auch, dass ihm andere Briefkopien völlig egal sind. Er muss es selbst bewerten.
2 Punkte:
1. Gewicht
2. Übersetzungsverhältnisse
1. Das Spenderfahrzeug sollte max. 150 Kilo leichter (oder 75 kg schwerer) sein, in das der Motor original verbaut war.
2. Weiter dazu gehört der Nachweis, dass der Motor in allen Betriebsbereichen genauso betrieben wird, wie in einem möglichen Spenderfahrzeug - es geht um Drehzahl / Geschwindigkeit (abgegebene Leistung ist dafür egal). Also: Du brauchst ein Spenderfahrzeug, für das Du nachweisen kannst, dass die Getriebeübersetzungen mit Abrollumfang max. 8% von Deinem Zielfahrzeug abweichen. Für alle Gänge.
Spenderfahrzeuge für Punkt 1 und Punkt 2 können unterschiedlich sein.
Meine Meinung: man sucht sich alle möglichen Spenderfahrzeuge, holt sich die Getriebevarianten und rechnet sich die Gesamtübersetzugen * Abrollumfang aus. Dann vergleicht man diese Werte mit dem Zielfahrzeug. Weichen die Werte mehr als 8 % ab, geht es laut Vorschrift nicht. Jetzt kann man dran drehen: anderes Getriebe, Gänge verlängern, Achsübersetzung ändern, andere Reifen ...
Dann suchst Du Dir ein Fahrzeug, wo der Motor original drin war, welches ein Leergewicht hat, das möglichst dicht am Zielfahrzeug liegt.
Gern genommen:
Passat wiegt ca. 150 Kilo weniger als der Bus - also stimmt das mit dem Gewicht.
Sharan liegt von den Übersetzungsverhältnissen ziemlich gut (z.B. DBW Getriebe) - zumindest für verlängerte Busgetriebe.
Also rechnest Du das aus, schreibst es dem Prüfer auf und es sollte klappen. Am besten vor dem Umbau. Und man sieht: nicht der Motorumbau alleine ist entscheidend, sondern wenn einer sagt, er hat den Motor drin, sollte er auch sagen, welches Getriebe, welche Änderungen am Getriebe.
Bin aber primär Theoretiker, habe aber schon viel mit dem Getrieberechner gespielt. Also verbessert mich gerne.
Gruß
Cursor
Zitat:
Original geschrieben von T3einszett
Hi,
ich hätte da noch einen alten Brief mit Eintragung 1Z von meinem bereits verkauften WoMo... Ist entwertet wegen Zulassungsbescheinigung Teil 2 aber die Eintragungen sind alle drin!Könnt ihr sowas brauchen??
Gruß t3(ex)einszett (Dennis)
jaaaaaaaaaaaaaaaaa kann ich
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You got PN!!
was rechnet man eigentlich Verbrauch beim 110PS TDI? Er gilt ja als einer der sparsamsten (und lautesten) Dieselmotoren überhaupt, also auch besser als modernere Common Rail oder PD Diesel...
@ Cursor85
das ist ja nen lustiger Dekra Mann,
der kann doch nicht einfach die fahrwiderstände unberücksichtigt lassen...
die fahrwiderstandskurve von nem t3 sieht ja völlig anders aus das die eines VW passat oder golf...
der sharan kommt da ja noch am ehesten ran bei 4 zylinder tdi´s
das mit dem gewicht des spenderfahrzeugs ist mir auch schleierhaft...
wenn ich nen 35i passat AFN Motor in einen golf 1 transplantiere incl getriebe, was absolut kein problem ist, dann würde ich den ja nach der aussage nicht mit euro 2 eingetragen bekommen, weil der spender ja ca 350-400kg schwerer sein wird... nur sollte jedem, der halbwegs klar denken kann, klar sein, dass der golf mit gleichem motor und getriebe locker die schadstoffwerte des spenders schafft durch das viel geringere gewicht...
nach den aussagen des dekra heinis dürfte man dann ja maximal nen sharan als spender nehmen (jedenfalls beim 110 PS tdi) denn der bus braucht bei 160kmh auf der ebene ca 110 PS motorleistung, die golf und passat für 192kmh reichen, was eine notwendige getriebeabweichung von über 15% ausmacht...
