Eintragung notwendig bei VW-Alufelgen auf Golf V United?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

Ich möchte mir für den Winter die günstigen VW Goal 17" für meinen Golf V United (Bj. 2008) mit Werks-Sportfahrwerk sowie Front- und Heckschürze aus dem VW-Zubehörkatalog zulegen. In meiner EWG-Übereinstimmungserklärung sind allerdings nur 225/45 Reifen auf 7x17 mit ET54 aufgeführt, die Goal-Felge ist aber mit 7,5x17 und ET50 angegeben.

Auf der Homepage vom Volkswagen Zubehör Shop steht zwar

Zitat:

Geeignet für diese Modelle:
Golf (A5) ab Mj. 2004

aber was heißt geeignet? Heißt das, dass da ein entsprechendes Gutachten exisitert und die Felge direkt gefahren werden darf oder muss ich die eintragen lassen?

Und wie sieht das eigentlich bei der VW Vision in 8x18 aus? Mit der Felge hab ich meinen Golf nämlich gekauft, eingetragen ist die komischerweise aber nirgends. Auf Nachfrage bei meinem Händler hat man mir gesagt, dass eine Eintragung bei VW-Felgen nicht notwendig sei. Ist das wirklich so oder hat mir der Händler da was falsches erzählt bzw. verkauft?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

27 Antworten

na das bringt ja noch mehr Licht ins Dunkle

komischer Volkswagen

aber sicher ist das bei allen anderen nicht anders

Habe mir jetzt das Gutachten für die VW Goal 17" zuschicken lassen.

Für die Reifengröße 225/45R17 91 steht da folgendes drin:

Auflagen zu Reifen:
-

Auflagen:
Nur Golf 6; Ab e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 729; 73C; 74D; 76S

Wenn ich das richtig sehe, dann muss ich diese Felgen-Reifenkombination bei meinem Golf V nicht eintragen lassen, obwohl sie weder im Fahrzeugschein noch in der EWG steht. Oder liege ich da falsch?

Die Auflagen sind zum Golf 6 !
Golf 5 steht meistens drüber.

Auflage 10A oder 11A (guck nochmal hinten im Anhang) schreiben i.d.R. Eintragung vor.
Wenn es ne ABE ist und die Auflage ja nicht dabei ist, kannst Du die einfach drauf machen.....

Die Felgen müßen definitiv eingetragen werden. Da die Felgen ne andere ET besitzten wie die die du alle Eingetragen hast. Wenn ich das jetzt richitg verfolgt habe.

Wären die Felgen von der Breite, ET usw. identisch. Dann brauchst du sie nicht eintragen, selbst wenn das Designe anderes ist.
Das ganze wird über die Teilenummer abgedeckt. Aber wie gesagt, dafür mußen die Felgen die identische größe haben.

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Zitat:

Original geschrieben von faceman22


Die Auflagen sind zum Golf 6 !
Golf 5 steht meistens drüber.

Die Tabelle ist allgemein für den Golf und ich hab das jetzt so verstanden, dass bei der Reifengröße 225/45R17

91

nur beim Golf VI auflagen zu beachten sind. Oder ist damit etwa gemeint, dass ich diese Größe auf dem Golf V gar nicht fahren darf und nur die Reifengröße 225/45R17

90

nehmen kann?

Laut meinem Reifenhändler bekommt man Reifen in 225/45R17 90 eigentlich gar nicht, da 225/45R17 91 der Standard bei 225/45R17 ist.

Hab die entsprechende Tabelle mal angehängt.

Unten die letzte Zeile ist für dich und die Auflagen hinter Golf 5!

90 steht da als Min.! Alles drüber geht auch, also auch 91.

Räder drauf und fertig ! 

ps: orginal Schrauben passen auch !

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI


Die Felgen müßen definitiv eingetragen werden. Da die Felgen ne andere ET besitzten wie die die du alle Eingetragen hast. Wenn ich das jetzt richitg verfolgt habe.

Nein, da er ne ABE hat, die von der Eintragung befreit. Wenn Eintragung verlangt ist, wird es explizit in den Auflagen der ABE aufgelistet. Ist hier aber nicht der Fall.

Die Goal Felge hat ne ET von 51, in seinem Fahrzeugschein ist aber ne 54er eingetragen. Somit muß er die Felge eingetragen lassen.
Oder er hat ne Typenbescheinigung wo seine EG Nummer steht, in Verbindung mit der Goal Felge. Diese Typenbescheinigung muß er dann mitführen.

Um mit deinem Bild was anfangen zu können, muß der TE erstmal die EG Zulassungnummer posten.
Stimmt diese dann mit in deinem Bild überein, dann kann er die drauf bauen. Stimmt diese nicht überein, MUß er sie eintragen lassen.

Die Betriebserlaubnisnummer passt für seinen Golf. Kann er aber im Brief/Schein/EWG gerne nochmal selbst überprüfen.

Dank der ABE drauf schrauben und gut is.

Die Einpresstiefe bei den VW Goal 17 Zoll ist laut Gutachten 50.

EG-Typgenehmigungsnummer aus der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung ist e1*2001/116*0242*22.

Von daher müsste das ja eigentlich passen wenn ich das Gutachten mitführe.

Dann ist ja alles gut, lt. vw-shop auch 😉
--------------------------------------------
Felgen-Name: Goal
Farbe: Brillantsilber
Felgengröße: 7,5 J x 17
Lochkreis [mm]/Lochzahl: 112/5
Einpress-Tiefe [mm]: 50
--------------------------------------------

e...-Nummer passt auch.

Drauf und fertig, wie schaon gesagt.

Perfekt.

Wegen den 18" Vision ist mir aber nochmal was aufgefallen:
Im Gutachten steht unter Befestigungsteile:
Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 25,6 mm

Darf man da dann überhaupt die VW-Felgenschlösser verwenden? Die hat mir mein Händler nämlich zu den Felgen dazu gegeben und montiert, die sind auf der Packung aber mit M14x1,5 x 27,0 angegeben. Zum Durchmesser sind gar keine Angaben vorhanden.

Allerdings gibt es die ja nur in zwei Ausführungen:
M14x1,5 x 27,0
M14x1,5 x 35,0

Und die längeren sind nicht für den Golf.

Ja, kein Problem.

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