Eintragung nach § 21 §19.2 Gewindefahrwerk!

Audi A4 B7/8E

Hallo leute,

was habt ihr für die Eintragung eures Gewindefahrwerkes gelöhnt? Muss nächste Woche zum TÜV

Danke für eure Antworten!!

27 Antworten

Hat 60 Euro gekostet.

Ich habe im Winter 2006/2007 für neues Gewindefahrwerk, neue 18Zöller sowie Distanzen an der VA und HA im Gesamtpaket nach §21 knapp 150€ beim TÜV.

Gewindeallein müßte dooch nach §19.2 für ca 45€ eingetragen werden, oder?

War heute bei ATU da war der TÜV heute und er wollte mir das nicht eintragen der vogel, er meinte er kann das nicht prüfen muss zu so einer tüv niederlassung fahren! naja versuche es am Montag bei einem anderen Tüver erneut wenn nicht dann muss ich zu so ner niederlassung, wo hast du es eingetragen??

Ja habe aber 225/40 18 mit dem Gewindefahrwerk darum ist es eine §21 § 19.2 Eintragung! spielt es eine rolle ob ich die felgen eingetragen habe? habe diese vor nem jahr eintragen lassen!

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Ich habe die 18er vorher schon eintragen lassen. Unglücklicherweise waren die Sommerreifen fällig aber das Fahrwerk hatte noch Lieferzeit. Bin dann später nochmal zum TÜV und da dann das Gewinde alleine (in Verbindung mit der Rad/Reifenkombination) eintragen lassen.
Soweit ich mich erinnern kann war das für normales Fahrwerk 49€ und für GW-Fahrwerk 59€.
So um den Dreh halt... Rechnung hab ich jetzt keine mehr gefunden.

Er meinte zu mir mann müsse mein AUto voll beladen mit sandsäcken im kofferraum usw. hat er das bei dir auch gemacht?

das hab ich auch schon gehört bis zu das sich 4 Prüfer in den Kofferraum gesetzt haben und ne Runde gefahren!!! sind

normal reicht ja n Verschränkungstest wo du ne alte Felge vorne unter ein Vorderrad legst
so kannst du ja selber erstmal schauen ob es wo eng wird

Hallo,

in jedem Fall muss das Auto bis zum Zulässigen Gesamtgewicht beladen werden, und eventuell noch verschränkt werden bzw. ggf. eine Fahrprobe (Kreisfahrt, Bodenwellen) gemacht werden. Damit man sieht ob etwas am Reifen / Kotflügel / Achse schleift. Ausserdem ist es keine Abnahme nach § 19.2 sondern 19.3. Abhängig ob es eine 21 iger oder § 19.3 werden soll, ist es wichtig was man für Unterlagen hat. So wenn du ein Teilegutachten hast, steht da fast immer eine Abnahme nach § 19.3 drin. Wenn du sich gegeneinander Beeinflussende Teile einbaust so z.B. Felgen / Gewindefahrwerk ist meistens eine § 21 Abnahme erforderlich. Macht aber von Geld her nicht viel Unterschied. Eine § 21 kann natürlich dan nur eine Technische Prüfstelle machen ( In Westdeutschland TÜV, In Ostdeutschland DEKRA). Eine 19.3 kann jede Überwachungsorganisation machen.

Mfg

Hi,

bei mir steht §21 § 19.3 weil ich auch andere Felgen habe, kenne es selber auch nur mit dem verschränkungstest mit der felge hat damals der typ der dekra auch gemacht als ich meine 45er federn eingebaut hatte.naja montag um 13h habe ich nen termin wenn es da nicht klappt muss ich zu dieser Hauptfiliale vom TÜV NORD bei uns in Bremen.

Also Verschränkungstest und dergleichen hat meiner nicht gesehen 😁
Liegt aber vermutlich dran das ich auf ein "vernünftiges" Maß runter bin.
Eigentlich wurden nur die Nummern kontrolliert und dann noch gemessen, thats all...
Ach ja. Rechnung habe ich noch (58 Euro und 5 Cent). Na dann viel Erfolg am Montag.

Hi,

ja das ist echt mal was tolles. Aber meiner ist auch vernümpftig tief esist nicht übertrieben du hat vorne und hinten noch luft im radkasten das du dich mit dem Fuß auf den Reifen stellen kannst!!!

Naja mal sehen der erste wollte es nicht abnehmen son Arsch............

Vollladen tun sie das Auto nicht mehr, denn dann unterstellen sie dir das du die zulässige Gesamtlast überschreiten würdest und das dürfen sie nicht. Sie "Xen" das Auto heute nur noch, sprich vorne rechts und hinten links auf Rampen fahren so das die beiden anderen Räder freigängig sind, tiefer wie dann kann er nicht federn. Evtl dreht der Prüfer noch vier fünf Runden auf einer Kreisbahn um das Fahrverhalten bei extremer Neigung zu testen.

Es gibt keine Eintragung nach §21 §19.2, entweder oder. Und §21 heißt sofort zur Zulassungsstelle und die Änderung direkt in die Fahrzeugpapier schreiben zu lassen, und §19.2 heißt das du einen Prüfungsbestätigung bekommst und diese im Handschuhfach mitführen mußt und der Lust ud LAune in die Papiere schreiben lassen kannst.

Zubehörfelgen in Verbindung mit anderm Fahrwerk ist immer §21.

Ja aber das steht docvh so im Gutachten wie auch immer! dann ist es einer § 21 Eintragung ;-) mir doch egalo, hauptsache der trägt das ein!!!

Hallo nochmal,

es heißt nicht § 19.2! Der § 19.2 StVZO regelt das erlöschen der Betriebserlaubnis wenn,

die Fahrzeugart, Gefährdung von Verkehrsteilnehmern oder Abgas und Geräuschverhalten sich verschlechtern.

Der § 19.3 der StVZO regelt die Änderungsabnahme, also Teile für die es ein Gutachten gibt, wird auf dieser Grundlage in die Papiere eingetragen.

Zum Verschränkungstest:

Ja, es wird unterstellt das das Fahrzeug voll beladen ist.... Also werden Blei oder Sandsäcke in den Kofferraum platziert damit das Fahrzeug annähernt zum zGG beladen wird (nicht überladen wird!).

Das hängt natürlich immer von Fall zu Fall ab ob das immer geschehen muss.

Zum "X-en" kann ich nicht ganz zustimmen. Da federt Teilweise immer noch etwas nach dem verschränken. Das kommt auf die Hinterachsbauweise an. So z.B. eine Verbundlenkerachse ist nach dem Verschränken noch nicht "am Ende" da die Achse zum anderen Rad auch verbunden ist. Deswegen sollte in dem Fall auch noch der Kofferraum befüllt werden um ganz sicher zu gehen.

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