@ rohrdesigner
über Sinn und Unsinn habe ich auch schon viel diskutiert. Meiner Meinung nach ist das immer eine Mischung aus Gesetz, dessen Interpretation und des technischen Verständnis. Ich gebe Dir Recht, dass es irgendwie nicht von vorne bis hinten durchdacht erscheint. Interessanter Weise habe ich gerade die Sache mit dem Übersetzungsverhältnis auch schon von anderen Seiten gehört. Zusammen mit dem Gewicht des Fahrzeugs würde es auch wieder Sinn machen, unter der Annahme, dass ähnlich schwere Wagen auch einen ähnlichen Fahr- / Luftwiderstand haben und somit ähnliche Leistung bei einer Geschwindigkeit benötigen. Vielleicht ist das die Interpretationslücke, dass Gewicht und Übersetzungverhältnis von zwei verschiedenen Fahrzeugen gewählt werden dürfen? Deshalb geht es vermutlich auch mit dem Golf 1: das Übersetzungsverhältnis nimmst Du vom Passat und für das Gewicht wird gesagt, den AFN gibts auch im Golf 3. Die Argumentation eines Prüfers, der das einträgt, würde mich dennoch interessieren.
Also liegt es vermutlich eben doch nur am Prüfer, wie er das interpretiert. Aber die Gewichtsgrenzen (150 kg mehr bzw. 75 kg weniger als ein Originalfahrzeug) bzw. die Grenzen des Getriebeunterschieds (max. 8 %) gibt es nun wohl wirklich, oder?
Es bleibt einfach interessant, was bei den einen geht und was woanders nicht geht.
Zitat:
Original geschrieben von Cursor85
Aber die Gewichtsgrenzen (150 kg mehr bzw. 75 kg weniger als ein Originalfahrzeug) bzw. die Grenzen des Getriebeunterschieds (max. 8 %) gibt es nun wohl wirklich, oder?
Das wurde mir auch so von meinem Prüfer gesagt.
Zitat:
Original geschrieben von Cursor85
Also liegt es vermutlich eben doch nur am Prüfer, wie er das interpretiert.
Ja, teilweise. Über gewisse Grenzen kann sich der Prüfer aber auch nicht hinwegsetzen, vor allem nicht gegen Anweisungen von ganz oben.
Zitat:
Original geschrieben von Cursor85
Es bleibt einfach interessant, was bei den einen geht und was woanders nicht geht.
Bitte öffentlich KEINE Namen und Orte nennen!
also wenn die angaben korrekt sind, dann sind ein sharan bzw die jeweiligen klone alhambra oder galaxy die perfekten spender...
die 8% getriebeabweichung, da ist ja auch die frage, wo man die 8% ansetzt 😉
8% von 172 kmh sind ca 13,8 kmh
8% von 160 kmh sind aber nur 12,8 kmh
sharan leergewicht ca 1.650kg (incl 80 kg für den fahrer) das schafft man fast genau mit dem t3
vmax (AFN motor) 172kmh
das busgetriebe bräuchte eine andere achsübersetzung, so dass man ca 160kmh v max erreicht...
oder man baut z.B. ein UN1 getriebe statt dessen ein...
alles in allem wäre das schon fast zu einfach...
und gleiches gilt im prinzip auch für die 90 PS tdi, aus dem sharan und clonen und dort kommt man sogar noch besser an die werte des spenders heran, bzw hat weniger abweichungen...
die bremse des T3 ist bis 140 PS freigegeben soweit mir bekannt, ich denke da muss man sich nur nen schriebs von VW holen...zu empfehlen ist aber ab 110PS TDI wohl doch eine größere bremsanlage...
Hey ich weis ist Scion was älter aber ich bräuchte auch eine Kopie davon wäre mega geil 😮 und würde mir
einigen Stress ersparen 🙁
Hoffe es klappt danke schonmal.
Fredi
Zitat:
@T3einszett schrieb am 31. März 2011 um 13:17:00 Uhr:
Hi,
ich hätte da noch einen alten Brief mit Eintragung 1Z von meinem bereits verkauften WoMo... Ist entwertet wegen Zulassungsbescheinigung Teil 2 aber die Eintragungen sind alle drin!Könnt ihr sowas brauchen??
Gruß t3(ex)einszett (Dennis)
Zitat:
@T3einszett schrieb am 31. März 2011 um 13:17:00 Uhr:
Hi,
ich hätte da noch einen alten Brief mit Eintragung 1Z von meinem bereits verkauften WoMo... Ist entwertet wegen Zulassungsbescheinigung Teil 2 aber die Eintragungen sind alle drin!Könnt ihr sowas brauchen??
Gruß t3(ex)einszett (Dennis)
Moin Moin,
Ich bin auch gerade dabei meinen Bulli auf den 1Z umzubauen,
könntest du mir auch eventuell eine Kopie schicken?
Danke und Guß
T. Bruhn
Wenn man keine Schadstoffklasse eingetragen braucht, sollten die Papiere vom Spender als Grundlage für die Eintragung reichen. Höchstgeschwindigkeit ändert sich mit dem gleichen Getriebe ja nicht, bzw. Wird sogar weniger wegen der niedrigeren Abregeldrehzahl.
