Eintragung notwendig?

Audi A4 B7/8E

Hallo,
ich fahr nen A4 B7.. hab vom Händler ein Original Audi Alus mit Winterreifen dazu bekommen. Das Problem ist:
im Schein steht ja nur eine Reifengröße 215/55 R16. Montiert sind Winterreifen der Dimension 225/55 R16.
Muss ich das jetzt extra eintragen lasen oder kann ich das so fahren mit den Original Felgen?
Danke für Eure Hilfe

14 Antworten

keiner tipp.. los

Hast du keinen Wisch zu den Alus bekommen?

Also ich habe bei meinem B6 auch orig. Alus bekommen und einen Wisch, leider ist dort nach näherem betrachten mein Modell nicht aufgeführt und im FS steht meine Dimension gar nicht drin!

Habe aber gehört, dass wenn man orig. Audi Felgen hat, brauch man die nicht eintragen zu lassen, da Original!!! (laut einem Mitarbeiter bei Audi!)

Hallo,
das mit den Felgen seh ich auch so. Sind ja Original und auch in der richtigen Größe. Aber bei den Reifen bin ich mir nicht so sicher.. die sind ja in einer Größe die nicht eingetragen ist.

Zitat:

Original geschrieben von GewinnerTyp


Habe aber gehört, dass wenn man orig. Audi Felgen hat, brauch man die nicht eintragen zu lassen, da Original!!! (laut einem Mitarbeiter bei Audi!)

Kann ich bestätigen, so wurde es mir auch gesagt.

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Zitat:

Original geschrieben von player213



Muss ich das jetzt extra eintragen lasen ?

Felgen nein / Reifen ja

Entscheidend ist, was in der EWG-Übereinstimmungserklärung für Dimensionen eingetragen sind. Im Schein steht heute nur noch eine der möglichen Dimensionen.

Was in der EWG-Ü steht, kann der Audi-Händler, der TÜV, aber auch die Polizei anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestell-Nr) feststellen.

Zitat:

Original geschrieben von GewinnerTyp


Habe aber gehört, dass wenn man orig. Audi Felgen hat, brauch man die nicht eintragen zu lassen, da Original!!! (laut einem Mitarbeiter bei Audi!)

Das ist falsch.

Ob original oder nicht spielt keine Rolle. Zuerst kommt es darauf an, was auf dem Fahrzeug ab Werk für Rad/Reifen Kombinationen freigegeben sind, bzw. eingetragen sind. Wenn z.B. keine 19" ´er eingetragen sind, muss man die nachtragen lassen.

Bei einem Nachtrag bzw. einer Einzelabnahme kommt es auf die Tragfähigkeit der Felge an. Dazu gibt es vom Hersteller einen entsprechenden Nachweis.

Ich musste z.B. die original Audi S4 Avus Felgen in 17" per Einzelabnahme eintragen lassen, da weder der Durchmesser noch die Breite (225) bei meinem Fahrzeug serienmäßig eingetragen war.

Allerdings ist das normalerweise kein Problem und kostet so ca. 50,- Euro.

Gruß,
Thilo

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.



Zitat:

Original geschrieben von GewinnerTyp


Habe aber gehört, dass wenn man orig. Audi Felgen hat, brauch man die nicht eintragen zu lassen, da Original!!! (laut einem Mitarbeiter bei Audi!)
Das ist falsch.
Ob original oder nicht spielt keine Rolle. Zuerst kommt es darauf an, was auf dem Fahrzeug ab Werk für Rad/Reifen Kombinationen freigegeben sind, bzw. eingetragen sind. Wenn z.B. keine 19" ´er eingetragen sind, muss man die nachtragen lassen.
Bei einem Nachtrag bzw. einer Einzelabnahme kommt es auf die Tragfähigkeit der Felge an. Dazu gibt es vom Hersteller einen entsprechenden Nachweis.
Ich musste z.B. die original Audi S4 Avus Felgen in 17" per Einzelabnahme eintragen lassen, da weder der Durchmesser noch die Breite (225) bei meinem Fahrzeug serienmäßig eingetragen war.
Allerdings ist das normalerweise kein Problem und kostet so ca. 50,- Euro.

Gruß,
Thilo

Und wieso habe ich dann zu meinem A4 als ich den gekauft habe ein Wisch bekommen für die Alu's und der Verkäufer meinte dann zu mir, Hier ist für die Felgen, falls die Polizei sie anhält... Habe dann nachgefragt ob ich die dann nicht mehr eintragen bräuchte, und da meinte er nein, wozu...

Leider finde ich in dem Wisch und in meinem Fahrzeugschein nichts, was auf meine 235/45 R17 hinweist... Im FZ steht nur 195/...

Die Sache ist relativ einfach:

- 225/55 R16 ist keine Standardgröße für den B7 und findet meines Wissens beim A6 Anwendung. Zulässig ohne Eintragung für den Winter sind daher die Größen 215/55 oder 205/55 in 16"-Zoll. => Andere Reifengrößen sind eintragungspflichtig, ggfls. auch Tachoangleichung notwendig.