Im Endeffekt ist die Kunst an der ganzen Sache, einen willigen Prüfer zu finden. Bei meinem AAZ hab ich noch nichtmal die Papiere vom Spender gebraucht. Der Prüfer hat sich alle Daten aus den Datenblättern gesucht. Gekostet hat mich das ganze dann 80€. War beim TÜV Süd.
Der 1z in meinem Westfalia wurde schon vor langer Zeit eingetragen.
Die Briefkopie ist KEINE Grundlage! Meine Briefkopie hilft leider sowieso niemand anders, da mein 1z Motor nur in Verbindung mit dem von SKN geänderten Steuergerät eingetragen ist.
Achso: Redet VOR dem Umbau mit dem Prüfer bzw. sucht einen der euch das prinzipiell eintragen würde und lasst euch sagen welche Voraussetzungen ihr erfüllen müsst!
Wenn ihr mit nem fertigen Umbau hin fahrt und sagt "hier trag mal ein!" , dann habt ihr schlechte Karten.
Mahzeit!Oha,das Uraltthema. Motoreintrag und die so wichtigen Briefkopien.😁
Briefkopien sind unnütz und nicht als Arbeitsgrundlage für eine Eintragung zu gebrauchen.
Dazu gibts Anweisungen.
Diese Anfragen kommen meist von Leuten die meinen damit einen Prüfer überzeugen zu können!
Wenn dann fragt nach Kopien von Tüvberichten in denen ausführlich beschrieben steht Was Wie und Wann geprüft wurde.Und von WEM.
Warum ich überhaupt wieder dazu schreibe sind die neuesten Äußerungen-
Wenn man keine Schadstoffklasse eingetragen braucht, sollten die Papiere vom Spender als Grundlage für die Eintragung reichen.
Ob Mit oder Ohne-Beides egal und bleibt im Ablauf dasselbe.
Eben der fähige Prüfer mit Spaß und Lust an der Sache ist gefragt.
Daten vom Spender-hat er Zugriff drauf.Ich bring den Kram immer mit,erleichtert alles und ist ne Zusammenarbeit die fruchtet.
Motorleistung und Getriebeübersetzung-kann er selber am PC sehen.
UND-Ist sowas schonmal eingetragen worden findet man als Prüfer dieses in der Datenbank.
Egal ob bei Tüv oder Dekra.
Und Nein,dabei gibts auch keinen Unterschied bei Tüv Nord/Süd/Rheinland usw.
Und da auch wieder ein Unterschied-
Ja es gibt Eintragungen mit Geräusch,Abgas und Fahrmessungen.
Die sind natürlich Super.
Wenn das alles dokumentiert ist kann ein anderer Prüfer,mit gleichen Punkten,das ohne Probleme übernehmen.
Auch wenn das Fahrgestellbezogen ist.
Von den immer als Typbezogen,also für alle T3 beworbenen Gutachten hab ich noch keins gesehen.
Meine bekannten Prüfer kennen auch keins.
Höchstgeschwindigkeit ändert sich mit dem gleichen Getriebe ja nicht, bzw. Wird sogar weniger wegen der niedrigeren Abregeldrehzahl.
Interessant,dann erübrigt sich ja eigtl. ein Motorumbau.
Ist die Mehrleistung und der Drehmomentverlauf/Gewinn und der Hubraumvorteil ja wie Perlen vor die Säue.Oder???
Wenn dem so währe ist ja die Enttäuschung vorprogrammiert.
Zeit und Geld investiert und nix gewonnen.
Und beim 1Z? Drehmoment 202nm,90 Ps bei 4000 UD,Abregeldrehzahl 5000 +/- 200?
Mal im Ernst-Hier 20 PS Mehrleistung am gleichen Getriebe soll sich im Punkt Höchstgeschwindigkeit nix ändern?
Seltsam,meine 5e Umbauten am AAP oder am 3h liefen erheblich mehr als der JX , genauso beim DJ/MV.
Meine 2e am 3h laufen auch erheblich schneller als nen JX.
Wie die originalen Getriebe übersetzt sind sieht man am Rechner,die Serienmotoren können eben mangels Leistung irgendwann nicht mehr weiter.
Gruß Frank
Also: zu der Endgeschwindigkeit .. schau dir mal die Drehzahlen an. Dass der mit nem Benziner schneller wird ist klar, aber wenn du nen jx und nen 1z an ein 3H hängst, kannst du mir nicht erzählen, dass der 1z schneller ist. Hast nur am Berg Vorteile.
Mit nem verlängerten Getriebe sieht das anders aus.
Bei meinen Reifen mit mehr abrollumfang wurde zwar als Bedingung eine Tachoangleichung gefordert aber die Endgeschwindigkeit wurde in den Papieren nicht geändert.
Über dieses Thema kann man viel streiten. Jeder Prüfer macht das anders