- Unabhängig davon ob es Audi-Felgen sind müssen Breite, Größe und Einpresstiefe Deiner Felgen mit der Eintragung im Fahrzeugbrief bzw. mit der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung konform sein. Beim B7 sind Felgen mit den Maßen 7x16 ET42 (bei 205/55 oder 215/55) oder 7,5x16 ET45 (bei 215/55) vorgesehen. => Andere Felgengrößen sind eintragungspflichtig.

Daher ist ein Tragfähigkeitsbescheinigung für Deine Felge von Audi für die Eintragung hilfreich, eine Abnahme ist jedoch für die Reifen-/Felgenkombination auf jeden Fall notwendig. Als einzige Ausnahme gilt: Die Felge ist aus dem Audi-Zubehörkatalog und besitzt eine ABE in Verbindung mit anderen Reifenkombinationen. Ich glaube es zwar nicht, aber möglich ist alles.

Am besten Du fragst mal beim 🙂 nach und schaust noch mal in die Fahrzeugpapiere.

Gruß holgixos

In meiner EWG sind auch 7.5 J 17 ET 45 mit 235/45 eingetragen. Ich denke, dass das von Modell zu Modell bzw. Jahr zu Jahr unterschiedlich sein kann.

Zitat:

Original geschrieben von holgixos


Die Sache ist relativ einfach:

- 225/55 R16 ist keine Standardgröße für den B7 und findet meines Wissens beim A6 Anwendung. Zulässig ohne Eintragung für den Winter sind daher die Größen 215/55 oder 205/55 in 16"-Zoll. => Andere Reifengrößen sind eintragungspflichtig, ggfls. auch Tachoangleichung notwendig.

- Unabhängig davon ob es Audi-Felgen sind müssen Breite, Größe und Einpresstiefe Deiner Felgen mit der Eintragung im Fahrzeugbrief bzw. mit der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung konform sein. Beim B7 sind Felgen mit den Maßen 7x16 ET42 (bei 205/55 oder 215/55) oder 7,5x16 ET45 (bei 215/55) vorgesehen. => Andere Felgengrößen sind eintragungspflichtig.

Daher ist ein Tragfähigkeitsbescheinigung für Deine Felge von Audi für die Eintragung hilfreich, eine Abnahme ist jedoch für die Reifen-/Felgenkombination auf jeden Fall notwendig. Als einzige Ausnahme gilt: Die Felge ist aus dem Audi-Zubehörkatalog und besitzt eine ABE in Verbindung mit anderen Reifenkombinationen. Ich glaube es zwar nicht, aber möglich ist alles.

Am besten Du fragst mal beim 🙂 nach und schaust noch mal in die Fahrzeugpapiere.

Gruß holgixos

Bei mir handelt es sich um den B6....

@GewinnerTyp: was für ein Wisch war das denn genau? Wenn es sich um eine EWG gehandelt hat, ist das ausreichend. Sofern es eine EWG für den B6 überhaupt gibt.
Das ein Audi Mitarbeiter diesbezüglich etwas "vorschnell" handelt wäre nicht das erste Mal. Letztlich wird sich kein Polizist mit einer einfachen Tragfähigkeitsbescheinigung zufrieden geben und eine ABE gibt es bei original Felgen nicht. Da droht dann ein Bußgeld und Du bekommst eine Frist zur Wiedervorführung.
Wenn Du mal Zeit hast, klär das vielleicht mal mit dem TÜV ab.

Gruß,
Thilo

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.


@GewinnerTyp: was für ein Wisch war das denn genau? Wenn es sich um eine EWG gehandelt hat, ist das ausreichend. Sofern es eine EWG für den B6 überhaupt gibt.
Das ein Audi Mitarbeiter diesbezüglich etwas "vorschnell" handelt wäre nicht das erste Mal. Letztlich wird sich kein Polizist mit einer einfachen Tragfähigkeitsbescheinigung zufrieden geben und eine ABE gibt es bei original Felgen nicht. Da droht dann ein Bußgeld und Du bekommst eine Frist zur Wiedervorführung.
Wenn Du mal Zeit hast, klär das vielleicht mal mit dem TÜV ab.

Gruß,
Thilo

Um was es sich für ein "Wisch" handelt, teile ich dir später mit! Bin grad auf der Arbeit 😉

Eine andere Frage: Mein Auto hatte einen Vorbesitzer, wieso sind da die Felgen nicht eingetragen? Denn es sind original S-Line 9 Arm Felgen mit einer 235/45 R17 Bereifung! Muss es dann nicht auch bereits im FZ eingetragen worden sein? Weil ich denk mal nicht, dass die eingetragenen Sachen bei Besitzerwechseln alle gelöscht werden?!

Die werden nicht gelöscht, müssen aber auch nicht eingetragen werden. Das Problem scheint die Mehrheit der Menschheit nicht zu verstehen ;-)
Bei vielen Veränderungen am Originalzustand des Autos reicht es, die ABE der Teile UND die Bescheinigung über die Einzelabnahme mitzuführen. Die Eintragung im Schein (so um die 15€ für jede Veränderung glaub ich) kann man sich nahezu immer sparen.

Grüße
papoose

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